Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und IKK Südwest
Die AOK Baden-Württemberg ist eine in Baden-Württemberg geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Stuttgart. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Baden-Württemberg betreut 3.529.742Mitglieder und 4.624.147 Versicherte und ist damit eine der größten gesetzlichen Krankenkassen mit einem Haushaltsvolumen von über 17 Milliarden Euro. Sie bietet ihren Versicherten neben Leistungen wie der stationären Behandlungen, dem Krankengeld, den Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln auch zahlreiche Mehrleistungen. Hierzu zählen unter anderem die Haushaltshilfe, die Reiseschutzimpfungen, die Osteopathie, der Homöopathie oder den Schwangerschaftsleistungen, wie die Hebammenrufbereitschaft.
Neben den aufgeführten Leistungen informiert die AOK Baden-Württemberg auch über zahlreiche weitere Mehrleistungen in ihren rund 230 Kundencentern in Baden-Württemberg, ihre 24h Servicehotline oder auch per E-Mail oder Service-Chat. Der Beitragssatz beträgt 17,20 %. Im aktuellen Krankenkassentest von rankenkasseninfo.de erreichte die AOK Baden-Württemberg die Testnote 1,5.
Die IKK Südwest ist eine in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland geöffnete Krankenkasse. Die Innungskrankenkassen entwickelten sich im 19. Jahrhundert aus Gesellenbruderschaften und gewährleisteten somit die Krankenversicherung der Handwerker. Mittlerweile sind die IKKn jedoch für alle Versicherten geöffnet. Die IKK Südwest entstand zum 01.07.2009 aus einer Fusion von IKK Südwest-Direkt und IKK Südwest-Plus. Der Hauptsitz der IKK Südwest befindet sich in Saarbrücken.
Die IKK Südwest betreut 486.214 Mitglieder und 641.252 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, z.B. in den Bereichen Schwangerschaft und alternative Heilmethoden. Die IKK Südwest erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,25 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,85 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die IKK Südwest die Testnote 1,2.


Der Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg beträgt 17,2% (14,6% + 2,6%).


Der Beitragssatz der IKK Südwest beträgt 17,85% (14,60% + 3,25%).


Die AOK Baden-Württemberg hat ca. 180 KundenCenter in Baden-Württemberg.


Die IKK Südwest hat 17 Geschäftsstellen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.


Die AOK Baden-Württemberg bietet eine Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und die App „Meine AOK“. Die App „Meine AOK“ ist Ihr direkter Kontakt zur AOK Baden-Württemberg über das Onlineportal – und das rund um die Uhr. Als AOK-Versicherter können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns schicken. Verwalten und ändern Sie bei Bedarf Ihre Daten und bestellen Sie ganz bequem eine neue Versichertenkarte.


Die kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle „Meine IKK Südwest“ ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Mit der IKK Südwest App können Versicherte direkt mit der IKK Südwest in Kontakt treten und ihre Gesundheitsangelegenheiten ganz bequem von zu Hause oder von unterwegs aus erledigen. Die App kann kostenfrei für Android und Apple iOS im jeweiligen App-Store herunterladen werden.


Auch außerhalb der Geschäftszeiten ist die AOK Baden-Württemberg über die Hotlinenummer 0711 76 16 19 23 telefonisch erreichbar.


24h, 7 Tage in der Woche ist die IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 kostenfrei erreichbar.


AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service nur für AOK-Versicherte und bietet Ihnen klare, verständliche Erläuterungen bei medizinischen Anliegen. Wählen Sie jetzt 0800 1 265 265 (deutschlandweit) und lassen Sie sich kostenfrei vom Fachärzteteam und den medizinischen Expertinnen und Experten beraten.
Rufnummer aus dem Ausland: +49 30 856 142 93 (Die Kosten für einen Anruf aus dem Ausland über Fest- oder Mobilfunknetz richten sich nach dem Tarif des ausländischen Netzbetreibers.)


