Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Techniker Krankenkasse
Die AOK Niedersachsen ist eine in Niedersachsen geöffnete Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Hannover. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wurden bereits 1884 gegründet, ein Jahr nach dem die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Sie zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Sie betreut 2.313.738 Mitglieder und 3.062.465 Versicherte an rund 120 Standorten. Über die klassischen Leistungen hinaus, bietet sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die 80-prozentige Kostenerstattung bei der professionellen Zahnreinigung, bei Reiseschutzimpfungen, oder homöopathischen Arzneimitteln. Erweiterte Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sorgen auch bei werdenden Eltern für Sicherheit. Die AOK Niedersachsen erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50%, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Niedersachsen die Testnote 1,3.
Die Techniker Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Hamburg. Sie wurde 1884 als „Eingeschriebene Hilfskasse für Architekten, Ingenieure und Techniker“ gegründet und war lange Zeit nur für Angehörige technischer Berufe wählbar. Die Öffnung der Kasse für alle Berufsgruppen erfolgte schließlich im Jahr 1996. Zum 01.01.2009 fusionierte die Techniker Krankenkasse mit der IKK-Direkt.
Die Techniker Krankenkasse betreut 8.760.843 Mitglieder und 11.333.410 Versicherte und ist damit die größte deutsche Krankenkasse. In bundesweit rund 250 Geschäftsstellen erhalten die Versicherten kompetente und persönliche Beratung. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, z.B. Kostenbeteiligung an Gesundheitskursen und alternativen Behandlungsmethoden. Die Techniker Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die Techniker Krankenkasse die Testnote 1,3.
Der Beitragssatz der AOK Niedersachsen beträgt 16,1% (14,6%+1,5%).
Der Beitragssatz der TK beträgt 15,80% (14,60% + 1,20%).
Die AOK Niedersachsen hat über 100 Standorte in Niedersachsen.
Die TK verfügt über ein dichtes Geschäftsstellennetz. Sie hat rund 200 Kundenberatungen bundesweit.
„Meine AOK" ist ein besonderer Online-Service der AOK Niedersachsen. Viele Angebote und Funktionen lassen sich über „Meine AOK“ einfach und sicher nutzen. Bequem und rund um die Uhr - im Internet über das Onlineportal (meine.aok.de) oder unterwegs über die „Meine AOK“-App.
Die TK hat eine Online-Filiale „Meine TK“, die auch über die TK-App erreicht werden kann. In der TK-App können Dokumente, u.a. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Rechnungen zur Kostenerstattung hochgeladen werden. Auch Bonuspunkte können mit die App einfach gesammelt werden - z.B. mit der TK-Fit-Challenge. TK-Safe, die digitale Patientenakte, ist hier ebenfalls inkludiert. Für den direkten Kontakt zum TK-Ärztezentrum oder für die TK-OnlineSprechstunde steht die separate App TK-Doc zur Verfügung. Weitere Apps: TK-PflegeKompakt als Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige, TK-BabyZeit für Schwangere, TK-Husteblume für Allergiker, und weitere.
24-Stunden-Erreichbarkeit: Die AOK Niedersachsen bietet ein kostenfreies Servicetelefon an: 0800 0265637.
24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr ist die Hotline der TK erreichbar unter 0800 2 85 85 85.
Die AOK Niedersachsen bietet mit AOK-Clarimedis kostenfrei medizinische Informationen am Telefon: 0800 1265265. An 365 Tagen im Jahr steht AOK-Versicherten ein Team von Medizinexperten zur Verfügung, darunter Ärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenschwestern und Pharmakologen. Mit den Videosprechstunden für Orthopädie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können AOK-Versicherte den Rat von Fachärztinnen, Fachärzte und Hebammen bequem von zu Hause aus einholen.
Das TK-ÄrzteZentrum bietet TK-Versicherten 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr ein umfassendes Informationsangebot zu allen Fragen rund um Gesundheit und Krankheit. Unter der Telefon-Nummer 040 - 85 50 60 60 60 oder online erhalten Sie kompetente Antworten von einem Team aus praktizierenden Fachärztinnen und Fachärzten.
Am AOK-Baby-Telefon informieren erfahrene Ärzte und Fachkräfte Eltern über Kinderkrankheiten und klären offene Fragen nach einem Arztbesuch: 0800 1265265 (kostenfrei).
