Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und HEK-Hanseatische Krankenkasse
Die AOK Baden-Württemberg ist eine in Baden-Württemberg geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Stuttgart. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Baden-Württemberg betreut 3.529.742Mitglieder und 4.624.147 Versicherte und ist damit eine der größten gesetzlichen Krankenkassen mit einem Haushaltsvolumen von über 17 Milliarden Euro. Sie bietet ihren Versicherten neben Leistungen wie der stationären Behandlungen, dem Krankengeld, den Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln auch zahlreiche Mehrleistungen. Hierzu zählen unter anderem die Haushaltshilfe, die Reiseschutzimpfungen, die Osteopathie, der Homöopathie oder den Schwangerschaftsleistungen, wie die Hebammenrufbereitschaft.
Neben den aufgeführten Leistungen informiert die AOK Baden-Württemberg auch über zahlreiche weitere Mehrleistungen in ihren rund 230 Kundencentern in Baden-Württemberg, ihre 24h Servicehotline oder auch per E-Mail oder Service-Chat. Der Beitragssatz beträgt 16,20 %. Im aktuellen Krankenkassentest von rankenkasseninfo.de erreichte die AOK Baden-Württemberg die Testnote 1,5.
Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihre Historie geht auf den 1826 gegründeten „Kranken-Verein der Commis des Löblichen Kramer-Amts“ zurück. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist damit eine der ältesten Krankenkassen Deutschlands. Ihren heutigen Namen trägt sie seit der letzten Umbenennung im Jahr 1996. Der Hauptsitz der Kasse befindet sich in Hamburg.
Die HEK-Hanseatische Krankenkasse betreut 451.614 Mitglieder und 567.900 Versicherte. Gemäß ihrem Selbstverständnis als „Die Businessk(l)asse“ richtet sich die Kasse besonders an erfolgs- und gesundheitsbewusste Menschen. Ihre Arbeit zeichnet sich durch Kundennähe und hervorragenden Service aus. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die HEK-Hanseatische Krankenkasse die Testnote 1,0.
HEK-Hanseatische Krankenkasse
1,0(Wertung im letzten Test)
Der Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg beträgt 16,2% (14,6% + 1,6%).
Der Beitragssatz der HEK beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
Die AOK Baden-Württemberg hat ca. 200 KundenCenter in Baden-Württemberg.
Die HEK verfügt über 3 Kundenzentren im Bundesgebiet.
Die AOK Baden-Württemberg bietet eine Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und die App „Meine AOK“. Die App „Meine AOK“ ist Ihr direkter Kontakt zur AOK Baden-Württemberg über das Onlineportal – und das rund um die Uhr. Als AOK-Versicherter können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns schicken. Verwalten und ändern Sie bei Bedarf Ihre Daten und bestellen Sie ganz bequem eine neue Versichertenkarte.
Die HEK hat eine Service-App mit umfangreichen Servicefunktionen. Die HEK Service-App ist für iOS und Android erhältlich.
Auch außerhalb der Geschäftszeiten ist die AOK Baden-Württemberg über die Hotlinenummer 0711 76 16 19 23 telefonisch erreichbar.
Das Service-Team ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 0213213 kostenfrei erreichbar.
Ein Expertenteam erfahrener Ärzte und Fachkräfte gibt kompetent und umfassend Auskunft.
Die HEK bietet eine kostenfreie Gesundheits-Hotline an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr an.
AOK-Med-Telefon 0800 10 50 501, Hotline für Gesundheit, Kindergesundheit, Reisemedizin, für Schwangere, Stillende und Eltern, Pflegehotline, Baby-Hotline
1. gesonderte kostenfreie Arbeitgeberhotline (0800 0001291)
2. gesonderte kostenfreie Beschwerde-Hotline (0800 5891040)
3. gesonderte kostenfreie Interessenten-Hotline (0800 0001022)
4. gesonderte Auslandsnotrufnummer (+4940656961000)
Persönliche Beratung erfolgt durch den Sozialen Dienst in den AOK-Bezirksdirektionen oder beim Hausbesuch. Die Beraterinnen und Berater des Sozialen Dienstes Ihrer AOK unterstützen im Genesungsprozess, mit Krankheitsfolgen besser umzugehen und mehr Lebensqualität zu gewinnen. Sie beraten zu sozialrechtlichen Fragestellungen, informieren über Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten und unterstützen während der Behandlung.