Über die IKK Medizin-Hotline erhält man durch medizinisches Fachpersonal (Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte etc.) professionellen Rat zu Behandlungsmöglichkeiten, Krankheitsbildern oder Vorbeugungsmaßnahmen.


AOK-Med-Telefon 0800 10 50 501, Hotline für Gesundheit, Kindergesundheit, Reisemedizin, für Schwangere, Stillende und Eltern, Pflegehotline, Baby-Hotline


Auslandsnotfall-Hotline, Behandlungsfehler-Hotline, Zweitmeinungsverfahren-Hotline, Organspende-Hotline, Pflege-Hotline, Zahn-Hotline, Ernährungsberatungs- (Iss-gesund)-Hotline, Gesundheits-Hotline


Persönliche Beratung erfolgt durch den Sozialen Dienst in den AOK-Bezirksdirektionen oder beim Hausbesuch. Die Beraterinnen und Berater des Sozialen Dienstes Ihrer AOK unterstützen im Genesungsprozess, mit Krankheitsfolgen besser umzugehen und mehr Lebensqualität zu gewinnen. Sie beraten zu sozialrechtlichen Fragestellungen, informieren über Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten und unterstützen während der Behandlung.


Allen Versicherten steht ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, den sie telefonisch oder per E-Mail erreichen können. Die Mitarbeiter beraten kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen und Wünschen zur Krankenversicherung. Persönliche Beratung ist auch live über Videotelefonie und Live-Chat möglich. Gerne vereinbaren die IKK Kundenberater auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten.


Die AOK Baden-Württemberg unterstützt ihre Versicherten dabei, einen passenden Spezialisten zu finden und vermittelt auf Wunsch Arzttermine. Innerhalb der HzV kann der Versicherte sich durch seinen Hausarzt bei einem Facharzt, der am Facharztprogramm teilnimmt, einen Termin machen lassen.


Der Arzt-Termin-Service der IKK Südwest unterstützt bei auftretenden Problemen mit den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung.


Beratung und Aufklärung von Sachverhalten sowie Vermittlung von Gutachtern und Schlichtungsstellen


Die IKK Südwest informiert, unterstützt und begleitet ihre Versicherten durch das gesamte Verfahren, beauftragt medizinische Gutachter und prüft mögliche Schadenersatzansprüche.


Über das AOK-Service- und Beschwerdetelefon (0800 265 29 65), per E-Mail (service@bw.aok.de) sowie bei jeder AOK-Bezirksdirektion kann man Lob und Kritik anbringen.


Über die E-Mail servicemanagement@ikk-sw.de können Versicherte der IKK Südwest ihre Anliegen mitteilen.


Bei einer Hausstaubmilbenallergie, umgangssprachlich auch Hausstauballergie, kann die AOK Baden-Württembergim Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Voraussetzung ist u.a. eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.


Jeder Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose (Hausstaubmilbenallergie) hat Anspruch auf Allergiebettwäsche. Sie benötigen dazu eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.


Die AOK Baden-Württemberg stellt die AOK-Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus med. Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.


Versicherte erhalten Haushaltshilfe, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB V vorliegen und das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Außerdem erbringt die IKK unter der Voraussetzung, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, Haushaltshilfe auch neben ambulanter ärztlicher Behandlung für die Dauer der Notwendigkeit längstens für 150 Einsatzstunden je Krankheitsfall, wenn dem Versicherten wegen Krankheit nicht möglich ist.






Die AOK Baden-Württemberg erstattet bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen im Rahmen des Gesundheitskontos. Die Leistung ist auf max. fünf Sitzungen à 60 Euro begrenzt.
Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen.


Die IKK Südwest übernimmt je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Osteopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die IKK Südwest die Kosten für insgesamt bis zu zehn Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 40 Euro je Sitzung, insgesamt bis zu 400 Euro im Kalenderjahr.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt.


Kostenübernahme von Homöopathieleistungen erfolgt bei homöopathisch tätigen Ärzten.


