Vergleich zwischen AOK Hessen und BKK24
Die AOK Hessen ist eine in Hessen geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Hessen ging 1993 aus der Fusion von 20 hessischen AOKen und dem damaligen AOK-Landesverband Hessen hervor. Im Jahr 2009 wurde „AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen“ als Zweitmarke geschaffen. Der Hauptsitz der AOK Hessen befindet sich in Bad Homburg v.d.H.
Die AOK Hessen betreut 1.281.555 Mitglieder und 1.730.176 Versicherte. Besonderer Wert wird dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt gelegt. Sie erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,49 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,09 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Hessen die Testnote 1,3.
Die BKK24 ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie wurde 1883 als „Betriebs-Krankenkasse der H. Heye Glasfabriken“ gegründet. Nach Fusionen mit der BKK Nienburger Glas, der BKK Heye und der BKK Svedala in den Jahren 1999 bis 2002 erfolgte die Umbenennung der Kasse in BKK24. 2003 kam es zu einem weiteren Zusammenschluss mit der Nürnberger BKK und 2017 mit der BKK advita. Der Hauptsitz der BKK24 befindet sich in Obernkirchen.
Die BKK24 betreut 88.383 Mitglieder und 110.418 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Mehrleistungen, u.a. Kostenerstattung von alternativen Heilmethoden und Vorsorgemaßnahmen für Kinder. Der erhobene Zusatzbeitrag beträgt 4,39 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 18,99 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK24 die Testnote 1,6.


Der Beitragssatz der AOK in Hessen beträgt 17,09% (14,60%+2,49%).


Der Beitragssatz der BKK24 beträgt ab 01.04.2025 18,99% (14,60% + 4,39%).


Die AOK Hessen hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 49 Kundencentern in Hessen.


Die BKK24 hat 37 Geschäftsstellen.


Die AOK Hessen bietet ihren Kundinnen und Kunden einen kennwortgeschützten Zugang über ihr Onlineportal und die App „Meine AOK“. Über die App lassen sich viele Angebote und Funktionen über ein persönliches Postfach einfach und sicher nutzen und die AOK-Versicherung bequem und rund um die Uhr verwalten. Als Kundin und Kunde der AOK Hessen können Sie Krankmeldungen einreichen, Rechnungen hochladen, Kinderkrankengeld beantragen und weitere Anträge online stellen und sicher an uns senden. Außerdem können Sie unkompliziert Mitgliedsbescheinigungen und andere Nachweise anfordern sowie persönliche Daten aktualisieren und Nachrichten sicher an Ihre AOK Hessen versenden und empfangen.


Über die „Meine BKK24“-App lassen sich Dokumente, Belege und Rechnungen ganz einfach hochladen. Weitere Vorteile: Stammdaten wie Adresse oder Bankverbindung ändern – unabhängig von Öffnungszeiten, unkompliziert und sicher.


Die AOK Hessen ist 24 Stunden an 365 Tagen über die 0800 00 00 255 kostenfrei zu erreichen.


Die Hotline 05724 / 971 – 0 ist 24/7 erreichbar


Clarimedis - Fragen an das Ärzteteam: Dort
werden Fragen zu Diagnosen, zu einer bevorstehenden Therapie und zu Krankheitssymptomen von qualifizierten und verständnisvollen Ansprechpartnern beantwortet (Tel.: 0800 1 265 265, Servicezeiten: Täglich - 365 Tage im Jahr - Rund um die Uhr).


Ein professionelles Experten-Team beantwortet alle Fragen rund um die Themen Medizin und Gesundheit.


Weitere kostenfreie Hotlines der AOK Hessen: AOK-Baby-Telefon (0800 12 65 265), Arzneimittelberatung in der Schwangerschaft (0800 826 52 65), AOK-Zweitmeinungsservice (0800 44 46 999), Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 12 32 318)




Die AOK Hessen bietet hessenweit 49 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Zudem gibt es Servicestellen für Studierende in der Nähe von Universitäten. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit eines individuellen Terminservices oder einer persönlichen Beratung zu Hause.


Persönliche Beratung erfolgt in den Service-Centern.


Die AOK Hessen bietet ihren Versicherten Hilfe bei der Vermittlung von zeitnahen Facharztterminen oder bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten in der Umgebung an.


