Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK PLUS ist eine in Sachsen und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Dresden. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK PLUS betreut 2.763 Mitglieder und 3.499.629 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit über 140 Kundencentern wird eine flächendeckende und kompetente Beratung der Versicherten gewährleistet. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, z. B. 40 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, bis zu 180 Euro/Jahr für osteopathische Behandlungen, kostenfreie homöopathische Behandlungen, Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, Zuschuss für zusätzliche Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, kostenfreie Gesundheitskurse u. v. m. Die AOK PLUS zählt zu den günstigsten Krankenkassen und erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,80 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,40 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK PLUS die Testnote 1,1.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 685.530 Mitglieder und 839.012 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,3.
Der Beitragssatz der AOK PLUS beträgt 16,40% (14,60% + 1,80%).
Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
Die AOK PLUS bietet mit über 130 Filialen in Sachsen und Thüringen ein dichtes Geschäftsstellennetz an.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt
Das Onlineportal „Meine AOK“ bietet Kunden der AOK PLUS rund um die Uhr viele vorteilhafte Funktionen, welche über die App als auch über den PC genutzt werden können. Hier eine Auswahl der wichtigsten Funktionen:
- Zugriff und Verwaltung von persönlichen Daten
- Digitales Postfach
- Anträge & Bescheinigungen sowie Rechnungen zur Kostenerstattungen einreichen (z. B. PZR, Osteopathie, Sportmedizinische Untersuchung, Impfungen)
- Krankmeldungen einreichen, Krankengeld beantragen sowie Krankheitszeiten der letzten vier Jahre einsehen
- Kinderkrankengeldbescheinigung einreichen, Kinderkrankengeld beantragen sowie genommene Kinderkrankengeldtage einsehen
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Bearbeitungsstatus von Anträgen nachverfolgen (z. B. Arbeitsunfähigkeit, Kinderpflegekrankengeld, Mutterschaftsgeld, PZR, Zuzahlungsbefreiung
- Mitgliedschaftsbescheinigung oder Studentenbescheinigung anfordern
- Elektronische Gesundheitskarte sowie Ersatzbescheinigung anfordern
"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.
Kostenfreie Service-Nummer: 0800 1059000 (7 Tage die Woche/24 Stunden täglich)
Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.
Unter der kostenfreien Servicehotline 0800 126 526 5 werden rund um die Uhr (365 Tage / 24 h) medizinische Anfragen durch Spezialisten beantwortet (AOK-Clarimedis).
"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.
Weitere kostenfreie Hotlines der AOK PLUS:
- AOK Baby-Telefon: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Arzneimittelberatung: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Call4fit (Ihr persönlicher Rat am Telefon zu Fitness und Ernährung): 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- AOK Mein Leben: 0800 2652222 678 (365 Tage / 24h)
- elektronische Patientenakte (ePA): 0800 2652222 905 (365 Tage / 24h)
- Auslandsnotfallhotline: 0049351320288 (365 Tage / 24h - individuelle Gebühren Ausland)
Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265
Die AOK PLUS hat in Sachsen und Thüringen über 130 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Außerdem gibt es Beratungstage und Filialen an Hochschulen/Universitäten. Zusätzlich werden Beratungen Zuhause angeboten und durchgeführt.
Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.
Neben dem Service über die Terminvermittlungsstelle, bietet die AOK PLUS innerhalb Ihrer Versorgungsverträge (z. B. bei psychischen Erkrankungen) oder innerhalb der Hausarztversorgung, spezielle Facharztterminvermittlung, an. Zusätzlich bietet die AOK PLUS, über die AOK NAVIDA App, eine Facharztterminvermittlung zur Videosprechstunde, u. a. mit Dermatologen (inkl. Fotoupload), an.
Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt
Die AOK PLUS hat ein spezialisiertes Service-Team, welches dabei unterstützt Behandlungsfehler zu klären.
Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Die AOK PLUS bietet eine zentrale Beschwerdestelle unter der kostenfreien Servicehotline 0800 22 46 46 5 an.
Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.
Die AOK PLUS erstattet für Antiallergene Bettzwischenbezüge (Matratze, Decke und Kissen) 100% der Kosten bis maximal 100 Euro je Set.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK PLUS für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die AOK PLUS bietet auch Haushaltshilfe für Schwangere und junge Muttis, die bereits ein Kind (bis 12 LJ.) im Haushalt haben und diesen aufgrund der Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs oder der Rückbildungsgymnastik nicht weiterführen können.
Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Versicherte der AOK PLUS können Haushaltshilfe bei vorliegen einer akuten schweren Krankheit/ Verschlimmerung einer Erkrankung für die Dauer von bis zu 6 Wochen erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet.
Zusätzlich können weitere Kosten für die Osteopathie über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
Die Kosten für homöopathische Behandlungen (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis) durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK PLUS übernimmt verordnungsfähige anthroposophische Therapien im Rahmen von Rehamaßnahmen.
Kunsttherapie: Die AOK PLUS bietet für Kinder und Jugendliche (Vollendung 10. Lj. bis Vollendung 18. Lj.), welche an wiederkehrenden Kopfschmerzen, verbunden mit Schulfehltagen, leiden, ein besonderes Angebot in dem u.a. Module zur Kunsttherapie angeboten werden.
Die Kosten für weitere anthroposophische Therapien, wie z. B. Heileurythmie und Rhythmische Massagen können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
- Akupunktur (z.B. für Schwangere zur Geburtsvorbereitung)
- Kostenfreie Kurse (z. B. Qi Gong, Tai Chi)
Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.
- Alternative Krebstherapie (z. B. Protonentherapie, Stereotaktische Bestrahlung und Radiochirurgie, Magnetresonanz-Linearbeschleuniger „MR-Linac“)
- Zwei kostenfreie Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) für z. B. Yoga, Pilates, autogenes Training
Zusätzlich können die Kosten für weitere Naturheilverfahren (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis), wie z. B. Akupunktur, Ayurveda, Blutegeltherapien, Fastenkuren, Feldenkrais und Kinesiologie durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a.Phytotherapiebehandlungen, Eigenbluttherapie, Lichttherapie, Reflextherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Bioresonanztherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Ordnungstherapie, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen.
Bei der Behandlung mit Leistungen der Akupunktur sind nur solche erstattungsfähig, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums sind.
Kosten für rezeptfreie Medikamente (z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr.
Außerdem: Während einer genehmigten Kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (50,- EUR pro Kalenderhalbjahr).
Zusätzliche können weitere Kosten für durchgeführte Professionelle Zahnreinigungen über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Die AOK PLUS übernimmt als zusätzliche Leistung während der Schwangerschaft die Mehrkosten für alternative Zahnfüllungen (z.B. Keramik), im Rahmen des SchwangerschaftPLUS Paket.
Zusätzlich können Kosten für höherwertiger Zahnersatz (z.B. Brücke, Implantate), für Zahnkoren und Wurzelbehandlungen (z. B. Einsatz eines OP-Mikroskops und moderne Methoden zur Ermittlung der korrekten Wurzelkanal-Länge) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Erstattung von Zahnzusatzleistungen wie erweiterte Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung (z.B. Professionelle Zahnreinigung, Gebissabdruck, Zahnfüllung aus Kunststoff, Inlay, Onlay) sowie Zahnersatz und Zahnkronen (z.B. Brücke, Implantat) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen). Zahnmedizinischer Beratungsdienst, Zahncoach inkl. zahnärztliche Untersuchung, Online-Suche nach Zahnärzten über den AOK-Gesundheitsnavigator, Vorsorgemanager mit Vorsorgeerinnerungsservice, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft.
Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Zuschüsse für Brillengestell, Brillengläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen, zur Verbesserung der Sehstärke (Leistungserbringung durch Optiker, Augenärzte, Kontaktlinseninstitute), können über das Bonusprogramm in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge).
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Die AOK PLUS erstattet aller 2 Kalenderjahre, 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Für eine Basisuntersuchung werden maximal 60 Euro erstattet. Für eine erweiterte Untersuchung ohne Lungenfunktionstest liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 100 Euro und für eine erweiterte Untersuchung mit Lungenfunktionstest bei 120 Euro.
120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach
Zusätzlich übernimmt die AOK PLUS für Versicherte im Alter von 40 bis 49 Jahren mit bestehenden Risikofaktoren eine Früherkennungskoloskopie alle fünf Jahre mit bis zu 200 Euro.
Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Die AOK PLUS bietet ein Früherkennungsprogramm für Frauen und Männer mit familiärer Belastung für Brust- und Eierstockkrebs.
Inhalte sind: Risikofeststellung, Aufklärung, Beratung, Gendiagnostik, Beratung zu Prävention und Prophylaxe, intensiviertes Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm sowie Zweitmeinung. Innerhalb des Vertrages, werden auch Männer untersucht (Mutationsuntersuchung), da diese häufig die Überträger und Vererber der Erkrankung sind.
