Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK Niedersachsen
Die AOK Baden-Württemberg ist eine in Baden-Württemberg geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Stuttgart. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Baden-Württemberg betreut 3.529.742Mitglieder und 4.624.147 Versicherte und ist damit eine der größten gesetzlichen Krankenkassen mit einem Haushaltsvolumen von über 17 Milliarden Euro. Sie bietet ihren Versicherten neben Leistungen wie der stationären Behandlungen, dem Krankengeld, den Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln auch zahlreiche Mehrleistungen. Hierzu zählen unter anderem die Haushaltshilfe, die Reiseschutzimpfungen, die Osteopathie, der Homöopathie oder den Schwangerschaftsleistungen, wie die Hebammenrufbereitschaft.
Neben den aufgeführten Leistungen informiert die AOK Baden-Württemberg auch über zahlreiche weitere Mehrleistungen in ihren rund 230 Kundencentern in Baden-Württemberg, ihre 24h Servicehotline oder auch per E-Mail oder Service-Chat. Der Beitragssatz beträgt 17,20 %. Im aktuellen Krankenkassentest von rankenkasseninfo.de erreichte die AOK Baden-Württemberg die Testnote 1,5.
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,70%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,5.


Der Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg beträgt 17,2% (14,6% + 2,6%).


Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 17,30% (14,6%+2,70%).


Die AOK Baden-Württemberg hat ca. 180 KundenCenter in Baden-Württemberg.


Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.


Die AOK Baden-Württemberg bietet eine Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und die App „Meine AOK“. Die App „Meine AOK“ ist Ihr direkter Kontakt zur AOK Baden-Württemberg über das Onlineportal – und das rund um die Uhr. Als AOK-Versicherter können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns schicken. Verwalten und ändern Sie bei Bedarf Ihre Daten und bestellen Sie ganz bequem eine neue Versichertenkarte.


„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.


Auch außerhalb der Geschäftszeiten ist die AOK Baden-Württemberg über die Hotlinenummer 0711 76 16 19 23 telefonisch erreichbar.


24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.


AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service nur für AOK-Versicherte und bietet Ihnen klare, verständliche Erläuterungen bei medizinischen Anliegen. Wählen Sie jetzt 0800 1 265 265 (deutschlandweit) und lassen Sie sich kostenfrei vom Fachärzteteam und den medizinischen Expertinnen und Experten beraten.
Rufnummer aus dem Ausland: +49 30 856 142 93 (Die Kosten für einen Anruf aus dem Ausland über Fest- oder Mobilfunknetz richten sich nach dem Tarif des ausländischen Netzbetreibers.)


Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.


AOK-Med-Telefon 0800 10 50 501, Hotline für Gesundheit, Kindergesundheit, Reisemedizin, für Schwangere, Stillende und Eltern, Pflegehotline, Baby-Hotline


Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).


Persönliche Beratung erfolgt durch den Sozialen Dienst in den AOK-Bezirksdirektionen oder beim Hausbesuch. Die Beraterinnen und Berater des Sozialen Dienstes Ihrer AOK unterstützen im Genesungsprozess, mit Krankheitsfolgen besser umzugehen und mehr Lebensqualität zu gewinnen. Sie beraten zu sozialrechtlichen Fragestellungen, informieren über Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten und unterstützen während der Behandlung.


Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.


Die AOK Baden-Württemberg unterstützt ihre Versicherten dabei, einen passenden Spezialisten zu finden und vermittelt auf Wunsch Arzttermine. Innerhalb der HzV kann der Versicherte sich durch seinen Hausarzt bei einem Facharzt, der am Facharztprogramm teilnimmt, einen Termin machen lassen.




Beratung und Aufklärung von Sachverhalten sowie Vermittlung von Gutachtern und Schlichtungsstellen


Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.


Über das AOK-Service- und Beschwerdetelefon (0800 265 29 65), per E-Mail (service@bw.aok.de) sowie bei jeder AOK-Bezirksdirektion kann man Lob und Kritik anbringen.


Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.


