Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK exklusiv
Die AOK PLUS ist eine in Sachsen und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Dresden. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK PLUS betreut 2.767.459 Mitglieder und 3.498.559 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit über 140 Kundencentern wird eine flächendeckende und kompetente Beratung der Versicherten gewährleistet. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, z. B. 40 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, bis zu 180 Euro/Jahr für osteopathische Behandlungen, kostenfreie homöopathische Behandlungen, Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, Zuschuss für zusätzliche Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, kostenfreie Gesundheitskurse u. v. m. Die AOK PLUS zählt zu den günstigsten Krankenkassen und erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,10 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,70 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK PLUS die Testnote 1,1.
Die BKK exklusiv ist eine in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geöffnete Krankenkasse. Ihren Ursprung hat sie in den Betriebskrankenkassen der Unternehmen Beck & Co. und Zuckerverbund Nord sowie dem Hofbräuhaus Wolters. In ihrer jetzigen Form existiert die BKK exklusiv seit der Fusion mit der BKK Brauerei Beck & Co. zum 01.01.2004. Ihr Hauptsitz befindet sich in Lehrte.
Die BKK exklusiv betreut 22.763 Mitglieder und 29.568 Versicherte. Sie punktet mit umfangreichen Serviceangeboten und attraktiven Satzungsleistungen, u.a. in den Bereichen Alternativmedizin und Prävention. Die BKK exklusiv erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,39 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,99 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK exklusiv die Testnote 1,4.
BKK exklusiv
1,4(Wertung im letzten Test)


Der Beitragssatz der AOK PLUS beträgt 17,70% (14,60% + 3,10%).


Der Beitragssatz der BKK exklusiv beträgt 16,99% (14,6 % + 2,39 %).


Die AOK PLUS bietet mit über 130 Filialen in Sachsen und Thüringen ein dichtes Geschäftsstellennetz an.


Zwei Geschäftsstellen


Das Onlineportal „Meine AOK“ bietet Kunden der AOK PLUS rund um die Uhr viele vorteilhafte Funktionen, welche über die App als auch über den PC genutzt werden können. Hier eine Auswahl der wichtigsten Funktionen:
- Zugriff und Verwaltung von persönlichen Daten
- Digitales Postfach
- Anträge & Bescheinigungen sowie Rechnungen zur Kostenerstattungen einreichen (z. B. PZR, Osteopathie, Sportmedizinische Untersuchung, Impfungen)
- Krankmeldungen einreichen, Krankengeld beantragen sowie Krankheitszeiten der letzten vier Jahre einsehen
- Kinderkrankengeldbescheinigung einreichen, Kinderkrankengeld beantragen sowie genommene Kinderkrankengeldtage einsehen
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Bearbeitungsstatus von Anträgen nachverfolgen (z. B. Arbeitsunfähigkeit, Kinderpflegekrankengeld, Mutterschaftsgeld, PZR, Zuzahlungsbefreiung
- Mitgliedschaftsbescheinigung oder Studentenbescheinigung anfordern
- Elektronische Gesundheitskarte sowie Ersatzbescheinigung anfordern


Die BKK exklusiv bietet eine Online Geschäftsstelle. Fast alle Angelegenheiten kann man dort erledigen. Die BKK exklusiv bietet auch eine App an. Nach der erfolgreichen Registrierung, stehen zahlreiche Funktionen innerhalb der BKK exklusiv App zur Verfügung.


Kostenfreie Service-Nummer: 0800 1059000 (7 Tage die Woche/24 Stunden täglich)


Mo, Die., Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Mi., Fr. 08.00 - 13.00 Uhr
erreicht man ausgebildete Fachkräfte der BKK exklusiv unter 05132 50010.


Unter der kostenfreien Servicehotline 0800 126 526 5 werden rund um die Uhr (365 Tage / 24 h) medizinische Anfragen durch Spezialisten beantwortet (AOK-Clarimedis).




