Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Hessen ist eine in Hessen geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Hessen ging 1993 aus der Fusion von 20 hessischen AOKen und dem damaligen AOK-Landesverband Hessen hervor. Im Jahr 2009 wurde „AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen“ als Zweitmarke geschaffen. Der Hauptsitz der AOK Hessen befindet sich in Bad Homburg v.d.H.
Die AOK Hessen betreut 1.280.693 Mitglieder und 1.734.422 Versicherte. Besonderer Wert wird dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt gelegt. Sie erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,60 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,20 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Hessen die Testnote 1,4.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 685.530 Mitglieder und 839.012 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,3.
Der Beitragssatz der AOK in Hessen beträgt 16,20% (14,60%+1,60%).
Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
Dichtes Geschäftsstellennetz
Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt
"Meine AOK" ist das Online-KundenCenter der
AOK. Die App „Meine AOK“ ist Ihr direkter Kontakt zur AOK über das Onlineportal – und das rund um die Uhr. Als Kundin und Kunde der AOK Hessen können Sie Krankmeldungen einreichen, Rechnungen hochladen, Kinderkrankengeld beantragen und weitere Anträge online stellen und sicher an uns senden. Außerdem können Sie unkompliziert Mitgliedsbescheinigungen und andere Nachweise anfordern sowie persönliche Daten aktualisieren und Nachrichten sicher an Ihre AOK Hessen versenden und empfangen.
"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.
Die AOK Hessen ist 24 Stunden an 365 Tagen über die 0800 00 00 255 kostenfrei zu erreichen.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.
Clarimedis - Fragen an das Ärzteteam: Dort
werden Fragen zu Diagnosen, zu einer bevorstehenden Therapie und zu Krankheitssymptomen von qualifizierten und verständnisvollen Ansprechpartnern beantwortet (Tel.: 0800 1 265 265, Servicezeiten: Täglich - 365 Tage im Jahr - Rund um die Uhr).
"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.
Pflegeberatung: 0800 00 00 897
Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265
Die AOK Hessen bietet hessenweit 49 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Zudem gibt es Servicestellen für Studierende in der Nähe von Universitäten. Zusätzlich werden Beratungen Zuhause angeboten und durchgeführt.
Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.
Die AOK Hessen bietet ihren Versicherten Hilfe bei der Vermittlung von zeitnahen Facharztterminen oder bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten in der Umgebung an.
Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt
Spezialisierte Service-Teams unterstützen die Versicherten der AOK Hessen, Behandlungsfehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Ihre Rückmeldung ist wichtig! Welche Erfahrungen haben Sie mit der AOK Hessen gemacht? Sind Sie zufrieden – oder ist etwas nicht so gut gelaufen? Lassen Sie es uns bitte wissen: Dann können wir unseren Service und unsere Leistungen weiter verbessern. Wir danken Ihnen für Ihre Nachricht auf aok.de/hessen/feedback
Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.
Die AOK Hessen schließt Kooperationen mit qualifizierten Lieferanten. Zusammen mit dem Versicherten wird ein geeigneter Anbieter ausgewählt. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für die antiallergenen Zwischenbezüge bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.
Erweiterte Haushaltshilfe gibt es auch dann, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskonto die Kosten für max. 3 Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Es werden 100 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung (max. 150 Euro) erstattet .
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
Eine Erstattung der ärztlichen Behandlung und der homöopathischen Arzneimittel ist insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto möglich.
Die Körperakupunktur mit Nadeln bei chronisch schmerzkranken Patienten wird bei bestimmten Indikationen übernommen.
Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.
Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a.Phytotherapiebehandlungen, Eigenbluttherapie, Lichttherapie, Reflextherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Bioresonanztherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Ordnungstherapie, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen.
Bei der Behandlung mit Leistungen der Akupunktur sind nur solche erstattungsfähig, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums sind.
