Vergleich zwischen AOK NordWest und AOK Rheinland/Hamburg
Die AOK NordWestist eine in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Dortmund. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK NordWest betreut 2.222.656 Mitglieder und 2.968.041 Versicherte. Sie bietet den Versicherten viele zusätzliche Extraleistungen wie Osteopathie, Reiseschutzimpfungen, HPV Impfungen, besondere Arzneimittel z.B. Homöopathie & Co, für die Hebammenrufbereitschaft, bleib gesund Kurse, einen Bonus Wahltarif, ein Prämienprogramm, Besondere Hilfen bei Schwangerschaft & Geburt, Online Kurse, künstliche Befruchtung. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit einem dichtem Netz von Kundencentern wird eine persönliche und flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK NordWest erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,89 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,49 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK NordWest die Testnote 1,5.
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.242.239 Mitglieder und 3.013.533 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,7.
Der Beitragssatz der AOK NordWest beträgt 16,49% (14,6%+1,89%).
Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 16,80% (14,60% + 2,20%).
86 Geschäftsstellen gibt es. Davon sind 21 in Schleswig-Holstein und 65 in Westfalen-Lippe.
Für die persönliche Beratung hat jeder Versicherte die Möglichkeit einen Termin in der Geschäftsstelle seiner Wahl zu buchen.
71 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg
"MeineAOK24" ist das Online-Service Center der AOK Nordwest. Mit der "Meine AOK-App" wird Kunden ermöglicht, alle gesundheitsrelevanten Daten und Dokumente immer bei sich zu haben. In Notfällen kann schnell reagiert werden. Der Service wird laufend um neue Möglichkeiten erweitert.
Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.
7 Tage pro Woche 24 Std täglich ist die AOK NordWest unter 0800 265-5000 erreichbar.
24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000
"Clarimedis" ist die Ärztehotline der AOK NordWest (0800 1 265 265) (Clarimedis aus dem Ausland - 049 - 39-85614293).
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.
eigene Hotline für die elektronische Gesundheitskarte - 0800 265 5060 ,
Service Hotline Patientenquittung - 0800 78 777 78,
Türkische Inbound Hotline - 0800 11 33 133, Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende - 0800 8 265 265,
ärztliche Zweitmeinung für orthopädische und onkologische Erkrankungen kostenfrei für Schleswig-Holstein - 0431 605 1333 kostenfrei für Westfalen-Lippe - 0231 4193 10158
alternativ 0800 265 5000.
AOK Babytelefon 0800 1265 265 3
Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)
Die persönliche Beratung gibt es in allen Geschäftsstellen, auf Wunsch auch zu Hause und mit Genehmigung des Arbeitgebers auch in der Arbeitsstätte.
Für die persönliche Beratung hat jeder Versicherte die Möglichkeit einen Termin in der Geschäftsstelle seiner Wahl zu buchen.
Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in über 80 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.
Die Kundenberater vermitteln Arzttermine, um lange Wartezeiten zu verkürzen sowie bei ärztlicher Zweitmeinung. Ziel ist die Terminvereinbarung innerhalb von 5 Arbeitstagen.
Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.
Die AOK NordWest verfügt über ein mehrfach ausgezeichnetes Behandlungsfehlermanagement zur Abklärung/Aufklärung von Behandlungsfehlern. Sie unterstützt ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen infolge von Behandlungsfehlern. Die Unterstützung setzt grundsätzlich voraus, dass der Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse
entstanden ist.
Von der AOK in Auftrag gegebene Gutachten erhält der Versicherte, bzw. seine Angehörigen zur eventuellen Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ein zentrales Beschwerdemanagement gibt es. Man kann sich per E-Mail - mailtoBeschwerde@nw.aok.de („Online-Formular“) oder über Facebook an die AOK wenden.
Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Die AOK NordWest übernimmt die Kosten für antiallergene Zwischenbezüge, im Einzelfall auch für 2 Sets, bei Ehebetten. Sofern Kinder betroffen sind, die in einem gemeinsamen Zimmer mit ihren Eltern schlafen, sowie bei Trennungskindern, die sowohl im Haushalt der Mutter und des Vaters schlafen. Für die Standard Bettwäsche werden bis zu 70 € bezahlt, für Sondergrößen bis zu maximal 140 € übernommen.
Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die AOK NordWest übernimmt die Kosten für Osteopathie je Versicherten im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 6 Sitzungen, je Sitzung maximal 50 € Gesamtanspruch 300 € p.a.
Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden homöopathische Behandlungen bezahlt. Eine Erstattung erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von 80% der Kosten, maximal 500 Euro p.a.
Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden anthroposophische Behandlungen bezahlt. Eine Erstattung erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt 80% der Kosten bis zu 500 € p.a.
Stationär bei entsprechenden medizinischen Indikationen werden Teile der Traditionellen Chinesischen Medizin z.B. Akkupunktur, Akkupressur bezahlt.
Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden Phytotherapiebehandlungen bezahlt. Eine Erstattung erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt 80% der Kosten bis zu maximal 500 € p.a.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen
Eine Erstattung erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 80% der Kosten, maximal 500€ p.a. für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtiger Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, wenn deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets übernimmt die AOK NordWest zweimal im Jahr bis zu 50 Euro der Kosten gesamt 100 Euro p.a..
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Ist im Rahmen der Kooperation mit der Union Krankenversicherung (UKV) möglich
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die Fissurenversiegelung sowie Glattflächenversiegelung der Backenzähne wird bis zum 18. Lebensjahr bezahlt.
Über das 18. LJ. hinaus beteiligt sich die AOK an zahnärztlichen Leistungen wie folgt:
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung
Die AOK erstattet die Kosten für Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung. Erstattet werden die tatsächlich Kosten, maximal 50 €.
Lachgasbehandlung/Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne
Die AOK erstattet die Kosten für Lachgasbehandlung und Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne. Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, maximal 50,00 €.
Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.
In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
Die AOK bietet das Hautkrebs-Screening inklusive Auflichtmikroskopie allen Kunden ab dem 20. Geburtstag alle 2 Jahre an.
Als besonderen Service erfolgt die Abrechnung über die Versichertenkarte und erspart den Kunden weitere Aktivitäten.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die AOK erstattet einmal im Kalenderjahr die Kosten für eine sportmedizinische Untersuchung und Beratung, die nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
Voraussetzung ist, dass diese durch Vertragsärzte erfolgt, die die Zusatzausbildung „Sportmedizin“ absolviert haben und die Bezeichnung „Sportmediziner“ oder führen. Erstattet werden bis zu 80 v. H. der Kosten.
Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik (QuaMaDi) verfolgt das Ziel, Brustkrebs in einem frühzeitigen Stadium zu entdecken und somit die Heilungschancen von erkrankten Frauen zu erhöhen.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern
Reiseschutzimpfungen für einen Urlaub im Ausland werden in Höhe von 80 % (maximal 500 Euro p.a. im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets) erstattet.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Die Grippeschutzimpfung wird von der AOK NordWest komplett über die KV Karte geleistet. Der Kunde muss also nicht in Vorleistung gehen.
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.
Die AOK NordWest bietet einige Online-Fitness-Kurse an.
In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.
Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.
Aus 1500 Angeboten rund um Bewegung, Ernährung, Entspannung und Sucht z.B. Nichtrauchen kann man sich seinen Lieblingskurs aussuchen.
Es werden Präsenz und Online - Kurse angeboten.
Die AOK NordWest bietet die Möglichkeit, innerhalb eines Kalenderjahres an 2 Gesundheitskursen im Wert von maximal 250 Euro teilzunehmen. Gesamtanspruch 500 Euro p.a.
In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.
Gerne beteiligt sich die AOK NordWest auch an den Kosten von Kurs-Angeboten Dritter, wenn diese die notwendigen Qualitätsstandards erfüllen.
Die AOK erstattet pro Jahr für zwei Kurse 80 % der Kosten – maximal 250 Euro pro Kurs, Gesamtanspruch 500 Euro pro Jahr.
Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).
Für Naturarznei, (Reise)Impfungen, sportmedizinische Untersuchungen und besondere Schwangerschaftsleistungen werden 80 Prozent der Ausgaben des Versicherten übernommen. Bei der professionellen Zahnreinigung zwei Mal 50 Euro im Jahr. Erweiterte zahnärztliche Leistungen – Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung maximal 50 € sowie Lachgasbehandlung/Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne und für die Osteopathie 6 Sitzungen, pro Sitzung maximal 50 € Gesamtanspruch Osteopathie maximal 300 € alles zusammen bis zu einem Gesamtbetrag von 500 Euro. Die Versicherten können wählen, wie sie die Leistungen miteinander kombinieren und sich ihr passendes Gesundheitspaket zusammenstellen.
Beim AOK-Familienbonus kann man sich Punkte sichern, die 30 Euro oder 60 Euro wert sind. Jeder Teilnehmer erhält außerdem alle 3 Jahre bis zum 9. Teilnahmejahr einen Treuebonus von 60 Euro für seine aktive Teilnahme am Programm.
Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
Die AOK NordWest bietet einen Wahltarif Selbstbehalt an.
Grundbonus (bis 18.000 € Einkommen) 80 €, Zusatzbonus (bei 3 Jahren Leistungsfreiheit) 150 €, max. Eigenbeteilugung 160 €, max. Risiko 80 €.
Grundbonus (18.001 - JAE € Einkommen) 110 €, Zusatzbonus (bei 3 Jahren Leistungsfreiheit) 180 €, max. Eigenbeteilugung 220 €, max. Risiko 110 €.
Grundbonus (über JAE) 230 €, Zusatzbonus (bei 3 Jahren Leistungsfreiheit) 300 €, max. Eigenbeteilugung 460 €, max. Risiko 230 €.
Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.
Die AOK bietet ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung auf der Grundlage entsprechender Versorgungsverträge an.
Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und hkk
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK EUREGIO
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SBK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Continentale Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK VDN
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK exklusiv