Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK PLUS
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,3.
Die AOK PLUS ist eine in Sachsen und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Dresden. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK PLUS betreut 2.763 Mitglieder und 3.499.629 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit über 140 Kundencentern wird eine flächendeckende und kompetente Beratung der Versicherten gewährleistet. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, z. B. 40 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, bis zu 180 Euro/Jahr für osteopathische Behandlungen, kostenfreie homöopathische Behandlungen, Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, Zuschuss für zusätzliche Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, kostenfreie Gesundheitskurse u. v. m. Die AOK PLUS zählt zu den günstigsten Krankenkassen und erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,80 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,40 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK PLUS die Testnote 1,1.
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der AOK PLUS beträgt 16,40% (14,60% + 1,80%).
Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.
Die AOK PLUS bietet mit über 130 Filialen in Sachsen und Thüringen ein dichtes Geschäftsstellennetz an.
„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
Das Onlineportal „Meine AOK“ bietet Kunden der AOK PLUS rund um die Uhr viele vorteilhafte Funktionen, welche über die App als auch über den PC genutzt werden können. Hier eine Auswahl der wichtigsten Funktionen:
- Zugriff und Verwaltung von persönlichen Daten
- Digitales Postfach
- Anträge & Bescheinigungen sowie Rechnungen zur Kostenerstattungen einreichen (z. B. PZR, Osteopathie, Sportmedizinische Untersuchung, Impfungen)
- Krankmeldungen einreichen, Krankengeld beantragen sowie Krankheitszeiten der letzten vier Jahre einsehen
- Kinderkrankengeldbescheinigung einreichen, Kinderkrankengeld beantragen sowie genommene Kinderkrankengeldtage einsehen
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Bearbeitungsstatus von Anträgen nachverfolgen (z. B. Arbeitsunfähigkeit, Kinderpflegekrankengeld, Mutterschaftsgeld, PZR, Zuzahlungsbefreiung
- Mitgliedschaftsbescheinigung oder Studentenbescheinigung anfordern
- Elektronische Gesundheitskarte sowie Ersatzbescheinigung anfordern
24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
Kostenfreie Service-Nummer: 0800 1059000 (7 Tage die Woche/24 Stunden täglich)
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
Unter der kostenfreien Servicehotline 0800 126 526 5 werden rund um die Uhr (365 Tage / 24 h) medizinische Anfragen durch Spezialisten beantwortet (AOK-Clarimedis).
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
Weitere kostenfreie Hotlines der AOK PLUS:
- AOK Baby-Telefon: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Arzneimittelberatung: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Call4fit (Ihr persönlicher Rat am Telefon zu Fitness und Ernährung): 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- AOK Mein Leben: 0800 2652222 678 (365 Tage / 24h)
- elektronische Patientenakte (ePA): 0800 2652222 905 (365 Tage / 24h)
- Auslandsnotfallhotline: 0049351320288 (365 Tage / 24h - individuelle Gebühren Ausland)
Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
Die AOK PLUS hat in Sachsen und Thüringen über 130 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Außerdem gibt es Beratungstage und Filialen an Hochschulen/Universitäten. Zusätzlich werden Beratungen Zuhause angeboten und durchgeführt.
Neben dem Service über die Terminvermittlungsstelle, bietet die AOK PLUS innerhalb Ihrer Versorgungsverträge (z. B. bei psychischen Erkrankungen) oder innerhalb der Hausarztversorgung, spezielle Facharztterminvermittlung, an. Zusätzlich bietet die AOK PLUS, über die AOK NAVIDA App, eine Facharztterminvermittlung zur Videosprechstunde, u. a. mit Dermatologen (inkl. Fotoupload), an.
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
Die AOK PLUS hat ein spezialisiertes Service-Team, welches dabei unterstützt Behandlungsfehler zu klären.
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
Die AOK PLUS bietet eine zentrale Beschwerdestelle unter der kostenfreien Servicehotline 0800 22 46 46 5 an.
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
Die AOK PLUS erstattet für Antiallergene Bettzwischenbezüge (Matratze, Decke und Kissen) 100% der Kosten bis maximal 100 Euro je Set.
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK PLUS für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die AOK PLUS bietet auch Haushaltshilfe für Schwangere und junge Muttis, die bereits ein Kind (bis 12 LJ.) im Haushalt haben und diesen aufgrund der Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs oder der Rückbildungsgymnastik nicht weiterführen können.