Weitere kostenfreie Hotlines der AOK PLUS:
- AOK Baby-Telefon: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Arzneimittelberatung: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Call4fit (Ihr persönlicher Rat am Telefon zu Fitness und Ernährung): 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- AOK Mein Leben: 0800 2652222 678 (365 Tage / 24h)
- elektronische Patientenakte (ePA): 0800 2652222 905 (365 Tage / 24h)
- Auslandsnotfallhotline: 0049351320288 (365 Tage / 24h - individuelle Gebühren Ausland)


Reha-Hotline 05132 500125 (gemeinsame Auswahl der Kliniken, insbesondere Mutter/Vater-Kind Kur)
Arbeitgeber-Hotline 05132 500116 oder 0421 69693520
Auslandsnotrufnummer 05132 50010


Die AOK PLUS hat in Sachsen und Thüringen über 130 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Außerdem gibt es Beratungstage und Filialen an Hochschulen/Universitäten. Zusätzlich werden Beratungen Zuhause angeboten und durchgeführt.


Bei der BKK exklusiv sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich für Sie da. Sie sprechen nicht mit Call-Centern am Telefon oder erleben eine Trennung in sogenannte Front- und Backoffice, wie es viele Kassen organisieren. Die BKK exklusiv ist schnell über ihre zentrale Rufnummer erreichbar.


Neben dem Service über die Terminvermittlungsstelle, bietet die AOK PLUS innerhalb Ihrer Versorgungsverträge (z. B. bei psychischen Erkrankungen) oder innerhalb der Hausarztversorgung, spezielle Facharztterminvermittlung, an. Zusätzlich bietet die AOK PLUS, über die AOK NAVIDA App, eine Facharztterminvermittlung zur Videosprechstunde, u. a. mit Dermatologen (inkl. Fotoupload), an.


Wenn Sie einen Facharzttermin benötigen, unterstützt Sie die BKK exklusiv bei den Suche auf verschiedenen Kommunikationswegen.


Die AOK PLUS hat ein spezialisiertes Service-Team, welches dabei unterstützt Behandlungsfehler zu klären.


Die BKK exklusiv unterstützt ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern. Liegt die Vermutung für einen Behandlungsfehler vor, wird die BKK exklusiv zusammen mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Fall überprüfen und bei Bedarf ein für die Versicherten kostenloses Gutachten erstellen lassen. Tel. 05132 50010 oder info@bkkexklusiv.de


Die AOK PLUS bietet eine zentrale Beschwerdestelle unter der kostenfreien Servicehotline 0800 22 46 46 5 an.


Eine Beschwerdestelle ist eingerichtet (05132 500178).


Die AOK PLUS erstattet für Antiallergene Bettzwischenbezüge (Matratze, Decke und Kissen) 100% der Kosten bis maximal 100 Euro je Set.


Ist die Allergiebettwäsche medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, übernimmt die BKK exklusiv die Kosten.


Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK PLUS für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die AOK PLUS bietet auch Haushaltshilfe für Schwangere und junge Muttis, die bereits ein Kind (bis 12 LJ.) im Haushalt haben und diesen aufgrund der Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs oder der Rückbildungsgymnastik nicht weiterführen können.


Die BKK exklusiv gewährt über die gesetzlichen Ansprüche nach § 38 Absatz 1 SGB V hinaus auch dann Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sofern im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, wird die Dauer der Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 SGB V zeitlich nicht begrenzt.


Versicherte der AOK PLUS können Haushaltshilfe bei vorliegen einer akuten schweren Krankheit/ Verschlimmerung einer Erkrankung für die Dauer von bis zu 6 Wochen erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.




Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet.
Zusätzlich können weitere Kosten für die Osteopathie über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, unabhängig vom Alter. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 50 Euro je Sitzung (insgesamt bis zu 300 Euro im Kalenderjahr). Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.


Die Kosten für homöopathische Behandlungen (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis) durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Versicherte der BKK exklusiv erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten, die über die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügen oder Inhaber des Homöopathie Diploms
des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte sind, folgende ärztliche Leistung als Kassenleistung:Erstanamnese, Folgeanamnese, Arzneiauswahl und homöopathische Analyse und Beratung.


Die AOK PLUS übernimmt verordnungsfähige anthroposophische Therapien im Rahmen von Rehamaßnahmen.
Kunsttherapie: Die AOK PLUS bietet für Kinder und Jugendliche (Vollendung 10. Lj. bis Vollendung 18. Lj.), welche an wiederkehrenden Kopfschmerzen, verbunden mit Schulfehltagen, leiden, ein besonderes Angebot in dem u.a. Module zur Kunsttherapie angeboten werden.
Die Kosten für weitere anthroposophische Therapien, wie z. B. Heileurythmie und Rhythmische Massagen können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.