Die BKK24 stellt eine optimale Lösung für die Durchführung einer Arztbehandlung zur Verfügung. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von Kriterien wie Fachrichtung, Entfernung und die Möglichkeit der Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel.


Spezialisierte Service-Teams unterstützen die Versicherten der AOK Hessen, Behandlungsfehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.


Wenn nach einer medizinischen Behandlung ein Behandlungsfehler, ein sogenannter „Kunstfehler“, vermutet wird, dann sollte die/ der Versicherte sich schnell an die BKK24 wenden. Das Behandlungsfehler-Expertenteam der BKK24 prüft den Fall. Dies gilt sowohl für mögliche Behandlungs- oder Pflegefehler, als auch für Schäden, die durch Medizinprodukte (bspw. Implantate) oder Arzneimittel entstanden sein könnten.


Die AOK Hessen verfügt über eine zentrale Beschwerdestelle. Kundinnen und Kunden können Lob und Kritik vor Ort, am Telefon und online über das Kontaktformular (https://www.aok.de/pk/kontakt/lob-kritik/) anbringen.




Die AOK Hessen schließt Kooperationen mit qualifizierten Lieferanten. Zusammen mit dem Versicherten wird ein geeigneter Anbieter ausgewählt. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für die antiallergenen Zwischenbezüge bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen.


Antiallergische Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie wird von der BKK24 übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme beträgt maximal 39,00 € je Set.


Erweiterte Haushaltshilfe gibt es auch dann, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.


Die BKK24 gewährt über die in § 38 Absatz 1 SGB V genannten Fälle hinaus, Haushaltshilfe, wenn dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dass behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 78 Wochen gewährt.




Die Haushaltshilfe ist auf längstens 12 Monate für maximal 8 Stunden pro Tag in der 1. bis 4. Woche, 6 Stunden pro Tag in der 5. bis 8. Woche und 4 Stunden pro Tag ab der 9. Woche begrenzt, wenn im Haushalt kein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.


Die AOK Hessen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten für drei osteopathische Behandlungen in Höhe von bis zu 150 Euro (max. 50 Euro je Behandlung).


Die BKK24 erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei qualifizierten Anbietern. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung.


Eine Erstattung der ärztlichen Behandlung und der homöopathischen Arzneimittel ist über das Gesundheitskonto bis zu einer Höhe von 150 Euro kalenderjährlich möglich.


Versicherte der BKK24 können sich bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten kostenlos homöopathisch behandeln lassen, wenn diese dem Vertrag angeschlossen sind.






Die Körperakupunktur mit Nadeln bei chronisch schmerzkranken Patienten wird bei bestimmten Indikationen übernommen.


stationäre TCM-Behandlung möglich (vorherige Anfrage und Genehmigung durch die BKK24 erforderlich)






Die AOK Hessen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 150 Euro für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, wenn diese ärztlich verordnet wurden.


Die BKK24 erstattet bis zu 100 Euro max. pro Person und Jahr der Kosten für die Versorgung mit nicht-verschreibungspflichtigen aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen Homöopathie und Anthroposophie.


Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen des Bonusprogramms BONUS fit in Höhe von 30 Euro.


Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten. Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von 45 Euro.




Die BKK24 arbeitet mit ausgewählten Zahnärzten und der IMEX Dental + Technik GmbH zusammen. Hier entstehen keine zusätzlichen Kosten für Zahnersatz der Regelversorgung mit Festzuschuss in Höhe von 75 %.


Für Versicherte bis zu 25 Jahren übernimmt die AOK Hessen die Lachgas-Sedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto. Die AOK Hessen gewährt ihren Versicherten im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband (“Brackets” bzw. “feste Zahnspange”) eine Kostenerstattung zur Zahnversiegelung bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro über das Gesundheitskonto.


Die BKK24 beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten für festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainer (max. 125,- EUR), wenn eine kieferorthopädische Behandlung bei der BKK24 in Anspruch genommen wurde. Der Retainer muss vor Abschluss der Behandlung im Unterkiefer eingegliedert werden.
Zahnvorsorge in der Schwangerschaft: Diese Extraleistung für BKK24-Versicherte umfasst die ausführliche individuelle Beratung und Aufklärung über Risikofaktoren wie Karies durch Erbrechen (Säure) hormoneller Umstellung mit erhöhter Blutungsneigung des Zahnfleisches, Plaquetests und professionelle Zahnreinigung. Außerdem wird ein individueller Kontroll- und Behandlungszyklus während der Schwangerschaft, nach medizinischer Notwendigkeit, festgelegt.