Alle Hotlines stehen für unsere TK-Versicherten kostenlos zur Verfügung:
TK FamilienTelefon: 040 85 50 60 60 50 (Montag bis Sonntag 0 bis 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr)
TK ReiseTelefon: 040 46 06 61 91 20 (Montag bis Sonntag 0 bis 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr)
TK HebammenTelefon: 040 46 06 61 91 70 (Montag bis Freitag von 7 bis 21 Uhr)
Die AOK Niedersachsen bietet kompetente persönliche Beratung in allen Fragen rund um Gesundheit, Krankheit und Sozialversicherung in allen AOK-Servicezentren oder auch auf Wunsch zu Hause.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in fast 200 Beratungsstellen und über 4.000 ehrenamtliche Berater stehen Versicherten und Interessierten zur Seite. Bei speziellen Themen haben Versicherte die Möglichkeit, sich an persönliche Ansprechpartner zu wenden.
Der TK-TerminService vermittelt kostenfrei Facharzttermine - Montags bis Freitags von 7 bis 22 Uhr telefonisch oder online über einen Login in "Meine TK".
Die AOK Niedersachsen hat landesweit ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, welches Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Kontakt zum Service-Team Behandlungsfehler per E-Mail oder kostenfrei per Telefon: 0800 2656517.
1. TK-Wegweiser Behandlungsfehler auf tk.de (Suchnummer 2008198), telefonisch unter 040 - 46 06 61 21 40
2. TK-Monitor Patientensicherheit: regelmäßige Befragung in Zusammenarbeit mit einem wissenschaftlichen Beirat, Suchnummer 2110272
3. TK-Broschüre und Beratungsblätter
4. Kostenübernahme der TK für ein medizinisches Gutachten.
Läuft es nicht so mit der AOK Niedersachsen, wie man es sich vorstellt, können Versicherte das kostenfreie Servicetelefon nutzen: 0800 0265637, sich per E-Mail: AOK.Service@nds.aok.de oder über das Kontaktformular
auf aok.de > Suchbegriff: Lob & Kritik melden.
Die Beschwerdestelle der TK ist erreichbar über das Kontaktformular auf www.tk.de oder direkt per Mail an beschwerde@tk.de
Die AOK Niedersachsen übernimmt nach ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation die Kosten zu festgelegten Höchstsätzen für antiallergene Bettausstattungen. Dies können im Einzelfall Matratzenbezüge, Bettdeckenbezüge und Kopfkissenbezüge in verschiedenen Größen sein.
Wenn Sie an einer Hausstaubmilbenallergie leiden, zahlt die TK die Ausstattung von Matratze, Oberbett und Kopfkissen mit speziellen Zwischenbezügen.
Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
Haushaltshilfe gibt es für Versicherte mit einem Kind unter 14 Jahren oder einem Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist.
Versicherte ohne Kinder erhalten (über den gesetzlichen Rahmen von 4 Wochen hinaus) eine Haushaltshilfe für zusätzliche zwei Wochen.
Die AOK Niedersachsen erstattet Kosten für osteopathische Behandlungen im Rahmen eines Gesundheitskontos: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die TK erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt.
Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Volle Kostenübernahme per Versichertenkarte bei allen Ärzten mit Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) oder vergleichbarer anerkannter Qualifikation. Nach 24 Monaten folgt ein Ruhejahr, danach erneuter Anspruch auf die homöopathischen Leistungen in voller Höhe.
Für bestimmte Diagnosen im Rahmen eines Versorgungsvertrags in Essen gibt es anthroposophische Behandlungen.
Für bestimmte Diagnosen im Rahmen von Versorgungsverträgen in Essen gibt es TCM.
Für bestimmte Diagnosen im Rahmen von Versorgungsverträgen in Berlin und Essen, z.B. Ayurveda, Feldenkrais, Lichttherapie, Reflexzonenmassage, Shiatsu u.a.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Volle Kostenerstattung gibt es für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Versicherten im Kalenderjahr.
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die Techniker bezuschusst die professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 40 Euro pro Versichertem pro Kalenderjahr. Voraussetzungen sind, dass Versicherte mindestens 18 Jahre alt sind und die Zahnreinigung in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt wurde.
Vergünstigten Zahnersatz erhalten TK-Versicherte im Rahmen von Versorgungsverträgen mit 5 Zahnkliniken in Polen und Ungarn.
Zur Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz können Versicherte der AOK Niedersachsen auf 2teZahnarztMeinung.de kostenlos und unverbindlich einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
Beratung zum Zahnersatz, Prüfung des Heil- und Kostenplans für Zahnersatz, Kieferorthopädie in Bayern: Verwendung höherwertiger Materialien.
Wer erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat, kann sich die Rechnungen für Sehhilfen bis zur doppelten Höhe der Barprämie erstatten lassen.
Die AOK Niedersachsen erstattet Versicherten unter 35 Jahren alle 2 Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die TK übernimmt die Kosten für das Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre bereits ab dem Alter von 20 Jahren und in einigen Bundesländern sogar schon früher (Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ab 0 Jahren, Hamburg, Westfalen-Lippe und Sachsen ab 15 Jahren, Hessen und Niedersachsen ab 18 Jahren), in einigen Ländern auch mit Auflichtmikroskopie (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein).