Für folgende Leistungen aus dem Bereich der Homöopathie werden die Koten erstattet: Erstanamnese, Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl und Folgeanamnese und Beratung.
Die Behandlung muss qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden.
Die IKK übernimmt je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Homöopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.


Unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der palliativen Therapie von bösartigen Tumoren wird anthroposophische Medizin bezahlt.


Die IKK Südwest übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Ausgeschlossen sind z. B. Musik- und Tanztherapie.


Die AOK Baden-Württemberg übernimm Tai Chi und Qigong Kurse, die beide zur TCM gehören.


Versicherte der IKK Südwest können Leistungen der TCM in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, sofern die Behandlung von einem qualifizierten Leistungserbringer erbracht wird.
Die IKK übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.


Versorgungsverträge mit speziellen Kliniken. Zum Beispiel bei Krebserkrankungen.


Die IKK Südwest übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.


Die AOK BW bezahlt alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind bis zu 300 Euro im Rahmen des Gesundheitskontos.
Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen.


Die IKK Südwest erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Erstattung der Kosten erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke.


Als Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die am AOK-Bonusprogramm teilnehmen, erhalten Sie einmal pro Jahr 15 Euro für die professionelle Zahnreinigung (PZR). Auch für andere Vorsorgeleistungen wie die Zahnvorsorge, Krebsvorsorge oder für Impfungen erhalten Sie mit Teilnahme am Programm Guthaben auf Ihr Konto gutgeschrieben, welches Sie sich auszahlen lassen können.


Die professionelle Zahnreinigung können Versicherte einmal jährlich bis maximal 50 EUR bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet durchführen lassen.


Dank ZahnGebot und Ihrer AOK BW können Sie kinderleicht bei Ihrer anstehenden Zahnbehandlung sparen - auch ohne Zahnzusatzversicherung. Durchschnittlich spart jeder Kunde 40% der Kosten für Zahnersatz.


Über den Kooperationspartner dentaltrade kann hochwertiger Zahnersatz gefertigt werden (Zahnersatz zum "Nulltarif" und Festpreis für Implantate).


Die AOK BW übernimmt für Behinderte aus bestimmten Pflegeheimen erweiterte Prophylaxeleistungen wie z.B. auch eine Prothesenreinigung.
Für Kinder und Jugendliche gibt es eine kostenlose Versiegelung bestimmter bleibender Backenzähne.


Unter dem Programm IKK Zahngesund erhalten Versicherte eine professionelle Beratung, ein interessenunabhängiges Zweitmeinungsverfahren und die Möglichkeit, durch den Kooperationspartner Medikompass, Einsparungen beim Eigenanteil von Zahnersatz zu erzielen.
Die IKK Südwest beteiligt sich über das gesetzliche Maß hinaus an den Kosten für die Zahnversiegelung bei Kindern und Jugendlichen vom sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Form einer Fissurenversiegelung der vorderen Backenzähne (Prämolaren). Leistungsumfang: Erstattung einmal jährlich je Versicherten, bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens 50 Euro.
Zusätzliche Kostenerstattung in Höhe von max. 100 Euro/Kalenderjahr bei
chirurgischer Entfernung von mindestens einem Weisheitszahn bis zur Vollendung
des 26. Lebensjahres in Form einer Vollnarkose, einer oralen bzw. intravenösen
Sedierung, einer Hypnosebehandlung oder einer Lachgas-Sedierung.




Im Rahmen des Gesundheitsbonus werden bis zu 120 Euro jährlich für Brillen und Kontaktlinsen erstattet.


Die AOK Baden-Württemberg übernimmt bereits ab einem Alter von 20 Jahren alle zwei Jahre die Kosten für den Check. Bei dem Screening untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß, auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel. Bei auffälligen Malen entnimmt der Hautarzt zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe.
Die AOK Baden-Württemberg bietet zur unkomplizierten Klärung von akuten Hautproblemen eine Kooperation mit OnlineDoctor an. Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie eine fachärztliche Diagnose und eine Handlungsempfehlung von einer Hautarztpraxis Ihrer Wahl.


