Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK ZF & Partner
Die AOK PLUS ist eine in Sachsen und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Dresden. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK PLUS betreut 2.763 Mitglieder und 3.499.629 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit über 140 Kundencentern wird eine flächendeckende und kompetente Beratung der Versicherten gewährleistet. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, z. B. 40 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, bis zu 180 Euro/Jahr für osteopathische Behandlungen, kostenfreie homöopathische Behandlungen, Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, Zuschuss für zusätzliche Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, kostenfreie Gesundheitskurse u. v. m. Die AOK PLUS zählt zu den günstigsten Krankenkassen und erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,80 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,40 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK PLUS die Testnote 1,1.
Die BKK ZF & Partner ist eine in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ursprünglich als Betriebskrankenkasse des Automobilzulieferers ZF Friedrichshafen gegründet ist die Kasse mittlerweile auch für betriebsfremde Versicherte geöffnet. Ihr Hauptsitz befindet sich in Koblenz.
Die BKK ZF & Partner betreut 76.630 Mitglieder und 100.153 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Mehrleistungen, u.a. in den Bereichen Schwangerschaft und alternative Heilmethoden. Der erhobene Zusatzbeitrag beträgt 2,10 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 16,70 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK ZF & Partner die Testnote 1,8.
Der Beitragssatz der AOK PLUS beträgt 16,40% (14,60% + 1,80%).
Der Beitragssatz der BKK ZF & Partner beträgt 16,7 % (14,6 % + 2,1 %).
Die AOK PLUS bietet mit über 130 Filialen in Sachsen und Thüringen ein dichtes Geschäftsstellennetz an.
bundesweit 12 Geschäftsstellen
Das Onlineportal „Meine AOK“ bietet Kunden der AOK PLUS rund um die Uhr viele vorteilhafte Funktionen, welche über die App als auch über den PC genutzt werden können. Hier eine Auswahl der wichtigsten Funktionen:
- Zugriff und Verwaltung von persönlichen Daten
- Digitales Postfach
- Anträge & Bescheinigungen sowie Rechnungen zur Kostenerstattungen einreichen (z. B. PZR, Osteopathie, Sportmedizinische Untersuchung, Impfungen)
- Krankmeldungen einreichen, Krankengeld beantragen sowie Krankheitszeiten der letzten vier Jahre einsehen
- Kinderkrankengeldbescheinigung einreichen, Kinderkrankengeld beantragen sowie genommene Kinderkrankengeldtage einsehen
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Bearbeitungsstatus von Anträgen nachverfolgen (z. B. Arbeitsunfähigkeit, Kinderpflegekrankengeld, Mutterschaftsgeld, PZR, Zuzahlungsbefreiung
- Mitgliedschaftsbescheinigung oder Studentenbescheinigung anfordern
- Elektronische Gesundheitskarte sowie Ersatzbescheinigung anfordern
Krankmeldungen, Datenänderungen oder Anträge können über die Online-Filiale hochgeladen werden.
Kostenfreie Service-Nummer: 0800 1059000 (7 Tage die Woche/24 Stunden täglich)
Die BKK ZF & Partner ist Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag bis 17:30 Uhr unter Telefon 07541 3908-0 erreichbar.
Unter der kostenfreien Servicehotline 0800 126 526 5 werden rund um die Uhr (365 Tage / 24 h) medizinische Anfragen durch Spezialisten beantwortet (AOK-Clarimedis).
Weitere kostenfreie Hotlines der AOK PLUS:
- AOK Baby-Telefon: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Arzneimittelberatung: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Call4fit (Ihr persönlicher Rat am Telefon zu Fitness und Ernährung): 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- AOK Mein Leben: 0800 2652222 678 (365 Tage / 24h)
- elektronische Patientenakte (ePA): 0800 2652222 905 (365 Tage / 24h)
- Auslandsnotfallhotline: 0049351320288 (365 Tage / 24h - individuelle Gebühren Ausland)
Pflegehotline 0851 213733-4
Die AOK PLUS hat in Sachsen und Thüringen über 130 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Außerdem gibt es Beratungstage und Filialen an Hochschulen/Universitäten. Zusätzlich werden Beratungen Zuhause angeboten und durchgeführt.
Geschäftsstellen: individuelle persönliche Beratung
Für jeden Versicherten gibt es einen persönlichen Ansprechpartner. Persönliche Beratung auf Wunsch auch außerhalb der Öffnungszeiten und zu Hause.
