Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK Südwest
Die AOK PLUS ist eine in Sachsen und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Dresden. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK PLUS betreut 2.767.459 Mitglieder und 3.498.559 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit über 140 Kundencentern wird eine flächendeckende und kompetente Beratung der Versicherten gewährleistet. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, z. B. 40 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, bis zu 180 Euro/Jahr für osteopathische Behandlungen, kostenfreie homöopathische Behandlungen, Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, Zuschuss für zusätzliche Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, kostenfreie Gesundheitskurse u. v. m. Die AOK PLUS zählt zu den günstigsten Krankenkassen und erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,10 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,70 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK PLUS die Testnote 1,1.
Die IKK Südwest ist eine in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland geöffnete Krankenkasse. Die Innungskrankenkassen entwickelten sich im 19. Jahrhundert aus Gesellenbruderschaften und gewährleisteten somit die Krankenversicherung der Handwerker. Mittlerweile sind die IKKn jedoch für alle Versicherten geöffnet. Die IKK Südwest entstand zum 01.07.2009 aus einer Fusion von IKK Südwest-Direkt und IKK Südwest-Plus. Der Hauptsitz der IKK Südwest befindet sich in Saarbrücken.
Die IKK Südwest betreut 486.214 Mitglieder und 641.252 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, z.B. in den Bereichen Schwangerschaft und alternative Heilmethoden. Die IKK Südwest erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,25 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,85 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die IKK Südwest die Testnote 1,2.


Der Beitragssatz der AOK PLUS beträgt 17,70% (14,60% + 3,10%).


Der Beitragssatz der IKK Südwest beträgt 17,85% (14,60% + 3,25%).


Die AOK PLUS bietet mit über 130 Filialen in Sachsen und Thüringen ein dichtes Geschäftsstellennetz an.


Die IKK Südwest hat 17 Geschäftsstellen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.


Das Onlineportal „Meine AOK“ bietet Kunden der AOK PLUS rund um die Uhr viele vorteilhafte Funktionen, welche über die App als auch über den PC genutzt werden können. Hier eine Auswahl der wichtigsten Funktionen:
- Zugriff und Verwaltung von persönlichen Daten
- Digitales Postfach
- Anträge & Bescheinigungen sowie Rechnungen zur Kostenerstattungen einreichen (z. B. PZR, Osteopathie, Sportmedizinische Untersuchung, Impfungen)
- Krankmeldungen einreichen, Krankengeld beantragen sowie Krankheitszeiten der letzten vier Jahre einsehen
- Kinderkrankengeldbescheinigung einreichen, Kinderkrankengeld beantragen sowie genommene Kinderkrankengeldtage einsehen
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Bearbeitungsstatus von Anträgen nachverfolgen (z. B. Arbeitsunfähigkeit, Kinderpflegekrankengeld, Mutterschaftsgeld, PZR, Zuzahlungsbefreiung
- Mitgliedschaftsbescheinigung oder Studentenbescheinigung anfordern
- Elektronische Gesundheitskarte sowie Ersatzbescheinigung anfordern


Die kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle „Meine IKK Südwest“ ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Mit der IKK Südwest App können Versicherte direkt mit der IKK Südwest in Kontakt treten und ihre Gesundheitsangelegenheiten ganz bequem von zu Hause oder von unterwegs aus erledigen. Die App kann kostenfrei für Android und Apple iOS im jeweiligen App-Store herunterladen werden.


Kostenfreie Service-Nummer: 0800 1059000 (7 Tage die Woche/24 Stunden täglich)


24h, 7 Tage in der Woche ist die IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 kostenfrei erreichbar.


Unter der kostenfreien Servicehotline 0800 126 526 5 werden rund um die Uhr (365 Tage / 24 h) medizinische Anfragen durch Spezialisten beantwortet (AOK-Clarimedis).


Über die IKK Medizin-Hotline erhält man durch medizinisches Fachpersonal (Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte etc.) professionellen Rat zu Behandlungsmöglichkeiten, Krankheitsbildern oder Vorbeugungsmaßnahmen.


