Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Baden-Württemberg ist eine in Baden-Württemberg geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Stuttgart. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Baden-Württemberg betreut 3.529.742Mitglieder und 4.624.147 Versicherte und ist damit eine der größten gesetzlichen Krankenkassen mit einem Haushaltsvolumen von über 17 Milliarden Euro. Sie bietet ihren Versicherten neben Leistungen wie der stationären Behandlungen, dem Krankengeld, den Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln auch zahlreiche Mehrleistungen. Hierzu zählen unter anderem die Haushaltshilfe, die Reiseschutzimpfungen, die Osteopathie, der Homöopathie oder den Schwangerschaftsleistungen, wie die Hebammenrufbereitschaft.
Neben den aufgeführten Leistungen informiert die AOK Baden-Württemberg auch über zahlreiche weitere Mehrleistungen in ihren rund 230 Kundencentern in Baden-Württemberg, ihre 24h Servicehotline oder auch per E-Mail oder Service-Chat. Der Beitragssatz beträgt 17,20 %. Im aktuellen Krankenkassentest von rankenkasseninfo.de erreichte die AOK Baden-Württemberg die Testnote 1,5.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 690.521 Mitglieder und 843.318 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,50 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,10%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,4.


Der Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg beträgt 17,2% (14,6% + 2,6%).


Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 17,10% (14,60% + 2,50%).


Die AOK Baden-Württemberg hat ca. 180 KundenCenter in Baden-Württemberg.


Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt


Die AOK Baden-Württemberg bietet eine Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und die App „Meine AOK“. Die App „Meine AOK“ ist Ihr direkter Kontakt zur AOK Baden-Württemberg über das Onlineportal – und das rund um die Uhr. Als AOK-Versicherter können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns schicken. Verwalten und ändern Sie bei Bedarf Ihre Daten und bestellen Sie ganz bequem eine neue Versichertenkarte.


"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.


Auch außerhalb der Geschäftszeiten ist die AOK Baden-Württemberg über die Hotlinenummer 0711 76 16 19 23 telefonisch erreichbar.


Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.


AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service nur für AOK-Versicherte und bietet Ihnen klare, verständliche Erläuterungen bei medizinischen Anliegen. Wählen Sie jetzt 0800 1 265 265 (deutschlandweit) und lassen Sie sich kostenfrei vom Fachärzteteam und den medizinischen Expertinnen und Experten beraten.
Rufnummer aus dem Ausland: +49 30 856 142 93 (Die Kosten für einen Anruf aus dem Ausland über Fest- oder Mobilfunknetz richten sich nach dem Tarif des ausländischen Netzbetreibers.)


"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.


AOK-Med-Telefon 0800 10 50 501, Hotline für Gesundheit, Kindergesundheit, Reisemedizin, für Schwangere, Stillende und Eltern, Pflegehotline, Baby-Hotline


Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265


Persönliche Beratung erfolgt durch den Sozialen Dienst in den AOK-Bezirksdirektionen oder beim Hausbesuch. Die Beraterinnen und Berater des Sozialen Dienstes Ihrer AOK unterstützen im Genesungsprozess, mit Krankheitsfolgen besser umzugehen und mehr Lebensqualität zu gewinnen. Sie beraten zu sozialrechtlichen Fragestellungen, informieren über Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten und unterstützen während der Behandlung.


Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.


Die AOK Baden-Württemberg unterstützt ihre Versicherten dabei, einen passenden Spezialisten zu finden und vermittelt auf Wunsch Arzttermine. Innerhalb der HzV kann der Versicherte sich durch seinen Hausarzt bei einem Facharzt, der am Facharztprogramm teilnimmt, einen Termin machen lassen.


Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt


Beratung und Aufklärung von Sachverhalten sowie Vermittlung von Gutachtern und Schlichtungsstellen


Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.


Über das AOK-Service- und Beschwerdetelefon (0800 265 29 65), per E-Mail (service@bw.aok.de) sowie bei jeder AOK-Bezirksdirektion kann man Lob und Kritik anbringen.


Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.


Bei einer Hausstaubmilbenallergie, umgangssprachlich auch Hausstauballergie, kann die AOK Baden-Württembergim Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Voraussetzung ist u.a. eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.


Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.


Die AOK Baden-Württemberg stellt die AOK-Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus med. Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.


Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.






Die AOK Baden-Württemberg erstattet bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen im Rahmen des Gesundheitskontos. Die Leistung ist auf max. fünf Sitzungen à 60 Euro begrenzt.
Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen.


Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.


Kostenübernahme von Homöopathieleistungen erfolgt bei homöopathisch tätigen Ärzten.




Unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der palliativen Therapie von bösartigen Tumoren wird anthroposophische Medizin bezahlt.




Die AOK Baden-Württemberg übernimm Tai Chi und Qigong Kurse, die beide zur TCM gehören.


Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.


Versorgungsverträge mit speziellen Kliniken. Zum Beispiel bei Krebserkrankungen.


Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a. Phytotherapie, Eigenbluttherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Ordnungstherapie, Neuraltherapie, Blutegeltherapie und Schröpfen, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst, ausgenommen die gesetzlich geregelte Leistung für den Knie- und Lendenwirbelbereich.


Die AOK BW bezahlt alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind bis zu 300 Euro im Rahmen des Gesundheitskontos.
Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen.


Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).


Als Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die am AOK-Bonusprogramm teilnehmen, erhalten Sie einmal pro Jahr 15 Euro für die professionelle Zahnreinigung (PZR). Auch für andere Vorsorgeleistungen wie die Zahnvorsorge, Krebsvorsorge oder für Impfungen erhalten Sie mit Teilnahme am Programm Guthaben auf Ihr Konto gutgeschrieben, welches Sie sich auszahlen lassen können.


Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).


Dank ZahnGebot und Ihrer AOK BW können Sie kinderleicht bei Ihrer anstehenden Zahnbehandlung sparen - auch ohne Zahnzusatzversicherung. Durchschnittlich spart jeder Kunde 40% der Kosten für Zahnersatz.




Die AOK BW übernimmt für Behinderte aus bestimmten Pflegeheimen erweiterte Prophylaxeleistungen wie z.B. auch eine Prothesenreinigung.
Für Kinder und Jugendliche gibt es eine kostenlose Versiegelung bestimmter bleibender Backenzähne.


Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).




Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.


Die AOK Baden-Württemberg übernimmt bereits ab einem Alter von 20 Jahren alle zwei Jahre die Kosten für den Check. Bei dem Screening untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß, auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel. Bei auffälligen Malen entnimmt der Hautarzt zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe.
Die AOK Baden-Württemberg bietet zur unkomplizierten Klärung von akuten Hautproblemen eine Kooperation mit OnlineDoctor an. Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie eine fachärztliche Diagnose und eine Handlungsempfehlung von einer Hautarztpraxis Ihrer Wahl.


Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.


Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die sportmedizinische Untersuchung mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte. Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie.


120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach


AOK-versicherte Teilnehmer am AOK-FacharztProgramm Gastroenterologie erhalten bereits ab 50 Jahren eine Vorsorgekoloskopie (Darmspiegelung).


Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.




Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)


Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft werden von der AOK übernommen. Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen (Badekuren) und Kompaktkuren trägt die AOK die Kosten für den Kurarzt und die Kurmittel wie Bäder und Massagen.
Darüber hinaus beteiligt sich die AOK an Kosten wie Unterkunft und Verpflegung mit einem Zuschuss von bis zu 16 Euro täglich. Für chronisch kranke Kleinkinder (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr) beträgt der Zuschuss bis 25 Euro täglich.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.


Jährliche Gesundheitsuntersuchung "Check-up 35" mit zusätzlichen Laborwerten für HZV-Versicherte. Einmaliger „AOK-Check 18+“ für 18 - 34-jährige HZV-Versicherte.


Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.


Die AOK Baden-Württemberg übernimmt im Rahmen des AOK-Gesundheitskontos die Kosten für bestimmte Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines durch einen privaten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert und von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlen sind bis zu 300 Euro je Kalenderjahr.
Außerdem übernimmt die AOK Baden-Württemberg für die über die Indikationsimpfungen hinausgehenden Kombinationsimpfungen die Kosten des Kombinationsimpfstoffes für Hepatitis A und B.


Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.


Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.


Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.


Die Online-Programme und Coachings der AOK Baden-Württemberg unterstützen Sie bei einem gesunden und sportlichen Lebensstil. Die Online-Anwendungen helfen Ihnen, Ihr Leben aktiver zu gestalten, Rückenschmerzen entgegenzuwirken, Stress zu minimieren oder Ihr Wunschgewicht zu erreichen. Die Programme und Coachings sind abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Gesundheit und werden durch individuelle Trainingspläne und intensive Betreuung von Online-Coaches begleitet.


Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.


Fit- und Aktivprogramm, Reisewelt (Bleibgesund-Vorteil bis 200 Euro), Mettnau aktiv-Urlaub (150 Euro Präventionszuschuss)


Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.


Die AOK Baden-Württemberg bietet eigene Kurse mit eigenen Trainern an, z.B. Functional Fitness. Zwei Kurse pro Jahr sind kostenfrei.


Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.


Die Kosten für Gesundheitskurse anderer Anbieter, die entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllen, erstattet die AOK BW zu einem großen Teil für bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr.


Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.


Das Gesundheitskonto „Allgemein“ der AOK Baden-Württemberg gibt es maximal 300 Euro pro Kalenderjahr für Osteopathie, Reiseschutzimpfungen für private Auslandsaufenthalt, alle empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Kosten der Impfung gegen Japanische Enzephalitis und der Malaria-Prophylaxe und nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie.


Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.


Beim Bonusprogramm der AOK Baden-Württemberg können Versicherte 145 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 15 Euro PZR
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Teilnahme an einer Betriebssportgruppe
- 10 Euro Sportverein
- 10 Euro Fitnessstudio
- 10 Euro Bundesjugendspielen oder Hochschulsport
- 10 Euro Erste-Hilfe-Kurs
- 60 Euro Fitnesstracker


Beim Bonusprogramm der AOK Sachsen-Anhalt können Versicherte 100 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 20 Euro Aktive Betätigung im Sportverein / Hochschulsport / Fitnessstudio
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnuntersuchung
- 10 Euro Sportabzeichen
- 10 Euro Schwimmabzeichen
- 10 Euro Sportveranstaltung
- 10 Euro Erste-Hilfe-Kurs
- 10 Euro 1.Blutspende / Knochenmarkspende
- 10 Euro 2.Blutspende


Am AOK-Prämienprogramm ProFit können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in Geld-, Sach-, oder zweckgebunden Prämien einlösen
(Geldprämien: 20 Euro, 40 Euro, 80 Euro, 120 Euro).
Gutscheine: 30 Euro, 60 Euro (Zweckgebunde Prämien wie z. B. sportmed. Untersuchung). 100 ProFit-Punkte = 2 EUR.


Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.


AOK-AktivBonus
+ 80 und 200 EUR Grundprämie (einkommensabhängig) + 100 EUR Vorsorgebonus = bis zu 340 EUR Prämie. Überschaubares Risiko: Bei ganzjähriger Teilnahme zwischen 20 und 60 EUR im Jahr.
AOK-Selbstbehalttarif
+ 40 und 540 EUR Grundbonus (einkommensabhängig) + Staffelbonus zwischen 20 und 60 EUR = bis zu 600 EUR Prämie. Überschaubares Risiko: Bei ganzjähriger Teilnahme zwischen 80 und 120 EUR im Jahr.


Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.










Mit dem AOK-HausarztProgramm wollen die AOK und ihre Hausarztpartner in Baden-Württemberg gemeinsam die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessern.


Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen. Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Ab dem 18. Lebensjahr können Sie einmalig und ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre den Check-up Plus nutzen. Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Ihre Blutwerte ausgewertet, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.


Die AOK BW bietet ihren Versicherten, die an einer chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.


Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK Bayern
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und Debeka BKK
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen BKK PFAFF und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen mhplus BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen SBK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und AOK Bremen/Bremerhaven
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen Audi BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und Bertelsmann BKK
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen Pronova BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen hkk und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen BKK mkk und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen BKK Freudenberg und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und TUI BKK
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und AOK Baden-Württemberg