Die AOK Hessen bietet das Hautkrebsscreening auch für Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren an. Im Rahmen des Gesundheitskontos ist eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung alle zwei Jahre möglich.


Für Versicherte bis zum 35. Lebensjahr bestehen für alle Bundesländer Verträge zur Durchführung des Hautscreenings. Über diese kann, je nach Vertrag, die Untersuchung jährlich oder alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.


Die AOK Hessen bezuschusst eine Basis und/oder erweiterte sportmedizinische Untersuchung mitsamt eines Belastungskardiogramms. Im Rahmen des Gesundheitskontos ist eine Erstattung bis zu einer Höhe von 200 Euro alle zwei Jahre möglich. Darüber hinaus bonifiziert die AOK Hessen die sportmedizinische Untersuchung im Rahmen des BONUS fit mit 5 Euro.


Die BKK24 erstattet 80 % des Rechnungsbetrages bei Vertragsärzten (Sportmedizinern), jedoch nicht mehr als 60 Euro für die Basis- oder 120 Euro für die erweiterte Untersuchung sofern ärztlich bescheinigte Risiken vorliegen. Der Anspruch auf die Untersuchung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.






Die AOK Hessen bietet im Rahmen des Gesundheitskontos drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge an:
1. Taktilographie durch sehbehinderte Menschen mit MTU Ausbildung (ab 30 Jahren)
2. Sonographie (ab 40 Jahren)
3. Mammographie (ab 45 Jahren)
Eine Erstattung erfolgt alle zwei Kalenderjahre.


Medizinische Tastuntersuchung ist ein Versorgungsprogramm zur Förderung der Medizinischen Tastuntersuchung der weiblichen Brust durch Blinde zur umfassenden Diagnostik von pathologischen Brustveränderungen. Sie wird zusätzlich zur normalen Vorsorgeuntersuchung durchgeführt. Die Inanspruchnahme ist einmal jährlich in den teilnehmenden Praxen möglich.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten übernimmt die AOK Hessen die Behandlungskosten (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) und zahlt zusätzlich 16 Euro pro Kalendertag für entstandene Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung.


Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK24 als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.


Die AOK Hessen bietet mit dem Gesundheitskonto zahlreiche Extra-Leistungen zur Krebsvorsorge an und ermöglicht den Gesundheits-Check-up bereits ab einem Alter von 18 Jahren. Eine Kostenerstattung ist alle 2 oder 3 Jahre möglich. Zudem profitieren Frauen bei der AOK Hessen von einer zusätzlichen Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke und Gebärmutter. Weitere besondere Angebote sind unter anderem der Familiencoach Krebs wie auch der AOK Online-Coach zu Diabetes und Bluthochdruck, die zusätzliche Unterstützung leisten.


Die BKK24 übernimmt bis zu 100 Euro jährlich für Ultraschalluntersuchungen der Brust – konkret für die sogenannte Sonografie, die auch als „Sono-Check“ bekannt ist.


Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin. Somit können sowohl die ärztliche Behandlung als auch Impfseren folgender Krankheiten erstattet werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut sowie Typhus. Außerdem werden Medikamente zur Malaria-Prophylaxe bezahlt.


Die BKK24 übernimmt die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut empfohlenen Auslandsschutzimpfungen (Malariaprophylaxe).


Die AOK Hessen übernimmt für alle Versicherten der AOK die Kosten für die Grippeschutzimpfung, sofern die Ärzte dies für erforderlich halten. Die Kosten werden für die ärztliche Leistung und die Impfdosis zu 100 % erstattet.


Bei entsprechender medizinischer Begründung (ärztlicher Nachweis) werden die Kosten bezuschusst (Impfung zu 100%).


