Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und R+V Betriebskrankenkasse
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,70%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,5.


Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 17,30% (14,6%+2,70%).


Der Beitragssatz der R+V BKK beträgt 17,56% (14,60% + 2,96%).


Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.


Es gibt eine Geschäftsstelle in Wiesbaden.


„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.


In der Online-Geschäftsstelle der R+V BKK "Meine R+V BKK" können die Versicherten per Web oder App alle notwendigen Dinge rund um das Thema Krankenversicherung erledigen, u.a. Einreichung von Rechnungen, Quittungen, Nachweisen bis hin zu Angaben rund um die Familienversicherung, die Bestellung einer neuen elektronischen Gesundheitskarte oder die Nutzung von digitalen Ersthelfern.


24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.


Die 24-Std. Hotline ist die 0611 99909-0.


Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.


Ärzte und medizinisches Fachpersonal aus über 23 Fachbereichen – von der Augenheilkunde über die Psychologie und Orthopädie bis hin zur Zahnheilkunde – stehen für Fragen und Sorgen zur Verfügung.
Für die Kunden der R+V BKK ist dieser Telefon-Service kostenfrei und steht rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.


Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).


Pflegestützpunkt Wiesbaden 0611 31-3648
Telefonhotline für Studenten 08001015052


Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.


Bei der R+V BKK steht ausschließlich Fachpersonal zur Beantwortung Ihrer Anliegen mit Rat & Tat zur Seite. Sie verzichtet ganz bewusst auf Callcenter oder computeranimierte Telefonmenüs. Sie erreichen Ihren persönlichen Ansprechpartner immer mit seiner eigenen Durchwahl. Darüber hinaus steht Ihnen das Personal während der Öffnungszeiten in allen Belangen der Krankenversicherung hilfreich zur Seite.




Ein gebührenfreies Servicetelefon sowie ein Online-Formular zur Vermittlung bzw. Optimierung von Arztterminen wird angeboten.


Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.


Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.


Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.


Das Beschwerdemanagement ist erreichbar unter 0611 99909-0, über die Online-Geschäftsstelle, unter beschwerde@ruv-bkk.de oder schriftlich an die R+V BKK.


Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.


Die R+V BKK übernimmt die Kosten bei vorliegender Indikation für ein Komplettset (Kissen, Bezug, Matratze) max. bis 122,60 EUR. Für den Ehemann/ Lebenspartner werden die Kosten maximal in gleicher Höhe übernommen.


Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.








Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Die R+V BKK erstattet bis zu 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 EUR pro Sitzung.


Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).


Die R+V BKK übernimmt im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen homöopathische ärztliche Leistungen für Ihre Versicherten.




Die R+V BKK übernimmt im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen anthroposophische Leistungen für Ihre Versicherten.




Bestandteile der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) wie z. B. QiGong und Akupunktur sind Leistung der R+V BKK und werden bei bestimmten Indikationen übernommen.






Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).




Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


1. Einmal pro Kalenderjahr erhalten Versicherte der R+V BKK einen Zuschuss in Höhe von 50 EUR zur professionellen Zahnreinigung mit freier Zahnarztwahl.
2. Außerdem können Versicherte ab 18 Jahren zusätzlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung pro Kalenderjahr bei teilnehmenden Zahnärzten von Dent-Net in Anspruch nehmen.




1. Es gibt die Möglichkeit, Zahnersatz über das Online-Portal 2te-Zahnarztmeinung zu vergünstigten Konditionen zu erhalten.
2. Zusätzlich bestehen für unsere Versicherten im DentNet Zahnarztnetzwerk vergünstigte Konditionen für Zahnersatz.


Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.


1. Zuschuss zur Glattflächenversiegelung bis zur Vollendung 18. Lebensjahr bei einer Multiband Behandlung bis zu max. 100 EUR im Kalenderjahr.
2. Zuschuss zur Fissurenversiegelung bis zur Vollendung 18. Lebensjahr für die kleinen Backenzähne 4,5 bis zu max. 100 EUR im Kalenderjahr.
3. Zuschuss zur Vollnarkose/ Lachgassedierung bei Entfernung der Weisheitszähne bis zu max. 100 EUR im Kalenderjahr.
4. Zuschuss zur Kariesinfiltration bis zu max. 60 EUR im Kalenderjahr.
5. Zuschuss zur digitalen Volumentomographie / 3D Röntgen in Verbindung mit einem kieferchirurgischen Eingriff bis zu max. 100 EUR im Kalenderjahr.




Über das Bonusprogramm cash4health ist ein Zuschuss für eine Sehhilfe als Prämienauswahl möglich.


Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


1. Mit dem Vertrag "Hautkrebs-Screening für junge Menschen" werden die Kosten aller zwei Jahre für die Früherkennung von Hautkrebs bei einer Dermatologin oder einem Dermatologen für alle Versicherten ab 15 Jahren übernommen. 2. Mit HautkrebsscreeningPLUS scannt eine voll automatische Kamera systematisch die Hautoberfläche von Kopf bis Fuß. Alle Versicherte der R+V BKK, ohne Altersbegrenzung, können HautkrebsscreeningPLUS einmal im Jahr kostenfrei in Anspruch nehmen.


Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.


Versicherte können eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder frühzeitig zu erkennen und ihre Verschlimmerung zu vermeiden. Der Zuschuss beträgt 60 EUR bzw. 120 EUR, sofern zusätzlich ein Belastungselektrokardiogramm, eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktatbestimmung erforderlich sind. Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.








1. Mammografie über den QuaMaDi-Vertrag (Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik). Teilnehmen können alle Frauen, bei denen der Verdacht auf Brustkrebs besteht – auch bereits vor dem 50. Lebensjahr.
2. Kostenübernahme für Risikofeststellung, Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen für Ratsuchende mit familiärer Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs.
3. Discovering Hands: zusätzliche Vorsorgeuntersuchung der weiblichen Brust, Tastuntersuchung durch speziell ausgebildete, blinde/sehbehinderte medizinische Tastuntersucherinnen einmal pro Kalenderjahr volle Kostenübernahme


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.


Zuschuss zu Vorsorgekuren: 16 EUR kalendertäglich


Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.


Folgende Leistungen bietet die R+V BKK an:
1. Bundesweite molekularpathologische Genexpressionsdiagnostik im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages (Multigendiagnostik bei Mammakarzinom).
2. mpMRT - Multiparametrisches MRT der Prostata im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages.
3. Molekulare Diagnostik bei Lungenkrebs im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages.
4. Im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung können Versicherte bei ihren Ärzten den Check-Up ab 35 sowie die Hautkrebsvorsorge (ab 35) vorzeitig bereits jedes Jahr durchführen.
5. Mit dem Online Hautcheck von OnlineDoctor können Versicherte digital in kürzester Zeit Hautprobleme oder auch auffällige Muttermale kostenfrei abklären lassen.


Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.


Bei Urlaubsreisen in Länder, für die die STIKO eine vorbeugende Reiseimpfung (auch Arzneimittel zur Malariaprophylaxe) empfiehlt, erstattet die R+V BKK die vollen Kosten. Folgende Impfungen gehören dazu: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus.


Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.


Die R+V BKK erstattet die Grippeschutzimpfung für alle Versicherten auch über die STIKO-Empfehlung hinaus und übernimmt 80 % der Kosten (max. 80 EUR der Impfdosis) und maximal 14 EUR für die ärztliche Leistung.


Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.


Die R+V BKK unterstützt zertifizierte Fitness-Kurse, wie zum Beispiel Fit & Aktiv von Fitbase.
Online Kurse zur Achtsamkeit inklusive 12 monatige Nutzung der 7Mind App stehen Versicherten der R+V BKK kostenfrei zur Verfügung.


Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“


Die R+V BKK bezuschusst bis zu 200 EUR pro Präventionsreise.


Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.


Die R+V BKK übernimmt für eigene Präventionskurse die vollen Kosten. Maximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr können in Anspruch genommen werden.
1. Eigene Präventionskurse bieten wir z.B. im Rahmen der Feriencamps mit dem Partner Lyfes an. (kinderleichte Koordinationsschule Part I und Part II). Die Kurskosten für diese verschiedenen Angebote werden in voller Höhe übernommen.
2. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden ebenfalls Präventionskurse vor Ort in Unternehmen übernommen, wie z.B. Backtrain- Das Rückenkräftigungstraining.


Die AOK Niedersachsen erstattet pro Jahr die Kosten zu 100 Prozent, bis zu 200 Euro jährlich für zwei zertifizierte Gesundheitskurse – ob in Präsenz vor Ort oder digital.
Voraussetzung für einen Erstattung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kursstunden bei einem Präsenzkurs und bei einem Onlinekurse ohne feste Termine eine Kursteilnahme zu 100 Prozent.


Die R+V BKK bezuschusst 2 Präventionskurse pro Jahr. (100 %, max. 100 EUR pro Kurs)


Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.