Die IKK Südwest übernimmt für Versicherte ab dem 20. Lebensjahr 100% der Kosten der jährlichen Hautkrebsvorsorge im Bundesland Saarland auf Grundlage eines Vertrages mit der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Alle Versicherte mit Wohnort im Saarland können zusätzliche Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro über das IKK Gesundheitskonto beantragen.
Versicherten mit Wohnort außerhalb des Saarlandes erstattet die IKK Südwest über das IKK Gesundheitskonto die Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro.
Die IKK Südwest bietet ihren Versicherten darüber hinaus gemeinsam mit der Online Doctor 24 GmbH die Online-Konsultation eines Hautarztes im Rahmen eines Vertrages über eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V an. Die Wartezeit bis zur hautärztlichen Ersteinschätzung beträgt hierbei maximal 48 Stunden.


Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die sportmedizinische Untersuchung mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte. Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie.


Eine Erstattung erfolgt unter der Vorlage der Rechnung einmal je Kalenderjahr für die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 150 Euro, sofern die Untersuchung von einem zugelassenen Leistungserbringer mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin durchgeführt wurde.


AOK-versicherte Teilnehmer am AOK-FacharztProgramm Gastroenterologie erhalten bereits ab 50 Jahren eine Vorsorgekoloskopie (Darmspiegelung).


Die IKK Südwest erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.




Mammografie bei Frauen ohne relevante Risikofaktoren/außerhalb der Empfehlungen der GBA gibt es ohne Altersbeschränkung.
Die IKK erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.


Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft werden von der AOK übernommen. Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen (Badekuren) und Kompaktkuren trägt die AOK die Kosten für den Kurarzt und die Kurmittel wie Bäder und Massagen.
Darüber hinaus beteiligt sich die AOK an Kosten wie Unterkunft und Verpflegung mit einem Zuschuss von bis zu 16 Euro täglich. Für chronisch kranke Kleinkinder (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr) beträgt der Zuschuss bis 25 Euro täglich.


- Ambulante Vorsorgeleistungen = 13 EUR am Tag


Jährliche Gesundheitsuntersuchung "Check-up 35" mit zusätzlichen Laborwerten für HZV-Versicherte. Einmaliger „AOK-Check 18+“ für 18 - 34-jährige HZV-Versicherte.


Gesundheits Check-up außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs, Doppler-Sonographie der hinversorgenden Gefäße, Ultraschalluntersuchungen außerhalb des Leistungskataloges, Untersuchung zur Früherkennung von Schwachsichtigkeit und Schielen.
Die IKK erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.


Die AOK Baden-Württemberg übernimmt im Rahmen des AOK-Gesundheitskontos die Kosten für bestimmte Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines durch einen privaten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert und von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlen sind bis zu 300 Euro je Kalenderjahr.
Außerdem übernimmt die AOK Baden-Württemberg für die über die Indikationsimpfungen hinausgehenden Kombinationsimpfungen die Kosten des Kombinationsimpfstoffes für Hepatitis A und B.


Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus und Malariaprophylaxe werden in voller Höhe erstattet. 100 % der Kosten, bis zu 300,- Euro pro Versicherten und Kalenderjahr (inkl. der ärztlichen Leistung).


Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.


Kostenerstattung der Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) für Nicht-Risikopatienten erfolgt in voller Höhe.


Die Online-Programme und Coachings der AOK Baden-Württemberg unterstützen Sie bei einem gesunden und sportlichen Lebensstil. Die Online-Anwendungen helfen Ihnen, Ihr Leben aktiver zu gestalten, Rückenschmerzen entgegenzuwirken, Stress zu minimieren oder Ihr Wunschgewicht zu erreichen. Die Programme und Coachings sind abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Gesundheit und werden durch individuelle Trainingspläne und intensive Betreuung von Online-Coaches begleitet.


