Vergleich zwischen AOK Hessen und IKK Südwest
Die AOK Hessen ist eine in Hessen geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Hessen ging 1993 aus der Fusion von 20 hessischen AOKen und dem damaligen AOK-Landesverband Hessen hervor. Im Jahr 2009 wurde „AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen“ als Zweitmarke geschaffen. Der Hauptsitz der AOK Hessen befindet sich in Bad Homburg v.d.H.
Die AOK Hessen betreut 1.281.555 Mitglieder und 1.730.176 Versicherte. Besonderer Wert wird dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt gelegt. Sie erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,49 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,09 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Hessen die Testnote 1,3.
Die IKK Südwest ist eine in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland geöffnete Krankenkasse. Die Innungskrankenkassen entwickelten sich im 19. Jahrhundert aus Gesellenbruderschaften und gewährleisteten somit die Krankenversicherung der Handwerker. Mittlerweile sind die IKKn jedoch für alle Versicherten geöffnet. Die IKK Südwest entstand zum 01.07.2009 aus einer Fusion von IKK Südwest-Direkt und IKK Südwest-Plus. Der Hauptsitz der IKK Südwest befindet sich in Saarbrücken.
Die IKK Südwest betreut 486.214 Mitglieder und 641.252 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, z.B. in den Bereichen Schwangerschaft und alternative Heilmethoden. Die IKK Südwest erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,25 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,85 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die IKK Südwest die Testnote 1,2.


Der Beitragssatz der AOK in Hessen beträgt 17,09% (14,60%+2,49%).


Der Beitragssatz der IKK Südwest beträgt 17,85% (14,60% + 3,25%).


Die AOK Hessen hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 49 Kundencentern in Hessen.


Die IKK Südwest hat 17 Geschäftsstellen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.


Die AOK Hessen bietet ihren Kundinnen und Kunden einen kennwortgeschützten Zugang über ihr Onlineportal und die App „Meine AOK“. Über die App lassen sich viele Angebote und Funktionen über ein persönliches Postfach einfach und sicher nutzen und die AOK-Versicherung bequem und rund um die Uhr verwalten. Als Kundin und Kunde der AOK Hessen können Sie Krankmeldungen einreichen, Rechnungen hochladen, Kinderkrankengeld beantragen und weitere Anträge online stellen und sicher an uns senden. Außerdem können Sie unkompliziert Mitgliedsbescheinigungen und andere Nachweise anfordern sowie persönliche Daten aktualisieren und Nachrichten sicher an Ihre AOK Hessen versenden und empfangen.


Die kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle „Meine IKK Südwest“ ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Mit der IKK Südwest App können Versicherte direkt mit der IKK Südwest in Kontakt treten und ihre Gesundheitsangelegenheiten ganz bequem von zu Hause oder von unterwegs aus erledigen. Die App kann kostenfrei für Android und Apple iOS im jeweiligen App-Store herunterladen werden.


Die AOK Hessen ist 24 Stunden an 365 Tagen über die 0800 00 00 255 kostenfrei zu erreichen.


24h, 7 Tage in der Woche ist die IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 kostenfrei erreichbar.


Clarimedis - Fragen an das Ärzteteam: Dort
werden Fragen zu Diagnosen, zu einer bevorstehenden Therapie und zu Krankheitssymptomen von qualifizierten und verständnisvollen Ansprechpartnern beantwortet (Tel.: 0800 1 265 265, Servicezeiten: Täglich - 365 Tage im Jahr - Rund um die Uhr).


Über die IKK Medizin-Hotline erhält man durch medizinisches Fachpersonal (Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte etc.) professionellen Rat zu Behandlungsmöglichkeiten, Krankheitsbildern oder Vorbeugungsmaßnahmen.


Weitere kostenfreie Hotlines der AOK Hessen: AOK-Baby-Telefon (0800 12 65 265), Arzneimittelberatung in der Schwangerschaft (0800 826 52 65), AOK-Zweitmeinungsservice (0800 44 46 999), Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 12 32 318)


Auslandsnotfall-Hotline, Behandlungsfehler-Hotline, Zweitmeinungsverfahren-Hotline, Organspende-Hotline, Pflege-Hotline, Zahn-Hotline, Ernährungsberatungs- (Iss-gesund)-Hotline, Gesundheits-Hotline


Die AOK Hessen bietet hessenweit 49 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Zudem gibt es Servicestellen für Studierende in der Nähe von Universitäten. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit eines individuellen Terminservices oder einer persönlichen Beratung zu Hause.