Bei einer Hausstaubmilbenallergie, umgangssprachlich auch Hausstauballergie, kann die AOK Baden-Württembergim Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Voraussetzung ist u.a. eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.


Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.


Die AOK Baden-Württemberg stellt die AOK-Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus med. Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.


Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.






Die AOK Baden-Württemberg erstattet bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen im Rahmen des Gesundheitskontos. Die Leistung ist auf max. fünf Sitzungen à 60 Euro begrenzt.
Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen.


Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Kostenübernahme von Homöopathieleistungen erfolgt bei homöopathisch tätigen Ärzten.


Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).


Unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der palliativen Therapie von bösartigen Tumoren wird anthroposophische Medizin bezahlt.




Die AOK Baden-Württemberg übernimm Tai Chi und Qigong Kurse, die beide zur TCM gehören.




Versorgungsverträge mit speziellen Kliniken. Zum Beispiel bei Krebserkrankungen.




Die AOK BW bezahlt alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind bis zu 300 Euro im Rahmen des Gesundheitskontos.
Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen.


Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).


Als Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die am AOK-Bonusprogramm teilnehmen, erhalten Sie einmal pro Jahr 15 Euro für die professionelle Zahnreinigung (PZR). Auch für andere Vorsorgeleistungen wie die Zahnvorsorge, Krebsvorsorge oder für Impfungen erhalten Sie mit Teilnahme am Programm Guthaben auf Ihr Konto gutgeschrieben, welches Sie sich auszahlen lassen können.


Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Dank ZahnGebot und Ihrer AOK BW können Sie kinderleicht bei Ihrer anstehenden Zahnbehandlung sparen - auch ohne Zahnzusatzversicherung. Durchschnittlich spart jeder Kunde 40% der Kosten für Zahnersatz.




Die AOK BW übernimmt für Behinderte aus bestimmten Pflegeheimen erweiterte Prophylaxeleistungen wie z.B. auch eine Prothesenreinigung.
Für Kinder und Jugendliche gibt es eine kostenlose Versiegelung bestimmter bleibender Backenzähne.


Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.






Die AOK Baden-Württemberg übernimmt bereits ab einem Alter von 20 Jahren alle zwei Jahre die Kosten für den Check. Bei dem Screening untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß, auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel. Bei auffälligen Malen entnimmt der Hautarzt zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe.
Die AOK Baden-Württemberg bietet zur unkomplizierten Klärung von akuten Hautproblemen eine Kooperation mit OnlineDoctor an. Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie eine fachärztliche Diagnose und eine Handlungsempfehlung von einer Hautarztpraxis Ihrer Wahl.


Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die sportmedizinische Untersuchung mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte. Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie.


Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.


AOK-versicherte Teilnehmer am AOK-FacharztProgramm Gastroenterologie erhalten bereits ab 50 Jahren eine Vorsorgekoloskopie (Darmspiegelung).








Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft werden von der AOK übernommen. Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen (Badekuren) und Kompaktkuren trägt die AOK die Kosten für den Kurarzt und die Kurmittel wie Bäder und Massagen.
Darüber hinaus beteiligt sich die AOK an Kosten wie Unterkunft und Verpflegung mit einem Zuschuss von bis zu 16 Euro täglich. Für chronisch kranke Kleinkinder (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr) beträgt der Zuschuss bis 25 Euro täglich.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.


Jährliche Gesundheitsuntersuchung "Check-up 35" mit zusätzlichen Laborwerten für HZV-Versicherte. Einmaliger „AOK-Check 18+“ für 18 - 34-jährige HZV-Versicherte.


Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.


Die AOK Baden-Württemberg übernimmt im Rahmen des AOK-Gesundheitskontos die Kosten für bestimmte Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines durch einen privaten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert und von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlen sind bis zu 300 Euro je Kalenderjahr.
Außerdem übernimmt die AOK Baden-Württemberg für die über die Indikationsimpfungen hinausgehenden Kombinationsimpfungen die Kosten des Kombinationsimpfstoffes für Hepatitis A und B.


Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.


Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.