Eine Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln ist insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto möglich.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen des Bonusprogramms BONUS fit in Höhe von 30 Euro.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Für Versicherte bis zu 25 Jahren übernimmt die AOK Hessen die Lachgas-Sedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto. Die AOK Hessen gewährt ihren Versicherten im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband (“Brackets” bzw. “feste Zahnspange”) eine Kostenerstattung zur Zahnversiegelung bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro über das Gesundheitskonto.
Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen können Versicherte darüber hinaus das Hautkrebs-Screening von 18 bis 34 Jahren in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt voll bis zu einer Höhe von maximal 200 Euro alle zwei Kalenderjahre. Darüber hinaus bietet die AOK Hessen in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung für Hautprobleme. Über 330 Hautärzte und Hautärztinnen stehen AOK Kunden rund um die Uhr für einen Online-Hautcheck inklusive der Begutachtung von einzelnen Muttermalen zur Verfügung.
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen können Versicherte eine Basis oder erweiterte sportmedizinische Untersuchung in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt in Höhe von maximal 200 Euro (für Basis und/oder erweiterte Untersuchung) alle zwei Kalenderjahre. Darüber hinaus bonifiziert die AOK Hessen die sportmedizinische Untersuchung im Rahmen des BONUS fit mit 5 Euro.
120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach
Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Die AOK Hessen bietet im Rahmen des Gesundheitskontos drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge an:
1. Taktilographie durch sehbehinderte Menschen mit MTU Ausbildung (ab 30 Jahren)
2. Sonographie (ab 40 Jahren)
3. Mammographie (ab 45 Jahren)
Eine Erstattung erfolgt alle zwei Kalenderjahre.
Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)
Höhe des Zuschusses zu den übrigen Kosten (d.h. zusätzlich zu den Kosten für Behandlungen und Anwendungen): 16,00 EUR pro Tag
Bedingungen:
Die Vorsorgeleistung muss von der AOK genehmigt sein, d.h. die ambulante Behandlung am Wohnort reicht nicht aus und die Vorsorgebedürftigkeit insbesondere im Sinne der Sekundärprävention muss vorliegen, d.h. Vorsorgemaßnahmen sollen bei chronischen Erkrankungen Rückfälle vermeiden helfen und werden z.B. bei Rheuma, Bronchialerkrankungen von Kindern oder chronischen Schmerzen durchgeführt.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Die AOK Hessen bietet im Rahmen des Gesundheitskontos das Gesundheits-Check-up bereits ab 18 Jahren an. Eine Erstattung erfolgt alle 3 bzw. 2 Jahre.
Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin. Somit können sowohl die ärztliche Behandlung als auch Impfseren folgender Krankheiten erstattet werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut sowie Typhus. Außerdem werden Medikamente zur Malaria-Prophylaxe bezahlt.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Die AOK Hessen übernimmt für alle Versicherten der AOK die Kosten für die Grippeschutzimpfung, sofern die Ärzte dies für erforderlich halten. Die Kosten werden für die ärztliche Leistung und die Impfdosis zu 100 % erstattet.
Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
Eine gesundheitsbewusste Lebensweise umfasst insbesondere Ernährung, Bewegung und Gesundheitsvorsorge. Um Ihre Fitness und Gesundheit zu fördern, bietet die AOK Hessen zahlreiche Onlinekurse an:
- Vielfältige Kursthemen für verschiedene Bedürfnisse in jedem Alter
- Oft zeitlich unabhängig von überall mitmachen
- Einfache Anmeldung und Teilnahme - über PC, Tablet oder Smartphone
- Moderne, individuelle und exklusive Onlineangebote Ihrer AOK vor Ort
Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.
Die AOK Hessen bezuschusst qualitätsgesicherte Kursangebote und Präventionsreisen, die den Vorgaben des § 20 SGB V entsprechen mit maximal 300 Euro je Kalenderjahr (Voraussetzung: Absolvierung von 2 zertifizierten Präventionskursen (2 x 150 Euro))
Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.