Die persönliche Beratung erfolgt in den Kundenzentren der HEK und nach Terminvereinbarung auch zu Hause.
Die AOK Baden-Württemberg unterstützt ihre Versicherten dabei, einen passenden Spezialisten zu finden und vermittelt auf Wunsch Arzttermine. Innerhalb der HzV kann der Versicherte sich durch seinen Hausarzt bei einem Facharzt, der am Facharztprogramm teilnimmt, einen Termin machen lassen.
Die HEK unterstützt bei der Vereinbarung von Arztterminen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Service-Team kümmern sich um Ihren Terminwunsch und melden sich spätestens am nächsten Arbeitstag bei Ihnen.
Beratung und Aufklärung von Sachverhalten sowie Vermittlung von Gutachtern und Schlichtungsstellen
Die HEK hilft weiter, wenn es zu einem Behandlungsfehler gekommen sein sollte.
Über das AOK-Service- und Beschwerdetelefon (0800 265 29 65), per E-Mail (service@bw.aok.de) sowie bei jeder AOK-Bezirksdirektion kann man Lob und Kritik anbringen.
Die Kunden-Hotline der HEK für Anregungen und Kritik ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 5891040 kostenfrei erreichbar.
Schriftlich ist die HEK-Kundenbeauftrage, Frau Claudia Siem unter Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg, E-Mail: claudia.siem@hek.de zu erreichen.
Bei einer Hausstaubmilbenallergie, umgangssprachlich auch Hausstauballergie, kann die AOK Baden-Württembergim Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Voraussetzung ist u.a. eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Die Kosten für Allergie Bettwäsche werden zu 100 %, max. 40 Euro, bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie übernommen.
Die AOK Baden-Württemberg stellt die AOK-Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus med. Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Haushaltshilfe wird auch geleistet, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich bei Vorliegen einer schweren Krankheit im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt um maximal 2 Wochen je Kalenderjahr, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe
das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet, bei Vorliegen einer schweren Krankheit im direkten Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, sofern dies ärztlich bescheinigt wird.
Die AOK Baden-Württemberg erstattet bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen im Rahmen des Gesundheitskontos. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 50 Euro begrenzt.
Die HEK erstattet bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 Euro pro Sitzung.
Kostenübernahme von Homöopathieleistungen erfolgt bei homöopathisch tätigen Ärzten.
Bei allen am Selektivvertrag teilnehmenden Leistungserbringern werden die Kosten für homöopathische Erst- und Folgeanamnese, Repertorisation und homöopathische Kurzbehandlung und Analyse über die HEK-Gesundheitskarte abgerechnet. Die HEK hat kein Ruhejahr, die Leistung kann laufend in Anspruch genommen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der palliativen Therapie von bösartigen Tumoren wird anthroposophische Medizin bezahlt.
Heileurythmie, Kunsttherapie, rhythmische Massagen, Kostenerstattung 70% maximal 100 Euro jährlich.
Die AOK Baden-Württemberg übernimm Tai Chi und Qigong Kurse, die beide zur TCM gehören.
Tuina und Krankengymnastik nach Qigong, Kostenerstattung 70% insgesamt maximal 100 EUR jährlich für diese Naturheilverfahren
Versorgungsverträge mit speziellen Kliniken. Zum Beispiel bei Krebserkrankungen.
Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu, Kostenerstattung jeweils 70% maximal 100 Euro jährlich. Chelattherapie, und Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis über das Bonusprogramm
Kostenerstattung erfolgt für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophische Medizin (Erstattung maximal 200 Euro/Kalenderjahr, im Rahmen des Gesundheitskontos).
Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt in Höhe von 70 %, maximal 100 Euro jährlich für jedes dieser Arzneimittel, das bedeutet die HEK erstattet für Homöopathie, für Phytotherapie und für Anthroposophie jeweils diesen Betrag. Voraussetzungen dafür ist, dass die Arzneimittel apothekenpflichtig sind und vom Arzt auf Privatrezept oder grünem Rezept verordnet wurden und dass die Arzneimittel zu den besonderen Therapierichtungen der Homöopathie, der Phytotherapie oder Anthroposophie gehört.
Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die PZR mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte. Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie.
Versicherte ab 16 Jahre haben Anspruch auf einen Zuschuss für eine professionelle
Zahnreinigung in Höhe von 10 Euro je Kalenderjahr.
Dank ZahnGebot und Ihrer AOK BW können Sie kinderleicht bei Ihrer anstehenden Zahnbehandlung sparen - auch ohne Zahnzusatzversicherung. Durchschnittlich spart jeder Kunde 40% der Kosten für Zahnersatz.
Über den Kooperationspartner dentaltrade kann hochwertiger Zahnersatz gefertigt werden (Zahnersatz zum „Nulltarif“ und Festpreis für Implantate).
Die AOK BW übernimmt für Behinderte aus bestimmten Pflegeheimen erweiterte Prophylaxeleistungen wie z.B. auch eine Prothesenreinigung.
Für Kinder und Jugendliche gibt es eine kostenlose Versiegelung bestimmter bleibender Backenzähne.
Kostenbeteiligung bei Vollnarkose bei Weisheitszahnentfernung, Fissurenversiegelung der Prämolaren, Einsatz festsitzender Retainer (KFO-Behandlung) in Höhe von jeweils 70 %, max. 100 Euro jährlich.
In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.
Die HEK leistet einen Zuschuss zu Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke) über das Bonusprogramm.
Die AOK Baden-Württemberg übernimmt bereits ab einem Alter von 20 Jahren alle zwei Jahre die Kosten für den Check. Bei dem Screening untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß, auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel. Bei auffälligen Malen entnimmt der Hautarzt zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe.
Für Versicherte von 18 bis 34 Jahren kann bundesweit alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung teilweise mit Aufklichtmikroskopie über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die sportmedizinische Untersuchung mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte. Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie.
Kostenerstattung gibt es für eine sportmedizinische Untersuchung bei einem zugelassen Haus-/Facharzt mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“. Erstattung: 70% des Rechnungsbetrages, max. 120 EUR - alle 2 Jahre (ohne Altersbegrenzung).
AOK-versicherte Teilnehmer am AOK-FacharztProgramm Gastroenterologie erhalten bereits ab 50 Jahren eine Vorsorgekoloskopie (Darmspiegelung).
1. Darmkrebsfrüherkennung gibt es für alle Altersklassen. Erstattung: 70 %, max. 100 EUR (ohne Altersbegrenzung) für eine Darmspiegelung.
Das AOK-MammaCare-Programm liefert wichtige Informationen und Tipps zur Früherkennung und Brustselbstuntersuchung. Ziel des Programms ist es, Ängste durch verlässliche und seriöse Informationen zu nehmen, Frauen zu motivieren, mit Ihrem Körper bewusst umzugehen und damit ihre Lebensqualität zu steigern sowie die Früherkennung von Brustkrebs durch praktisches Wissen um die Brustselbstuntersuchung zu unterstützen.
1. Mammographie, Ultraschalluntersuchung. Erstattung: 70 %, max. 100 EUR jährlich (ohne Altersbegrenzung).
2. Im Rahmen von bundesweiten Versorgungsverträgen kann bei genetischer Vorbelastung eine Teilnahme zur Risikofeststellung an einem intensiviertem Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm in Anspruch genommen werden. Dies beinhaltet: Genetische Untersuchung, Beratung und Ermittlung des persönlichen Erkrankungsrisikos bezüglich Brust- und Eierstockkrebs.