- Akupunktur (z.B. für Schwangere zur Geburtsvorbereitung)
- Kostenfreie Kurse (z. B. Qi Gong, Tai Chi)




- Alternative Krebstherapie (z. B. Protonentherapie, Stereotaktische Bestrahlung und Radiochirurgie, Magnetresonanz-Linearbeschleuniger „MR-Linac“)
- Zwei kostenfreie Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) für z. B. Yoga, Pilates, autogenes Training
Zusätzlich können die Kosten für weitere Naturheilverfahren (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis), wie z. B. Akupunktur, Ayurveda, Blutegeltherapien, Fastenkuren, Feldenkrais und Kinesiologie durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.




Kosten für rezeptfreie Medikamente (z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Auf Privatrezept ärztlich verordnete homöopathische Arzneimittel werden je Versicherten bis zu 100 Euro je Kalenderjahr übernommen.


Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr.
Außerdem: Während einer genehmigten Kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (50,- EUR pro Kalenderhalbjahr).
Zusätzliche können weitere Kosten für durchgeführte Professionelle Zahnreinigungen über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Für alle Versicherten erstattet die BKK exklusiv die Kosten für je zwei Behandlungen je Kalenderjahr bis zu jeweils 60 Euro, insgesamt 120 Euro.


Die AOK PLUS übernimmt als zusätzliche Leistung während der Schwangerschaft die Mehrkosten für alternative Zahnfüllungen (z.B. Keramik), im Rahmen des SchwangerschaftPLUS Paket.
Zusätzlich können Kosten für höherwertiger Zahnersatz (z.B. Brücke, Implantate), für Zahnkoren und Wurzelbehandlungen (z. B. Einsatz eines OP-Mikroskops und moderne Methoden zur Ermittlung der korrekten Wurzelkanal-Länge) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.




Erstattung von Zahnzusatzleistungen wie erweiterte Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung (z.B. Professionelle Zahnreinigung, Gebissabdruck, Zahnfüllung aus Kunststoff, Inlay, Onlay) sowie Zahnersatz und Zahnkronen (z.B. Brücke, Implantat) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen). Zahnmedizinischer Beratungsdienst, Zahncoach inkl. zahnärztliche Untersuchung, Online-Suche nach Zahnärzten über den AOK-Gesundheitsnavigator, Vorsorgemanager mit Vorsorgeerinnerungsservice, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft.


1. Versicherte der BKK exklusiv erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der Versiegelung von Glattflächen bei kieferorthopädischer Behandlung mit Multiband einen Zuschuss von bis zu 150,00 Euro.
2. Die BKK exklusiv erstattet bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr für Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen.
3. Die BKK exklusiv erstattet für die Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr.


Zuschüsse für Brillengestell, Brillengläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen, zur Verbesserung der Sehstärke (Leistungserbringung durch Optiker, Augenärzte, Kontaktlinseninstitute), können über das Bonusprogramm in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Als ausgewählte Privatleistung in den drei Bonusprogrammen möglich.


Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge).


Für Versicherte unter 35 Jahren kann in vielen Bundesländern (u.a. Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein) bei teilnehmenden Hautärzten ein Hautscreening BKK exklusiv-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Besteht kein entsprechender Vertrag oder nimmt der Hausarzt nicht an den gesonderten Verträgen teil, übernimmt die BKK exklusiv bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für das Hautkrebsscreening, einschließlich der Auflichtmikroskopie. (insgesamt maximal 100,00 Euro je Kalenderjahr für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen).


Die AOK PLUS erstattet aller 2 Kalenderjahre, 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Für eine Basisuntersuchung werden maximal 60 Euro erstattet. Für eine erweiterte Untersuchung ohne Lungenfunktionstest liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 100 Euro und für eine erweiterte Untersuchung mit Lungenfunktionstest bei 120 Euro.


Die BKK exklusiv erstattet alle zwei Jahre je nach Untersuchung bis zu 120 Euro bei niedergelassenen Vertragsärzten.


Zusätzlich übernimmt die AOK PLUS für Versicherte im Alter von 40 bis 49 Jahren mit bestehenden Risikofaktoren eine Früherkennungskoloskopie alle fünf Jahre mit bis zu 200 Euro.




