Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK NordWest
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,3.
Die AOK NordWestist eine in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Dortmund. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK NordWest betreut 2.222.656 Mitglieder und 2.968.041 Versicherte. Sie bietet den Versicherten viele zusätzliche Extraleistungen wie Osteopathie, Reiseschutzimpfungen, HPV Impfungen, besondere Arzneimittel z.B. Homöopathie & Co, für die Hebammenrufbereitschaft, bleib gesund Kurse, einen Bonus Wahltarif, ein Prämienprogramm, Besondere Hilfen bei Schwangerschaft & Geburt, Online Kurse, künstliche Befruchtung. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit einem dichtem Netz von Kundencentern wird eine persönliche und flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK NordWest erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,89 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,49 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK NordWest die Testnote 1,5.
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der AOK NordWest beträgt 16,49% (14,6%+1,89%).
Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.
86 Geschäftsstellen gibt es. Davon sind 21 in Schleswig-Holstein und 65 in Westfalen-Lippe.
Für die persönliche Beratung hat jeder Versicherte die Möglichkeit einen Termin in der Geschäftsstelle seiner Wahl zu buchen.
„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
"MeineAOK24" ist das Online-Service Center der AOK Nordwest. Mit der "Meine AOK-App" wird Kunden ermöglicht, alle gesundheitsrelevanten Daten und Dokumente immer bei sich zu haben. In Notfällen kann schnell reagiert werden. Der Service wird laufend um neue Möglichkeiten erweitert.
24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
7 Tage pro Woche 24 Std täglich ist die AOK NordWest unter 0800 265-5000 erreichbar.
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
"Clarimedis" ist die Ärztehotline der AOK NordWest (0800 1 265 265) (Clarimedis aus dem Ausland - 049 - 39-85614293).
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
eigene Hotline für die elektronische Gesundheitskarte - 0800 265 5060 ,
Service Hotline Patientenquittung - 0800 78 777 78,
Türkische Inbound Hotline - 0800 11 33 133, Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende - 0800 8 265 265,
ärztliche Zweitmeinung für orthopädische und onkologische Erkrankungen kostenfrei für Schleswig-Holstein - 0431 605 1333 kostenfrei für Westfalen-Lippe - 0231 4193 10158
alternativ 0800 265 5000.
AOK Babytelefon 0800 1265 265 3
Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
Die persönliche Beratung gibt es in allen Geschäftsstellen, auf Wunsch auch zu Hause und mit Genehmigung des Arbeitgebers auch in der Arbeitsstätte.
Für die persönliche Beratung hat jeder Versicherte die Möglichkeit einen Termin in der Geschäftsstelle seiner Wahl zu buchen.
Die Kundenberater vermitteln Arzttermine, um lange Wartezeiten zu verkürzen sowie bei ärztlicher Zweitmeinung. Ziel ist die Terminvereinbarung innerhalb von 5 Arbeitstagen.
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
Die AOK NordWest verfügt über ein mehrfach ausgezeichnetes Behandlungsfehlermanagement zur Abklärung/Aufklärung von Behandlungsfehlern. Sie unterstützt ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen infolge von Behandlungsfehlern. Die Unterstützung setzt grundsätzlich voraus, dass der Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse
entstanden ist.
Von der AOK in Auftrag gegebene Gutachten erhält der Versicherte, bzw. seine Angehörigen zur eventuellen Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche.
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
Ein zentrales Beschwerdemanagement gibt es. Man kann sich per E-Mail - mailtoBeschwerde@nw.aok.de („Online-Formular“) oder über Facebook an die AOK wenden.
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
Die AOK NordWest übernimmt die Kosten für antiallergene Zwischenbezüge, im Einzelfall auch für 2 Sets, bei Ehebetten. Sofern Kinder betroffen sind, die in einem gemeinsamen Zimmer mit ihren Eltern schlafen, sowie bei Trennungskindern, die sowohl im Haushalt der Mutter und des Vaters schlafen. Für die Standard Bettwäsche werden bis zu 70 € bezahlt, für Sondergrößen bis zu maximal 140 € übernommen.
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK NordWest übernimmt die Kosten für Osteopathie je Versicherten im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 6 Sitzungen, je Sitzung maximal 50 € Gesamtanspruch 300 € p.a.
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden homöopathische Behandlungen bezahlt. Eine Erstattung erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von 80% der Kosten, maximal 500 Euro p.a.
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden anthroposophische Behandlungen bezahlt. Eine Erstattung erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt 80% der Kosten bis zu 500 € p.a.
Stationär bei entsprechenden medizinischen Indikationen werden Teile der Traditionellen Chinesischen Medizin z.B. Akkupunktur, Akkupressur bezahlt.
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden Phytotherapiebehandlungen bezahlt. Eine Erstattung erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt 80% der Kosten bis zu maximal 500 € p.a.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Eine Erstattung erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 80% der Kosten, maximal 500€ p.a. für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtiger Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, wenn deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde.