Neben dem Service über die Terminvermittlungsstelle, bietet die AOK PLUS innerhalb Ihrer Versorgungsverträge (z. B. bei psychischen Erkrankungen) oder innerhalb der Hausarztversorgung, spezielle Facharztterminvermittlung, an. Zusätzlich bietet die AOK PLUS, über die AOK NAVIDA App, eine Facharztterminvermittlung zur Videosprechstunde, u. a. mit Dermatologen (inkl. Fotoupload), an.
Facharzt-Programm in Baden-Württemberg „BKK.Mein Facharzt“ für Kardiologie und Gastroenterologie: mehr Beratungszeit und schnellere Termine
Die AOK PLUS hat ein spezialisiertes Service-Team, welches dabei unterstützt Behandlungsfehler zu klären.
Bei ärztlichen Behandlungsfehlern unterstützt die BKK die Versicherten durch Beratung und Aufklärung von Sachverhalten sowie Vermittlung von Gutachtern und Schlichtungsstellen.
Die AOK PLUS bietet eine zentrale Beschwerdestelle unter der kostenfreien Servicehotline 0800 22 46 46 5 an.
Feedback-Management durch Koordinationsstelle "Lob- und Beschwerde" für alle Bereiche
Die AOK PLUS erstattet für Antiallergene Bettzwischenbezüge (Matratze, Decke und Kissen) 100% der Kosten bis maximal 100 Euro je Set.
GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Hilfsmittel Antiallergie-Zwischenbezüge
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK PLUS für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die AOK PLUS bietet auch Haushaltshilfe für Schwangere und junge Muttis, die bereits ein Kind (bis 12 LJ.) im Haushalt haben und diesen aufgrund der Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs oder der Rückbildungsgymnastik nicht weiterführen können.
Die BKK ZF & Partner gewährt Haushaltshilfe über die Regelleistung hinaus. wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushalts nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer akuten Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird höchstens für 8 Stunden täglich und längstens für einen Zeitraum von 4 Wochen gewährt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Versicherte der AOK PLUS können Haushaltshilfe bei vorliegen einer akuten schweren Krankheit/ Verschlimmerung einer Erkrankung für die Dauer von bis zu 6 Wochen erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet.
Zusätzlich können weitere Kosten für die Osteopathie über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die BKK ZF & Partner erstattet bis zu 240 € pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, jedoch max. 40 € pro Sitzung.
Die Kosten für homöopathische Behandlungen (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis) durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Klassische Homöopathie: bis 100 % Kostenübernahme für Beratung und Behandlung durch qualifizierte Kassenärzte und Apotheken. Die BKK ZF & Partner übernimmt im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen homöopathische ärztliche Leistungen für ihre Versicherten.
Die AOK PLUS übernimmt verordnungsfähige anthroposophische Therapien im Rahmen von Rehamaßnahmen.
Kunsttherapie: Die AOK PLUS bietet für Kinder und Jugendliche (Vollendung 10. Lj. bis Vollendung 18. Lj.), welche an wiederkehrenden Kopfschmerzen, verbunden mit Schulfehltagen, leiden, ein besonderes Angebot in dem u.a. Module zur Kunsttherapie angeboten werden.
Die Kosten für weitere anthroposophische Therapien, wie z. B. Heileurythmie und Rhythmische Massagen können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
- Akupunktur (z.B. für Schwangere zur Geburtsvorbereitung)
- Kostenfreie Kurse (z. B. Qi Gong, Tai Chi)
Für Tai Chi und Qi gong erstattet die BKK ZF & Partner im Rahmen von qualitätsgeprüften Gesundheitskursen 100 % der Kosten für 2 Kurse bis 160 € pro Kalenderjahr.
- Alternative Krebstherapie (z. B. Protonentherapie, Stereotaktische Bestrahlung und Radiochirurgie, Magnetresonanz-Linearbeschleuniger „MR-Linac“)
- Zwei kostenfreie Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) für z. B. Yoga, Pilates, autogenes Training
Zusätzlich können die Kosten für weitere Naturheilverfahren (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis), wie z. B. Akupunktur, Ayurveda, Blutegeltherapien, Fastenkuren, Feldenkrais und Kinesiologie durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Alternative Heilmethoden
Shiatsu-Massage oder sonstige Massagen, z. B. Fußreflexzonenmassage, Akupunktur- oder Ganzkörpermassagen durch zugelassene ärztliche / physiotherapeutische Fachkräfte
Kosten für rezeptfreie Medikamente (z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die BKK ZF & Partner erstattet Kosten für auf Privatrezept ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis 100 € im Kalenderjahr, je Versicherten.
Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr.
Außerdem: Während einer genehmigten Kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (50,- EUR pro Kalenderhalbjahr).
Zusätzliche können weitere Kosten für durchgeführte Professionelle Zahnreinigungen über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Professionelle Zahnreinigung wird im Gesundheits-Bonus bonifiziert oder Nutzung des kostenfreien Angebots bei teilnehmenden Zahnarztpraxen über den Vertragspartner DentNet® (https://www.dentnet.de/zahnarztsuche).
Die AOK PLUS übernimmt als zusätzliche Leistung während der Schwangerschaft die Mehrkosten für alternative Zahnfüllungen (z.B. Keramik), im Rahmen des SchwangerschaftPLUS Paket.
Zusätzlich können Kosten für höherwertiger Zahnersatz (z.B. Brücke, Implantate), für Zahnkoren und Wurzelbehandlungen (z. B. Einsatz eines OP-Mikroskops und moderne Methoden zur Ermittlung der korrekten Wurzelkanal-Länge) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Erstattung von Zahnzusatzleistungen wie erweiterte Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung (z.B. Professionelle Zahnreinigung, Gebissabdruck, Zahnfüllung aus Kunststoff, Inlay, Onlay) sowie Zahnersatz und Zahnkronen (z.B. Brücke, Implantat) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen). Zahnmedizinischer Beratungsdienst, Zahncoach inkl. zahnärztliche Untersuchung, Online-Suche nach Zahnärzten über den AOK-Gesundheitsnavigator, Vorsorgemanager mit Vorsorgeerinnerungsservice, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft.
GesundPlus: Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B.
Zahnbehandlung
- Anästhesie (Vollnarkose) bei Weisheitszahnentfernung
- Fissuren-Versiegelung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- erweiterte kieferorthopädische Behandlung, z. B. Versiegelung von Glattflächen, Retainer
Zuschüsse für Brillengestell, Brillengläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen, zur Verbesserung der Sehstärke (Leistungserbringung durch Optiker, Augenärzte, Kontaktlinseninstitute), können über das Bonusprogramm in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. für Sehhilfen bei sportlichen Aktivitäten (GesundPlus)
Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge).
- Die BKK ZF & Partner übernimmt schon ab 15 Jahren die Kosten für die regelmäßige Untersuchung der Haut (1 x alle 2 Jahre) bei einem an dieser besonderen Versorgung teilnehmenden Dermatologen.
Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Vorsorge-Untersuchungen wie jährliches Hautkrebsscreening (GesundPlus)
Die AOK PLUS erstattet aller 2 Kalenderjahre, 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Für eine Basisuntersuchung werden maximal 60 Euro erstattet. Für eine erweiterte Untersuchung ohne Lungenfunktionstest liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 100 Euro und für eine erweiterte Untersuchung mit Lungenfunktionstest bei 120 Euro.
Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Sportmedizinische Untersuchungen
und Beratung durch zugelassene Vertragsarztpraxen nach ärztlicher Bescheinigung (GesundPlus)
Zusätzlich übernimmt die AOK PLUS für Versicherte im Alter von 40 bis 49 Jahren mit bestehenden Risikofaktoren eine Früherkennungskoloskopie alle fünf Jahre mit bis zu 200 Euro.
Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Vorsorge-Untersuchungen(GesundPlus)
Die AOK PLUS bietet ein Früherkennungsprogramm für Frauen und Männer mit familiärer Belastung für Brust- und Eierstockkrebs.
Inhalte sind: Risikofeststellung, Aufklärung, Beratung, Gendiagnostik, Beratung zu Prävention und Prophylaxe, intensiviertes Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm sowie Zweitmeinung. Innerhalb des Vertrages, werden auch Männer untersucht (Mutationsuntersuchung), da diese häufig die Überträger und Vererber der Erkrankung sind.
Kurs: Prävention von Brustkrebs
- GesundPlus : Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen, Ultraschalluntersuchung der Brust (Mamma-Sonographie)
Brustkrebsvorsorge (auch Männer): Gendignostik in der Uni Klinik Frankfurt am Main: Ausführliche Beratung, Indikationsstellung zur einer prophylaktischen OP, spezielle Voruntersuchungen
Die AOK PLUS bezuschusst ambulante Vorsorgekuren mit 16 EUR/Kalendertag für entstandene Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren:
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren.