Allen Versicherten steht ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, den sie telefonisch oder per E-Mail erreichen können. Die Mitarbeiter beraten kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen und Wünschen zur Krankenversicherung. Persönliche Beratung ist auch live über Videotelefonie und Live-Chat möglich. Gerne vereinbaren die IKK Kundenberater auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten.


Die AOK Hessen bietet ihren Versicherten Hilfe bei der Vermittlung von zeitnahen Facharztterminen oder bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten in der Umgebung an.


Der Arzt-Termin-Service der IKK Südwest unterstützt bei auftretenden Problemen mit den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung.


Spezialisierte Service-Teams unterstützen die Versicherten der AOK Hessen, Behandlungsfehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.


Die IKK Südwest informiert, unterstützt und begleitet ihre Versicherten durch das gesamte Verfahren, beauftragt medizinische Gutachter und prüft mögliche Schadenersatzansprüche.


Die AOK Hessen verfügt über eine zentrale Beschwerdestelle. Kundinnen und Kunden können Lob und Kritik vor Ort, am Telefon und online über das Kontaktformular (https://www.aok.de/pk/kontakt/lob-kritik/) anbringen.


Über die E-Mail servicemanagement@ikk-sw.de können Versicherte der IKK Südwest ihre Anliegen mitteilen.


Die AOK Hessen schließt Kooperationen mit qualifizierten Lieferanten. Zusammen mit dem Versicherten wird ein geeigneter Anbieter ausgewählt. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für die antiallergenen Zwischenbezüge bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen.


Jeder Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose (Hausstaubmilbenallergie) hat Anspruch auf Allergiebettwäsche. Sie benötigen dazu eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.


Erweiterte Haushaltshilfe gibt es auch dann, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.


Versicherte erhalten Haushaltshilfe, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB V vorliegen und das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Außerdem erbringt die IKK unter der Voraussetzung, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, Haushaltshilfe auch neben ambulanter ärztlicher Behandlung für die Dauer der Notwendigkeit längstens für 150 Einsatzstunden je Krankheitsfall, wenn dem Versicherten wegen Krankheit nicht möglich ist.






Die AOK Hessen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten für drei osteopathische Behandlungen in Höhe von bis zu 150 Euro (max. 50 Euro je Behandlung).


Die IKK Südwest übernimmt je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Osteopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die IKK Südwest die Kosten für insgesamt bis zu zehn Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 40 Euro je Sitzung, insgesamt bis zu 400 Euro im Kalenderjahr.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt.


Eine Erstattung der ärztlichen Behandlung und der homöopathischen Arzneimittel ist über das Gesundheitskonto bis zu einer Höhe von 150 Euro kalenderjährlich möglich.


Für folgende Leistungen aus dem Bereich der Homöopathie werden die Koten erstattet: Erstanamnese, Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl und Folgeanamnese und Beratung.
Die Behandlung muss qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden.
Die IKK übernimmt je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Homöopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.




Die IKK Südwest übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Ausgeschlossen sind z. B. Musik- und Tanztherapie.


Die Körperakupunktur mit Nadeln bei chronisch schmerzkranken Patienten wird bei bestimmten Indikationen übernommen.


Versicherte der IKK Südwest können Leistungen der TCM in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, sofern die Behandlung von einem qualifizierten Leistungserbringer erbracht wird.
Die IKK übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.




Die IKK Südwest übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.


Die AOK Hessen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 150 Euro für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, wenn diese ärztlich verordnet wurden.


Die IKK Südwest erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Erstattung der Kosten erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke.


Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen des Bonusprogramms BONUS fit in Höhe von 30 Euro.


Die professionelle Zahnreinigung können Versicherte einmal jährlich bis maximal 50 EUR bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet durchführen lassen.




Über den Kooperationspartner dentaltrade kann hochwertiger Zahnersatz gefertigt werden (Zahnersatz zum "Nulltarif" und Festpreis für Implantate).