Weitere kostenfreie Hotlines der AOK PLUS:
- AOK Baby-Telefon: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Arzneimittelberatung: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Call4fit (Ihr persönlicher Rat am Telefon zu Fitness und Ernährung): 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- AOK Mein Leben: 0800 2652222 678 (365 Tage / 24h)
- elektronische Patientenakte (ePA): 0800 2652222 905 (365 Tage / 24h)
- Auslandsnotfallhotline: 0049351320288 (365 Tage / 24h - individuelle Gebühren Ausland)


Auslandsnotfall-Hotline, Behandlungsfehler-Hotline, Zweitmeinungsverfahren-Hotline, Organspende-Hotline, Pflege-Hotline, Zahn-Hotline, Ernährungsberatungs- (Iss-gesund)-Hotline, Gesundheits-Hotline


Die AOK PLUS hat in Sachsen und Thüringen über 130 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Außerdem gibt es Beratungstage und Filialen an Hochschulen/Universitäten. Zusätzlich werden Beratungen Zuhause angeboten und durchgeführt.


Allen Versicherten steht ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, den sie telefonisch oder per E-Mail erreichen können. Die Mitarbeiter beraten kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen und Wünschen zur Krankenversicherung. Persönliche Beratung ist auch live über Videotelefonie und Live-Chat möglich. Gerne vereinbaren die IKK Kundenberater auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten.


Neben dem Service über die Terminvermittlungsstelle, bietet die AOK PLUS innerhalb Ihrer Versorgungsverträge (z. B. bei psychischen Erkrankungen) oder innerhalb der Hausarztversorgung, spezielle Facharztterminvermittlung, an. Zusätzlich bietet die AOK PLUS, über die AOK NAVIDA App, eine Facharztterminvermittlung zur Videosprechstunde, u. a. mit Dermatologen (inkl. Fotoupload), an.


Der Arzt-Termin-Service der IKK Südwest unterstützt bei auftretenden Problemen mit den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung.


Die AOK PLUS hat ein spezialisiertes Service-Team, welches dabei unterstützt Behandlungsfehler zu klären.


Die IKK Südwest informiert, unterstützt und begleitet ihre Versicherten durch das gesamte Verfahren, beauftragt medizinische Gutachter und prüft mögliche Schadenersatzansprüche.


Die AOK PLUS bietet eine zentrale Beschwerdestelle unter der kostenfreien Servicehotline 0800 22 46 46 5 an.


Über die E-Mail servicemanagement@ikk-sw.de können Versicherte der IKK Südwest ihre Anliegen mitteilen.


Die AOK PLUS erstattet für Antiallergene Bettzwischenbezüge (Matratze, Decke und Kissen) 100% der Kosten bis maximal 100 Euro je Set.


Jeder Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose (Hausstaubmilbenallergie) hat Anspruch auf Allergiebettwäsche. Sie benötigen dazu eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.


Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK PLUS für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die AOK PLUS bietet auch Haushaltshilfe für Schwangere und junge Muttis, die bereits ein Kind (bis 12 LJ.) im Haushalt haben und diesen aufgrund der Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs oder der Rückbildungsgymnastik nicht weiterführen können.


Versicherte erhalten Haushaltshilfe, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB V vorliegen und das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Außerdem erbringt die IKK unter der Voraussetzung, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, Haushaltshilfe auch neben ambulanter ärztlicher Behandlung für die Dauer der Notwendigkeit längstens für 150 Einsatzstunden je Krankheitsfall, wenn dem Versicherten wegen Krankheit nicht möglich ist.


Versicherte der AOK PLUS können Haushaltshilfe bei vorliegen einer akuten schweren Krankheit/ Verschlimmerung einer Erkrankung für die Dauer von bis zu 6 Wochen erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.




Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet.
Zusätzlich können weitere Kosten für die Osteopathie über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Die IKK Südwest übernimmt je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Osteopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die IKK Südwest die Kosten für insgesamt bis zu zehn Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 40 Euro je Sitzung, insgesamt bis zu 400 Euro im Kalenderjahr.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt.


Die Kosten für homöopathische Behandlungen (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis) durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Für folgende Leistungen aus dem Bereich der Homöopathie werden die Koten erstattet: Erstanamnese, Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl und Folgeanamnese und Beratung.
Die Behandlung muss qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden.
Die IKK übernimmt je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Homöopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.