Die Kosten für eine ambulante oder stationäre Vorsorgeleistung werden von der AOK BWvübernommen. Es gibt einen täglichen Zuschuss in Höhe von 16 EUR
Die AOK Baden-Württemberg bietet für pflegende Angehörige einen Anspruch sogar alle 2 Jahre an.
Zusätzlich zu den Therapien zahlt die HEK nach Rückkehr aus der ambulanten Kur einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro oder 16 Euro täglich zum Beispiel für Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Kurtaxe. Die Dauer der ambulanten Kur beträgt mindestens 14 und höchstens 21 Tage.
Jährliche Gesundheitsuntersuchung "Check-up 35" mit zusätzlichen Laborwerten für HZV-Versicherte. Einmaliger „AOK-Check 18+“ für 18 - 34-jährige HZV-Versicherte.
Gesundheitsuntersuchungen –Check up - (ohne Altersbegrenzung): Erstattung i. H. v. 70 %, max. 100 EUR jährlich.
Früherkennung von chronischen Erkrankungen (zum Beispiel: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und COPD) im Rahmen besonderer Versorgungsverträge (§§ 73c und 140a SGB V).
Die AOK übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten bei einem privaten Auslandsaufenthalt (maximal 200 Euro/Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos).
Kostenübernahme aller Reiseimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen: z.B. Denguefieber, Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis sowie Japanische Enzephalitis und Malariaprophylaxe.
Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.
Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen bei medizinischer Indikation.
Die Online-Programme und Coachings der AOK Baden-Württemberg unterstützen Sie bei einem gesunden und sportlichen Lebensstil. Die Online-Anwendungen helfen Ihnen, Ihr Leben aktiver zu gestalten, Rückenschmerzen entgegenzuwirken, Stress zu minimieren oder Ihr Wunschgewicht zu erreichen. Die Programme und Coachings sind abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Gesundheit und werden durch individuelle Trainingspläne und intensive Betreuung von Online-Coaches begleitet.
100% Kostenübernahme bei HEK-eigenen Online-Kursen
Fit- und Aktivprogramm, Reisewelt (Bleibgesund-Vorteil bis 200 Euro), Mettnau aktiv-Urlaub (150 Euro Präventionszuschuss)
Nach vorheriger Beantragung bezuschusst die HEK Gesundheitsreisen mit auswärtiger Unterbringung bis zu 500 Euro im Jahr. Zusätzlich wird ein Zuschuss für z.B. Reisekosten und Verpflegung gezahlt.
Die AOK Baden-Württemberg bietet eigene Kurse mit eigenen Trainern an, z.B. Functional Fitness. Zwei Kurse pro Jahr sind kostenfrei.
Die Kosten für Gesundheitskurse anderer Anbieter, die entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllen, erstattet die AOK BW zu einem großen Teil für bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr.
Die Zuschüsse werden für höchstens zwei Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Diese betragen bei einer Kursgebühr bis 150 Euro, höchstens 75 Euro, bei einer Kursgebühr über 150 Euro, höchstens 100 Euro und bei einer Kursgebühr ab 300 Euro, pauschal 250 Euro.
Das Gesundheitskonto „Allgemein“ der AOK Baden-Württemberg gibt es maximal 200 Euro pro Kalenderjahr für Osteopathie, Reiseschutzimpfungen für private Auslandsaufenthalt, alle empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Kosten der Impfung gegen Japanische Enzephalitis und der Malaria-Prophylaxe und nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie.
Die HEK erstattet pro Kalenderjahr 70 Prozent der Kosten, insgesamt maximal 100 Euro für folgende Schwangerschaftsleistungen:
Toxoplasmose-Test, Zytomegalie-Test, Antikörperbestimmung auf Ringelröteln, Antikörperbestimmung auf Windpocken, Streptokokken-Test, Ersttrimesterscreening, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, Folsäure und Magnesium (Verordnung auf Privatverordnung durch einen Vertragsarzt, Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig sein). Das Arzneimittel muss eine in Deutschland gültige Zulassung besitzen und muss von einer Apotheke/Versandapotheke bezogen worden sein.