Für Versicherte bis zu 25 Jahren übernimmt die AOK Hessen die Lachgas-Sedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto. Die AOK Hessen gewährt ihren Versicherten im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband (“Brackets” bzw. “feste Zahnspange”) eine Kostenerstattung zur Zahnversiegelung bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro über das Gesundheitskonto.


Unter dem Programm IKK Zahngesund erhalten Versicherte eine professionelle Beratung, ein interessenunabhängiges Zweitmeinungsverfahren und die Möglichkeit, durch den Kooperationspartner Medikompass, Einsparungen beim Eigenanteil von Zahnersatz zu erzielen.
Die IKK Südwest beteiligt sich über das gesetzliche Maß hinaus an den Kosten für die Zahnversiegelung bei Kindern und Jugendlichen vom sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Form einer Fissurenversiegelung der vorderen Backenzähne (Prämolaren). Leistungsumfang: Erstattung einmal jährlich je Versicherten, bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens 50 Euro.
Zusätzliche Kostenerstattung in Höhe von max. 100 Euro/Kalenderjahr bei
chirurgischer Entfernung von mindestens einem Weisheitszahn bis zur Vollendung
des 26. Lebensjahres in Form einer Vollnarkose, einer oralen bzw. intravenösen
Sedierung, einer Hypnosebehandlung oder einer Lachgas-Sedierung.




Im Rahmen des Gesundheitsbonus werden bis zu 120 Euro jährlich für Brillen und Kontaktlinsen erstattet.


Die AOK Hessen bietet das Hautkrebsscreening auch für Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren an. Im Rahmen des Gesundheitskontos ist eine Kostenerstattung für diese Extra-Leistung alle zwei Jahre möglich.


Die IKK Südwest übernimmt für Versicherte ab dem 20. Lebensjahr 100% der Kosten der jährlichen Hautkrebsvorsorge im Bundesland Saarland auf Grundlage eines Vertrages mit der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Alle Versicherte mit Wohnort im Saarland können zusätzliche Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro über das IKK Gesundheitskonto beantragen.
Versicherten mit Wohnort außerhalb des Saarlandes erstattet die IKK Südwest über das IKK Gesundheitskonto die Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro.
Die IKK Südwest bietet ihren Versicherten darüber hinaus gemeinsam mit der Online Doctor 24 GmbH die Online-Konsultation eines Hautarztes im Rahmen eines Vertrages über eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V an. Die Wartezeit bis zur hautärztlichen Ersteinschätzung beträgt hierbei maximal 48 Stunden.


Die AOK Hessen bezuschusst eine Basis und/oder erweiterte sportmedizinische Untersuchung mitsamt eines Belastungskardiogramms. Im Rahmen des Gesundheitskontos ist eine Erstattung bis zu einer Höhe von 200 Euro alle zwei Jahre möglich. Darüber hinaus bonifiziert die AOK Hessen die sportmedizinische Untersuchung im Rahmen des BONUS fit mit 5 Euro.


Eine Erstattung erfolgt unter der Vorlage der Rechnung einmal je Kalenderjahr für die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 150 Euro, sofern die Untersuchung von einem zugelassenen Leistungserbringer mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin durchgeführt wurde.




Die IKK Südwest erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.


Die AOK Hessen bietet im Rahmen des Gesundheitskontos drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge an:
1. Taktilographie durch sehbehinderte Menschen mit MTU Ausbildung (ab 30 Jahren)
2. Sonographie (ab 40 Jahren)
3. Mammographie (ab 45 Jahren)
Eine Erstattung erfolgt alle zwei Kalenderjahre.


Mammografie bei Frauen ohne relevante Risikofaktoren/außerhalb der Empfehlungen der GBA gibt es ohne Altersbeschränkung.
Die IKK erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten übernimmt die AOK Hessen die Behandlungskosten (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) und zahlt zusätzlich 16 Euro pro Kalendertag für entstandene Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung.


