Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und R+V Betriebskrankenkasse
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,3.
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der R+V BKK beträgt 16,00% (14,60% + 1,4%).
Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.
Es gibt eine Geschäftsstelle in Wiesbaden.
„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
In der Online-Geschäftsstelle der R+V BKK "Meine R+V BKK" können die Versicherten per Web oder App alle notwendigen Dinge rund um das Thema Krankenversicherung erledigen, u.a. Einreichung von Rechnungen, Quittungen, Nachweisen bis hin zu Angaben rund um die Familienversicherung oder die Bestellung einer neuen elektronischen Gesundheitskarte.
24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
Die 24-Std. Hotline ist die 0611 99909-0.
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
Ärzte und medizinisches Fachpersonal aus über 23 Fachbereichen – von der Augenheilkunde über die Psychologie und Orthopädie bis hin zur Zahnheilkunde – stehen für Fragen und Sorgen zur Verfügung.
Für die Kunden der R+V BKK ist dieser Telefon-Service kostenfrei und steht rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
Pflegestützpunkt Wiesbaden 0611 31-3648
Telefonhotline für Studenten 08001015052
Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
Bei der R+V BKK steht ausschließlich Fachpersonal zur Beantwortung Ihrer Anliegen mit Rat & Tat zur Seite. Sie verzichtet ganz bewusst auf Callcenter oder computeranimierte Telefonmenüs. Sie erreichen Ihren persönlichen Ansprechpartner immer mit seiner eigenen Durchwahl. Darüber hinaus steht Ihnen das Personal während der Öffnungszeiten in allen Belangen der Krankenversicherung hilfreich zur Seite.
Ein gebührenfreies Servicetelefon sowie ein Online-Formular zur Vermittlung von Arztterminen zur Vorsorge und in akuten Fällen wird angeboten.
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
Das Beschwerdemanagement ist erreichbar unter 0611 99909-0, über die Online-Geschäftsstelle, unter beschwerde@ruv-bkk.de oder schriftlich an die R+V BKK.
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
Die R+V BKK übernimmt die Kosten für ein komplettes Set (Matratzenbezug, Bettbezug und Kissenbezug) in Höhe von 30€. Für den Ehemann/ Lebenspartner wird ebenfalls ein Set in gleicher Höhe übernommen.
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die R+V Betriebskrankenkasse erstattet bis zu 120€ pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40€ pro Sitzung.
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Die R+V BKK übernimmt im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen homöopathische ärztliche Leistungen für Ihre Versicherten.
Die R+V BKK übernimmt im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen anthroposophische Leistungen für Ihre Versicherten.
Bestandteile der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) wie z. B. QiGong und Akupunktur sind Leistung der R+V BKK und werden bei bestimmten Indikationen übernommen.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Einmal pro Kalenderjahr erhalten Versicherte der R+V BKK einen Zuschuss in Höhe von 50€ zur professionellen Zahnreinigung mit freier Zahnarztwahl. Außerdem gibt es für Kunden ab 18 Jahren jährlich zusätzlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden Zahnärzten von Dent-Net.
Es gibt die Möglichkeit, Zahnersatz über das Online-Portal 2te-Zahnarztmeinung zu vergünstigten Konditionen zu erhalten.
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
1. Zuschuss zur Glattflächenversiegelung bis zur Vollendung 18. Lebensjahr bei einer Multiband Behandlung bis zu max. 100€ im Kalenderjahr.
2. Zuschuss zur Fissurenversiegelung bis zur Vollendung 18. Lebensjahr für die kleinen Backenzähne 4,5 bis zu max. 100€ im Kalenderjahr.
3. Zuschuss zur Vollnarkose/ Lachgassedierung bei Entfernung der Weisheitszähne bis zu max. 100€ im Kalenderjahr.
4. Zuschuss zur Kariesinfiltration bis zu max. 60€ im Kalenderjahr.
5. Zuschuss zur digitalen Volumentomographie / 3D Röntgen in Verbindung mit einem kieferchirurgischen Eingriff bis zu max. 100€ im Kalenderjahr.
Über das Bonusprogramm cash4health ist ein Zuschuss für eine Sehhilfe als Prämienauswahl möglich.
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
1. Mit dem Vertrag "Hautkrebs-Screening für junge Menschen" werden die Kosten aller zwei Jahre für die Früherkennung von Hautkrebs bei einer Dermatologin oder einem Dermatologen für alle Versicherten ab 15 Jahren übernommen. 2. Mit HautkrebsscreeningPLUS scannt eine voll automatische Kamera systematisch die Hautoberfläche von Kopf bis Fuß. Alle Versicherte der R+V BKK, ohne Altersbegrenzung, können HautkrebsscreeningPLUS einmal im Jahr kostenfrei in Anspruch nehmen.
