Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK ProVita
Die AOK PLUS ist eine in Sachsen und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Dresden. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK PLUS betreut 2.763 Mitglieder und 3.499.629 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit über 140 Kundencentern wird eine flächendeckende und kompetente Beratung der Versicherten gewährleistet. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, z. B. 40 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, bis zu 180 Euro/Jahr für osteopathische Behandlungen, kostenfreie homöopathische Behandlungen, Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, Zuschuss für zusätzliche Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, kostenfreie Gesundheitskurse u. v. m. Die AOK PLUS zählt zu den günstigsten Krankenkassen und erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,80 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,40 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK PLUS die Testnote 1,1.
Die BKK ProVita ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihren Ursprung hat sie in der 2003 gegründeten BKK A.T.U. Nach zahlreichen Fusionen mit anderen Betriebskrankenkassen erfolgte im Jahr 2014 schließlich die Umbenennung in BKK ProVita. Zum 01.01.2016 schloss sich die Kasse mit der BKK family zusammen. Ihr Hauptsitz befindet sich in München.
Die BKK ProVita betreut 96.540 Mitglieder und 123.088 Versicherte. Sie bietet ihren Mitgliedern insbesondere in den Bereichen Alternativmedizin und Ernährung attraktive Mehrleistungen. Der von der BKK ProVita erhobene Zusatzbeitrag beträgt 1,49 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 16,09 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK ProVita die Testnote 1,8.
Der Beitragssatz der AOK PLUS beträgt 16,40% (14,60% + 1,80%).
Der Beitragssatz der BKK ProVita beträgt 16,09% (14,6%+1,49%).
Die AOK PLUS bietet mit über 130 Filialen in Sachsen und Thüringen ein dichtes Geschäftsstellennetz an.
11 Geschäftsstellen sind vorhanden.
Das Onlineportal „Meine AOK“ bietet Kunden der AOK PLUS rund um die Uhr viele vorteilhafte Funktionen, welche über die App als auch über den PC genutzt werden können. Hier eine Auswahl der wichtigsten Funktionen:
- Zugriff und Verwaltung von persönlichen Daten
- Digitales Postfach
- Anträge & Bescheinigungen sowie Rechnungen zur Kostenerstattungen einreichen (z. B. PZR, Osteopathie, Sportmedizinische Untersuchung, Impfungen)
- Krankmeldungen einreichen, Krankengeld beantragen sowie Krankheitszeiten der letzten vier Jahre einsehen
- Kinderkrankengeldbescheinigung einreichen, Kinderkrankengeld beantragen sowie genommene Kinderkrankengeldtage einsehen
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Bearbeitungsstatus von Anträgen nachverfolgen (z. B. Arbeitsunfähigkeit, Kinderpflegekrankengeld, Mutterschaftsgeld, PZR, Zuzahlungsbefreiung
- Mitgliedschaftsbescheinigung oder Studentenbescheinigung anfordern
- Elektronische Gesundheitskarte sowie Ersatzbescheinigung anfordern
Mit der Online-Geschäftsstelle und mit der "Meine BKK ProVita App" können die Versicherten verschiedene Kundenservices komfortabel direkt und zeitsparend von zu Hause oder unterwegs in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit, Formulare oder Bescheinigungen anzufordern oder Anträge online einzureichen (z. B. Aktualisierung der Kontaktdaten, Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung etc.).
Kostenfreie Service-Nummer: 0800 1059000 (7 Tage die Woche/24 Stunden täglich)
Mo.-Do. 8:00 - 17:00 Uhr und Fr. 8:00 -13:00 Uhr ist die kostenfreie Servicenummer 0800-6648808 zu erreichen.
Unter der kostenfreien Servicehotline 0800 126 526 5 werden rund um die Uhr (365 Tage / 24 h) medizinische Anfragen durch Spezialisten beantwortet (AOK-Clarimedis).
Weitere kostenfreie Hotlines der AOK PLUS:
- AOK Baby-Telefon: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Arzneimittelberatung: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Call4fit (Ihr persönlicher Rat am Telefon zu Fitness und Ernährung): 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- AOK Mein Leben: 0800 2652222 678 (365 Tage / 24h)
- elektronische Patientenakte (ePA): 0800 2652222 905 (365 Tage / 24h)
- Auslandsnotfallhotline: 0049351320288 (365 Tage / 24h - individuelle Gebühren Ausland)
Arzneimittelberatung: 08131/6133-1810
Pflegeberatung: 0611/1868686-40
Arbeitgeberberatung: 08131/6133-0310
Die AOK PLUS hat in Sachsen und Thüringen über 130 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Außerdem gibt es Beratungstage und Filialen an Hochschulen/Universitäten. Zusätzlich werden Beratungen Zuhause angeboten und durchgeführt.