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets übernimmt die AOK NordWest zweimal im Jahr bis zu 50 Euro der Kosten gesamt 100 Euro p.a..
Ist im Rahmen der Kooperation mit der Union Krankenversicherung (UKV) möglich
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
Die Fissurenversiegelung sowie Glattflächenversiegelung der Backenzähne wird bis zum 18. Lebensjahr bezahlt.
Über das 18. LJ. hinaus beteiligt sich die AOK an zahnärztlichen Leistungen wie folgt:
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung
Die AOK erstattet die Kosten für Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung. Erstattet werden die tatsächlich Kosten, maximal 50 €.
Lachgasbehandlung/Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne
Die AOK erstattet die Kosten für Lachgasbehandlung und Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne. Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, maximal 50,00 €.
In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK bietet das Hautkrebs-Screening inklusive Auflichtmikroskopie allen Kunden ab dem 20. Geburtstag alle 2 Jahre an.
Als besonderen Service erfolgt die Abrechnung über die Versichertenkarte und erspart den Kunden weitere Aktivitäten.
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Die AOK erstattet einmal im Kalenderjahr die Kosten für eine sportmedizinische Untersuchung und Beratung, die nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
Voraussetzung ist, dass diese durch Vertragsärzte erfolgt, die die Zusatzausbildung „Sportmedizin“ absolviert haben und die Bezeichnung „Sportmediziner“ oder führen. Erstattet werden bis zu 80 v. H. der Kosten.
Die Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik (QuaMaDi) verfolgt das Ziel, Brustkrebs in einem frühzeitigen Stadium zu entdecken und somit die Heilungschancen von erkrankten Frauen zu erhöhen.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Reiseschutzimpfungen für einen Urlaub im Ausland werden in Höhe von 80 % (maximal 500 Euro p.a. im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets) erstattet.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Die Grippeschutzimpfung wird von der AOK NordWest komplett über die KV Karte geleistet. Der Kunde muss also nicht in Vorleistung gehen.
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Die AOK NordWest bietet einige Online-Fitness-Kurse an.
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Aus 1500 Angeboten rund um Bewegung, Ernährung, Entspannung und Sucht z.B. Nichtrauchen kann man sich seinen Lieblingskurs aussuchen.
Es werden Präsenz und Online - Kurse angeboten.
Die AOK NordWest bietet die Möglichkeit, innerhalb eines Kalenderjahres an 2 Gesundheitskursen im Wert von maximal 250 Euro teilzunehmen. Gesamtanspruch 500 Euro p.a.
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Gerne beteiligt sich die AOK NordWest auch an den Kosten von Kurs-Angeboten Dritter, wenn diese die notwendigen Qualitätsstandards erfüllen.
Die AOK erstattet pro Jahr für zwei Kurse 80 % der Kosten – maximal 250 Euro pro Kurs, Gesamtanspruch 500 Euro pro Jahr.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Für Naturarznei, (Reise)Impfungen, sportmedizinische Untersuchungen und besondere Schwangerschaftsleistungen werden 80 Prozent der Ausgaben des Versicherten übernommen. Bei der professionellen Zahnreinigung zwei Mal 50 Euro im Jahr. Erweiterte zahnärztliche Leistungen – Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung maximal 50 € sowie Lachgasbehandlung/Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne und für die Osteopathie 6 Sitzungen, pro Sitzung maximal 50 € Gesamtanspruch Osteopathie maximal 300 € alles zusammen bis zu einem Gesamtbetrag von 500 Euro. Die Versicherten können wählen, wie sie die Leistungen miteinander kombinieren und sich ihr passendes Gesundheitspaket zusammenstellen.
Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
Beim AOK-Familienbonus kann man sich Punkte sichern, die 30 Euro oder 60 Euro wert sind. Jeder Teilnehmer erhält außerdem alle 3 Jahre bis zum 9. Teilnahmejahr einen Treuebonus von 60 Euro für seine aktive Teilnahme am Programm.
Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
Die AOK NordWest bietet einen Wahltarif Selbstbehalt an.
Grundbonus (bis 18.000 € Einkommen) 80 €, Zusatzbonus (bei 3 Jahren Leistungsfreiheit) 150 €, max. Eigenbeteilugung 160 €, max. Risiko 80 €.
Grundbonus (18.001 - JAE € Einkommen) 110 €, Zusatzbonus (bei 3 Jahren Leistungsfreiheit) 180 €, max. Eigenbeteilugung 220 €, max. Risiko 110 €.
Grundbonus (über JAE) 230 €, Zusatzbonus (bei 3 Jahren Leistungsfreiheit) 300 €, max. Eigenbeteilugung 460 €, max. Risiko 230 €.
Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
Die AOK bietet ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung auf der Grundlage entsprechender Versorgungsverträge an.
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und hkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK PLUS
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SBK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und TUI BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Continentale Betriebskrankenkasse