Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Bremen/Bremerhaven ist eine in Bremen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Bremen. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Bremen/Bremerhaven betreut 206.895 Mitglieder und 282.934 Versicherte. Besonderer Wert wird dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt gelegt. Dafür stehen den Versicherten neun Geschäftsstellen in Bremen und Bremerhaven und über 1300 AOK-Geschäftsstellen deutschlandweit zur Verfügung. Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet darüber hinaus ein attraktives Prämienprogramm, interessante Wahltarife und zusätzliche Gesundheitsleistungen. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Bremen/Bremerhaven erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,38 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,98 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Bremen/Bremerhaven die Testnote 1,2.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 685.530 Mitglieder und 839.012 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,3.
Der Beitragssatz der AOK Bremen/Bremerhaven beträgt 15,98% (14,6% + 1,38%).
Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
Die AOK Bremen/Bremerhaven hat 10 Geschäftsstellen im Bundesland Bremen.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt
Die Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die "Meine AOK-App" und über das Online-Portal der AOK Bremen/Bremerhaven möglich.
"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.
Die AOK Bremen/Bremerhaven ist 24 Stunden, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 0421 1761 0 erreichbar.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.
Die Ärztehotline der AOK Bremen/Bremerhaven, "Clarimedis", ist unter der Telefonnummer 0800 1265265 zu erreichen.
"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.
Meldungen von Verdachtsfällen auf Betrug: 0421 1761 302,
Ärztliche Zweitmeinung: 0421 1761 77222.
Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265
Sie erreichen Ihren persönlichen Ansprechpartner auch telefonisch und auf elektronischem Wege, zum Beispiel per E-Mail oder bei bestimmen Themen auch per Video. Gerne berät Sie die AOK Bremen/Bremerhaven auch auch bei Ihnen Zuhause.
Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.
Vermittlung von Arztterminen erfolgt im Rahmen von AOK Duo – die ärztliche Zweitmeinung.
Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt
Spezialisierte Service-Teams unterstützen, einen Behandlungs - oder Pflegefehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Bei Anregungen und Kritik steht unseren Versicherten eine kostenlose Beschwerde-Hotline unter der Telefonnummer 0800 2246465 zur Verfügung.
Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für einen Matratzenbezug, einen Kissenbezug und einem Bettdeckenbezug bei bestimmten Anbietern in voller Höhe. Es muss keine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.
Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven können im Krankheitsfall eine Haushaltshilfe für die Dauer von bis zu 52 Wochen in Anspruch nehmen, wenn ein ein Kind im Haushalt lebt, dass das 14. Lebensjahr bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht überschritten hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die AOK Bremen/Bremerhaven beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen in Höhe von 80% der Rechnung für max. drei Behandlungen pro Jahr.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
Die AOK Bremen/Bremerhaven beteiligt sich an den Kosten von homöopathischen ärztlichen Behandlungen in Höhe von 80 %.
Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.
Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a.Phytotherapiebehandlungen, Eigenbluttherapie, Lichttherapie, Reflextherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Bioresonanztherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Ordnungstherapie, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen.
Bei der Behandlung mit Leistungen der Akupunktur sind nur solche erstattungsfähig, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums sind.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt für eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max. 40 Euro. Diese Leistung kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden, so dass bis zu 80 Euro erstattet werden können.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für eine Zahnschutzschiene (wichtig für Sportler, die robustere Sportarten wie Eishockey oder Basketball lieben) in Höhe von 80% pro Jahr.
Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen unter bestimmten Voraussetzungen. Diese müssen von einem Augenarzt festgestellt werden.
Zusätzlich können Sie Geldprämien aus dem AOK Bonusprogramm als Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen verwenden.
Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt 100% der Kosten des jährlichen Hautscreenings im Bundesland Bremen (max. 21 Euro in anderen Bundesländern) über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt einmal im Jahr 80% der Rechnung für eine sportmedizinische Untersuchung bei einem Vertragsarzt.
120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach
Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung die Kosten für eine Mammographie zur weiteren diagnostischen Abklärung.
Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)
Die AOK Bremen/Bremerhaven bezuschusst medizinisch notwendige ambulante Vorsorgekuren mit 8 EUR täglich für 21 Kalendertage.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für einen Check-up für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von bis zu 40 Euro alle zwei Jahre.
Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
Die AOK Bremen/Bremerhaven erstattet die Kosten aller empfohlenen Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden, zu 100%. Darunter fallen Impfungen gegen Cholera, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Gelbfieber, Hepatitis A (HA), Hepatitis B (HB), Humane Papillomoviren (HPV), Influenza, Japanische Enzephalitis, Malaria-Prophylaxe, Meningokokken, Tollwut und Typhus.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung für alle Versicherten.
Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für Online-Fitness-Kurse bis zu 100%.
Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt nach vorheriger Genehmigung auch sogenannte Kompaktangebote (wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse).
Es gelten dabei die gleichen Qualitätskriterien wie bei den „klassischen“ Präventionskursen.
Beispiele für wohnortferne Kompaktmaßnahmen sind die sogenannten „Gesundheitsreisen“ (von AKON, GPS, Doc Holiday u.a.). Der Zuschuss beträgt in diesen Fällen bis zu 220 EUR.
Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.
Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven können Sie zweimal pro Kalenderjahr aus einer Fülle von attraktiven Gesundheitskursen wählen. Die AOK Bremen/Bremerhaven kooperiert mit zahlreichen sogenannten „AOK-Gesundheitspartnern" wie Sportvereinen, Fitnessstudios, Physiotherapiepraxen u.v.m. in Bremen und Bremerhaven. Bei diesen qualifizierten Partnern kann der AOK-Versicherte seinen persönlichen Gesundheitsgutschein ganz einfach einlösen und an einem der vereinbarten Kursangebote kostenfrei teilnehmen.
Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.
Versicherte können aus qualitätsgeprüften Gesundheitskursen wählen: die AOK Bremen/Bremerhaven erstattet nach Vorlage einer personifizierten Teilnahmebescheinigung zweimal pro Kalenderjahr 80% der Kosten bis zu einer Höhe von maximal 110 Euro pro Kurs.
Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
Im neuen AOK-Bonusprogramm können Kunden der AOK Bremen/Bremerhaven mit der AOK Bonus-App (oder auf Wunsch auch in Papierform) Punkte für verschiedene Gesundheitsaktivitäten sammeln und erhalten je nach Punkteanzahl entsprechende Geldprämien.
Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.
Die AOK Bremen/Bremerhaven belohnt eine gesunde Lebensweise. Mit diesem Zusatzangebot erhalten Sie bis zu 500 Euro Prämie im Jahr. Wer sich gesund und fit hält, muss weniger zum Arzt und benötigt seltener ein Rezept. Um die Prämie zu bekommen, müssen Sie keine Nachweise für Vorsorgemaßnahmen oder Fitnessaktivitäten einreichen, sondern einfach nur gesund bleiben.
Es gubt verschiedene Tarifklassen:
- Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro, max. Risiko 80 Euro,
- Jahreseinkommen bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro, max. Risiko 80 Euro,
- Jahreseinkommen bis 24.000 Euro: Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, max. Risiko 80 Euro,
- Jahreseinkommen bis 30.000 Euro: Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro, max. Risiko 80 Euro,
- Jahreseinkommen bis 36.000 Euro: Prämie 250 Euro, Selbstbehalt 340 Euro, max. Risiko 90 Euro,
- Jahreseinkommen bis JAG: Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro, max. Risiko 100 Euro,
- Jahreseinkommen über JAG: Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro, max. Risiko 120 Euro.
Für alle Tarife gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren.
Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.
Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet ihren Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V auf der Grundlage entsprechender Versorgungsverträge an. Die Teilnahme ist freiwillig und muss schriftlich gegenüber der AOK Bremen/Bremerhaven erklärt werden.
Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen.
Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Die strukturierten Programme für chronisch kranke AOK-Versicherte heißen "AOK-Curaplan". Folgende Programme werden angeboten: Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Asthma/COPD und seit 01.07.2024 auch für Osteoporose .
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und hkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SBK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Akzo Nobel Bayern
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Herkules
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK PFAFF
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und bkk melitta hmr
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK DürkoppAdler
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und AOK Baden-Württemberg