Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und energie-BKK
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,3.
Die energie-BKK ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 1996 aus dem Zusammenschluss der BKK Hastra Hannover, der BKK PESAG Paderborn, der BKK Preussen Elektra Hannover und der BKK SCHLESWAG Rendsburg. Der Hauptsitz der energie-BKK befindet sich in Hannover.
Die energie-BKK betreut 108.255 Mitglieder und 135.691 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Mehrleistungen und kompetente Beratung. Die energie-BKK erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,59 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,19 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die energie-BKK die Testnote 1,1.
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der energie-BKK beträgt 16,19% (14,60% + 1,59%).
Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.
15 Geschäftstellen
„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
Die energie-BKK hat ein passwortgeschütztes Onlinecenter. Zum Schutz der sensiblen Daten können sich die Versicherten auch die "meine energie-BKK App" für Android und iOS downloaden. Sie ist ein digitales Postfach über die alle Dokumente verschlüsselt und sicher übermittelt werden können. Auch die Antworten werden dort gesichert gesendet.
24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
24 Std. täglich ist die 0511 911 10 911 erreichbar.
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
Medizinische Gesundheitsberatung 24/7 für alle medizinischen Fragen wird angeboten // TeleClinic 24/7 Online-Arztsprechstunde inkl. Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Privarezepten.
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
Der PflegeFinder unterstützt dabei, eine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung zu finden.
Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
Die energie-BKK steht Ihnen immer Rede und Antwort bei allen Fragen rund um die Gesundheit. Auf Wunsch besucht Sie ihr direkter Ansprechpartner auch persönlich zu Hause, im Notfall auch im Krankenhaus. Es gibt regelmäßige Sprechtage.
Sie wünschen Hilfe bei einem Arzttermin? Ziel des Facharzt-Terminservice ist es, Sie rund um die Uhr über die verschiedensten Kommunikationswege bei der Suche nach einem geeigneten Termin zu unterstützen.
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
Im Interesse der Versicherten hat die energie-BKK eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten (Behandlungsfehler) im Gesundheitswesen (Korruptionsbekämpfungsstelle) eingerichtet.
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
Es gibt ein aktives Beschwerdemanagement.
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
Bei Allergie-Zwischenbezüge (Encasings) übernimmt die energie-BKK die Versorgung bei normalen Bettgrößen für ein Set, Für Übergrößen können Mehrkosten entstehen. Eine Neuversorgung ist vorgesehen, wenn die Bezüge verschlissen sind. (Haltbarkeit der Bezüge in der Regel 5-10 Jahre).
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
Bis zu acht Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Als Zusatzleistung erhalten die Versicherten der energie-BKK altersunabhängig, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss für drei Behandlungen. Die Kostenbeteiligung beträgt 80 Prozent, maximal 30 Euro pro Behandlung.
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Volle Kostenübernahme der homöopathischen Behandlung (Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung erfolgt, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied sind und dem Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der energie-BKK über die Versichertenkarte. Es sind keine Kosten zu verauslagen.
Erstattung der Kosten erfolgt u.a. für Heileurythmie, Maltherapie, plastisch-therapeutisches Gestalten, rhythmische Massage nach Wegmann und therapeutische Sprachgestaltung im Einzelfall. Voraussetzung: Vorliegen einer ärztlicher Verordnung und Durchführung bei zugelassenen Therapeuten.
Die energie-BKK übernimmt bundesweit Qi Gong und Tai Chi im Rahmen zertifizierter Präventionskurse
Die energie-BKK übernimmt die Kosten für eine Balneophototherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung bei bestimmten Erkrankungen.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Kostenerstattung erfolgt für nicht verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in voller Höhe max. bis zu einem Betrag von 100 Éuro insgesamt pro Kalenderjahr und Versicherten, bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung.
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 25 Euro bezuschusst. Jeder Versicherte kann die prof. Zahnreinigung bei allen Zahnärzten durchführen lassen.
Versicherte können über das Versorgungsprogramm Zahnersatz beim teilnehmenden Vertragszahnarzt kostenlos oder kostengünstiger mit Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen versorgt werden, wenn sie die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen der letzten 10 Jahre im Bonusheft nachweisen können. Ebenso verlängert sich die Garantie auf 5 Jahre.
Implantate zu Pauschalpreisen und verlängerte Garantie (5 Jahre) bei am Programm teilnehmenden Zahnärzten. Kooperation mit dem Auktionsportal 2te-Zahnarztmeinung: Teilnehmer sparen durchschnittlich 56% bei Zahnarztbehandlungen.
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
"Milchzahn-Check": es werden 3 zahnärztliche Kinderfrüherkennungsuntersuchungen durchgeführt; Übernahme der Kosten für die Versiegelung der Prämolaren (vorderen Backenzähne) bei Kindern vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis zu 100 EUR je Kalenderjahr. / Kostenübernahme einer Retentionsspange je Kiefer bis zu maximal 100 EUR. / 2 x 25 Euro für die professionelle Zahnreinigung
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die energie-BKK übernimmt bundesweit über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, bereits ab 15 Jahre, alle zwei Jahre die Kosten für ein Hautkrebsscreening einschließlich der Auflichtmikroskopie.
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Als Zusatzleistung können die Versicherten altersunabhängig diese Untersuchung mit einer ärztlichen Bescheinigung bei zugelassenen Vertragspartnern oder Leistungserbringern durchführen lassen. Die energie-BKK beteiligt sich alle 24 Monate an den Kosten – über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus – mit einem Zuschuss von bis zu maximal 140 Euro.
Die energie-BKK beteiligt sich an den Kosten einer Darmspiegelung bei Frauen unter 55 Jahren und bei Männer unter 50 Jahren mit bis zu max. 120 Euro pro Kalenderjahr.
Die energie-BKK bietet ihren Kunden eine Mammografie über den QuaMaDi-Vertrag (Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik) an. Teilnehmen können alle Frauen, bei denen der Verdacht auf Brustkrebs besteht – auch bereits vor dem 50. Lebensjahr.
Außerdem gibt es Kostenübernahme für Risikofeststellung, Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen für Ratsuchende mit familiärer Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs.
Die Versicherten können zusätzlich die Tastuntersuchung "discovering hands" altersunabhängig als Zusatzleistungen, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus in Anspruch nehmen. Die energie-BKK beteiligt sich einmal pro Kalenderjahr mit einem Zuschuss bis zu maximal 100 Euro.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Ambulante Vorsorgeleistungen für Erwachsene in anerkannten Kurorten werden von uns pauschal mit 100 Euro bezuschusst - sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
1. Zuschuss von max. 100 Euro kalenderjährlich bei einer Ultraschalluntersuchung unter 50 Jahren durch die Leistung „Sono-Check“.
2. Zuschuss von max. 100 Euro für eine Intima-Media-Messung der Halsschlagader.
3. Gesundheitsuntersuchungen werden alle drei Jahre mit bis zu 100 Euro bezuschusst.
4. In den Versorgungsgebieten Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe ist ab dem 35. Lebensjahr ein jährlicher Check-up bei Vertragshausärzten möglich.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Bei Reiseschutzimpfungen wie z. B. die Malaria-Prophylaxe erhalten die Versicherten der energie-BKK pro Kalenderjahr einen Zuschuss von 80 Prozent, maximal 400 Euro.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Volle Kostenübernahme zu 100 Prozent der Grippeschutzimpfung gibt es ohne Einschränkung. Es ist vom Versicherten kein Eigenanteil als gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Neben den Kosten für den Impfstoff werden auch die ärztlichen Leistungen übernommen. Seit dem 1. Oktober 2023 kann man sich (ab 18 Jahre) gemäß STIKO-Empfehlung auch in Apotheken gegen Grippe impfen lassen. Die energie-BKK übernimmt auch dort die Kosten für Personen, die sich außerhalb der Empfehlung impfen lassen möchten.
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Die energie-BKK bietet Ihren Versicherten Präventionskurse mittels interaktiver Live-Kurs-Übertragung als kompaktes Workout bequem für zu Hause an. Sie werden von erfahrenen Kursleitern durchgeführt. Die Versicherten benötigen dafür nur einen PC, Notebook, Smartphone, Tablet oder ein internetfähiges TV. // 7Mind Mediatations-App, Der Zugang ist für ein Jahr im Rahmen der Prävention kostenfrei für die Versicherten.
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
Der Zuschuss beträgt bis zu 160 Euro für Erwachsene. Für Jugendliche beträgt er ebenfalls bis zu 160 Euro bzw. 110 Euro für Kinder ab 6 Jahren.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Eigene Präventionskurse (für Kinder und Erwachsene) werden zu 100 % erstattet. Es werden bis zu 2 Kurse je Kalenderjahr bezuschusst.
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Zertifizierte Kurse von Fremdanbietern werden mit 100 % der Kosten, max. 80 Euro bezuschusst. Es werden bis zu 2 Kurse je Kalenderjahr bezuschusst.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
Vorsorgebonus: Für jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung gibt es bei der energie-BKK einen Bonus: 5 Euro für die 1. Vorsorge, 5 Euro für die 2. Vorsorge und 10 Euro für jede weitere.
Aktivbonus: Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder im Sportverein wird mit 30 Euro belohnt. Zusätzlich erhalten die Versicherten für Sport- und Leistungsabzeichen bis zu 2 x 20 Euro Bonus.
Die Programme können einzeln oder gemeinsam genutzt werden.
Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
Die energie-BKK bietet Ihren Kunden mit PrämiePlus einen Selbstbehalttarif mit einem Bonus bis zu 400 EUR (einkommensabhängig).
Jahresgehalt bis 15.000 EUR, Selbstbehalt 160 EUR, Prämie 150 EUR,
Jahresgehalt 15.001 - 29.999 EUR, Selbstbehalt 240 EUR, Prämie 200 EUR,
Jahresgehalt 30.000 - 30.999 EUR, Selbstbehalt 360 EUR, Prämie 300 EUR,
Jahresgehalt ab 40.000, Selbstbehalt 500 EUR, Prämie 400 EUR.
Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
Die energie-BKK bietet ihren Versicherten hausarztzentrierte Versorgung an. Der Hausarzt übernimmt dabei eine Lotsenfunktion, ist der erste Ansprechpartner für die Gesundheit und hat einen Gesamtüberblick über das Krankheitsgeschehen. Bei ihm laufen alle Informationen zusammen: dadurch weiß er Bescheid, welche Untersuchungen durchgeführt wurden und welche Arzneimittel genommen werden. Doppeluntersuchungen werden entbehrlich.
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Die energie-BKK bietet gemeinsam mit dem BKK-MediService die BKK MedPlus-Programme an. BKK MedPlus umfasst sechs strukturierte Behandlungsprogramme (Asthma, Brustkrebs, COPD, Diabetes Typ 1, Diabetes Typ 2 & Koronare Herzkrankheit) die helfen, die Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Auch Kinder mit Asthma oder Diabetes Typ 1 können an BKK MedPlus teilnehmen.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und hkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK PLUS
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SBK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und TUI BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Continentale Betriebskrankenkasse