Die AOK PLUS bietet ein Früherkennungsprogramm für Frauen und Männer mit familiärer Belastung für Brust- und Eierstockkrebs.
Inhalte sind: Risikofeststellung, Aufklärung, Beratung, Gendiagnostik, Beratung zu Prävention und Prophylaxe, intensiviertes Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm sowie Zweitmeinung. Innerhalb des Vertrages, werden auch Männer untersucht (Mutationsuntersuchung), da diese häufig die Überträger und Vererber der Erkrankung sind.
Kurs: Prävention von Brustkrebs


Zusätzlich erstattet die BKK exklusiv für Leistungen von Ärzten oder veranlasste Vorsorge bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für Brustkrebsvorsorgeuntersuchung (Mammografie, Ultraschalluntersuchung „Sono-Check“, Tastuntersuchung durch blinde oder sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als Medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) im Rahmen von discovering hands®) bei vorliegenden Risikofaktoren (z. B. positive Familienanamnese) (insgesamt maximal 100,00 Euro je Kalenderjahr für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen).
Zusätzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen (sonographische Untersuchung des Unterleibes zur Früherkennung von Eierstockkrebs, jährlicher zytologischer Abstrich - PAP-Abstrich – für eine zytologische Untersuchung für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs).


Die AOK PLUS bezuschusst ambulante Vorsorgekuren mit 16 EUR/Kalendertag für entstandene Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Die Kosten einer stationären Vorsorgemaßnahme werden von der AOK PLUS übernommen.


Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK exklusiv als Zuschuss zu den Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.


Multiparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT): Mit Hilfe dieses besonderen Versorgungsangebotes, lassen sich Prostatakarzinome frühzeitig erkennen und behandeln.
Familiencoach Krebs: Das Programm hilft Familienmitgliedern und Freunden dabei, sich selbst vor emotionaler, körperlicher oder sozialer Überlastung zu schützen. Außerdem liefert der Online-Coach umfangreiches Wissen über verschiedene Krebserkrankungen und beantwortet sozialrechtliche Fragen. Inhalte: Grafiken und Animationen, audio-geleitete Entspannungs- und Meditationsübungen, Video-Interviews.
Check-up PLUS – erweitertes Diabetesscreening zur Früherkennung von Diabetes-Risiken bzw. Diabetes-Erkrankungen.
Zusätzlich können weitere Kosten für u. a. Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung, der Taktilographie (discovering hands), den M2-PK Stuhltest (zur Früherkennung von Darmkrebs), den ThinPrep®-Pap-Test (zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs; testet auf Zellveränderungen) und den HPV-Test/zytologische Abstrichkontrolle (zur Früherkennung eines erhöhten Risikos für Gebärmutterhalskrebs; testet auf Infektion) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro erstattet werden.


Die BKK exklusiv erstattet im Einzelfall Gesundheitsuntersuchung („Check Up“) bei Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Bewegungsmangel, positive Familienanamnese) (insgesamt maximal 100,00 Euro je Kalenderjahr für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen).


Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
• Kostenerstattung für: Cholera, Dengue-Fieber, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Serotypen B und ACWY, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.


Die BKK exklusiv erstattet die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise oder für andere ärztlich empfohlene Impfungen, die nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung abgerechnet werden können (auch Malariatabletten).
Voraussetzung ist, sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen zu lassen.


Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.


Die BKK exklusiv erstattet alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.
Der Arzt rechnet die Kosten – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.


Die AOK PLUS unterstützt Ihre Versicherten mit kostenfreien Online-Programmen und innovativen Online-Coachings, u.a. in den Bereichen, Ernährung, Entspannung, Stressbewältigung, Bewegung, Rücken und präventives Ganzkörpertraining.


Für zertifizierte Online-Fitnesskurse wird, sofern sie den im „Leitfaden Prävention“ aufgeführten Qualitätskriterien genügen, ein einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kosten, maximal bis zu 200,00 EUR je Kurs gewährt. Je Kalenderjahr können zwei Onlien-Fitnesskurse erstattet werden, insgesamt also bis zu 400,00 Euro.


Bis zu 150,- EUR pro Jahr und pro Reise werden bezuschusst. Gesundheitsreisen-/wochen in der AOK Klinik Rügen (Wiek): Im Rahmen einer Mutter/Vater-Kind-Kur kann der Partner eine Gesundheitswoche in der Einrichtung durchführen und erhält einen Präventionszuschuss in Höhe von 320 EUR erstattet.