In den 11 Service-Centern berät die BKK ProVita die Versicherten persönlich zu Ihren Anliegen. Bei der BKK ProVita spricht man mit „echten“ Sozialversicherungsfachangestellten – denn sie arbeitet mit keinen externen Call-Centern, sondern sie nimmt Ihre Anrufe in der eigenen Beratungszone an.
Ebenfalls werden Hausbesuche angeboten, auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Neben dem Service über die Terminvermittlungsstelle, bietet die AOK PLUS innerhalb Ihrer Versorgungsverträge (z. B. bei psychischen Erkrankungen) oder innerhalb der Hausarztversorgung, spezielle Facharztterminvermittlung, an. Zusätzlich bietet die AOK PLUS, über die AOK NAVIDA App, eine Facharztterminvermittlung zur Videosprechstunde, u. a. mit Dermatologen (inkl. Fotoupload), an.
Die AOK PLUS hat ein spezialisiertes Service-Team, welches dabei unterstützt Behandlungsfehler zu klären.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt (Tel.: 0981 188910-7)
Die AOK PLUS bietet eine zentrale Beschwerdestelle unter der kostenfreien Servicehotline 0800 22 46 46 5 an.
Ein strukturiertes Beschwerdemanagement ist bei der BKK ProVita vorhanden.
Die AOK PLUS erstattet für Antiallergene Bettzwischenbezüge (Matratze, Decke und Kissen) 100% der Kosten bis maximal 100 Euro je Set.
Bei einer ärztlichen Verordnung zahlt die BKK ProVita einen einmaligen Zuschuss von maximal 50,00 € für den Erwerb einer antiallergenen Standard-Ausführung (Kissen-, Decken- und Matratzenbezug).
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK PLUS für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die AOK PLUS bietet auch Haushaltshilfe für Schwangere und junge Muttis, die bereits ein Kind (bis 12 LJ.) im Haushalt haben und diesen aufgrund der Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs oder der Rückbildungsgymnastik nicht weiterführen können.
Versicherte der AOK PLUS können Haushaltshilfe bei vorliegen einer akuten schweren Krankheit/ Verschlimmerung einer Erkrankung für die Dauer von bis zu 6 Wochen erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet.
Zusätzlich können weitere Kosten für die Osteopathie über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die BKK ProVita erstattet Osteopathie-Behandlungen pro Versicherten einen Betrag in Höhe von 100%, max. 150 Euro pro Jahr im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus. Versicherte bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten max. 250 Euro pro Jahr.
Die Kosten für homöopathische Behandlungen (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis) durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die BKK ProVita übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).
Die AOK PLUS übernimmt verordnungsfähige anthroposophische Therapien im Rahmen von Rehamaßnahmen.
Kunsttherapie: Die AOK PLUS bietet für Kinder und Jugendliche (Vollendung 10. Lj. bis Vollendung 18. Lj.), welche an wiederkehrenden Kopfschmerzen, verbunden mit Schulfehltagen, leiden, ein besonderes Angebot in dem u.a. Module zur Kunsttherapie angeboten werden.
Die Kosten für weitere anthroposophische Therapien, wie z. B. Heileurythmie und Rhythmische Massagen können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
- Akupunktur (z.B. für Schwangere zur Geburtsvorbereitung)
- Kostenfreie Kurse (z. B. Qi Gong, Tai Chi)
- Alternative Krebstherapie (z. B. Protonentherapie, Stereotaktische Bestrahlung und Radiochirurgie, Magnetresonanz-Linearbeschleuniger „MR-Linac“)
- Zwei kostenfreie Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) für z. B. Yoga, Pilates, autogenes Training
Zusätzlich können die Kosten für weitere Naturheilverfahren (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis), wie z. B. Akupunktur, Ayurveda, Blutegeltherapien, Fastenkuren, Feldenkrais und Kinesiologie durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Kosten für rezeptfreie Medikamente (z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die BKK ProVita übernimmt die Kosten für Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie. Die Kosten werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus mit bis zu 160 Euro im Jahr erstattet. Versicherte bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten max. 250 Euro pro Jahr.
Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr.
Außerdem: Während einer genehmigten Kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (50,- EUR pro Kalenderhalbjahr).
Zusätzliche können weitere Kosten für durchgeführte Professionelle Zahnreinigungen über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK PLUS übernimmt als zusätzliche Leistung während der Schwangerschaft die Mehrkosten für alternative Zahnfüllungen (z.B. Keramik), im Rahmen des SchwangerschaftPLUS Paket.
