Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BIG direkt gesund
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,3.
Die BIG direkt gesund ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie wurde 1996 von der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker unter dem Namen „BIG Gesundheit“ gegründet. Im Jahr 2009 erfolgte die Umbenennung der Kasse in „BIG direkt gesund“. Ihr Hauptsitz befindet sich in Berlin.
Die BIG direkt gesund betreut 387.580 Mitglieder und 503.873 Versicherte. Sie versteht sich als „Direktkrankenkasse“, die auf teure Filialen und übermäßige Bürokratie verzichtet und stattdessen verstärkt auf Kundenbetreuung per Telefon und über das Internet setzt. Darüber hinaus bietet die BIG direkt gesund viele Mehrleistungen an, die besonders für junge Menschen und Familien interessant sind. Die BIG direkt gesund erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,65 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,25 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BIG direkt gesund die Testnote 1,2.
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der BIG direkt gesund beträgt 16,25% (14,6% + 1,65%).
Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.
Direktkrankenkasse mit 11 Filialen in NRW, 1 in Niedersachsen und 1 in Bayern.
„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
Mit der "meineBIG-App" können die Kunden der BIG diverse Anträge stellen, Daten ändern, Erstattungen anfordern und den Bearbeitungsstatus laufender Anträge einsehen. Mit dem digitalen Postfach in "meineBIG" können die Kunden der BIG sämtliche Post digital empfangen.
24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
Die Hotline der BIG ist an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden am Tag unter 0800 54565456 erreichbar.
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
Beim BIG Gesundheitstelefon erhalten die Versicherten zu ihren individuellen gesundheitlichen Fragen qualitätsgesicherte Informationen durch medizinisch und pharmazeutisch qualifizierte Experten - 24 Stunden an 7 Tagen die Woche - rund um die Uhr und kostenfrei.
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
Die BIG bietet mit dem BIGmedcoach eine Arzneimittelberatung für chronisch erkrankte Versicherte an. Dieser kostenlose Service ist Montags bis Freitags von 9 -19 Uhr erreichbar. Die Kunden erhalten zuverlässige und schnelle Antworten zu ihren Fragen und qualifizierte Informationen zu ihren Medikamenten.
Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
In den Geschäftsstellen gibt es eine persönliche Beratung zu allen Leistungs- und Versicherungsfragen durch ausgebildete Kundenberater. Jeder Kunde hat einen persönlichen Ansprechpartner.
Der BIG Terminservice zur Vermittlung von Facharztterminen wird angeboten.
Termine können Online rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche angefragt werden; telefonisch ist der Service von montags bis freitags 8-18 Uhr erreichbar.
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
Die BIG unterstützt mit kompetenter Beratung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen.
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
BIG direkt gesund bietet verschiedene Kontaktmöglichkeiten an. Die Kunden erreichen die BIG per Brief, per Fax, per E-Mail, über das Kontaktformular unserer Website und im Chat. Beschwerdemanager der BIG ist: Lars Lechky, lars.lechky@big-direkt.de, Tel. 0231. 5557-1409
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
Die BIG übernimmt die Kosten für allergendichte Bettzwischenbezüge (Encasings). Die Versicherten erhalten die Bezüge ganz unkompliziert direkt von einem Vertragspartner der BIG.
Die BIG übernimmt auch die Kosten für eventuelle Partnerversorgung im Ehebett und Doppelversorgung für Kinder im selben Kinderzimmer.
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
Erweiterte Haushaltshilfe wird für bis zu 26 Wochen gewährt, wenn keiner der im Haushalt lebenden Personen den Haushalt während der Krankheit übernehmen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfetätigkeit noch keine 14 Jahre alt ist oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die BIG bezuschusst 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 Euro– insgesamt bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr.
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Im Rahmen eines integrierten Versorgungsvertrages können die Versicherten der BIG homöopathische Behandlung in Anspruch nehmen. Die Behandlung wird durch teilnehmende Ärzte durchgeführt und über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Die BIG übernimmt jährlich bis zu 50 Euro für natürliche Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie aus der Apotheke.
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die BIG erstattet bis zu 50 Euro einmal jährlich für eine professionelle Zahnreinigung.
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die BIG bietet als Leistungsplus das Hautscreening in den Bundesländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalzschon aller zwei Jahre ab Geburt an.
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Die BIG zahlt alle zwei Jahre einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung.
Zusatzleistungen der BIG im Rahmen der Brustkrebsfrüherkennung sind:
1. Discovering hands - Tastuntersuchung als Brustkrebsfrüherkennung - die BIG übernimmt die Kosten bis zu 80 Euro.
2. Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs (in dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik.
3. Qualitätsgesicherte Mammadiagnostik (QuaMaDi - regional)
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten zahlt die BIG einen Zuschuss von 13 Euro kalendertäglich.
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
Radiologische Diagnostik der Prostata per mpMRT: Mit Hilfe der multiparametrischen Magnetresonanztomographie (mpMRT) lassen sich Prostakarzinome frühzeitig erkennen und behandeln. BIG-Versicherte können die mpMRT als besonderes Versorgungsangebot nutzen.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die BIG übernimmt die Kosten für alle empfohlenen Reiseimpfungen für Erwachsene und Kinder. Zu den Reiseimpfungen gehören zum Beispiel: Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Cholera, FSME (Zeckenschutzimpfung), Malaria, Tollwut und Typhus.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Die BIG übernimmt die Grippeschutzimpfung für alle Versicherten.
Auch der Vierfachimpfstoff wird bezahlt.
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Das kostenlose Gesundheitsportal für BIG-Versicherte BIGbalance Life & Health bietet die Möglichkeit, an qualitätsgesicherten Online-Gesundheitskursen teilzunehmen.
Es gibt dort Kurse aus den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung und mentale Gesundheit. Diese Kurse sind kostenlos und können jederzeit und so oft man möchte genutzt werden. Nach Abschluss des Kurses gibt es für zwei durchgeführte Kurse 10 Euro Prämie im Bonusprogramm BIGtionär.
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
Kompaktkurse, die man auf Gesundheitsreisen machen kann werden mit bis zu 120 Euro pro Kurs bezuschusst. Wichtig ist hier, dass auch diese Kurse in der Präventionskurs-Datenbank gelistet sind. Es werden maximal zwei Kurse pro Jahr, also maximal 240 Euro bezuschusst.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Die BIG bietet ihren Versicherten den Präventionskurs "Stressfrei & achtsam leben" in der Balloon-App an. Dieser Präventionskurs ist für BIG-Versicherte kostenlos. Zusätzlich bietet die BIG noch eigene Gesundheitskurse im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BIG Balance) an, die für unsere Versicherten kostenfrei sind.
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Für zertifizierte Fremdanbieter wird ein Zuschuss von maximal 120 Euro je Maßnahme gezahlt. Die Leistung ist auf maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr begrenzt.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
Beim Bonusprogramm BIGtionär erhält man einen Geldbonus für die Teilnahme an Präventionskursen und Vorsorgeuntersuchungen, sowie der Angabe von Vitalwerten, bzw. Impfungen nach STIKO (bis zu 225 Euro Geldprämie jährlich sind möglich) (inklusive dem neuen Willkommensbonus sind im ersten Jahr sogar 325 Euro möglich).
Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
Mit dem Selbstbehalt - Tarif der BIG "cash.basic" erhalten die Versicherten eine Prämie von bis zu 300 Euro im Jahr bei einem maximalen finanziellen Risiko von 150 Euro.
Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
cash.smart: bei Leistungsfreiheit Rückerstattung bis zu 1/12 des Jahresbeitrages inkl. Arbeitgeberanteil (max. 20% des Jahresbeitrages des Arbeitnehmers, max. 600 Euro).
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
Die BIG bietet den Versicherten die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Hausarztprogramm. Die Versicherten haben dann einige Vorteile, z.B. : spezielle Sprechstunden für Berufstätige; Vereinbarung von Facharztterminen, Verkürzung der Wartezeiten.
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Für chronisch Kranke bietet die BIG ein Modell, das alle behandelnden Ärzte und Krankenhäuser miteinander vernetzt. Teilnehmer erhalten 10 EUR Prämie pro vollständig teilgenommenes Quartal, also bis zu 40 Euro im Jahr.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und hkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK PLUS
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SBK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und TUI BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Continentale Betriebskrankenkasse