Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Hessen ist eine in Hessen geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Hessen ging 1993 aus der Fusion von 20 hessischen AOKen und dem damaligen AOK-Landesverband Hessen hervor. Im Jahr 2009 wurde „AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen“ als Zweitmarke geschaffen. Der Hauptsitz der AOK Hessen befindet sich in Bad Homburg v.d.H.
Die AOK Hessen betreut 1.281.555 Mitglieder und 1.730.176 Versicherte. Besonderer Wert wird dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt gelegt. Sie erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,49 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,09 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Hessen die Testnote 1,3.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 690.521 Mitglieder und 843.318 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,50 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,10%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,4.


Der Beitragssatz der AOK in Hessen beträgt 17,09% (14,60%+2,49%).


Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 17,10% (14,60% + 2,50%).


Die AOK Hessen hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 49 Kundencentern in Hessen.


Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt


Die AOK Hessen bietet ihren Kundinnen und Kunden einen kennwortgeschützten Zugang über ihr Onlineportal und die App „Meine AOK“. Über die App lassen sich viele Angebote und Funktionen über ein persönliches Postfach einfach und sicher nutzen und die AOK-Versicherung bequem und rund um die Uhr verwalten. Als Kundin und Kunde der AOK Hessen können Sie Krankmeldungen einreichen, Rechnungen hochladen, Kinderkrankengeld beantragen und weitere Anträge online stellen und sicher an uns senden. Außerdem können Sie unkompliziert Mitgliedsbescheinigungen und andere Nachweise anfordern sowie persönliche Daten aktualisieren und Nachrichten sicher an Ihre AOK Hessen versenden und empfangen.


"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.


Die AOK Hessen ist 24 Stunden an 365 Tagen über die 0800 00 00 255 kostenfrei zu erreichen.


Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.


Clarimedis - Fragen an das Ärzteteam: Dort
werden Fragen zu Diagnosen, zu einer bevorstehenden Therapie und zu Krankheitssymptomen von qualifizierten und verständnisvollen Ansprechpartnern beantwortet (Tel.: 0800 1 265 265, Servicezeiten: Täglich - 365 Tage im Jahr - Rund um die Uhr).


"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.


Weitere kostenfreie Hotlines der AOK Hessen: AOK-Baby-Telefon (0800 12 65 265), Arzneimittelberatung in der Schwangerschaft (0800 826 52 65), AOK-Zweitmeinungsservice (0800 44 46 999), Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 12 32 318)


Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265


Die AOK Hessen bietet hessenweit 49 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Zudem gibt es Servicestellen für Studierende in der Nähe von Universitäten. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit eines individuellen Terminservices oder einer persönlichen Beratung zu Hause.


Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.


Die AOK Hessen bietet ihren Versicherten Hilfe bei der Vermittlung von zeitnahen Facharztterminen oder bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten in der Umgebung an.


Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt


Spezialisierte Service-Teams unterstützen die Versicherten der AOK Hessen, Behandlungsfehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.


Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.


Die AOK Hessen verfügt über eine zentrale Beschwerdestelle. Kundinnen und Kunden können Lob und Kritik vor Ort, am Telefon und online über das Kontaktformular (https://www.aok.de/pk/kontakt/lob-kritik/) anbringen.


Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.


Die AOK Hessen schließt Kooperationen mit qualifizierten Lieferanten. Zusammen mit dem Versicherten wird ein geeigneter Anbieter ausgewählt. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für die antiallergenen Zwischenbezüge bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen.


Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.


Erweiterte Haushaltshilfe gibt es auch dann, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.


Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.






Die AOK Hessen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten für drei osteopathische Behandlungen in Höhe von bis zu 150 Euro (max. 50 Euro je Behandlung).


Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.


Eine Erstattung der ärztlichen Behandlung und der homöopathischen Arzneimittel ist über das Gesundheitskonto bis zu einer Höhe von 150 Euro kalenderjährlich möglich.








Die Körperakupunktur mit Nadeln bei chronisch schmerzkranken Patienten wird bei bestimmten Indikationen übernommen.


Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.




Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a. Phytotherapie, Eigenbluttherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Ordnungstherapie, Neuraltherapie, Blutegeltherapie und Schröpfen, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst, ausgenommen die gesetzlich geregelte Leistung für den Knie- und Lendenwirbelbereich.


Die AOK Hessen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 150 Euro für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, wenn diese ärztlich verordnet wurden.


Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).


Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen des Bonusprogramms BONUS fit in Höhe von 30 Euro.


Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).






Für Versicherte bis zu 25 Jahren übernimmt die AOK Hessen die Lachgas-Sedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto. Die AOK Hessen gewährt ihren Versicherten im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband (“Brackets” bzw. “feste Zahnspange”) eine Kostenerstattung zur Zahnversiegelung bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro über das Gesundheitskonto.


Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).




Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.


Die AOK Hessen bietet das Hautkrebsscreening auch für Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren an. Im Rahmen des Gesundheitskontos ist eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung alle zwei Jahre möglich.


Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.


Die AOK Hessen bezuschusst eine Basis und/oder erweiterte sportmedizinische Untersuchung mitsamt eines Belastungskardiogramms. Im Rahmen des Gesundheitskontos ist eine Erstattung bis zu einer Höhe von 200 Euro alle zwei Jahre möglich. Darüber hinaus bonifiziert die AOK Hessen die sportmedizinische Untersuchung im Rahmen des BONUS fit mit 5 Euro.


120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach




Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.


Die AOK Hessen bietet im Rahmen des Gesundheitskontos drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge an:
1. Taktilographie durch sehbehinderte Menschen mit MTU Ausbildung (ab 30 Jahren)
2. Sonographie (ab 40 Jahren)
3. Mammographie (ab 45 Jahren)
Eine Erstattung erfolgt alle zwei Kalenderjahre.


Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten übernimmt die AOK Hessen die Behandlungskosten (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) und zahlt zusätzlich 16 Euro pro Kalendertag für entstandene Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.


Die AOK Hessen bietet mit dem Gesundheitskonto zahlreiche Extra-Leistungen zur Krebsvorsorge an und ermöglicht den Gesundheits-Check-up bereits ab einem Alter von 18 Jahren. Eine Kostenerstattung ist alle 2 oder 3 Jahre möglich. Zudem profitieren Frauen bei der AOK Hessen von einer zusätzlichen Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke und Gebärmutter. Weitere besondere Angebote sind unter anderem der Familiencoach Krebs wie auch der AOK Online-Coach zu Diabetes und Bluthochdruck, die zusätzliche Unterstützung leisten.


Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.


Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin. Somit können sowohl die ärztliche Behandlung als auch Impfseren folgender Krankheiten erstattet werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut sowie Typhus. Außerdem werden Medikamente zur Malaria-Prophylaxe bezahlt.


Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.


Die AOK Hessen übernimmt für alle Versicherten der AOK die Kosten für die Grippeschutzimpfung, sofern die Ärzte dies für erforderlich halten. Die Kosten werden für die ärztliche Leistung und die Impfdosis zu 100 % erstattet.


Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.


Um Ihre Fitness und Gesundheit zu fördern, bietet die AOK Hessen zahlreiche Onlinekurse an:
- Vielfältige Kursthemen für verschiedene Bedürfnisse in jedem Alter
- Oft zeitlich unabhängig von überall mitmachen
- Einfache Anmeldung und Teilnahme - über PC, Tablet oder Smartphone
- Moderne, individuelle und exklusive Onlineangebote Ihrer AOK vor Ort


Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.


Die AOK Hessen bezuschusst qualitätsgesicherte Kursangebote und Präventionsreisen, die den Vorgaben des § 20 SGB V entsprechen mit maximal 300 Euro je Kalenderjahr (Voraussetzung: Absolvierung von 2 zertifizierten Präventionskursen (2 x 150 Euro))


Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.


Die AOK Hessen bezuschusst zwei Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Dafür bietet die AOK Hessen in der Nähe eigene Kurse zu den Themen Entspannung, Ernährung, Bewegung und Umgang mit Suchtmitteln. Für AOK-Versicherte sind diese kostenlos.


Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.


Die AOK Hessen beteiligt sich an den Kosten für Kursangebote externer Anbietern, sofern diese zertifiziert sind. Erstattet werden 100% der Kosten bis zu 150 Euro pro Kurs. Kalenderjährlich ist eine Erstattung für maximal zwei Kurse mit bis zu 300 Euro möglich.


Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.