Die AOK Hessen bezuschusst zwei Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Dafür bietet die AOK Hessen in der Nähe eigene Kurse zu den Themen Entspannung, Ernährung, Bewegung und Umgang mit Suchtmitteln. Für AOK-Versicherte sind diese kostenlos.
Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.
Wer bei einem externen, zertifizierten Anbieter in den Kategorien Ernährung, Bewegung, Entspannung und Umgang mit Suchtmitteln einen Kurs bucht, erhält 100 %, höchstens bis zu 150 EUR je Kurs bzw. für maximal zwei Kurse jährlich bis zu 300 Euro erstattet.
Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.
AOK-Versicherte haben ihr persönliches AOK-Gesundheitskonto. Jährlich werden 800 Euro für folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:
- Osteopathie beim anerkannten Osteopathen
- Homöopathie: ärztliche Behandlung und Arzneimittel
- Hautkrebs-Screening auch schon im Alter von 18 Jahren
- Check-up 35 auch schon im Alter von 18 Jahren
- Mamma Care: Kurs zur Brustselbstuntersuchung
- Reiseschutzimpfungen
- Zahnversiegelung bei fester Zahnspange
- Lachgas-Sedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen bis 25 Jahren
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
Über das Bonusprogramm BONUS fit können AOK Hessen-Versicherte für Aktivitäten rund um Sport, Fitness und Vorsorge bis zu 330 Euro jährlich als Barprämie mit einfach abrechenbaren Punkten erhalten.
Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.
Die AOK Hessen bietet Selbstbehalttarif in sieben Tarifstufen nach Einkommen mit Staffelbonus für leistungsfreie Jahre an.
Beispielhaft:
20.000 EUR Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 120 EUR, max. Risiko 80 EUR
30.000 EUR Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 180 EUR, max. Risiko 90 EUR
53.100 EUR Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 360 EUR, max. Risiko 120 EUR.
AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen Vorteile: Direktbonus – Für den Verzicht auf ein Beratungscenter gibt es 50 EUR Direktbonus. Gesundheitsbonus - AGIDA belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit bis zu 100 EUR Gesundheitsbonus pro Jahr. Kostenbonus - Sie sind selten krank und nehmen daher Kassenleistungen nur selten in Anspruch? Dann erhöht sich automatisch Ihr Kostenbonus auf bis zu 210 EUR pro Jahr.
Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.
Im Rahmen des AOK-Hausarzt-Programms der AOK Hessen entscheiden sich die Versicherten für eine Hausärztin oder einen Hausarzt ihrer Wahl als erste Ansprechperson. Dafür erhalten Versicherte verbesserte Serviceangebote und haben weitere Vorteile.
Dazu gehören:
- Angebot ergänzender Sprechstunden insbesondere für Berufstätige
- Verbesserung der Wartezeiten
- aktive Unterstützung des Hausarztes bei der Vermittlung von notwendigen Facharztterminen
- enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern.
- Schnellere Zusammenführung von Befunddaten verschiedener Spezialisten
- Überblick über verschriebene Medikamente und somit Unterstützung des Genesungsprozesses
Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen.
Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Über AOK-Curaplan gibt es strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) zu folgenden Diagnosen:
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Koronare Herzkrankheit
- Asthma bronchiale
- COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
- Brustkrebs
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Hessen und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Hessen und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Hessen und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Hessen und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Hessen und Debeka BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Hessen und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen hkk und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Hessen und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Hessen und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen Novitas BKK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BKK DürkoppAdler
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Bayern
- Vergleich zwischen VIACTIV Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen Salus BKK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen mhplus BKK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen Audi BKK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Bremen/Bremerhaven
- Vergleich zwischen BKK24 und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK Akzo Nobel Bayern und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Hessen
- Vergleich zwischen SBK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK Herkules und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BERGISCHE Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK PFAFF und AOK Hessen
- Vergleich zwischen Continentale Betriebskrankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK WERRA-MEISSNER und AOK Hessen
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK VDN und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und AOK Hessen