Neben den wohnortnahen Präventionskursen bieten wir Ihnen in Kooperation mit unseren Partnern AKON und dem Gesundheitsservice vielfältige und kompakte Präventionsmaßnahmen in ausgewählten Kurorten Deutschlands an.
Bei unserem Kooperationspartner Gesundheitsservice können Sie zwischen den Programmen Well-Aktiv oder einer Aktivwoche wählen. Über unseren Kooperationspartner AKON Aktivkonzept bieten wir Ihnen die vielfältigen fitforwell-Tage in den schönsten Regionen Deutschlands und Europas an.


Die AOK Plus bietet eigene Gesundheitskurse an. Versicherte können insgesamt an bis zu zwei Gesundheitskursen pro Kalenderjahr über je einen Gesundheitsgutschein kostenlos teilnehmen.




Versicherte können an bis zu zwei Gesundheitskursen pro Kalenderjahr über je einen Gesundheitsgutschein kostenlos teilnehmen.


Für Leistungen von Fremdanbietern wird, sofern sie den im „Leitfaden Prävention“ aufgeführten Qualitätskriterien genügen, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung ein einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kosten, maximal bis zu 200 Euro je Maßnahme gewährt. Je Kalenderjahr können zwei Maßnahmen erstattet werden, insgesamt also bis zu 400 Euro.


SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen:
Dazu zählen: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen, Online-Geburtsvorbereitungskurs, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft, zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro, Leistungen zur Minimierung des Frühgeburtenrisikos: z.B. Testhandschuhe (Einmalhandschuhe), Teststreifen bzw. Stäbchen, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft




Beim AOK PLUS Bonusprogramm können Versicherte 240 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Fitnesstracking = 90 EUR
Gesundheitsziele AOK Navida: 60 EUR
Mitgliedschaft im Sportverein = 10 EUR
Mitgliedschaft im Fitnessstudio = 10 EUR
Kauf Fitnesstracker = 10 EUR
Sportmedizinische Untersuchung = 5 EUR
Teilnahme Sportveranstaltung = 5 EUR
Sportabzeichen = 5 EUR
Rauchentwöhnungskurs = 5 EUR
Zahnvorsorge = 5 EUR
Professionelle Zahnreinigung = 5 EUR
3 Impfungen = 15 EUR
Blutspende- oder Plasmaspende = 10 EUR
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung = 5 EUR


Beim Bonusprogramm der BKK exklusiv können Versicherte 90 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro 1. Impfung
- 10 Euro 2. Impfung
- 10 Euro 3.Impfung
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro Mitgliedschaft Sportverein
- 10 Euro Präventionskurs
- 10 Euro Teilnahme Bewegungsangeboten in Sport-, Tanz- oder Fitnessstudios
- 10 Euro BMI im Normalbereich
- 10 Euro 6 Monate Nichtraucher


Die AOK PLUS bietet ihren Versicherten ein Bonusmodell, das in elektronischer Form (per "Meine AOK“-App) oder auch in Papierform durchgeführt werden kann. Für die Durchführung verschiedener Gesundheitsaktivitäten gewährt die AOK PLUS eine jährlich wiederholbare Barprämie aus dem Sport- und Gesundheitsbereich von bis zu 240 Euro bzw. 480 Euro als zweckgebundene Prämie für PLUS-Leistungen.
Das Besondere ist, dass Teilnehmer, welche die "Meine AOK“-App nutzen, sich einen Teil der 240 Euro über sportliche Aktivitäten wie zum Beispiel Joggen oder Radfahren sichern können. Diese Aktivitäten werden digital (z. B. via Fitnesstracker oder Schrittzähler) erfasst und mit bis zu 90 Euro Geldbonus bzw. 180 Euro zweckgebundener Prämie für PLUS-Leistungen kalenderjährlich belohnt. Zusätzlich können sich die Teilnehmer über die AOK NAVIDA App durch das Erreichen von Gesundheitszielen weitere 60 Euro Geldbonus bzw. 120 Euro zweckgebundener Prämie für PLUS-Leistungen pro Kalenderjahr bonifizieren lassen.
Gesammelte Bonuspunkte können in die Folgejahre übertragen werden.
In bestimmten zeitlichen Abständen ist auch eine Barprämie von 300 Euro bzw. 600 Euro als zweckgebundene Prämie für PLUS-Leistungen möglich.