Zusätzlich können Kosten für höherwertiger Zahnersatz (z.B. Brücke, Implantate), für Zahnkoren und Wurzelbehandlungen (z. B. Einsatz eines OP-Mikroskops und moderne Methoden zur Ermittlung der korrekten Wurzelkanal-Länge) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Erstattung von Zahnzusatzleistungen wie erweiterte Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung (z.B. Professionelle Zahnreinigung, Gebissabdruck, Zahnfüllung aus Kunststoff, Inlay, Onlay) sowie Zahnersatz und Zahnkronen (z.B. Brücke, Implantat) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen). Zahnmedizinischer Beratungsdienst, Zahncoach inkl. zahnärztliche Untersuchung, Online-Suche nach Zahnärzten über den AOK-Gesundheitsnavigator, Vorsorgemanager mit Vorsorgeerinnerungsservice, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft.
Zuschüsse für Brillengestell, Brillengläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen, zur Verbesserung der Sehstärke (Leistungserbringung durch Optiker, Augenärzte, Kontaktlinseninstitute), können über das Bonusprogramm in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge).
Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres haben einmal alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt.
Die AOK PLUS erstattet aller 2 Kalenderjahre, 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Für eine Basisuntersuchung werden maximal 60 Euro erstattet. Für eine erweiterte Untersuchung ohne Lungenfunktionstest liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 100 Euro und für eine erweiterte Untersuchung mit Lungenfunktionstest bei 120 Euro.
Zusätzlich übernimmt die AOK PLUS für Versicherte im Alter von 40 bis 49 Jahren mit bestehenden Risikofaktoren eine Früherkennungskoloskopie alle fünf Jahre mit bis zu 200 Euro.
Die AOK PLUS bietet ein Früherkennungsprogramm für Frauen und Männer mit familiärer Belastung für Brust- und Eierstockkrebs.
Inhalte sind: Risikofeststellung, Aufklärung, Beratung, Gendiagnostik, Beratung zu Prävention und Prophylaxe, intensiviertes Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm sowie Zweitmeinung. Innerhalb des Vertrages, werden auch Männer untersucht (Mutationsuntersuchung), da diese häufig die Überträger und Vererber der Erkrankung sind.
Kurs: Prävention von Brustkrebs
Die BKK ProVita übernimmt einmal jährlich die Kosten (in Höhe von 80 Euro) für die Tastuntersuchung im Rahmen der Brustkrebsvorsorge ihres Partnerunternehmens „Discovering Hands“.
Die AOK PLUS bezuschusst ambulante Vorsorgekuren mit 16 EUR/Kalendertag für entstandene Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren:
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren.
Innerhalb der AOK-Klinik Rügen auch als Familienkur mit Gesundheitswoche für den Partner (mit bis zu 320 EUR Präventionszuschuss)
Die Kosten einer stationären Vorsorgemaßnahme werden von der AOK PLUS übernommen.
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK ProVita als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
Multiparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT): Mit Hilfe dieses besonderen Versorgungsangebotes, lassen sich Prostatakarzinome frühzeitig erkennen und behandeln.
Familiencoach Krebs: Das Programm hilft Familienmitgliedern und Freunden dabei, sich selbst vor emotionaler, körperlicher oder sozialer Überlastung zu schützen. Außerdem liefert der Online-Coach umfangreiches Wissen über verschiedene Krebserkrankungen und beantwortet sozialrechtliche Fragen. Inhalte: Grafiken und Animationen, audio-geleitete Entspannungs- und Meditationsübungen, Video-Interviews.
Check-up PLUS – erweitertes Diabetesscreening zur Früherkennung von Diabetes-Risiken bzw. Diabetes-Erkrankungen.
Zusätzlich können weitere Kosten für u. a. Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung, der Taktilographie (discovering hands), den M2-PK Stuhltest (zur Früherkennung von Darmkrebs), den ThinPrep®-Pap-Test (zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs; testet auf Zellveränderungen) und den HPV-Test/zytologische Abstrichkontrolle (zur Früherkennung eines erhöhten Risikos für Gebärmutterhalskrebs; testet auf Infektion) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro erstattet werden.
Online-Hautcheck
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
• Kostenerstattung für: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Serotypen B und ACWY, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Neben den Standardimpfungen bezuschusst die BKK ProVita als Mehrleistung Schutzimpfungen, die aufgrund privater Urlaubsreisen notwendig werden. Die Kosten für Reiseschutzimpfungen werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus in Höhe von max. 250 Euro pro Kalenderjahr erstattet.
Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.
Für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene, Schutzimpfungen werden die tatsächlichen Kosten je Impfstoff mit dem dazugehörigen Honorar nach Vorlage der Rechnungen übernommen. Die Kosten werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus in Höhe von max. 250 € pro Kalenderjahr erstattet.
Die AOK PLUS unterstützt Ihre Versicherten mit kostenfreien Online-Programmen und innovativen Online-Coachings sowie , u.a. in den Bereichen, Ernährung, Entspannung, Stressbewältigung, Bewegung, Rücken und präventives Ganzkörpertraining.