Beim Bonusprogramm der AOK Niedersachsen können Versicherte 80 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro 1. Präventionskurs
- 10 Euro 2. Präventionskurs
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Sport-/Leistungsabzeichen/Sportveranstaltungen
- 10 Euro Sportverein/Fitness-Studio/Hochschul-/Betriebssport


Beim Bonusprogramm cash4health der R+V BKK können Versicherte 195 EUR als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 5 EUR 1. Zahnvorsorge
- 5 EUR 2. Zahnvorsorge
- 10 EUR 1. Impfung
- 10 EUR 2. Impfung
- 10 EUR 3. Impfung
- 5 EUR Nichtraucher
- 5 EUR BMI
- 5 EUR 1. Gesundheitsvortrag
- 5 EUR 2. Gesundheitsvortrag
- 5 EUR Gesundheits- Workshop
- 10 EUR Mitglied in einem Fitness-Studio,
- 10 EUR Sportverein oder Hochschulsport- oder Betriebssportgruppe
- 10 EUR 1. Präventionskurs
- 10 EUR 2. Präventionskurs
- 20 EUR Sportabzeichen
- 10 EUR 1. Fitness-Challenge
- 30 EUR 2. Fitness-Challenge
- 10 EUR Sportveranstaltung
- 20 EUR Bonus-Tracking


Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.


1. Mein AktivBonus: Alle gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen, Zahnvorsorge und Screenings werden beim Bonusprogramm der R+V BKK anerkannt. Zusätzlich können max. zwei Aktivitäten (Sportverein/ Fitness-Studio, Sportabzeichen, Sportveranstaltung, Präventionskurs) anerkannt werden. Versicherte können über das Bonusprogramm einen Bonus von über 100 EUR erhalten.
2. Alternativ cash4health. Bonuspunkte sammeln in digitaler Form. Alle gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Gesundheitsstatus (Nichtraucher und BMI), sowie sportliche Aktivitäten (Fitness-Studio, Sportverein, Fitness-Challenge mit gesunden Minuten, Workshops, Gesundheitsvorträge) werden anerkannt. Für die erstmalige Teilnahme gibt es einen Startbonus - und zur Motivation Extrapunkte.
Gesammelte Punkte können in cash oder Prämien umgewandelt werden. Prämien sind z.B. Zuschuss Wearable, Fitness-Studio, Brille, private KV-/ PV Zusatzversicherung, Gesundheits-Apps. Für nachhaltige Sportswear wird der Wert der Bonuspunkte sogar verdoppelt.


Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.


Selbstbehalt-Tarife werden in einem Stufenmodell angeboten.
Jahreseinkommen 17.000 EUR: Prämie 250 EUR/ Selbstbehalt 300 EUR/ max. Risiko 50 EUR,
Jahreseinkommen 32.000 EUR: Prämie 450 EUR/ Selbstbehalt 600 EUR/ max. Risiko 150 EUR,
Jahreseinkommen über Beitragsbemessungsgrenze: Prämie 600 EUR/ Selbstbehalt 900 EUR, max. Risiko 300 EUR.


Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.


Wenn man ein Jahr lang keine Leistungen der Krankenkasse (abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen und einfachen Arztbesuchen ohne Verordnungsfolge) in Anspruch nimmt, erhält der Kunde im Gegenzug eine im Wahltarif festgelegte Prämie von 100 EUR im ersten Jahr, 200 EUR im zweiten Jahr und 300 EUR im dritten Jahr.




Kombi zwischen Selbstbehalt u. Rückerstattung ist möglich. Damit ist eine max. Prämie von 900 EUR pro Kalenderjahr und max. 30% des Jahresbeitrages möglich.


Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.


Die Hausarztzentrierte Versorgung der R+V BKK fördert eine besondere Qualität der hausärztlichen Versorgung.


Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.


für folgende Erkrankungen:
- Asthma bronchiale,
- Brustkrebs,
- COPD,
- KHK
- Osteoporose
- Typ -1- und Typ -2- Diabetes
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Bayern und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen hkk und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen mhplus BKK und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen Novitas BKK und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK firmus und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen Audi BKK und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen Pronova BKK und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen Continentale Betriebskrankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen Bertelsmann BKK und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK SBH und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK Technoform und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK24 und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK Diakonie und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK exklusiv und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und Debeka BKK
- Vergleich zwischen BKK mkk und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK PFAFF und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK DürkoppAdler und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Hessen und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und AOK NordWest
- Vergleich zwischen BKK WERRA-MEISSNER und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und IKK classic
- Vergleich zwischen TUI BKK und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen VIACTIV Krankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen SKD BKK und R+V Betriebskrankenkasse