Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,70%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,5.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist eine in Rheinland-Pfalz und Saarland geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Eisenberg. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland betreut 934.209 Mitglieder und 1.225.364 Versicherte mit einem Haushaltsvolumen von rund 4,2 Milliarden EURO. Sie ist mit 48 Kundencentern und 500 Servicestellen für ihre Versicherten nah. Zusätzlich ist sie über das Online-Portal "Meine AOK" und die Service-Hotline 24 Stunden erreichbar. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen im Wert von 360 EURO/Jahr wie z.B. osteopathische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen, Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, zusätzlichen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt und außerdem kostenfreien Gesundheitskurse. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,47 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,07 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Testnote 1,0.


Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 17,30% (14,6%+2,70%).


Der Beitragssatz der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beträgt 17,07% (14,6% + 2,47%).


Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat das dichteste Kundencenternetz (32 Kundencenter und über 200 Servicestellen) in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Bundesweit können über 1.200 AOK-Kundencenter kontaktiert werden.


„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.


Mit dem Online -Kundencenter „Meine AOK“ und der "Meine AOK"-App können Sie ganz bequem die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erreichen. Die App „Meine AOK“ ist Ihr direkter Kontakt zur AOK über das Onlineportal – und das rund um die Uhr. Als AOK-Kunde können Sie Krankmeldungen, Mitgliedsbescheinigungen und andere Dokumente fotografieren und sicher an uns übermitteln.


24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.


7 Tage pro Woche 24 Std täglich ist die Hotline 0800 4772000 erreichbar.


Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.


Medizinische Telefon-Hotline Clarimedis - rund um die Uhr beantworten Ärzte und medizinisches Fachpersonal Gesundheitsfragen kostenfrei unter 0800 1265265.


Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).


AOK-Baby-Telefon – 0800 1265265
Arzneimittelberatung in der Schwangerschaft 0800 8265265


Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat den Anspruch, eine Top-Serviceberatung zu bieten. So bietet sie für jeden Versicherten einen persönlichen (festen) Ansprechpartner und eine persönliche Beratung. Sie hat das dichteste Kundencenternetz und betreut die Kunden gerne auch zu Hause.




Auf Wunsch ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei der Vermittlung von Arztterminen behilflich.


Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet den Versicherten Unterstützung bei Behandlungsfehlern an. Eine Juristin und eine Ärztin, besorgen die erforderlichen Behandlungsunterlagen, veranlassen die Fachbegutachtungen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und informieren über grundsätzlich zur Verfügung stehende Wege, wie die Einschaltung der Schlichtung, Beratung durch einen Rechtsanwalt, etc.


Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet eine zentrale Beschwerdestelle an. Unter der kostenfreien Telefonnummer kann diese erreicht werden 0800 4772000
Zusätzlich können Versicherte Ihre Beschwerden unkompliziert per online-Kontaktformular direkt an die Beschwerdestelle adressieren: https://www.aok.de/pk/kontakt/lob-kritik/


Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet für ihre Versicherten antiallergene Bettzwischenbezüge, sofern ein ärztliches Attest für eine Hausstaubmilbenallergie nachgewiesen wird. Bei Ehepaaren mit einem Doppelbett kann eine Doppelausstattung übernommen werden.


Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.


Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Haushaltshilfe, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushaltes
wegen schwer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.






Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für osteopathische Behandlungen von Erwachsenen bis zu 240 Euro pro Jahr (60 € je Sitzung für vier Behandlungen), von Kindern und Jugendlichen bis zu 360 Euro pro Jahr (60 € je Sitzung für sechs Behandlungen). Erstattet werden jeweils bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.


Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt jährlich bis zu 75 Euro für homöopathische Behandlungen. Erstattet werden jeweils bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.




Kostenübernahme Naturheilverfahren bis zu 150 Euro je Kalenderjahr für folgende Leistungen: anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage), Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien).




Kostenübernahme Naturheilverfahren bis zu 150 Euro je Kalenderjahr für folgende Leistungen: anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage), Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien). (Ab 01.01.2025)




Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich pro Jahr mit bis zu 25 Euro an den Kosten für phytotherapeutische Medizin. Erstattet werden jeweils bis zu 80 % des Rechnungsbetrages.
Kostenübernahme Naturheilverfahren bis zu 150 Euro je Kalenderjahr für folgende Leistungen: anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage), Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien).


Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich jährlich mit insgesamt bis zu 75 Euro an den Kosten für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel.
Erstattet werden jeweils bis zu 80 % des Rechnungsbetrages für anthroposophische oder phytotherapeutische Arzneimittel und bis zu 100% bei homöopathischen Arzneimitteln
75 € Kostenübernahme 80%, (für hmöopath. Arzneimittel 100%)


Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt Versicherte ab 18 Jahren einmal pro Jahr mit einem Zuschuss von bis zu 40 Euro für eine professionelle Zahnreinigung. Für Schwangere werden im Rahmen des Schwangerschaftskontos (max. 300 €) auch bis zu 100% erstattet.
Im Rahmen des AOK Bonusprogramms, können Sie für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Zahnvorsorge jeweils 500 Bonuspunkte erhalten. Familienversicherte Angehörige unter 15 Jahren können sogar mit punkten.
Im Rahmen der Gothaer-Zahnzusatzversicherung speziell für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Versicherte jährlich einen Zuschuss von 50 € für die Professionelle Zahnreinigung (PZR).




Mit dem kostenlosen Online-Service von ZahnGebot können Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland kinderleicht bei ihrer anstehenden Zahnbehandlung sparen - auch ohne Zahnzusatzversicherung. Durchschnittlich sparen Kundinnen und Kunden bis zu 40% der Kosten für Zahnersatz.


Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt 100 € pro Jahr und 100% Erstattung für Vollnarkose oder Lachgassedierung bei der Entfernung der Weisheitszähne oder für die Fissuren-Versiegelung der kreisfreien Prämolaren - auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für eine Glattflächenversiegelung während einer kieferorthopädischen Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Für den festsitzenden Unterkiefer-Frontzahn-Retainer werden bis zu 50 Euro einmalig nach abgeschlossener kieferorthopädischer Behandlung übernommen.
Im Rahmen der Gothaer-Zahnzusatzversicherung speziell für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Versicherte jährlich einen Zuschuss von 50 € für die Professionelle Zahnreinigung (PZR).




Im Rahmen des AOK Bonusprogramms wird der Kauf einer Sehhilfe wie Brillen oder Kontaktlinsen mit 4.000 Punkten (40 €) alle drei Jahre bonifiziert, wenn eine Verschreibung/Rezept/Anordnung eines Arztes oder Optikers vorliegt.


Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Bei den über 35-Jährigen beteiligt sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland jährlich mit bis zu 40 Euro an den Behandlungskosten (inklusive Auflichtmikroskopie).
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich jährlich auch bei unter 35-Jährigen mit bis zu 40 Euro an den Behandlungskosten (inklusive Auflichtmikroskopie).


Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt zur Vermeidung von Risiken, Erkennung möglicher gesundheitlicher Probleme und Beratung hinsichtlich geeigneter Sportarten bis zu 150 Euro pro Jahr für die sportmedizinische Untersuchung.




An einer Darmspiegelung beteiligt sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bereits ab 45 Jahren einmalig mit 100 Euro.




Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich ab dem 18. Lebensjahr über das gesetzliche Maß hinaus mit einer Brustkrebsuntersuchung durch medizinische Tastuntersucherinnen (z.B. discovering hands) mit bis zu 80 € an den Untersuchungskosten.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.


Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhält man bei einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten Unterstützung.
Die AOK übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) und zusätzlich einen Aufenthaltszuschuss von 16 EUR pro Tag für Unterkunft und Verpflegung.


Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.


1. Eine Gesundheitsuntersuchung (Check-up) dient der Früherkennung von Diabetes, Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie deren Risikofaktoren. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt ihre Versicherten bereits im Alter von 25 bis 34 Jahren und beteiligt sich alle zwei Jahre mit bis zu 50 Euro an den Untersuchungskosten.
2. Die AOK RPS unterstützt ihre Versicherten ab 35 über die gesetzliche Vorgabe hinaus und beteiligt sich mit bis zu 50 € an den Untersuchungskosten.


Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Bei Reisen in bestimmte Länder werden vom Auswärtigen Amt und der Ständigen Impfkommission zusätzliche Schutzimpfungen empfohlen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für diese Impfungen und die der Malaria-Prophylaxe. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrages.
Darüber hinaus erstattet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für alle Mitglieder die vollständigen Kosten für Schutzimpfungen gegen Grippe, Masern, HPV (auch über 18 Jahren) und FSME.


Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.


Über das gesetzliche Maß hinaus erstattet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die vollständigen Kosten für die Schutzimpfung gegen Grippe.


Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.


Die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland können sich auf weniger Stress, bessere Laune und mehr Bewegung mit zahlreichen Online-Seminaren und Gesundheitskursen im Netz freuen. Ist kein passendes Angebot dabei, übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für ihre Versicherten die Kosten bis max. 400 Euro von bis zu zwei zertifizierten Kursen von Drittanbietern pro Jahr.


Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“


Für sogenannte Kompaktangebote, wie z.B. „Wellnessreisen“, übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Kosten, wenn eine Vorabgenehmigung vorlag. Erstattet werden die Kosten für die Präventionsmaßnahmen bis zu 400 Euro pro Jahr. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen sind von der Maßnahme getrennt auszuweisen und können nicht übernommen werden.


Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet kostenfreie Premiumkurse rund um Bewegung, Ernährung, Entspannung und vieles mehr in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Alle Angebote sind exklusiv und kostenfrei für AOK-Kundinnen und -Kunden. Die Premiumkurse sind qualitätsgeprüft und werden von qualifizierten Fachkräften geleitet.


Die AOK Niedersachsen erstattet pro Jahr die Kosten zu 100 Prozent, bis zu 200 Euro jährlich für zwei zertifizierte Gesundheitskurse – ob in Präsenz vor Ort oder digital.
Voraussetzung für einen Erstattung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden bei einem Präsenzkurs und bei einem Onlinekurse ohne feste Termine eine Kursteilnahme zu 100 Prozent.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich an den Kosten von Kurs-Angeboten Dritter, wenn diese die notwendigen Qualitätsstandards erfüllen. Erstattet werden 100 % der Kursgebühren bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr für zwei Gesundheitskurse.


Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.


Konto für digitale Gesundheitsanwendungen: Erstattet werden je Versicherten bis zu 400 € im Kalenderjahr. Die Gesundheits-Apps sind nach Bedarf frei auswählbar und kombinierbar unter folgenden Apps: Breathment (COPD), Caterna (Amblyopie), eCovery (physiotherapeutischen Behandlung), memodio (Demenzprävention), Neolexon (Artikulations-App), Nia (Neurodermitis), OvulaRing (Zyklustracking und Familienplanung)


Beim Bonusprogramm der AOK Niedersachsen können Versicherte 80 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Sport-/Leistungsabzeichen/Sportveranstaltungen
- 10 Euro Sportverein/Fitness-Studio/Hochschul-/Betriebssport


Beim Bonusprogramm der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland können Versicherte 250 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 50 Euro Mitgliedschaft im Sportverein/Fitnessstudio
- 10 Euro Sportabzeichen/Fitnessnachweis
- 10 Euro Sportveranstaltung
- 120 Euro Sportliche Aktivität über Fitnesstracker
- 5 Euro Schwimmkurs
- 5 Euro BMI im Normalbereich
- 5 Euro Nichtrauchernachweis
- 5 Euro 1. Präventionskurs
- 5 Euro 2. Präventionskurs
- 5 Euro Blutdruck normal
- 5 Euro Blutzucker normal
- 5 Euro Cholesterin normal
- 5 Euro Zahnvorsorge normal
- 5 Euro PZR
- 5 Euro Schutzimpfung
- 5 Euro Blut oder Plasmaspende


Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.


Am Bonusprogramm der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland können alle AOK-Versicherten ab 15 Jahren teilnehmen. Familienversicherte Angehörige unter 15 Jahren können indirekt teilnehmen, indem sie für das Bonuskonto des in der Meine AOK-App teilnehmenden Stammversicherten mitsammeln können. Dazu einfach Aktivitäten durchführen, mit der „Meine AOK“-App unkompliziert via Smartphone hochladen, Bonuspunkte sammeln und über 350 € Cashback sichern. Zu Beginn gibt es einen Starterbonus von 15 € (bei Online-Einschreibung). In der Meine AOK-App oder im Online-Kundencenter können Sie sich Ihre Prämie ab Erreichen von mind. 500 Bonuspunkten (5 Euro) auf Ihr Konto auszahlen lassen.


Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet den AOK-Bonus-Wahltarif EXTRA an.
Mit dem AOK-Bonus-Wahltarif EXTRA erhalten Versicherte bis zu 400 € im Jahr für einen gesundheitsbewussten Lebensstil. Dazu erhalten sie zu Beginn des Tarifs einen Grundbonus. Für jeden Arztbesuch mit Rezept und für jeden Krankenhausaufenthalt wird davon ein Selbstbehalt abgezogen, für ein gesundes Leben erhalten Versicherte zusätzliche Boni. Am Ende des Abrechnungsjahres wird alles aufgerechnet und die Prämie im Folgejahr ausgezahlt.


Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.


Tarifteilnehmende erhalten einen Bonus in Höhe von bis zu 200 Euro, für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen zu Lasten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Es können weiterhin problemlos Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Zahnvorsorge, Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten und viele weitere Leistungen in Anspruch genommen werden.






Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.


Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet einen Hausarztvertrag an.


Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.


Disease-Management-Programme (DMP) sind Speziell für Chronisch Kranke entwickelt. Brustkrebserkrankung, Chronisch obstruktiver Lungenerkrankung, Koronarer Herzkrankheit, Diabetes mellitus Typ 1 (nur Rheinland-Pfalz) und Diabetes mellitus Typ 2, Asthma bronchiale (nur Saarland) sowie Osteoporose (nur Rheinland-Pfalz).
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und hkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK PLUS
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SBK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und TUI BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK EUREGIO