Die BKK ProVita bezuschusst pro Kalenderjahr zwei zertifizierte Online-Fitness-Kurse zu 80 % bis zu einem Betrag von 236 EUR.
Bis zu 150,- EUR pro Jahr und pro Reise werden bezuschusst.
Einmal pro Kalenderjahr übernimmt die BKK ProVita die Kosten von bis zu 200 Euro für die aktive Teilnahme an einer Präventionsreise.
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) kostenlos teilnehmen.
Leistungen, die von der BKK ProVita selbst erbracht werden, werden ohne Kostenbeteiligungen durch die Versicherten gewährt. Die BKK ProVita darf maximal zwei Maßnahmen pro Versichertem je Kalenderjahr fördern.
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) kostenlos teilnehmen.
Für Leistungen von Fremdanbietern wird bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung ein Finanzierungszuschuss in Höhe von 80 % der entstandenen Kosten, maximal 236 Euro pro Kalenderjahr. Die BKK ProVita fördert maximal zwei Maßnahmen pro Versichertem je Kalenderjahr.
SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen:
Dazu zählen: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen, Online-Geburtsvorbereitungskurs, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft, zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro, Leistungen zur Minimierung des Frühgeburtenrisikos: z.B. Testhandschuhe (Einmalhandschuhe), Teststreifen bzw. Stäbchen, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft
Die BKK ProVita erstattet im Rahmen von BKK GesundPlus bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr für ausgewählte Leistungen. Versicherte bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr für ausgewählte Leistungen.
Mit dem AOK PLUS Bonusprogramm können AOK PLUS Versicherte Bonuspunkte für ihre gesunde Lebensweise sammeln. Dafür erhalten Sie einen Bonus von bis zu 300 Euro Geldprämie bzw. 600 Euro zweckgebundene Prämie für PLUS-Leistungen, pro Kalenderjahr.
BKK BonusVorsorge: Hier erhalten Sie direkt einen Geldbonus von 5 Euro für jede
erbrachte Vorsorge-Maßnahme.
BKK BonusPlus: Am Ende des Jahres werden Sie je nach der Anzahl der erfüllten Maßnahmen mit einem Geldbonus von maximal 200 EUR belohnt
Die AOK PLUS bietet einen Selbstbehalttarif mit einem Bonus bis zu 600 EUR (einkommensabhängig).
Jahresgehalt bis 18.000 EUR, Selbstbehalt 125 EUR, Prämie 100 EUR, max. Risiko 25 EUR,
Jahresgehalt 18.001 - 24.000 EUR, Selbstbehalt 230 EUR, Prämie 150 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 24.001 - 30.000 EUR, Selbstbehalt 330 EUR, Prämie 250 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 30.001 - 36.000 EUR, Selbstbehalt 440 EUR, Prämie 350 EUR, max. Risiko 90 EUR,
Jahresgehalt 36.001 - 50.850 EUR, Selbstbehalt 550 EUR, Prämie 450 EUR, max. Risiko 100 EUR,
Jahresgehalt ab 50.851 EUR, Selbstbehalt 720 EUR, Prämie 600 EUR, max. Risiko 120 EUR,
Die gleichzeitige Teilnahme an diesem Tarif und den Bonusprogrammen ist nicht möglich.
Bei der BKK ProVita wird ein Selbstbehalttarif angeboten.
Prämie pro Jahr 200 Euro, Selbstbehalt 300 Euro, max. Risiko 100 Euro.
Als Gegenleistung beteiligt sich das Mitglied im Krankheitsfall zum Beispiel an den Kosten für Heil- oder Hilfsmittel, für Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt (Selbstbehalt). Mehr als den maximalen Selbstbehalt in Höhe von 300 Euro muss aber niemand übernehmen.
Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist in Thüringen und Sachsen ab 18 Jahre möglich.
Das Hausarztprogramm (Hausarztzentrierte Versorgung / HzV) der BKK ProVita ist eine besondere Form der medizinischen Betreuung, bei der Sie Ihr Hausarzt als „Lotse“ durch das Gesundheitssystem begleitet. Ihr Hausarzt soll Sie umfänglich betreuen und nur im Bedarfsfall zur fachärztlichen oder stationären Weiterbehandlung überweisen.
AOK-Curaplan heißen die strukturierten Programme für chronisch kranke AOK-Versicherte. Folgende Programme werden angeboten: Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit und das Modul Herzinsuffizienz, Asthma und COPD.
Mit BKK MedPlus, sieht die BKK ProVita die optimale Versorgung chronisch Kranker als eine ihrer Hauptaufgaben an.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BARMER
- Vergleich zwischen AOK PLUS und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK PLUS und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK PLUS und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK PLUS und hkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK PLUS
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SBK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK PLUS und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Bayern
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Pronova BKK
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- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK24
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Bertelsmann BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Akzo Nobel Bayern
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