Versicherte der AOK PLUS können Haushaltshilfe bei vorliegen einer akuten schweren Krankheit/ Verschlimmerung einer Erkrankung für die Dauer von bis zu 6 Wochen erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet.
Zusätzlich können weitere Kosten für die Osteopathie über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Die Kosten für homöopathische Behandlungen (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis) durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK PLUS übernimmt verordnungsfähige anthroposophische Therapien im Rahmen von Rehamaßnahmen.
Kunsttherapie: Die AOK PLUS bietet für Kinder und Jugendliche (Vollendung 10. Lj. bis Vollendung 18. Lj.), welche an wiederkehrenden Kopfschmerzen, verbunden mit Schulfehltagen, leiden, ein besonderes Angebot in dem u.a. Module zur Kunsttherapie angeboten werden.
Die Kosten für weitere anthroposophische Therapien, wie z. B. Heileurythmie und Rhythmische Massagen können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
- Akupunktur (z.B. für Schwangere zur Geburtsvorbereitung)
- Kostenfreie Kurse (z. B. Qi Gong, Tai Chi)
- Alternative Krebstherapie (z. B. Protonentherapie, Stereotaktische Bestrahlung und Radiochirurgie, Magnetresonanz-Linearbeschleuniger „MR-Linac“)
- Zwei kostenfreie Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) für z. B. Yoga, Pilates, autogenes Training
Zusätzlich können die Kosten für weitere Naturheilverfahren (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis), wie z. B. Akupunktur, Ayurveda, Blutegeltherapien, Fastenkuren, Feldenkrais und Kinesiologie durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Kosten für rezeptfreie Medikamente (z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr.
Außerdem: Während einer genehmigten Kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (50,- EUR pro Kalenderhalbjahr).
Zusätzliche können weitere Kosten für durchgeführte Professionelle Zahnreinigungen über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK PLUS übernimmt als zusätzliche Leistung während der Schwangerschaft die Mehrkosten für alternative Zahnfüllungen (z.B. Keramik), im Rahmen des SchwangerschaftPLUS Paket.
Zusätzlich können Kosten für höherwertiger Zahnersatz (z.B. Brücke, Implantate), für Zahnkoren und Wurzelbehandlungen (z. B. Einsatz eines OP-Mikroskops und moderne Methoden zur Ermittlung der korrekten Wurzelkanal-Länge) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
Erstattung von Zahnzusatzleistungen wie erweiterte Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung (z.B. Professionelle Zahnreinigung, Gebissabdruck, Zahnfüllung aus Kunststoff, Inlay, Onlay) sowie Zahnersatz und Zahnkronen (z.B. Brücke, Implantat) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen). Zahnmedizinischer Beratungsdienst, Zahncoach inkl. zahnärztliche Untersuchung, Online-Suche nach Zahnärzten über den AOK-Gesundheitsnavigator, Vorsorgemanager mit Vorsorgeerinnerungsservice, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft.
Zuschüsse für Brillengestell, Brillengläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen, zur Verbesserung der Sehstärke (Leistungserbringung durch Optiker, Augenärzte, Kontaktlinseninstitute), können über das Bonusprogramm in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge).
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Die AOK PLUS erstattet aller 2 Kalenderjahre, 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Für eine Basisuntersuchung werden maximal 60 Euro erstattet. Für eine erweiterte Untersuchung ohne Lungenfunktionstest liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 100 Euro und für eine erweiterte Untersuchung mit Lungenfunktionstest bei 120 Euro.
Zusätzlich übernimmt die AOK PLUS für Versicherte im Alter von 40 bis 49 Jahren mit bestehenden Risikofaktoren eine Früherkennungskoloskopie alle fünf Jahre mit bis zu 200 Euro.
Die AOK PLUS bietet ein Früherkennungsprogramm für Frauen und Männer mit familiärer Belastung für Brust- und Eierstockkrebs.
Inhalte sind: Risikofeststellung, Aufklärung, Beratung, Gendiagnostik, Beratung zu Prävention und Prophylaxe, intensiviertes Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm sowie Zweitmeinung. Innerhalb des Vertrages, werden auch Männer untersucht (Mutationsuntersuchung), da diese häufig die Überträger und Vererber der Erkrankung sind.