Die Online-Programme und Coachings der AOK Baden-Württemberg unterstützen Sie bei einem gesunden und sportlichen Lebensstil. Die Online-Anwendungen helfen Ihnen, Ihr Leben aktiver zu gestalten, Rückenschmerzen entgegenzuwirken, Stress zu minimieren oder Ihr Wunschgewicht zu erreichen. Die Programme und Coachings sind abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Gesundheit und werden durch individuelle Trainingspläne und intensive Betreuung von Online-Coaches begleitet.


Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.


Fit- und Aktivprogramm, Reisewelt (Bleibgesund-Vorteil bis 200 Euro), Mettnau aktiv-Urlaub (150 Euro Präventionszuschuss)


Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“


Die AOK Baden-Württemberg bietet eigene Kurse mit eigenen Trainern an, z.B. Functional Fitness. Zwei Kurse pro Jahr sind kostenfrei.


Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.


Die Kosten für Gesundheitskurse anderer Anbieter, die entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllen, erstattet die AOK BW zu einem großen Teil für bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr.


Die AOK Niedersachsen erstattet pro Jahr die Kosten zu 100 Prozent, bis zu 200 Euro jährlich für zwei zertifizierte Gesundheitskurse – ob in Präsenz vor Ort oder digital.
Voraussetzung für einen Erstattung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden bei einem Präsenzkurs und bei einem Onlinekurse ohne feste Termine eine Kursteilnahme zu 100 Prozent.


Das Gesundheitskonto „Allgemein“ der AOK Baden-Württemberg gibt es maximal 300 Euro pro Kalenderjahr für Osteopathie, Reiseschutzimpfungen für private Auslandsaufenthalt, alle empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Kosten der Impfung gegen Japanische Enzephalitis und der Malaria-Prophylaxe und nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie.


Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.


Beim Bonusprogramm der AOK Baden-Württemberg können Versicherte 145 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 15 Euro PZR
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Teilnahme an einer Betriebssportgruppe
- 10 Euro Sportverein
- 10 Euro Fitnessstudio
- 10 Euro Bundesjugendspielen oder Hochschulsport
- 10 Euro Erste-Hilfe-Kurs
- 60 Euro Fitnesstracker


Beim Bonusprogramm der AOK Niedersachsen können Versicherte 80 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Sport-/Leistungsabzeichen/Sportveranstaltungen
- 10 Euro Sportverein/Fitness-Studio/Hochschul-/Betriebssport


Am AOK-Prämienprogramm ProFit können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in Geld-, Sach-, oder zweckgebunden Prämien einlösen
(Geldprämien: 20 Euro, 40 Euro, 80 Euro, 120 Euro).
Gutscheine: 30 Euro, 60 Euro (Zweckgebunde Prämien wie z. B. sportmed. Untersuchung). 100 ProFit-Punkte = 2 EUR.


Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.


AOK-AktivBonus
+ 80 und 200 EUR Grundprämie (einkommensabhängig) + 100 EUR Vorsorgebonus = bis zu 340 EUR Prämie. Überschaubares Risiko: Bei ganzjähriger Teilnahme zwischen 20 und 60 EUR im Jahr.
AOK-Selbstbehalttarif
+ 40 und 540 EUR Grundbonus (einkommensabhängig) + Staffelbonus zwischen 20 und 60 EUR = bis zu 600 EUR Prämie. Überschaubares Risiko: Bei ganzjähriger Teilnahme zwischen 80 und 120 EUR im Jahr.


Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.




Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.






Mit dem AOK-HausarztProgramm wollen die AOK und ihre Hausarztpartner in Baden-Württemberg gemeinsam die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessern.


Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.


Die AOK BW bietet ihren Versicherten, die an einer chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.


Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK Bayern
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und Debeka BKK
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen BKK PFAFF und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen mhplus BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen SBK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK Bremen/Bremerhaven
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen Audi BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und Bertelsmann BKK
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen Pronova BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen hkk und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen BKK mkk und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen BKK Freudenberg und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und TUI BKK
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und AOK Baden-Württemberg