- Ambulante Vorsorgeleistungen = 13 EUR am Tag


Die AOK Hessen bietet mit dem Gesundheitskonto zahlreiche Extra-Leistungen zur Krebsvorsorge an und ermöglicht den Gesundheits-Check-up bereits ab einem Alter von 18 Jahren. Eine Kostenerstattung ist alle 2 oder 3 Jahre möglich. Zudem profitieren Frauen bei der AOK Hessen von einer zusätzlichen Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke und Gebärmutter. Weitere besondere Angebote sind unter anderem der Familiencoach Krebs wie auch der AOK Online-Coach zu Diabetes und Bluthochdruck, die zusätzliche Unterstützung leisten.


Gesundheits Check-up außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs, Doppler-Sonographie der hinversorgenden Gefäße, Ultraschalluntersuchungen außerhalb des Leistungskataloges, Untersuchung zur Früherkennung von Schwachsichtigkeit und Schielen.
Die IKK erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.


Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin. Somit können sowohl die ärztliche Behandlung als auch Impfseren folgender Krankheiten erstattet werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut sowie Typhus. Außerdem werden Medikamente zur Malaria-Prophylaxe bezahlt.


Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus und Malariaprophylaxe werden in voller Höhe erstattet. 100 % der Kosten, bis zu 300,- Euro pro Versicherten und Kalenderjahr (inkl. der ärztlichen Leistung).


Die AOK Hessen übernimmt für alle Versicherten der AOK die Kosten für die Grippeschutzimpfung, sofern die Ärzte dies für erforderlich halten. Die Kosten werden für die ärztliche Leistung und die Impfdosis zu 100 % erstattet.


Kostenerstattung der Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) für Nicht-Risikopatienten erfolgt in voller Höhe.


Um Ihre Fitness und Gesundheit zu fördern, bietet die AOK Hessen zahlreiche Onlinekurse an:
- Vielfältige Kursthemen für verschiedene Bedürfnisse in jedem Alter
- Oft zeitlich unabhängig von überall mitmachen
- Einfache Anmeldung und Teilnahme - über PC, Tablet oder Smartphone
- Moderne, individuelle und exklusive Onlineangebote Ihrer AOK vor Ort


Für zertifizierte Online-Fitness-Kurse gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe von
80 v. H. der Kosten, maximal 150,00 Euro, mindestens 75,00 Euro je Kurs, sofern die tatsächlichen Kosten des Kurses 75,00 Euro übersteigen.
Betragen die tatsächlichen Kosten des Kurses weniger als 75,00 Euro, gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Kostenübernahme für jeden Versicherten beträgt dabei für insgesamt zwei Kurse bis zu maximal 300,00 Euro pro Kalenderjahr.


Die AOK Hessen bezuschusst qualitätsgesicherte Kursangebote und Präventionsreisen, die den Vorgaben des § 20 SGB V entsprechen mit maximal 300 Euro je Kalenderjahr (Voraussetzung: Absolvierung von 2 zertifizierten Präventionskursen (2 x 150 Euro))


Mit IKK Balance präsentiert die IKK ein exklusives Programm für Gesundheitsreisen. Dabei kann man in renommierten Häusern in ganz Deutschland das individuelle Balance-Programm in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung auswählen. Der Zuschuss der IKK Südwest beträgt je Versicherten 200 Euro pro Kalenderjahr.


Die AOK Hessen bezuschusst zwei Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Dafür bietet die AOK Hessen in der Nähe eigene Kurse zu den Themen Entspannung, Ernährung, Bewegung und Umgang mit Suchtmitteln. Für AOK-Versicherte sind diese kostenlos.


Die IKK Südwest bietet eigene kostenfreie Gesundheitskurse unter https://gesundbleiben.ikk-suedwest.de an.


Die AOK Hessen beteiligt sich an den Kosten für Kursangebote externer Anbietern, sofern diese zertifiziert sind. Erstattet werden 100% der Kosten bis zu 150 Euro pro Kurs. Kalenderjährlich ist eine Erstattung für maximal zwei Kurse mit bis zu 300 Euro möglich.


Für zertifizierte Kurse von anderen Anbietern gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe von 80 v. H. der Kosten, maximal 150,00 Euro, mindestens 75,00 Euro je Kurs, sofern die tatsächlichen Kosten des Kurses 75,00 Euro übersteigen.
Betragen die tatsächlichen Kosten des Kurses weniger als 75,00 Euro, gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Kostenübernahme für jeden Versicherten beträgt dabei für insgesamt zwei Kurse bis zu maximal 300,00 Euro pro Kalenderjahr.
Für Kinder, Jugendliche sowie Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Zuschuss zu den Kosten 100 v. H., unter Beachtung des jeweiligen Maximalbudgets pro Kalenderjahr.