Um Ihre Fitness und Gesundheit zu fördern, bietet die AOK Hessen zahlreiche Onlinekurse an:
- Vielfältige Kursthemen für verschiedene Bedürfnisse in jedem Alter
- Oft zeitlich unabhängig von überall mitmachen
- Einfache Anmeldung und Teilnahme - über PC, Tablet oder Smartphone
- Moderne, individuelle und exklusive Onlineangebote Ihrer AOK vor Ort


Die BKK24 bietet ihren Versicherten verschiedene Online-Präventionskurse an. Die Kosten werden zu 100% erstattet.
Dazu zählen: OnlineCoach Laufen, OnlineCoach Gewichtsreduktion, OnlineCoach Stressfrei, OnlineCoach Umgang mit Alkohol, Onlinekurs klimafreundliche Ernährung, Onlinekurs Nichtraucher werden


Die AOK Hessen bezuschusst qualitätsgesicherte Kursangebote und Präventionsreisen, die den Vorgaben des § 20 SGB V entsprechen mit maximal 300 Euro je Kalenderjahr (Voraussetzung: Absolvierung von 2 zertifizierten Präventionskursen (2 x 150 Euro))


Die BKK24 bezahlt für die BKK Aktivwoche einen Kassenzuschuss von 200 Euro je Programm und für den Aktiv-Urlaub "Fit for well" einen Kassenzuschuss von 200 Euro.


Die AOK Hessen bezuschusst zwei Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Dafür bietet die AOK Hessen in der Nähe eigene Kurse zu den Themen Entspannung, Ernährung, Bewegung und Umgang mit Suchtmitteln. Für AOK-Versicherte sind diese kostenlos.


Stop Smoking Now: In dem auf acht Wochen angelegten Präsenz-Seminar starten Sie bestens betreut in ein rauchfreies Leben.


Die AOK Hessen beteiligt sich an den Kosten für Kursangebote externer Anbietern, sofern diese zertifiziert sind. Erstattet werden 100% der Kosten bis zu 150 Euro pro Kurs. Kalenderjährlich ist eine Erstattung für maximal zwei Kurse mit bis zu 300 Euro möglich.


Für Leistungen von Fremdanbietern werden, sofern kein eigenes Angebot der BKK24 besteht, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung die entstandenen Kosten bis max. 125 Euro je Maßnahme in voller Höhe übernommen. Die Förderung durch die BKK24 ist auf maximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.


AOK-Versicherte haben ihr persönliches AOK-Gesundheitskonto. Jährlich werden 800 Euro für folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:
- Osteopathie beim anerkannten Osteopathen
- Homöopathie: ärztliche Behandlung und Arzneimittel
- Hautkrebs-Screening auch schon im Alter von 18 Jahren
- Check-up 35 auch schon im Alter von 18 Jahren
- Mamma Care: Kurs zur Brustselbstuntersuchung
- Reiseschutzimpfungen
- Zahnversiegelung bei fester Zahnspange
- Lachgas-Sedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen bis 25 Jahren




Beim Bonusprogramm der AOK Hessen können Versicherte 265 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Bonusberechnung:
• 120 Euro Sportliche Aktivität
• 20 Euro aktive Mitgliedschaft im Fitness-Studio/Sportverein/Hochschulsport
• 10 Euro Impfung
• 15 Euro Zahnvorsorge
• 30 Euro Professionelle Zahnreinigung
• 5 Euro 1. Präventionskurs
• 5 Euro 2. Präventionskurs
• 5 Euro 3. Präventionskurs
• 10 Euro Blut- oder Plasmaspende
• 5 Euro Teilnahme Sportveranstaltung
• 5 Euro 1. Radtour
• 5 Euro 2. Radtour
• 5 Euro 3. Radtour
• 5 Euro 4. Radtour
• 5 Euro Berufliche Tauglichkeitsuntersuchung
• 5 Euro Sportmedizinische Untersuchung
• 10 Euro Sport-/Leistungsabzeichen oder Fitnesstest


Beim Bonusprogramm der BKK24 können Versicherte 160 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro 1. Impfung
- 10 Euro 2. Impfung
- 10 Euro 3.Impfung
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionaskus
- 100 Euro regelmäßiger Sport, BMI im Normalbereich und Nichtraucher


Über das Bonusprogramm BONUS fit können AOK Hessen-Versicherte für Aktivitäten rund um Sport, Fitness und Vorsorge bis zu 330 Euro jährlich als Barprämie mit einfach abrechenbaren Punkten erhalten.