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Versicherte können eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder frühzeitig zu erkennen und ihre Verschlimmerung zu vermeiden. Der Zuschuss beträgt 60€ bzw. 120€, sofern zusätzlich ein Belastungselektrokardiogramm, eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktatbestimmung erforderlich sind. Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.
1. Mammografie über den QuaMaDi-Vertrag (Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik). Teilnehmen können alle Frauen, bei denen der Verdacht auf Brustkrebs besteht – auch bereits vor dem 50. Lebensjahr.
2. Kostenübernahme für Risikofeststellung, Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen für Ratsuchende mit familiärer Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs.
3. Discovering Hands: zusätzliche Vorsorgeuntersuchung der weiblichen Brust, Tastuntersuchung durch speziell ausgebildete, blinde/sehbehinderte medizinische Tastuntersucherinnen einmal pro Kalenderjahr volle Kostenübernahme
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Zuschuss zu Vorsorgekuren: 16€ kalendertäglich
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
Bundesweite molekularpathologische Genexpressionsdiagnostik im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages. Leistung ist hierbei eine molekularpathologische prognostische Multigendiagnostik bei Mammakarzinom.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Bei Urlaubsreisen in Länder, für die die STIKO eine vorbeugende Reiseimpfung (auch Arzneimittel zur Malariaprophylaxe) empfiehlt, erstattet die R+V BKK die vollen Kosten. Folgende Impfungen gehören dazu: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Die R+V BKK erstattet die Grippeschutzimpfung für alle Versicherten, auch über die STIKO-Empfehlung hinaus und übernimmt 80 % der Kosten (max. 80€ der Impfdosis) und maximal 14€ für die ärztliche Leistung.
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Die R+V BKK unterstützt zertifizierte Fitness-Kurse, wie zum Beispiel Fit & Aktiv von Fitbase.
Online Kurse zur Achtsamkeit inklusive 12 monatige Nutzung der 7Mind App stehen Kunden der R+V BKK kostenfrei zur Verfügung.
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
Die R+V BKK bezuschusst bis zu 200€ pro Reise.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Für eigene Präventionskurse übernimmt die R+V BKK die Kosten vollständig zu 100%.
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Die R+V BKK bezuschusst 2 Präventionskurse pro Jahr. (100 %, max. 100€ pro Kurs)
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
1. Mein AktivBonus: Alle gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen, Zahnvorsorge und Screenings werden beim Bonusprogramm der R+V BKK anerkannt. Zusätzlich können 2 Aktivitäten (Sportverein/ Fitness-Studio, Sportabzeichen, Sportveranstaltung, Präventionskurs) anerkannt werden. Versicherte können über das Bonusprogramm einen Bonus von über 100€ erhalten.
2. Alternativ cash4health. Bonuspunkte sammeln in digitaler Form. Alle gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Gesundheitsstatus (Nichtraucher und BMI), sowie sportliche Aktivitäten (Fitness-Studio, Sportverein, Fitness-Challenge mit gesunden Minuten, Workshops, Gesundheitsvorträge werden anerkannt. Für die erstmalige Teilnahme gibt es einen Startbonus - und zur Motivation Extrapunkte.
Gesammelte Punkte können in cash oder Prämien umgewandelt werden. Prämien sind z.B. Zuschuss Wearable, Fitness-Studio, Brille, private KV-/ PV Zusatzversicherung. Für nachhaltige Sportswear wird der Wert der Bonuspunkte sogar verdoppelt.
Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
Selbstbehalt-Tarife werden in einem Stufenmodell angeboten.
Jahreseinkommen 17.000€: Prämie 250€, Selbstbehalt 300€, max. Risiko 50€,
Jahreseinkommen 32.000€: Prämie 450€, Selbstbehalt 600€, max. Risiko 150€,
Jahreseinkommen über Beitragsbemessungsgrenze : Prämie 600€, Selbstbehalt 900€, max. Risiko 300€.
Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
Wenn man ein Jahr lang keine Leistungen der Krankenkasse (abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen und einfachen Arztbesuchen ohne Verordnungsfolge) in Anspruch nimmt, erhält der Kunde im Gegenzug eine im Wahltarif festgelegte Prämie von 100 € im ersten Jahr, 200 € im zweiten Jahr und 300 € im dritten Jahr.
Kombi zwischen Selbstbehalt u. Rückerstattung ist möglich. Damit ist eine max. Prämie von 900€ pro Kalenderjahr und max. 30% des Jahresbeitrages möglich.
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
Die Hausarztzentrierte Versorgung der R+V BKK fördert eine besondere Qualität der hausärztlichen Versorgung.
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
für folgende Erkrankungen:
- Asthma bronchiale,
- Brustkrebs,
- COPD,
- Diabetes mellitus Typ I & II und
- KHK
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und hkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK PLUS
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SBK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Nordost
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und TUI BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Continentale Betriebskrankenkasse