Die AOK erstattet Versicherten alle 2 Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung über ein Gesundheitskonto: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen. Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist von zugelassenen Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchzuführen.
Die TK bezuschusst die sportmedizinische Untersuchung alle 2 Jahre mit maximal 120 Euro bzw. mit 80% des Rechnungsbetrags.
Brustultraschall, Brustuntersuchung für Frauen unter 30 Jahren bei familiärer Belastung. Bei erhöhtem Risiko Teilnahme an intensiviertem Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm: Genetische Beratung und Ermittlung des persönlichen Erkrankungsrisikos bezüglich Brust- und Eierstockkrebs, bei Bedarf auch mittels Genanalyse in spezialisierten Uni-Kliniken bundesweit. Im Rahmen besonderer Versorgungsverträge.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Niedersachsen zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13 Euro täglich.
Die TK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten. Dazu gehört die vertragskurärztliche Behandlung sowie die notwendigen Kurmittel. Darüber hinaus leistet sie einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den übrigen Kosten bei Vorsorgekuren, zum Beispiel für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten.
Die AOK Niedersachsen übernimmt für Versicherte, die am AOK-Hausarztmodell teilnehmen, 45 Jahre oder 60 Jahre und älter sind, einen zusätzlichen Check-Up 45 und Check-Up 60Plus.
Ergänzend zum gesetzlichen, einmaligen Gesundheits-Check-up zwischen 18 und 34 Jahre, erstattet die TK bei Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Hypertonie) alle 3 Jahre weitere Check-up-Untersuchungen.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Volle Kostenübernahme gibt es für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, z.B. Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Volle Kostenübernahme für alle Versicherten
Mit Cyberhealth können Versicherte auf der gleichnamigen Onlineplattform zertifizierte digitale Gesundheitskurse bequem von zu Hause aus nutzen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurse ist neben einer gültigen AOK-Versicherung der Anspruch auf noch mindestens eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V im laufenden Kalenderjahr. Nach der erfolgreichen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) rechnet der Anbieter direkt mit der AOK ab. Sofern der Kurs vom Versicherten abgebrochen oder nicht zu mindestens 80 Prozent in Anspruch genommen wird, rechnet der Anbieter die Kosten zu Lasten des Versicherten ab.
Die Gesundheitskurse von Cyberhealth werden auf die 2 Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V, die ein Versicherter jedes Jahr ausschöpfen kann, angerechnet.
Die Techniker übernimmt pro Jahr 2 zertifizierte Online Fitness-Kurse zu 100% (maximal 100 Euro pro Kurs). Darüber hinaus bietet der TK-GesundheitsCoach auf tk.de ein den persönlichen Bedürfnissen angepasstes Training über 12 Wochen.
Mit AOK - Fit und Gesund können Versicherte in ausgewählten Ferienhotels entspannen und für ihre Gesundheit aktiv werden. Dafür arbeitet die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Hotels zusammen.
Versichert erhalten von der AOK einen Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“. Das Hotel rechnet die Kosten für den Präventionskurs im Anschluss direkt mit der AOK ab. Voraussetzung: Versicherte haben an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen. Gesundheitsgutschein für „AOK - Fit und Gesund“
Kurse im Rahmen von Gesundheitsreisen werden mit 80% der Kosten und bis zu 150 Euro pro Kurs bzw. 300 Euro bei Kombinationsangeboten erstattet. Pro Jahr sind 2 Kurse möglich. Die Teilnehmer übernehmen die Hotel- u. Verpflegungskosten.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten kostenlos qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, die von ausgewählten Präventionspartnern vor Ort durchgeführt werden. Versicherte benötigen für die Teilnahme einen AOK-Gesundheitsgutschein. Der Präventionspartner rechnet den Kurs direkt mit der AOK ab. Einzige Voraussetzung: Versicherte nehmen an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teil.
Die TK bietet zwei eigene Gesundheitskurse gegen die Volkskrankheit „Rücken“ in Präsenz an. Die beiden Kurse „Rücken basic – Das Allround-Krafttraining“ sowie „Rücken plus – Gesundes Krafttraining mit Geräten“ werden TK-Versicherten zu 100% rückerstattet.
Bei Präventionskurse von anderen Anbietern erstattet die AOK Niedersachsen 85 Prozent der Kursgebühr, maximal 150 Euro pro Jahr. Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu 2 Gesundheitskurse.
Fremdkurse werden mit 80% der Kosten und bis zu 150 Euro pro Kurs bzw. 300 Euro bei Kombinationsangeboten bezuschusst, ausgewählte Kurse auch höher. Pro Jahr sind 2 Kurse möglich.