Innerhalb der AOK-Klinik Rügen auch als Familienkur mit Gesundheitswoche für den Partner (mit bis zu 320 EUR Präventionszuschuss)
Die Kosten einer stationären Vorsorgemaßnahme werden von der AOK PLUS übernommen.
Für ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Badeorten in Deutschland übernimmt die BKK die vertraglichen Kosten für den Badearzt und die Kosten für die verordneten Heilmittel-Anwendungen(beispielsweise für Bäder und Massagen). Diese Kosten werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Zudem übernimmt sie einen Zuschuss für sonstigen Kosten (beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrkosten) bis 16 € täglich. Für stationäre Vorsorgeleistungen übernimmt die BKK die kompletten Kosten (beispielsweise für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung) in einer Vertrags-Vorsorgeeinrichtung.
Multiparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT): Mit Hilfe dieses besonderen Versorgungsangebotes, lassen sich Prostatakarzinome frühzeitig erkennen und behandeln.
Familiencoach Krebs: Das Programm hilft Familienmitgliedern und Freunden dabei, sich selbst vor emotionaler, körperlicher oder sozialer Überlastung zu schützen. Außerdem liefert der Online-Coach umfangreiches Wissen über verschiedene Krebserkrankungen und beantwortet sozialrechtliche Fragen. Inhalte: Grafiken und Animationen, audio-geleitete Entspannungs- und Meditationsübungen, Video-Interviews.
Check-up PLUS – erweitertes Diabetesscreening zur Früherkennung von Diabetes-Risiken bzw. Diabetes-Erkrankungen.
Zusätzlich können weitere Kosten für u. a. Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung, der Taktilographie (discovering hands), den M2-PK Stuhltest (zur Früherkennung von Darmkrebs), den ThinPrep®-Pap-Test (zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs; testet auf Zellveränderungen) und den HPV-Test/zytologische Abstrichkontrolle (zur Früherkennung eines erhöhten Risikos für Gebärmutterhalskrebs; testet auf Infektion) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro erstattet werden.
Es besteht im Rahmen dess Check-Ups einmalig auch der Anspruch auf ein Hepatitis-B und Hepatitis-C-Screening.
- GesundPlus - Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen
- mpMRT Prostata und MRT/CT vom Herzen
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
• Kostenerstattung für: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Serotypen B und ACWY, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Reise-Schutzimpfungen: bis 250 € jährliche Kostenbeteiligung für empfohlene Impfungen Ihrer Urlaubsreisen ins Ausland.
Die Malaria-Prophylaxe wird zusätzlich mit 50 % (max. 25 €) bezuschusst.
Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.
Die BKK ZF & Partner übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung unabhängig vom Alter.
Die AOK PLUS unterstützt Ihre Versicherten mit kostenfreien Online-Programmen und innovativen Online-Coachings sowie , u.a. in den Bereichen, Ernährung, Entspannung, Stressbewältigung, Bewegung, Rücken und präventives Ganzkörpertraining.
Neben Online-Gesundheits-Kursen bietet die BKK ZF & Partner auch zusätzliche kostenlose Online-Gesundheitsangebote an, wie Tutorials, Workouts, sowie Videos mit Einzelübungen für bestimmt Körperbereiche wie auch ganze Kurseinheiten, die in Form von Videos online gestellt werden.
Bis zu 150,- EUR pro Jahr und pro Reise werden bezuschusst.
bis 200 € zahlt die BKK ZF & Partner für eine zertifizierte Gesundheitsreise im Kalenderjahr.
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) kostenlos teilnehmen.
100 % Kostenübernahme gibt es für 2 qualifizierte Gesundheitskurse, bis 200 € jährlich,
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) kostenlos teilnehmen.
100 % Kostenübernahme gibt es für 2 qualifizierte Gesundheitskurse, bis 200 € jährlich
SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen:
Dazu zählen: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen, Online-Geburtsvorbereitungskurs, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft, zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro, Leistungen zur Minimierung des Frühgeburtenrisikos: z.B. Testhandschuhe (Einmalhandschuhe), Teststreifen bzw. Stäbchen, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft
Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen
- Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft: bis 300 € Kostenübernahme für ausgewählte Leistungen
- Reise-Schutzimpfungen: Kostenbeteiligung bis 250 € jährlich für empfohlene Impfungen Ihrer Urlaubsreisen ins Ausland.