Die BKK exklusiv bietet zwei Bonusprogramme nebeneinander an. Insgesamt können Versicherte in den Programmen je nach Alter bis zu 125 Euro als Geldleistung oder 156,25 Euro für ausgewählte Sachleistungen erhalten.
Die Prämien setzen sich wie folgt zusammen:
1. Bis zu 50 Euro im Präventionsbonus (je Maßnahme 10 Euro, mindestens 3 müssen erfüllt sein) für die Teilnahme an mindestens einer qualitätsgeprüften Primärpräventionsmaßnahme im Sinne der jeweils geltenden Präventionsrichtlinien, der Teilnahme an regelmäßigen Bewegungsangeboten in Sportvereinen, der Teilnahme an sonstigen qualitätsgesicherten Bewegungsangeboten in qualitätsgesicherten Sport-, Tanz- oder Fitnessstudios. Außerdem liegt Ihr Body-Maß-Index altersentsprechend im Normbereich und Sie sind (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) seit mindestens sechs Monaten Nichtraucher.
2. Außerdem gibt es einzelne Beträge von 10 Euro (ab der 6. Maßnahme in einem Kalenderjahr 5 Euro) im Vorsorgebonus für folgende Vorsorgemaßnahmen: Check- Up, Krebsvorsorge, alle Kinderuntersuchungen sowie jede durchgeführte Impfungen (mehrfach möglich).


Die AOK PLUS bietet einen Selbstbehalttarif mit einem Bonus bis zu 600 EUR (einkommensabhängig).
Jahresgehalt bis 18.000 EUR, Selbstbehalt 125 EUR, Prämie 100 EUR, max. Risiko 25 EUR,
Jahresgehalt 18.001 - 24.000 EUR, Selbstbehalt 230 EUR, Prämie 150 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 24.001 - 30.000 EUR, Selbstbehalt 330 EUR, Prämie 250 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 30.001 - 36.000 EUR, Selbstbehalt 440 EUR, Prämie 350 EUR, max. Risiko 90 EUR,
Jahresgehalt 36.001 - 50.850 EUR, Selbstbehalt 550 EUR, Prämie 450 EUR, max. Risiko 100 EUR,
Jahresgehalt ab 50.851 EUR, Selbstbehalt 720 EUR, Prämie 600 EUR, max. Risiko 120 EUR,
Die gleichzeitige Teilnahme an diesem Tarif und den Bonusprogrammen ist nicht möglich.


Die BKK exklusiv bietet einen Selbstbehalttarif (exklusiv select) an.
- Jahreseinkommen bis 20.000 €: Prämie 100 €, Selbstbehalt 120 €, max. Risiko 20 €.
- Jahreseinkommen 20.000,01 bis 30.000 €: Prämie 200 €, Selbstbehalt 240 €, max. Risiko 40 €.
- Jahreseinkommen 30.000,01 bis 45.000 €: Prämie 300 €, Selbstbehalt 360 €, max. Risiko 60 €.
- Jahreseinkommen über 45.000,01 €: Prämie 400 €, Selbstbehalt 500 €, max. Risiko 100 €.










Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist in Thüringen und Sachsen ab 18 Jahre möglich.


Die BKK exklusiv bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Hausärzten, Gemeinschaften von Hausärzten, Trägern von Einrichtungen, die eine hausarztzentrierte Versorgung durch vertragsärztliche Leistungserbringer, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, anbieten, oder Kassenärztlichen Vereinigungen an, soweit diese von Gemeinschaften von Hausärzten dazu ermächtigt wurden. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.


AOK-Curaplan heißen die strukturierten Programme für chronisch kranke AOK-Versicherte. Folgende Programme werden angeboten: Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit und das Modul Herzinsuffizienz, Asthma und COPD.


Die BKK exklusiv hat für ihre chronisch kranken Versicherten bei bestimmten Erkrankungen oder Leiden die sogenannten Disease-Management-Programme (DMP) aufgelegt. Im Rahmen dieser besonderen Behandlungsprogramme erfolgt Ihre Behandlung strukturiert nach einem medizinisch sinnvollen Schema und Sie erhalten eine optimale Betreuung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Ziel dieser besonderen Patientenbetreuungsprogramme ist es zum Beispiel auch, dass Sie zusätzliche Informationen zu ihrem Krankheitsbild erhalten.
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