Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Rheinland/Hamburg
Die AOK Hessen ist eine in Hessen geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Hessen ging 1993 aus der Fusion von 20 hessischen AOKen und dem damaligen AOK-Landesverband Hessen hervor. Im Jahr 2009 wurde „AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen“ als Zweitmarke geschaffen. Der Hauptsitz der AOK Hessen befindet sich in Bad Homburg v.d.H.
Die AOK Hessen betreut 1.280.693 Mitglieder und 1.734.422 Versicherte. Besonderer Wert wird dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt gelegt. Sie erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,60 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,20 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Hessen die Testnote 1,4.
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.242.239 Mitglieder und 3.013.533 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,7.
Der Beitragssatz der AOK in Hessen beträgt 16,20% (14,60%+1,60%).
Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 16,80% (14,60% + 2,20%).
Dichtes Geschäftsstellennetz
71 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg
"Meine AOK" ist das Online-KundenCenter der
AOK. Die App „Meine AOK“ ist Ihr direkter Kontakt zur AOK über das Onlineportal – und das rund um die Uhr. Als Kundin und Kunde der AOK Hessen können Sie Krankmeldungen einreichen, Rechnungen hochladen, Kinderkrankengeld beantragen und weitere Anträge online stellen und sicher an uns senden. Außerdem können Sie unkompliziert Mitgliedsbescheinigungen und andere Nachweise anfordern sowie persönliche Daten aktualisieren und Nachrichten sicher an Ihre AOK Hessen versenden und empfangen.
Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.
Die AOK Hessen ist 24 Stunden an 365 Tagen über die 0800 00 00 255 kostenfrei zu erreichen.
24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000
Clarimedis - Fragen an das Ärzteteam: Dort
werden Fragen zu Diagnosen, zu einer bevorstehenden Therapie und zu Krankheitssymptomen von qualifizierten und verständnisvollen Ansprechpartnern beantwortet (Tel.: 0800 1 265 265, Servicezeiten: Täglich - 365 Tage im Jahr - Rund um die Uhr).
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.
Pflegeberatung: 0800 00 00 897
Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)
Die AOK Hessen bietet hessenweit 49 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Zudem gibt es Servicestellen für Studierende in der Nähe von Universitäten. Zusätzlich werden Beratungen Zuhause angeboten und durchgeführt.
Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in über 80 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.
Die AOK Hessen bietet ihren Versicherten Hilfe bei der Vermittlung von zeitnahen Facharztterminen oder bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten in der Umgebung an.
Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.
Spezialisierte Service-Teams unterstützen die Versicherten der AOK Hessen, Behandlungsfehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ihre Rückmeldung ist wichtig! Welche Erfahrungen haben Sie mit der AOK Hessen gemacht? Sind Sie zufrieden – oder ist etwas nicht so gut gelaufen? Lassen Sie es uns bitte wissen: Dann können wir unseren Service und unsere Leistungen weiter verbessern. Wir danken Ihnen für Ihre Nachricht auf aok.de/hessen/feedback
Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Die AOK Hessen schließt Kooperationen mit qualifizierten Lieferanten. Zusammen mit dem Versicherten wird ein geeigneter Anbieter ausgewählt. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für die antiallergenen Zwischenbezüge bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen.
Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Erweiterte Haushaltshilfe gibt es auch dann, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskonto die Kosten für max. 3 Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Es werden 100 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung (max. 150 Euro) erstattet .
Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)
Eine Erstattung der ärztlichen Behandlung und der homöopathischen Arzneimittel ist insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto möglich.
Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).
Die Körperakupunktur mit Nadeln bei chronisch schmerzkranken Patienten wird bei bestimmten Indikationen übernommen.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen
Eine Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln ist insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto möglich.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen des Bonusprogramms BONUS fit in Höhe von 30 Euro.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Für Versicherte bis zu 25 Jahren übernimmt die AOK Hessen die Lachgas-Sedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto. Die AOK Hessen gewährt ihren Versicherten im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband (“Brackets” bzw. “feste Zahnspange”) eine Kostenerstattung zur Zahnversiegelung bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro über das Gesundheitskonto.
Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen können Versicherte darüber hinaus das Hautkrebs-Screening von 18 bis 34 Jahren in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt voll bis zu einer Höhe von maximal 200 Euro alle zwei Kalenderjahre. Darüber hinaus bietet die AOK Hessen in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung für Hautprobleme. Über 330 Hautärzte und Hautärztinnen stehen AOK Kunden rund um die Uhr für einen Online-Hautcheck inklusive der Begutachtung von einzelnen Muttermalen zur Verfügung.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen können Versicherte eine Basis oder erweiterte sportmedizinische Untersuchung in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt in Höhe von maximal 200 Euro (für Basis und/oder erweiterte Untersuchung) alle zwei Kalenderjahre. Darüber hinaus bonifiziert die AOK Hessen die sportmedizinische Untersuchung im Rahmen des BONUS fit mit 5 Euro.
Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die AOK Hessen bietet im Rahmen des Gesundheitskontos drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge an:
1. Taktilographie durch sehbehinderte Menschen mit MTU Ausbildung (ab 30 Jahren)
2. Sonographie (ab 40 Jahren)
3. Mammographie (ab 45 Jahren)
Eine Erstattung erfolgt alle zwei Kalenderjahre.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Höhe des Zuschusses zu den übrigen Kosten (d.h. zusätzlich zu den Kosten für Behandlungen und Anwendungen): 16,00 EUR pro Tag
Bedingungen:
Die Vorsorgeleistung muss von der AOK genehmigt sein, d.h. die ambulante Behandlung am Wohnort reicht nicht aus und die Vorsorgebedürftigkeit insbesondere im Sinne der Sekundärprävention muss vorliegen, d.h. Vorsorgemaßnahmen sollen bei chronischen Erkrankungen Rückfälle vermeiden helfen und werden z.B. bei Rheuma, Bronchialerkrankungen von Kindern oder chronischen Schmerzen durchgeführt.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Die AOK Hessen bietet im Rahmen des Gesundheitskontos das Gesundheits-Check-up bereits ab 18 Jahren an. Eine Erstattung erfolgt alle 3 bzw. 2 Jahre.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern
Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin. Somit können sowohl die ärztliche Behandlung als auch Impfseren folgender Krankheiten erstattet werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut sowie Typhus. Außerdem werden Medikamente zur Malaria-Prophylaxe bezahlt.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Die AOK Hessen übernimmt für alle Versicherten der AOK die Kosten für die Grippeschutzimpfung, sofern die Ärzte dies für erforderlich halten. Die Kosten werden für die ärztliche Leistung und die Impfdosis zu 100 % erstattet.
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.
Eine gesundheitsbewusste Lebensweise umfasst insbesondere Ernährung, Bewegung und Gesundheitsvorsorge. Um Ihre Fitness und Gesundheit zu fördern, bietet die AOK Hessen zahlreiche Onlinekurse an:
- Vielfältige Kursthemen für verschiedene Bedürfnisse in jedem Alter
- Oft zeitlich unabhängig von überall mitmachen
- Einfache Anmeldung und Teilnahme - über PC, Tablet oder Smartphone
- Moderne, individuelle und exklusive Onlineangebote Ihrer AOK vor Ort
In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.
Die AOK Hessen bezuschusst qualitätsgesicherte Kursangebote und Präventionsreisen, die den Vorgaben des § 20 SGB V entsprechen mit maximal 300 Euro je Kalenderjahr (Voraussetzung: Absolvierung von 2 zertifizierten Präventionskursen (2 x 150 Euro))
Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.
Die AOK Hessen bezuschusst zwei Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Dafür bietet die AOK Hessen in der Nähe eigene Kurse zu den Themen Entspannung, Ernährung, Bewegung und Umgang mit Suchtmitteln. Für AOK-Versicherte sind diese kostenlos.
In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.
Wer bei einem externen, zertifizierten Anbieter in den Kategorien Ernährung, Bewegung, Entspannung und Umgang mit Suchtmitteln einen Kurs bucht, erhält 100 %, höchstens bis zu 150 EUR je Kurs bzw. für maximal zwei Kurse jährlich bis zu 300 Euro erstattet.
Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).
AOK-Versicherte haben ihr persönliches AOK-Gesundheitskonto. Jährlich werden 800 Euro für folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:
- Osteopathie beim anerkannten Osteopathen
- Homöopathie: ärztliche Behandlung und Arzneimittel
- Hautkrebs-Screening auch schon im Alter von 18 Jahren
- Check-up 35 auch schon im Alter von 18 Jahren
- Mamma Care: Kurs zur Brustselbstuntersuchung
- Reiseschutzimpfungen
- Zahnversiegelung bei fester Zahnspange
- Lachgas-Sedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen bis 25 Jahren
Über das Bonusprogramm BONUS fit können AOK Hessen-Versicherte für Aktivitäten rund um Sport, Fitness und Vorsorge bis zu 330 Euro jährlich als Barprämie mit einfach abrechenbaren Punkten erhalten.
Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
Die AOK Hessen bietet Selbstbehalttarif in sieben Tarifstufen nach Einkommen mit Staffelbonus für leistungsfreie Jahre an.
Beispielhaft:
20.000 EUR Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 120 EUR, max. Risiko 80 EUR
30.000 EUR Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 180 EUR, max. Risiko 90 EUR
53.100 EUR Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 360 EUR, max. Risiko 120 EUR.
AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen Vorteile: Direktbonus – Für den Verzicht auf ein Beratungscenter gibt es 50 EUR Direktbonus. Gesundheitsbonus - AGIDA belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit bis zu 100 EUR Gesundheitsbonus pro Jahr. Kostenbonus - Sie sind selten krank und nehmen daher Kassenleistungen nur selten in Anspruch? Dann erhöht sich automatisch Ihr Kostenbonus auf bis zu 210 EUR pro Jahr.
Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.
Im Rahmen des AOK-Hausarzt-Programms der AOK Hessen entscheiden sich die Versicherten für eine Hausärztin oder einen Hausarzt ihrer Wahl als erste Ansprechperson. Dafür erhalten Versicherte verbesserte Serviceangebote und haben weitere Vorteile.
Dazu gehören:
- Angebot ergänzender Sprechstunden insbesondere für Berufstätige
- Verbesserung der Wartezeiten
- aktive Unterstützung des Hausarztes bei der Vermittlung von notwendigen Facharztterminen
- enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern.
- Schnellere Zusammenführung von Befunddaten verschiedener Spezialisten
- Überblick über verschriebene Medikamente und somit Unterstützung des Genesungsprozesses
Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um
Über AOK-Curaplan gibt es strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) zu folgenden Diagnosen:
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Koronare Herzkrankheit
- Asthma bronchiale
- COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
- Brustkrebs
Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und hkk
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK EUREGIO
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SBK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Continentale Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK VDN
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK exklusiv