Für zertifizierte Online-Fitness-Kurse gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe von
80 v. H. der Kosten, maximal 150,00 Euro, mindestens 75,00 Euro je Kurs, sofern die tatsächlichen Kosten des Kurses 75,00 Euro übersteigen.
Betragen die tatsächlichen Kosten des Kurses weniger als 75,00 Euro, gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Kostenübernahme für jeden Versicherten beträgt dabei für insgesamt zwei Kurse bis zu maximal 300,00 Euro pro Kalenderjahr.


Fit- und Aktivprogramm, Reisewelt (Bleibgesund-Vorteil bis 200 Euro), Mettnau aktiv-Urlaub (150 Euro Präventionszuschuss)


Mit IKK Balance präsentiert die IKK ein exklusives Programm für Gesundheitsreisen. Dabei kann man in renommierten Häusern in ganz Deutschland das individuelle Balance-Programm in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung auswählen. Der Zuschuss der IKK Südwest beträgt je Versicherten 200 Euro pro Kalenderjahr.


Die AOK Baden-Württemberg bietet eigene Kurse mit eigenen Trainern an, z.B. Functional Fitness. Zwei Kurse pro Jahr sind kostenfrei.


Die IKK Südwest bietet eigene kostenfreie Gesundheitskurse unter https://gesundbleiben.ikk-suedwest.de an.


Die Kosten für Gesundheitskurse anderer Anbieter, die entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllen, erstattet die AOK BW zu einem großen Teil für bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr.


Für zertifizierte Kurse von anderen Anbietern gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe von 80 v. H. der Kosten, maximal 150,00 Euro, mindestens 75,00 Euro je Kurs, sofern die tatsächlichen Kosten des Kurses 75,00 Euro übersteigen.
Betragen die tatsächlichen Kosten des Kurses weniger als 75,00 Euro, gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Kostenübernahme für jeden Versicherten beträgt dabei für insgesamt zwei Kurse bis zu maximal 300,00 Euro pro Kalenderjahr.
Für Kinder, Jugendliche sowie Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Zuschuss zu den Kosten 100 v. H., unter Beachtung des jeweiligen Maximalbudgets pro Kalenderjahr.


Das Gesundheitskonto „Allgemein“ der AOK Baden-Württemberg gibt es maximal 300 Euro pro Kalenderjahr für Osteopathie, Reiseschutzimpfungen für private Auslandsaufenthalt, alle empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Kosten der Impfung gegen Japanische Enzephalitis und der Malaria-Prophylaxe und nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie.


Mit dem Gesundheitskonto der IKK Südwest stehen jedem Mitglied vier Leistungspakete (Alternativmedizin, Schwangerschaft, Vorsorge, Zahngesundheit) zur Verfügung. Die Leistungen des IKK Gesundheitskontos können sowohl von den Mitgliedern als auch von familienversicherten Angehörigen in Anspruch genommen werden.


Beim Bonusprogramm der AOK Baden-Württemberg können Versicherte 145 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 15 Euro PZR
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Teilnahme an einer Betriebssportgruppe
- 10 Euro Sportverein
- 10 Euro Fitnessstudio
- 10 Euro Bundesjugendspielen oder Hochschulsport
- 10 Euro Erste-Hilfe-Kurs
- 60 Euro Fitnesstracker


Beim Bonusprogramm der IKK Südwest können Versicherte max. 60 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Bonifiziert werden folgende Maßnahmen:
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro Check-Up Gesundheitsuntersuchung
- 10 Euro Blutspende
- 10 Euro Gesundheitskurs
- 10 Euro Organ- oder Knochenmarkspenderausweis
- 10 Euro Teilnahme Selbsthilfegruppe
- 10 Euro Teilnahme an einer Gesundheitsveranstaltung
- 10 Euro Betriebs-/Hochschulsport
- 10 Euro Deutsches Schwimmabzeichen
- 10 Euro Deutsches Sportabzeichen
- 10 Euro Deutsches Wanderabzeichen
- 10 Euro deutsches Feuerwehr-Fitnessabzeichen
- 10 Euro Mitgliedschaft in einem Sportverein
- 10 Euro aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio


Am AOK-Prämienprogramm ProFit können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in Geld-, Sach-, oder zweckgebunden Prämien einlösen
(Geldprämien: 20 Euro, 40 Euro, 80 Euro, 120 Euro).
Gutscheine: 30 Euro, 60 Euro (Zweckgebunde Prämien wie z. B. sportmed. Untersuchung). 100 ProFit-Punkte = 2 EUR.