AOK-Versicherte haben ihr persönliches AOK-Gesundheitskonto. Jährlich werden 800 Euro für folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:
- Osteopathie beim anerkannten Osteopathen
- Homöopathie: ärztliche Behandlung und Arzneimittel
- Hautkrebs-Screening auch schon im Alter von 18 Jahren
- Check-up 35 auch schon im Alter von 18 Jahren
- Mamma Care: Kurs zur Brustselbstuntersuchung
- Reiseschutzimpfungen
- Zahnversiegelung bei fester Zahnspange
- Lachgas-Sedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen bis 25 Jahren


Mit dem Gesundheitskonto der IKK Südwest stehen jedem Mitglied vier Leistungspakete (Alternativmedizin, Schwangerschaft, Vorsorge, Zahngesundheit) zur Verfügung. Die Leistungen des IKK Gesundheitskontos können sowohl von den Mitgliedern als auch von familienversicherten Angehörigen in Anspruch genommen werden.


Beim Bonusprogramm der AOK Hessen können Versicherte 265 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Bonusberechnung:
• 120 Euro Sportliche Aktivität
• 20 Euro aktive Mitgliedschaft im Fitness-Studio/Sportverein/Hochschulsport
• 10 Euro Impfung
• 15 Euro Zahnvorsorge
• 30 Euro Professionelle Zahnreinigung
• 5 Euro 1. Präventionskurs
• 5 Euro 2. Präventionskurs
• 5 Euro 3. Präventionskurs
• 10 Euro Blut- oder Plasmaspende
• 5 Euro Teilnahme Sportveranstaltung
• 5 Euro 1. Radtour
• 5 Euro 2. Radtour
• 5 Euro 3. Radtour
• 5 Euro 4. Radtour
• 5 Euro Berufliche Tauglichkeitsuntersuchung
• 5 Euro Sportmedizinische Untersuchung
• 10 Euro Sport-/Leistungsabzeichen oder Fitnesstest


Beim Bonusprogramm der IKK Südwest können Versicherte max. 60 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Bonifiziert werden folgende Maßnahmen:
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro Check-Up Gesundheitsuntersuchung
- 10 Euro Blutspende
- 10 Euro Gesundheitskurs
- 10 Euro Organ- oder Knochenmarkspenderausweis
- 10 Euro Teilnahme Selbsthilfegruppe
- 10 Euro Teilnahme an einer Gesundheitsveranstaltung
- 10 Euro Betriebs-/Hochschulsport
- 10 Euro Deutsches Schwimmabzeichen
- 10 Euro Deutsches Sportabzeichen
- 10 Euro Deutsches Wanderabzeichen
- 10 Euro deutsches Feuerwehr-Fitnessabzeichen
- 10 Euro Mitgliedschaft in einem Sportverein
- 10 Euro aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio


Über das Bonusprogramm BONUS fit können AOK Hessen-Versicherte für Aktivitäten rund um Sport, Fitness und Vorsorge bis zu 330 Euro jährlich als Barprämie mit einfach abrechenbaren Punkten erhalten.


Beim Nachweis von zwei Maßnahmen erhalten die Mitglieder bei der IKK Südwest über den IKK Aktivbonus 60 Euro Barprämie im Jahr.
Bei erfolgreiche Teilnahme am Bonusprogramm IKK NOW gewährt die IKK Südwest ihren Versicherten eine kalenderjährliche Barprämie in Höhe von 300,- Euro.