- Gesundheitsbonus: 10 € für jede Maßnahme - ohne Limit - für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunden Aktivitäten
Mit dem AOK PLUS Bonusprogramm können AOK PLUS Versicherte Bonuspunkte für ihre gesunde Lebensweise sammeln. Dafür erhalten Sie einen Bonus von bis zu 300 Euro Geldprämie bzw. 600 Euro zweckgebundene Prämie für PLUS-Leistungen, pro Kalenderjahr.
Gesundheitsbonus für jede Maßnahme - ohne Limit - für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunden Aktivitäten
Die AOK PLUS bietet einen Selbstbehalttarif mit einem Bonus bis zu 600 EUR (einkommensabhängig).
Jahresgehalt bis 18.000 EUR, Selbstbehalt 125 EUR, Prämie 100 EUR, max. Risiko 25 EUR,
Jahresgehalt 18.001 - 24.000 EUR, Selbstbehalt 230 EUR, Prämie 150 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 24.001 - 30.000 EUR, Selbstbehalt 330 EUR, Prämie 250 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 30.001 - 36.000 EUR, Selbstbehalt 440 EUR, Prämie 350 EUR, max. Risiko 90 EUR,
Jahresgehalt 36.001 - 50.850 EUR, Selbstbehalt 550 EUR, Prämie 450 EUR, max. Risiko 100 EUR,
Jahresgehalt ab 50.851 EUR, Selbstbehalt 720 EUR, Prämie 600 EUR, max. Risiko 120 EUR,
Die gleichzeitige Teilnahme an diesem Tarif und den Bonusprogrammen ist nicht möglich.
Alle Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige über 18 Jahre, die selten oder nur zu Vorsorgeuntersuchungen einen Arzt aufsuchenn, können beim Wahltarif Prämienzahlung der BKK ZF & Partner eine jährliche Prämie erhalten.
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 300,00 bis 500,00 €, jährliche Prämie bis 40 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 500,01 bis 1000,00 €, jährliche Prämie bis 75 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 1000,01 bis 2000,00 €, jährliche Prämie bis 150 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen von 2000,01 bis 3000,00 €, jährliche Prämie bis 250 €
- mon. beitragspflichtiges Bruttoeinkommen ab 3000,01 €, jährliche Prämie bis 350 €
Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist in Thüringen und Sachsen ab 18 Jahre möglich.
Ein Hausarztmodell wird angeboten. Das Programm eignet sich besonders für Versicherte, die häufig Kontakt zu ihrem niedergelassenen Hausarzt haben. Der betreuende Arzt übernimmt bei der Hausarztzentrierten Versorgung eine besondere Verantwortung.
Zusätzlich gibt es in Baden-Württemberg das Facharzt-Programm „BKK.Mein Facharzt“ , welches die Fachgebiete Kardiologie für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Gastroenterologie für Magen-Darm-Erkrankungen umfasst.
Gesundheitscheckup ab 35. Lj. kann durch die Teilnahmen an der HZV
alle zwei statt drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Versicherte in Baden-Württemberg können sich zusätzlich in VerahTOPVersorgt
einschreiben. VERAH sind medizinische Fachangestellte, die durch eine qualifizierte
Weiterbildung arztentlastende Aufgaben übertragen bekommmen und dadurch
die umfassende Patientenbetreuung sicherstellen.
AOK-Curaplan heißen die strukturierten Programme für chronisch kranke AOK-Versicherte. Folgende Programme werden angeboten: Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit und das Modul Herzinsuffizienz, Asthma und COPD.
Die BKK ZF & Partner bietet für ihre Versicherten, die an Diabetes mellitus, koronarer Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma oder der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung COPD erkrankt sind, strukturierte Behandlungsprogramme, auch Disease Management Programme (DMP) genannt, unter dem Namen BKK MedPlus an.
- Osteoporose - nur in den Bundesländern Schleswig-Holstein und NRW
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen AOK Bayern und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und IKK classic
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und Debeka BKK
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und energie-BKK
- Vergleich zwischen BKK firmus und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK exklusiv und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Diakonie und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen Bertelsmann BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Technoform und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen bkk melitta hmr und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Herkules und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und BARMER
- Vergleich zwischen BKK DürkoppAdler und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Public und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK Faber-Castell & Partner und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und BKK ProVita
- Vergleich zwischen Salus BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und BKK Linde
- Vergleich zwischen TUI BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen Continentale Betriebskrankenkasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und AOK NordWest
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK24 und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK ZF & Partner und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen IKK Brandenburg und Berlin und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und BKK ZF & Partner