Kurs: Prävention von Brustkrebs
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Die AOK PLUS bezuschusst ambulante Vorsorgekuren mit 16 EUR/Kalendertag für entstandene Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren:
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren.
Innerhalb der AOK-Klinik Rügen auch als Familienkur mit Gesundheitswoche für den Partner (mit bis zu 320 EUR Präventionszuschuss)
Die Kosten einer stationären Vorsorgemaßnahme werden von der AOK PLUS übernommen.
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
Multiparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT): Mit Hilfe dieses besonderen Versorgungsangebotes, lassen sich Prostatakarzinome frühzeitig erkennen und behandeln.
Familiencoach Krebs: Das Programm hilft Familienmitgliedern und Freunden dabei, sich selbst vor emotionaler, körperlicher oder sozialer Überlastung zu schützen. Außerdem liefert der Online-Coach umfangreiches Wissen über verschiedene Krebserkrankungen und beantwortet sozialrechtliche Fragen. Inhalte: Grafiken und Animationen, audio-geleitete Entspannungs- und Meditationsübungen, Video-Interviews.
Check-up PLUS – erweitertes Diabetesscreening zur Früherkennung von Diabetes-Risiken bzw. Diabetes-Erkrankungen.
Zusätzlich können weitere Kosten für u. a. Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung, der Taktilographie (discovering hands), den M2-PK Stuhltest (zur Früherkennung von Darmkrebs), den ThinPrep®-Pap-Test (zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs; testet auf Zellveränderungen) und den HPV-Test/zytologische Abstrichkontrolle (zur Früherkennung eines erhöhten Risikos für Gebärmutterhalskrebs; testet auf Infektion) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro erstattet werden.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
• Kostenerstattung für: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Serotypen B und ACWY, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Die AOK PLUS unterstützt Ihre Versicherten mit kostenfreien Online-Programmen und innovativen Online-Coachings sowie , u.a. in den Bereichen, Ernährung, Entspannung, Stressbewältigung, Bewegung, Rücken und präventives Ganzkörpertraining.
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
Bis zu 150,- EUR pro Jahr und pro Reise werden bezuschusst.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) kostenlos teilnehmen.
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) kostenlos teilnehmen.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen:
Dazu zählen: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen, Online-Geburtsvorbereitungskurs, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft, zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro, Leistungen zur Minimierung des Frühgeburtenrisikos: z.B. Testhandschuhe (Einmalhandschuhe), Teststreifen bzw. Stäbchen, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft
Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
Mit dem AOK PLUS Bonusprogramm können AOK PLUS Versicherte Bonuspunkte für ihre gesunde Lebensweise sammeln. Dafür erhalten Sie einen Bonus von bis zu 300 Euro Geldprämie bzw. 600 Euro zweckgebundene Prämie für PLUS-Leistungen, pro Kalenderjahr.
Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
Die AOK PLUS bietet einen Selbstbehalttarif mit einem Bonus bis zu 600 EUR (einkommensabhängig).
Jahresgehalt bis 18.000 EUR, Selbstbehalt 125 EUR, Prämie 100 EUR, max. Risiko 25 EUR,
Jahresgehalt 18.001 - 24.000 EUR, Selbstbehalt 230 EUR, Prämie 150 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 24.001 - 30.000 EUR, Selbstbehalt 330 EUR, Prämie 250 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 30.001 - 36.000 EUR, Selbstbehalt 440 EUR, Prämie 350 EUR, max. Risiko 90 EUR,
Jahresgehalt 36.001 - 50.850 EUR, Selbstbehalt 550 EUR, Prämie 450 EUR, max. Risiko 100 EUR,
Jahresgehalt ab 50.851 EUR, Selbstbehalt 720 EUR, Prämie 600 EUR, max. Risiko 120 EUR,
Die gleichzeitige Teilnahme an diesem Tarif und den Bonusprogrammen ist nicht möglich.
Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist in Thüringen und Sachsen ab 18 Jahre möglich.
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
AOK-Curaplan heißen die strukturierten Programme für chronisch kranke AOK-Versicherte. Folgende Programme werden angeboten: Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit und das Modul Herzinsuffizienz, Asthma und COPD.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BARMER
- Vergleich zwischen AOK PLUS und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK PLUS und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK PLUS und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK PLUS und hkk
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SBK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK PLUS und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Bayern
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK24
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Bertelsmann BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Akzo Nobel Bayern
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK EUREGIO