Am AOK-Prämienprogramm ProFit können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in Geld-, Sach-, oder zweckgebunden Prämien einlösen
(Geldprämien: 20 Euro, 40 Euro, 80 Euro, 120 Euro).
Gutscheine: 30 Euro, 60 Euro (Zweckgebunde Prämien wie z. B. sportmed. Untersuchung). 100 ProFit-Punkte = 2 EUR.
Versicherte werden mit einem Bonusprogramm in Höhe von bis zu 125 Euro in bar für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt. Alternativ können sie Zuschüsse für ausgewählte Gesundheitsleistungen in Höhe von bis zu 250 Euro erhalten.
AOK-AktivBonus
+ 80 und 200 EUR Grundprämie (einkommensabhängig) + 100 EUR Vorsorgebonus = bis zu 340 EUR Prämie. Überschaubares Risiko: Bei ganzjähriger Teilnahme zwischen 20 und 60 EUR im Jahr.
AOK-Selbstbehalttarif
+ 40 und 540 EUR Grundbonus (einkommensabhängig) + Staffelbonus zwischen 20 und 60 EUR = bis zu 600 EUR Prämie. Überschaubares Risiko: Bei ganzjähriger Teilnahme zwischen 80 und 120 EUR im Jahr.
Selbstbehalttarif wird angeboten:
Jahreseinkommen bis 10.000 Euro: Prämie 75 Euro, Selbstbehalt 125 Euro, max. Risiko 50 Euro,
Jahreseinkommen bis 21.500 Euro: Prämie 125 Euro, Selbstbehalt 200 Euro, max. Risiko 75 Euro,
Jahreseinkommen bis 42.500 Euro: Prämie 250 Euro, Selbstbehalt 400 Euro, max. Risiko 150 Euro,
Jahreseinkommen über JAEG : Prämie 600 Euro, Selbstbehalt 950 Euro, max. Risiko 350 Euro.
Bei dem Tarif "HEKprämie" erhalten Sie und Ihre gegebenenfalls mitversicherten volljährigen Familienangehörigen eine Prämie, wenn Sie ein Kalenderjahr lang völlig leistungsfrei geblieben sind.
Die Höhe der Prämie beträgt im 1. Jahr:
bei einem Jahreseinkommen bis 10.000 Euro 60 Euro
bei einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro 90 Euro
bei einem Jahreseinkommen bis 42.500 Euro 120 Euro
bei einem Jahreseinkommen über 42.500 Euro 150 Euro.
Beim "HEKeasycash" gibt es keine Staffelung nach Einkommensstufen. Sie erhalten bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in einem Kalenderjahr eine Prämie in Höhe eines gezahlten Monatsbeitrags (AN + AG-Beitrag). Dabei ist die Prämie auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjähriger Einschreibung erfolgt die Auszahlung der Prämie anteilig.
Die Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung ist möglich.
Mit dem AOK-HausarztProgramm wollen die AOK und ihre Hausarztpartner in Baden-Württemberg gemeinsam die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessern.
Die HEK bietet ihren Versicherten (ohne Alterseinschränkung) die Möglichkeit, die am Hausarztmodell teilnehmenden Hausärzte als ersten Ansprechpartner auf hohem Niveau zu nutzen. Im Hausarztmodell übernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion. Er koordiniert die Behandlung und bindet bei Bedarf Fachärzte mit ein. Belastende Doppeluntersuchungen werden hierdurch vermieden.
Die AOK BW bietet ihren Versicherten, die an einer chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die HEK bietet mit den Besser leben-Programmen, die auch Disease- Management-Programm (DMP) genannt werden, für chronisch erkrankte Menschen eine optimale verbesserte ärztliche Behandlung an. Für folgende Krankheitsbilder bestehen bundesweit Verträge: Diabetes mellitus Typ-1 und Typ-2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma und COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung). In den Regionen Bremen, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein und ab 01.10.2024 auch in Mecklenburg-Vorpommern bietet sie zudem ein DMP für Osteoporose an.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
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