Versicherte erhalten den "Länger besser leben."-Bonus in Höhe von 100 Euro, wenn Sie sportlicher Nichtraucher mit Gesundheitswerten im Normbereich sind.
Zusätzlich können Versicherte der BKK24 weitere 10 Euro für jede gesetzliche Vorsorgemaßnahme erhalten. Weitere 10 Euro können Versicherte erhalten, die regelmäßig (mind. 2) Präventionskurse besuchen.


Die AOK Hessen bietet den Selbstbehalttarif in sieben Tarifstufen nach Einkommen mit Staffelbonus für leistungsfreie Jahre an.
Beispielhaft:
20.000 Euro Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 120 Euro, max. Risiko 80 Euro
30.000 Euro Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 180 Euro, max. Risiko 90 Euro
53.100 Euro Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 360 Euro, max. Risiko 120 Euro.
Der Wahltarif AGIDA, auch Selbstbehalttarif mit Bonus genannt, zeichnet sich durch attraktive Prämien für einen aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil aus. Der Bonus setzt sich dabei aus drei Bausteinen zusammen: 1. Direktbonus - Für den Verzicht auf eine Beratung in einer Filiale vor Ort können Teilnehmende 50 Euro pro Jahr extra erhalten, 2. Gesundheitsbonus - Gesundheitsbewusstes Verhalten wird mit bis zu 100 Euro im Jahr belohnt, 3. Kostenbonus - Wer keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nimmt, bekommt jährlich bis zu 210 Euro zurück.












Im Rahmen des AOK-Hausarzt-Programms der AOK Hessen entscheiden sich die Versicherten für eine Hausärztin oder einen Hausarzt ihrer Wahl als erste Ansprechperson. Dafür erhalten Versicherte verbesserte Serviceangebote und haben weitere Vorteile.
Dazu gehören:
- Angebot ergänzender Sprechstunden insbesondere für Berufstätige
- Verbesserung der Wartezeiten
- aktive Unterstützung des Hausarztes bei der Vermittlung von notwendigen Facharztterminen
- enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern.
- Schnellere Zusammenführung von Befunddaten verschiedener Spezialisten
- Überblick über verschriebene Medikamente und somit Unterstützung des Genesungsprozesses


Ein Vorteil des Wahltarifs zur Hausarztzentrierten Versorgung ist die verkürzte Wartezeit bei vorab vereinbarten Terminen in den Arztpraxen. Bei Vertragsärzten gibt es einmal wöchentlich eine Sprechstunde für Berufstätige (Früh-, Abend-, oder Samstagssprechstunde).


Über AOK-Curaplan gibt es strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) zu folgenden Diagnosen:
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Koronare Herzkrankheit
- Asthma bronchiale
- COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
- Brustkrebs
- Osteoporose


Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die Betroffenen im Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung unterstützen sollen. Unter der Regie des behandelnden Arztes und durch die zusätzlichen Angebote der BKK24 wird die Behandlung optimiert und die eigene Lebensqualität verbessert.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen BKK24 und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen BKK24 und IKK classic
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK24
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK24
- Vergleich zwischen BKK24 und energie-BKK
- Vergleich zwischen BKK24 und Debeka BKK
- Vergleich zwischen BKK24 und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK24 und mhplus BKK
- Vergleich zwischen BKK24 und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und BKK24
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und BKK24
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK24
- Vergleich zwischen SBK und BKK24
- Vergleich zwischen hkk und BKK24
- Vergleich zwischen BKK24 und Salus BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK24
- Vergleich zwischen BKK Freudenberg und BKK24
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und BKK24
- Vergleich zwischen BKK24 und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK24
- Vergleich zwischen BKK24 und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK24 und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen BKK24 und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK24
- Vergleich zwischen BKK24 und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen BKK24 und BKK mkk
- Vergleich zwischen BKK Akzo Nobel Bayern und BKK24
- Vergleich zwischen Novitas BKK und BKK24
- Vergleich zwischen BKK24 und BARMER
- Vergleich zwischen BKK24 und AOK Bayern
- Vergleich zwischen BKK24 und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen BKK24 und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen BKK24 und Continentale Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK24 und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK24 und AOK NordWest
- Vergleich zwischen BKK Public und BKK24
- Vergleich zwischen BKK Faber-Castell & Partner und BKK24
- Vergleich zwischen BKK24 und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen BKK24 und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen BKK24 und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und BKK24
- Vergleich zwischen BKK24 und TUI BKK