Kurs: Prävention von Brustkrebs
Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)
Die AOK PLUS bezuschusst ambulante Vorsorgekuren mit 16 EUR/Kalendertag für entstandene Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren:
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren.
Innerhalb der AOK-Klinik Rügen auch als Familienkur mit Gesundheitswoche für den Partner (mit bis zu 320 EUR Präventionszuschuss)
Die Kosten einer stationären Vorsorgemaßnahme werden von der AOK PLUS übernommen.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Multiparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT): Mit Hilfe dieses besonderen Versorgungsangebotes, lassen sich Prostatakarzinome frühzeitig erkennen und behandeln.
Familiencoach Krebs: Das Programm hilft Familienmitgliedern und Freunden dabei, sich selbst vor emotionaler, körperlicher oder sozialer Überlastung zu schützen. Außerdem liefert der Online-Coach umfangreiches Wissen über verschiedene Krebserkrankungen und beantwortet sozialrechtliche Fragen. Inhalte: Grafiken und Animationen, audio-geleitete Entspannungs- und Meditationsübungen, Video-Interviews.
Check-up PLUS – erweitertes Diabetesscreening zur Früherkennung von Diabetes-Risiken bzw. Diabetes-Erkrankungen.
Zusätzlich können weitere Kosten für u. a. Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung, der Taktilographie (discovering hands), den M2-PK Stuhltest (zur Früherkennung von Darmkrebs), den ThinPrep®-Pap-Test (zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs; testet auf Zellveränderungen) und den HPV-Test/zytologische Abstrichkontrolle (zur Früherkennung eines erhöhten Risikos für Gebärmutterhalskrebs; testet auf Infektion) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro erstattet werden.
Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
• Kostenerstattung für: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Serotypen B und ACWY, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.
Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
Die AOK PLUS unterstützt Ihre Versicherten mit kostenfreien Online-Programmen und innovativen Online-Coachings sowie , u.a. in den Bereichen, Ernährung, Entspannung, Stressbewältigung, Bewegung, Rücken und präventives Ganzkörpertraining.
Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.
Bis zu 150,- EUR pro Jahr und pro Reise werden bezuschusst.
Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) kostenlos teilnehmen.
Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) kostenlos teilnehmen.
Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.
SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen:
Dazu zählen: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen, Online-Geburtsvorbereitungskurs, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft, zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro, Leistungen zur Minimierung des Frühgeburtenrisikos: z.B. Testhandschuhe (Einmalhandschuhe), Teststreifen bzw. Stäbchen, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
Mit dem AOK PLUS Bonusprogramm können AOK PLUS Versicherte Bonuspunkte für ihre gesunde Lebensweise sammeln. Dafür erhalten Sie einen Bonus von bis zu 300 Euro Geldprämie bzw. 600 Euro zweckgebundene Prämie für PLUS-Leistungen, pro Kalenderjahr.
Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.
Die AOK PLUS bietet einen Selbstbehalttarif mit einem Bonus bis zu 600 EUR (einkommensabhängig).
Jahresgehalt bis 18.000 EUR, Selbstbehalt 125 EUR, Prämie 100 EUR, max. Risiko 25 EUR,
Jahresgehalt 18.001 - 24.000 EUR, Selbstbehalt 230 EUR, Prämie 150 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 24.001 - 30.000 EUR, Selbstbehalt 330 EUR, Prämie 250 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 30.001 - 36.000 EUR, Selbstbehalt 440 EUR, Prämie 350 EUR, max. Risiko 90 EUR,
Jahresgehalt 36.001 - 50.850 EUR, Selbstbehalt 550 EUR, Prämie 450 EUR, max. Risiko 100 EUR,
Jahresgehalt ab 50.851 EUR, Selbstbehalt 720 EUR, Prämie 600 EUR, max. Risiko 120 EUR,
Die gleichzeitige Teilnahme an diesem Tarif und den Bonusprogrammen ist nicht möglich.
Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.
Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist in Thüringen und Sachsen ab 18 Jahre möglich.
Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen.
Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
AOK-Curaplan heißen die strukturierten Programme für chronisch kranke AOK-Versicherte. Folgende Programme werden angeboten: Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit und das Modul Herzinsuffizienz, Asthma und COPD.
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und hkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SBK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Akzo Nobel Bayern
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Herkules
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK PFAFF
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und bkk melitta hmr
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK DürkoppAdler
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und AOK Baden-Württemberg