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
Mit dem Bonusprogramm AOK Aktiv-Bonus - auch digital als App - belohnt die AOK Niedersachsen gesundheitsbewusstes Verhalten. Für jede Aktivität wie die Teilnahme an (zahn-)ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, an Gesundheitsaktionen, aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erhalten Versicherte Bonuspunkte. Jeder Punkt ist dabei einen Euro wert.
Teilnehmer am TK-Bonusprogramm erhalten für jede Aktivität einmal im Teilnahmejahr 1.000 Bonuspunkte. Hierfür gibt es 10 Euro als Gesundheitsbonus ausgezahlt oder 20 Euro als TK-Gesundheitsdividende, die für andere Leistungen genutzt werden kann.
Beim AOK-Wahltarif Selbstbehalt erhalten Versicherte je nach Einkommen einen Bonus von bis zu 500 Euro im Jahr, wenn sie ein Jahr lang bestimmte ärztliche Leistungen nicht oder wenig nutzen.
Jahreseinkommen bis 12.000 Euro: Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 130 Euro
Jahreseinkommen 12.001 bis 18.000 Euro: Prämie 100 Euro, Selbstbehalt 180 Euro,
Jahreseinkommen 18.001 bis 24.000 Euro : Prämie 150 Euro, Selbstbehalt 230 Euro, Jahreseinkommen 24.001 bis 30.000 Euro : Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 280 Euro,
Jahreseinkommen 36.001 bis JAE-Grenze : Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro,
Über JAE-Grenze: : Prämie 500 Euro, Selbstbehalt 620 Euro.
Die TK bietet mehrere Selbstbehalt-Tarife an mit Prämienhöhen von 90 bis 300 Euro. Der Selbstbehalt liegt bei 120 bis 400 Euro.
Tarif 300Plus: Selbstbehalt max. 400 Euro, Prämie bis zu 300 Euro, max. Risiko 100 Euro.
Ohne Risiko eine Prämie von bis zu 150 Euro pro Jahr sichern. Mit dem AOK-Wahltarif YoungProfit, bleiben Sie ein Jahr bei der AOK versichert. Für jedes Jahr, indem Sie keine weiteren Leistungen außer Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Prämie. Sollten Sie doch einmal erkranken, eine ärztliche Behandlung benötigen und ein Rezept einlösen, ist das nicht weiter schlimm: Sie haben den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten. Es verfällt lediglich Ihre Prämie für das betroffene Teilnahmejahr.
Mit dem TK-Wahltarif PrämieXtra erhalten TK-Mitglieder eine Geldprämie, wenn sie ein Jahr lang nur bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen. Die Prämie beträgt 1/12 der Beiträge zur Krankenversicherung im Kalenderjahr während der Teilnahme.
Die Kombination von TK-Selbstbehalttarifen und Wahltarifen zur Beitragsrückerstattung ist möglich.
Mit dem AOK-Hausarztmodell bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten eine optimale Versorgung. Bei diesem Modell ist der Hausarzt erster Ansprechpartner und steuert die weiteren Schritte wie die Behandlung bei Fachärzten oder im Krankenhaus. Am Hausarztmodell teilnehmen können alle Versicherten der AOK Niedersachsen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Niedersachsen oder einer angrenzenden Region. Die Teilnahme freiwillig.
Für Versicherte, die 60 Jahre alt oder älter sind, und am Hausarztmodell teilnehmen, übernimmt die AOK einen zusätzlichen Check-up 60Plus. Dieses Angebot kann zusammen mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre beansprucht werden.
Im TK-Hausarzttarif übernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion. Er koordiniert die Behandlung, und bindet bei Bedarf Fachärzte mit. So können zum Beispiel belastende Doppeluntersuchungen vermieden werden.
Die AOK Niedersachsen bietet Versicherten mit bestimmten chronischen Krankheiten spezielle Behandlungsprogramme mit dem Namen AOK-Curaplan an. Die Programme auch als Disease-Management-Programme oder kurz DMP bezeichnet, basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden für folgende gesundheitliche Einschränkungen angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma (Kinder und Erwachsene), COPD (chronisch-obstruktive Lungenkrankheit), Koronare Herzkrankheit und Brustkrebs. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Die TK bietet betroffenen Versicherten mit chronischen Krankheiten (insbesondere Diabetes, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheiten, Asthma bronchiale, COPD) das DMP-Versorgungsprogramm „TK-Plus“ an.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und IKK classic
- Vergleich zwischen Audi BKK und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Pronova BKK und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und Debeka BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und SBK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und hkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und mhplus BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Bayern
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen BKK Faber-Castell & Partner und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen BKK Akzo Nobel Bayern und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK NordWest
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK ProVita
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK Linde
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und Novitas BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und TUI BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK mkk
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Nordost
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und AOK Hessen
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK firmus
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und Salus BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und energie-BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK24
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse