Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK Südwest
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,70%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,5.
Die IKK Südwest ist eine in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland geöffnete Krankenkasse. Die Innungskrankenkassen entwickelten sich im 19. Jahrhundert aus Gesellenbruderschaften und gewährleisteten somit die Krankenversicherung der Handwerker. Mittlerweile sind die IKKn jedoch für alle Versicherten geöffnet. Die IKK Südwest entstand zum 01.07.2009 aus einer Fusion von IKK Südwest-Direkt und IKK Südwest-Plus. Der Hauptsitz der IKK Südwest befindet sich in Saarbrücken.
Die IKK Südwest betreut 486.214 Mitglieder und 641.252 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, z.B. in den Bereichen Schwangerschaft und alternative Heilmethoden. Die IKK Südwest erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,25 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,85 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die IKK Südwest die Testnote 1,2.


Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 17,30% (14,6%+2,70%).


Der Beitragssatz der IKK Südwest beträgt 17,85% (14,60% + 3,25%).


Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.


Die IKK Südwest hat 17 Geschäftsstellen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.


„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.


Die kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle „Meine IKK Südwest“ ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Mit der IKK Südwest App können Versicherte direkt mit der IKK Südwest in Kontakt treten und ihre Gesundheitsangelegenheiten ganz bequem von zu Hause oder von unterwegs aus erledigen. Die App kann kostenfrei für Android und Apple iOS im jeweiligen App-Store herunterladen werden.


24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.


24h, 7 Tage in der Woche ist die IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 kostenfrei erreichbar.


Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.


Über die IKK Medizin-Hotline erhält man durch medizinisches Fachpersonal (Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte etc.) professionellen Rat zu Behandlungsmöglichkeiten, Krankheitsbildern oder Vorbeugungsmaßnahmen.


Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).


Auslandsnotfall-Hotline, Behandlungsfehler-Hotline, Zweitmeinungsverfahren-Hotline, Organspende-Hotline, Pflege-Hotline, Zahn-Hotline, Ernährungsberatungs- (Iss-gesund)-Hotline, Gesundheits-Hotline


Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.


Allen Versicherten steht ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, den sie telefonisch oder per E-Mail erreichen können. Die Mitarbeiter beraten kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen und Wünschen zur Krankenversicherung. Persönliche Beratung ist auch live über Videotelefonie und Live-Chat möglich. Gerne vereinbaren die IKK Kundenberater auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten.




Der Arzt-Termin-Service der IKK Südwest unterstützt bei auftretenden Problemen mit den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung.


Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.


Die IKK Südwest informiert, unterstützt und begleitet ihre Versicherten durch das gesamte Verfahren, beauftragt medizinische Gutachter und prüft mögliche Schadenersatzansprüche.


Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.


Über die E-Mail servicemanagement@ikk-sw.de können Versicherte der IKK Südwest ihre Anliegen mitteilen.


Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.


Jeder Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose (Hausstaubmilbenallergie) hat Anspruch auf Allergiebettwäsche. Sie benötigen dazu eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.


Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.


Versicherte erhalten Haushaltshilfe, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB V vorliegen und das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Außerdem erbringt die IKK unter der Voraussetzung, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, Haushaltshilfe auch neben ambulanter ärztlicher Behandlung für die Dauer der Notwendigkeit längstens für 150 Einsatzstunden je Krankheitsfall, wenn dem Versicherten wegen Krankheit nicht möglich ist.






Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Die IKK Südwest übernimmt je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Osteopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die IKK Südwest die Kosten für insgesamt bis zu zehn Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 40 Euro je Sitzung, insgesamt bis zu 400 Euro im Kalenderjahr.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt.


Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).


Für folgende Leistungen aus dem Bereich der Homöopathie werden die Koten erstattet: Erstanamnese, Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl und Folgeanamnese und Beratung.
Die Behandlung muss qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden.
Die IKK übernimmt je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Homöopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.




Die IKK Südwest übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Ausgeschlossen sind z. B. Musik- und Tanztherapie.




Versicherte der IKK Südwest können Leistungen der TCM in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, sofern die Behandlung von einem qualifizierten Leistungserbringer erbracht wird.
Die IKK übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.




Die IKK Südwest übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.


Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).


Die IKK Südwest erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Erstattung der Kosten erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke.


Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Die professionelle Zahnreinigung können Versicherte einmal jährlich bis maximal 50 EUR bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet durchführen lassen.




Über den Kooperationspartner dentaltrade kann hochwertiger Zahnersatz gefertigt werden (Zahnersatz zum "Nulltarif" und Festpreis für Implantate).


Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.


Unter dem Programm IKK Zahngesund erhalten Versicherte eine professionelle Beratung, ein interessenunabhängiges Zweitmeinungsverfahren und die Möglichkeit, durch den Kooperationspartner Medikompass, Einsparungen beim Eigenanteil von Zahnersatz zu erzielen.
Die IKK Südwest beteiligt sich über das gesetzliche Maß hinaus an den Kosten für die Zahnversiegelung bei Kindern und Jugendlichen vom sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Form einer Fissurenversiegelung der vorderen Backenzähne (Prämolaren). Leistungsumfang: Erstattung einmal jährlich je Versicherten, bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens 50 Euro.
Zusätzliche Kostenerstattung in Höhe von max. 100 Euro/Kalenderjahr bei
chirurgischer Entfernung von mindestens einem Weisheitszahn bis zur Vollendung
des 26. Lebensjahres in Form einer Vollnarkose, einer oralen bzw. intravenösen
Sedierung, einer Hypnosebehandlung oder einer Lachgas-Sedierung.




Im Rahmen des Gesundheitsbonus werden bis zu 120 Euro jährlich für Brillen und Kontaktlinsen erstattet.


Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Die IKK Südwest übernimmt für Versicherte ab dem 20. Lebensjahr 100% der Kosten der jährlichen Hautkrebsvorsorge im Bundesland Saarland auf Grundlage eines Vertrages mit der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Alle Versicherte mit Wohnort im Saarland können zusätzliche Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro über das IKK Gesundheitskonto beantragen.
Versicherten mit Wohnort außerhalb des Saarlandes erstattet die IKK Südwest über das IKK Gesundheitskonto die Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro.
Die IKK Südwest bietet ihren Versicherten darüber hinaus gemeinsam mit der Online Doctor 24 GmbH die Online-Konsultation eines Hautarztes im Rahmen eines Vertrages über eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V an. Die Wartezeit bis zur hautärztlichen Ersteinschätzung beträgt hierbei maximal 48 Stunden.


Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.


Eine Erstattung erfolgt unter der Vorlage der Rechnung einmal je Kalenderjahr für die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 150 Euro, sofern die Untersuchung von einem zugelassenen Leistungserbringer mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin durchgeführt wurde.




Die IKK Südwest erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.




Mammografie bei Frauen ohne relevante Risikofaktoren/außerhalb der Empfehlungen der GBA gibt es ohne Altersbeschränkung.
Die IKK erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.


- Ambulante Vorsorgeleistungen = 13 EUR am Tag


Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.


Gesundheits Check-up außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs, Doppler-Sonographie der hinversorgenden Gefäße, Ultraschalluntersuchungen außerhalb des Leistungskataloges, Untersuchung zur Früherkennung von Schwachsichtigkeit und Schielen.
Die IKK erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.


Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus und Malariaprophylaxe werden in voller Höhe erstattet. 100 % der Kosten, bis zu 300,- Euro pro Versicherten und Kalenderjahr (inkl. der ärztlichen Leistung).


Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.


Kostenerstattung der Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) für Nicht-Risikopatienten erfolgt in voller Höhe.


Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.


Für zertifizierte Online-Fitness-Kurse gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe von
80 v. H. der Kosten, maximal 150,00 Euro, mindestens 75,00 Euro je Kurs, sofern die tatsächlichen Kosten des Kurses 75,00 Euro übersteigen.
Betragen die tatsächlichen Kosten des Kurses weniger als 75,00 Euro, gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Kostenübernahme für jeden Versicherten beträgt dabei für insgesamt zwei Kurse bis zu maximal 300,00 Euro pro Kalenderjahr.


Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“


Mit IKK Balance präsentiert die IKK ein exklusives Programm für Gesundheitsreisen. Dabei kann man in renommierten Häusern in ganz Deutschland das individuelle Balance-Programm in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung auswählen. Der Zuschuss der IKK Südwest beträgt je Versicherten 200 Euro pro Kalenderjahr.


Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.


Die IKK Südwest bietet eigene kostenfreie Gesundheitskurse unter https://gesundbleiben.ikk-suedwest.de an.


Die AOK Niedersachsen erstattet pro Jahr die Kosten zu 100 Prozent, bis zu 200 Euro jährlich für zwei zertifizierte Gesundheitskurse – ob in Präsenz vor Ort oder digital.
Voraussetzung für einen Erstattung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden bei einem Präsenzkurs und bei einem Onlinekurse ohne feste Termine eine Kursteilnahme zu 100 Prozent.