AOK-Versicherte haben ihr persönliches AOK-Gesundheitskonto. Jährlich werden 800 Euro für folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:
- Osteopathie beim anerkannten Osteopathen
- Homöopathie: ärztliche Behandlung und Arzneimittel
- Hautkrebs-Screening auch schon im Alter von 18 Jahren
- Check-up 35 auch schon im Alter von 18 Jahren
- Mamma Care: Kurs zur Brustselbstuntersuchung
- Reiseschutzimpfungen
- Zahnversiegelung bei fester Zahnspange
- Lachgas-Sedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen bis 25 Jahren


Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.


Beim Bonusprogramm der AOK Hessen können Versicherte 265 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Bonusberechnung:
• 120 Euro Sportliche Aktivität
• 20 Euro aktive Mitgliedschaft im Fitness-Studio/Sportverein/Hochschulsport
• 10 Euro Impfung
• 15 Euro Zahnvorsorge
• 30 Euro Professionelle Zahnreinigung
• 5 Euro 1. Präventionskurs
• 5 Euro 2. Präventionskurs
• 5 Euro 3. Präventionskurs
• 10 Euro Blut- oder Plasmaspende
• 5 Euro Teilnahme Sportveranstaltung
• 5 Euro 1. Radtour
• 5 Euro 2. Radtour
• 5 Euro 3. Radtour
• 5 Euro 4. Radtour
• 5 Euro Berufliche Tauglichkeitsuntersuchung
• 5 Euro Sportmedizinische Untersuchung
• 10 Euro Sport-/Leistungsabzeichen oder Fitnesstest


Beim Bonusprogramm der AOK Sachsen-Anhalt können Versicherte 100 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 20 Euro Aktive Betätigung im Sportverein / Hochschulsport / Fitnessstudio
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnuntersuchung
- 10 Euro Sportabzeichen
- 10 Euro Schwimmabzeichen
- 10 Euro Sportveranstaltung
- 10 Euro Erste-Hilfe-Kurs
- 10 Euro 1.Blutspende / Knochenmarkspende
- 10 Euro 2.Blutspende


Über das Bonusprogramm BONUS fit können AOK Hessen-Versicherte für Aktivitäten rund um Sport, Fitness und Vorsorge bis zu 330 Euro jährlich als Barprämie mit einfach abrechenbaren Punkten erhalten.


Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.


Die AOK Hessen bietet den Selbstbehalttarif in sieben Tarifstufen nach Einkommen mit Staffelbonus für leistungsfreie Jahre an.
Beispielhaft:
20.000 Euro Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 120 Euro, max. Risiko 80 Euro
30.000 Euro Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 180 Euro, max. Risiko 90 Euro
53.100 Euro Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 360 Euro, max. Risiko 120 Euro.
Der Wahltarif AGIDA, auch Selbstbehalttarif mit Bonus genannt, zeichnet sich durch attraktive Prämien für einen aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil aus. Der Bonus setzt sich dabei aus drei Bausteinen zusammen: 1. Direktbonus - Für den Verzicht auf eine Beratung in einer Filiale vor Ort können Teilnehmende 50 Euro pro Jahr extra erhalten, 2. Gesundheitsbonus - Gesundheitsbewusstes Verhalten wird mit bis zu 100 Euro im Jahr belohnt, 3. Kostenbonus - Wer keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nimmt, bekommt jährlich bis zu 210 Euro zurück.


Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.










Im Rahmen des AOK-Hausarzt-Programms der AOK Hessen entscheiden sich die Versicherten für eine Hausärztin oder einen Hausarzt ihrer Wahl als erste Ansprechperson. Dafür erhalten Versicherte verbesserte Serviceangebote und haben weitere Vorteile.
Dazu gehören:
- Angebot ergänzender Sprechstunden insbesondere für Berufstätige
- Verbesserung der Wartezeiten
- aktive Unterstützung des Hausarztes bei der Vermittlung von notwendigen Facharztterminen
- enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern.
- Schnellere Zusammenführung von Befunddaten verschiedener Spezialisten
- Überblick über verschriebene Medikamente und somit Unterstützung des Genesungsprozesses


Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen. Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Ab dem 18. Lebensjahr können Sie einmalig und ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre den Check-up Plus nutzen. Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Ihre Blutwerte ausgewertet, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.


Über AOK-Curaplan gibt es strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) zu folgenden Diagnosen:
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Koronare Herzkrankheit
- Asthma bronchiale
- COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
- Brustkrebs
- Osteoporose


Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und hkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SBK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Akzo Nobel Bayern
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Herkules
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK PFAFF
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und bkk melitta hmr
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK DürkoppAdler
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK WERRA-MEISSNER