Die AOK Hessen bietet den Selbstbehalttarif in sieben Tarifstufen nach Einkommen mit Staffelbonus für leistungsfreie Jahre an.
Beispielhaft:
20.000 Euro Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 120 Euro, max. Risiko 80 Euro
30.000 Euro Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 180 Euro, max. Risiko 90 Euro
53.100 Euro Jahreseinkommen: im 1. Jahr max. Bonus 360 Euro, max. Risiko 120 Euro.
Der Wahltarif AGIDA, auch Selbstbehalttarif mit Bonus genannt, zeichnet sich durch attraktive Prämien für einen aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil aus. Der Bonus setzt sich dabei aus drei Bausteinen zusammen: 1. Direktbonus - Für den Verzicht auf eine Beratung in einer Filiale vor Ort können Teilnehmende 50 Euro pro Jahr extra erhalten, 2. Gesundheitsbonus - Gesundheitsbewusstes Verhalten wird mit bis zu 100 Euro im Jahr belohnt, 3. Kostenbonus - Wer keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nimmt, bekommt jährlich bis zu 210 Euro zurück.


IKK-Wahltarif Selbstbehalt wird von der IKK Südwest angeboten:
Jahreseinkommen ab 18.000 €: Prämie 150 €, Selbstbehalt 210 €, max. Risiko 60 €
Jahreseinkommen ab 36.000 €: Prämie 300 €, Selbstbehalt 420 €, max. Risiko 120 €




Der IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung bietet eine maximale Rückerstattung in Höhe von bis zu 150 € jährlich (mind. Jahreseinkommen: 18.000 €).




Bei einer Kombination der beiden Wahltarife ist eine max. Prämie in Höhe von bis zu 1.350 € innerhalb der Bindungsfrist von 3 Jahren möglich.


Im Rahmen des AOK-Hausarzt-Programms der AOK Hessen entscheiden sich die Versicherten für eine Hausärztin oder einen Hausarzt ihrer Wahl als erste Ansprechperson. Dafür erhalten Versicherte verbesserte Serviceangebote und haben weitere Vorteile.
Dazu gehören:
- Angebot ergänzender Sprechstunden insbesondere für Berufstätige
- Verbesserung der Wartezeiten
- aktive Unterstützung des Hausarztes bei der Vermittlung von notwendigen Facharztterminen
- enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern.
- Schnellere Zusammenführung von Befunddaten verschiedener Spezialisten
- Überblick über verschriebene Medikamente und somit Unterstützung des Genesungsprozesses


Versicherte können im gesamten Versorgungsgebiet (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) einen der teilnehmenden Hausärzte als ersten Ansprechpartner (Hausarztmodell) und somit zentralen Knotenpunkt ihrer gesundheitlichen Versorgung auswählen. An diesen sind sie daraufhin auch für ein Jahr gebunden. Ziel ist die Gewährleistung einer koordinierten und qualitätsorientierten Versorgung.


Über AOK-Curaplan gibt es strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) zu folgenden Diagnosen:
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Koronare Herzkrankheit
- Asthma bronchiale
- COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
- Brustkrebs
- Osteoporose


Für chronische Erkrankungen wurden spezielle Behandlungsprogramme – sogenannte Disease-Management-Programme (DMP) – entwickelt, die bei der IKK Südwest unter dem Namen IKKpromed angeboten werden. Für folgende Diagnosen bieten wir IKKpromed-Programme an: Asthma und andere chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen, Brustkrebs, Diabetes mellitus, Typ 1 (nicht in Bremen) und Typ 2, Koronare Herzerkrankungen (zum Beispiel Herzinfarkt)
Versicherte können sich die Teilnahme im Rahmen des IKK Gesundheitsbonus einmal jährlich mit 10,- bzw. 20,- Euro bonifizieren lassen.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Hessen und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Hessen und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Hessen und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Hessen und Debeka BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Hessen und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen hkk und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Hessen und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Hessen und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BKK DürkoppAdler
- Vergleich zwischen Novitas BKK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Bayern
- Vergleich zwischen VIACTIV Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen Salus BKK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und AOK Hessen
- Vergleich zwischen mhplus BKK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen Audi BKK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Hessen und AOK Bremen/Bremerhaven
- Vergleich zwischen BKK24 und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK Akzo Nobel Bayern und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Hessen
- Vergleich zwischen SBK und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK Herkules und AOK Hessen
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BERGISCHE Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK PFAFF und AOK Hessen
- Vergleich zwischen Continentale Betriebskrankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK WERRA-MEISSNER und AOK Hessen
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BKK VDN und AOK Hessen
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und AOK Hessen