Beim Nachweis von zwei Maßnahmen erhalten die Mitglieder bei der IKK Südwest über den IKK Aktivbonus 60 Euro Barprämie im Jahr.
Bei erfolgreiche Teilnahme am Bonusprogramm IKK NOW gewährt die IKK Südwest ihren Versicherten eine kalenderjährliche Barprämie in Höhe von 300,- Euro.


AOK-AktivBonus
+ 80 und 200 EUR Grundprämie (einkommensabhängig) + 100 EUR Vorsorgebonus = bis zu 340 EUR Prämie. Überschaubares Risiko: Bei ganzjähriger Teilnahme zwischen 20 und 60 EUR im Jahr.
AOK-Selbstbehalttarif
+ 40 und 540 EUR Grundbonus (einkommensabhängig) + Staffelbonus zwischen 20 und 60 EUR = bis zu 600 EUR Prämie. Überschaubares Risiko: Bei ganzjähriger Teilnahme zwischen 80 und 120 EUR im Jahr.


IKK-Wahltarif Selbstbehalt wird von der IKK Südwest angeboten:
Jahreseinkommen ab 18.000 €: Prämie 150 €, Selbstbehalt 210 €, max. Risiko 60 €
Jahreseinkommen ab 36.000 €: Prämie 300 €, Selbstbehalt 420 €, max. Risiko 120 €




Der IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung bietet eine maximale Rückerstattung in Höhe von bis zu 150 € jährlich (mind. Jahreseinkommen: 18.000 €).




Bei einer Kombination der beiden Wahltarife ist eine max. Prämie in Höhe von bis zu 1.350 € innerhalb der Bindungsfrist von 3 Jahren möglich.


Mit dem AOK-HausarztProgramm wollen die AOK und ihre Hausarztpartner in Baden-Württemberg gemeinsam die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessern.


Versicherte können im gesamten Versorgungsgebiet (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) einen der teilnehmenden Hausärzte als ersten Ansprechpartner (Hausarztmodell) und somit zentralen Knotenpunkt ihrer gesundheitlichen Versorgung auswählen. An diesen sind sie daraufhin auch für ein Jahr gebunden. Ziel ist die Gewährleistung einer koordinierten und qualitätsorientierten Versorgung.


Die AOK BW bietet ihren Versicherten, die an einer chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.


Für chronische Erkrankungen wurden spezielle Behandlungsprogramme – sogenannte Disease-Management-Programme (DMP) – entwickelt, die bei der IKK Südwest unter dem Namen IKKpromed angeboten werden. Für folgende Diagnosen bieten wir IKKpromed-Programme an: Asthma und andere chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen, Brustkrebs, Diabetes mellitus, Typ 1 (nicht in Bremen) und Typ 2, Koronare Herzerkrankungen (zum Beispiel Herzinfarkt)
Versicherte können sich die Teilnahme im Rahmen des IKK Gesundheitsbonus einmal jährlich mit 10,- bzw. 20,- Euro bonifizieren lassen.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen hkk und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Hessen und IKK Südwest
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und IKK Südwest
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Südwest und IKK classic
- Vergleich zwischen Debeka BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Audi BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK firmus und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK PFAFF und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Bayern und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Südwest und BARMER
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK Linde und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Südwest und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK Südwest
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Brandenburg und Berlin und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK ProVita und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Südwest und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Südwest und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen Novitas BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen energie-BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK Scheufelen und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK Wirtschaft & Finanzen und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Südwest und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BERGISCHE Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen SBK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK DürkoppAdler und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK SBH und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK Technoform und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK WERRA-MEISSNER und IKK Südwest