Für zertifizierte Kurse von anderen Anbietern gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe von 80 v. H. der Kosten, maximal 150,00 Euro, mindestens 75,00 Euro je Kurs, sofern die tatsächlichen Kosten des Kurses 75,00 Euro übersteigen.
Betragen die tatsächlichen Kosten des Kurses weniger als 75,00 Euro, gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Kostenübernahme für jeden Versicherten beträgt dabei für insgesamt zwei Kurse bis zu maximal 300,00 Euro pro Kalenderjahr.
Für Kinder, Jugendliche sowie Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Zuschuss zu den Kosten 100 v. H., unter Beachtung des jeweiligen Maximalbudgets pro Kalenderjahr.


Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.


Mit dem Gesundheitskonto der IKK Südwest stehen jedem Mitglied vier Leistungspakete (Alternativmedizin, Schwangerschaft, Vorsorge, Zahngesundheit) zur Verfügung. Die Leistungen des IKK Gesundheitskontos können sowohl von den Mitgliedern als auch von familienversicherten Angehörigen in Anspruch genommen werden.


Beim Bonusprogramm der AOK Niedersachsen können Versicherte 80 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Sport-/Leistungsabzeichen/Sportveranstaltungen
- 10 Euro Sportverein/Fitness-Studio/Hochschul-/Betriebssport


Beim Bonusprogramm der IKK Südwest können Versicherte max. 60 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Bonifiziert werden folgende Maßnahmen:
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro Check-Up Gesundheitsuntersuchung
- 10 Euro Blutspende
- 10 Euro Gesundheitskurs
- 10 Euro Organ- oder Knochenmarkspenderausweis
- 10 Euro Teilnahme Selbsthilfegruppe
- 10 Euro Teilnahme an einer Gesundheitsveranstaltung
- 10 Euro Betriebs-/Hochschulsport
- 10 Euro Deutsches Schwimmabzeichen
- 10 Euro Deutsches Sportabzeichen
- 10 Euro Deutsches Wanderabzeichen
- 10 Euro deutsches Feuerwehr-Fitnessabzeichen
- 10 Euro Mitgliedschaft in einem Sportverein
- 10 Euro aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio


Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.


Beim Nachweis von zwei Maßnahmen erhalten die Mitglieder bei der IKK Südwest über den IKK Aktivbonus 60 Euro Barprämie im Jahr.
Bei erfolgreiche Teilnahme am Bonusprogramm IKK NOW gewährt die IKK Südwest ihren Versicherten eine kalenderjährliche Barprämie in Höhe von 300,- Euro.


Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.


IKK-Wahltarif Selbstbehalt wird von der IKK Südwest angeboten:
Jahreseinkommen ab 18.000 €: Prämie 150 €, Selbstbehalt 210 €, max. Risiko 60 €
Jahreseinkommen ab 36.000 €: Prämie 300 €, Selbstbehalt 420 €, max. Risiko 120 €


Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.


Der IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung bietet eine maximale Rückerstattung in Höhe von bis zu 150 € jährlich (mind. Jahreseinkommen: 18.000 €).




Bei einer Kombination der beiden Wahltarife ist eine max. Prämie in Höhe von bis zu 1.350 € innerhalb der Bindungsfrist von 3 Jahren möglich.


Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.


Versicherte können im gesamten Versorgungsgebiet (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) einen der teilnehmenden Hausärzte als ersten Ansprechpartner (Hausarztmodell) und somit zentralen Knotenpunkt ihrer gesundheitlichen Versorgung auswählen. An diesen sind sie daraufhin auch für ein Jahr gebunden. Ziel ist die Gewährleistung einer koordinierten und qualitätsorientierten Versorgung.


Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.


Für chronische Erkrankungen wurden spezielle Behandlungsprogramme – sogenannte Disease-Management-Programme (DMP) – entwickelt, die bei der IKK Südwest unter dem Namen IKKpromed angeboten werden. Für folgende Diagnosen bieten wir IKKpromed-Programme an: Asthma und andere chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen, Brustkrebs, Diabetes mellitus, Typ 1 (nicht in Bremen) und Typ 2, Koronare Herzerkrankungen (zum Beispiel Herzinfarkt)
Versicherte können sich die Teilnahme im Rahmen des IKK Gesundheitsbonus einmal jährlich mit 10,- bzw. 20,- Euro bonifizieren lassen.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen hkk und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Hessen und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und IKK Südwest
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und IKK Südwest
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Südwest und IKK classic
- Vergleich zwischen Debeka BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Audi BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK firmus und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK PFAFF und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Bayern und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Südwest und BARMER
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK Linde und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Südwest und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK Südwest
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Brandenburg und Berlin und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK ProVita und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Südwest und AOK Nordost
- Vergleich zwischen IKK Südwest und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen energie-BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Novitas BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK Scheufelen und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK Wirtschaft & Finanzen und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK Südwest und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BERGISCHE Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen SBK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK DürkoppAdler und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK SBH und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK Technoform und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK WERRA-MEISSNER und IKK Südwest