Die AOK PLUS übernimmt verordnungsfähige anthroposophische Therapien im Rahmen von Rehamaßnahmen.
Kunsttherapie: Die AOK PLUS bietet für Kinder und Jugendliche (Vollendung 10. Lj. bis Vollendung 18. Lj.), welche an wiederkehrenden Kopfschmerzen, verbunden mit Schulfehltagen, leiden, ein besonderes Angebot in dem u.a. Module zur Kunsttherapie angeboten werden.
Die Kosten für weitere anthroposophische Therapien, wie z. B. Heileurythmie und Rhythmische Massagen können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Die IKK Südwest übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Ausgeschlossen sind z. B. Musik- und Tanztherapie.


- Akupunktur (z.B. für Schwangere zur Geburtsvorbereitung)
- Kostenfreie Kurse (z. B. Qi Gong, Tai Chi)


Versicherte der IKK Südwest können Leistungen der TCM in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, sofern die Behandlung von einem qualifizierten Leistungserbringer erbracht wird.
Die IKK übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.


- Alternative Krebstherapie (z. B. Protonentherapie, Stereotaktische Bestrahlung und Radiochirurgie, Magnetresonanz-Linearbeschleuniger „MR-Linac“)
- Zwei kostenfreie Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) für z. B. Yoga, Pilates, autogenes Training
Zusätzlich können die Kosten für weitere Naturheilverfahren (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis), wie z. B. Akupunktur, Ayurveda, Blutegeltherapien, Fastenkuren, Feldenkrais und Kinesiologie durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Die IKK Südwest übernimmt im Rahmen des IKK Gesundheitskontos je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.


Kosten für rezeptfreie Medikamente (z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Die IKK Südwest erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Erstattung der Kosten erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke.


Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr.
Außerdem: Während einer genehmigten Kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (50,- EUR pro Kalenderhalbjahr).
Zusätzliche können weitere Kosten für durchgeführte Professionelle Zahnreinigungen über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Die professionelle Zahnreinigung können Versicherte einmal jährlich bis maximal 50 EUR bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet durchführen lassen.


Die AOK PLUS übernimmt als zusätzliche Leistung während der Schwangerschaft die Mehrkosten für alternative Zahnfüllungen (z.B. Keramik), im Rahmen des SchwangerschaftPLUS Paket.
Zusätzlich können Kosten für höherwertiger Zahnersatz (z.B. Brücke, Implantate), für Zahnkoren und Wurzelbehandlungen (z. B. Einsatz eines OP-Mikroskops und moderne Methoden zur Ermittlung der korrekten Wurzelkanal-Länge) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Über den Kooperationspartner dentaltrade kann hochwertiger Zahnersatz gefertigt werden (Zahnersatz zum "Nulltarif" und Festpreis für Implantate).


Erstattung von Zahnzusatzleistungen wie erweiterte Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung (z.B. Professionelle Zahnreinigung, Gebissabdruck, Zahnfüllung aus Kunststoff, Inlay, Onlay) sowie Zahnersatz und Zahnkronen (z.B. Brücke, Implantat) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen). Zahnmedizinischer Beratungsdienst, Zahncoach inkl. zahnärztliche Untersuchung, Online-Suche nach Zahnärzten über den AOK-Gesundheitsnavigator, Vorsorgemanager mit Vorsorgeerinnerungsservice, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft.


Unter dem Programm IKK Zahngesund erhalten Versicherte eine professionelle Beratung, ein interessenunabhängiges Zweitmeinungsverfahren und die Möglichkeit, durch den Kooperationspartner Medikompass, Einsparungen beim Eigenanteil von Zahnersatz zu erzielen.
Die IKK Südwest beteiligt sich über das gesetzliche Maß hinaus an den Kosten für die Zahnversiegelung bei Kindern und Jugendlichen vom sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Form einer Fissurenversiegelung der vorderen Backenzähne (Prämolaren). Leistungsumfang: Erstattung einmal jährlich je Versicherten, bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens 50 Euro.
Zusätzliche Kostenerstattung in Höhe von max. 100 Euro/Kalenderjahr bei
chirurgischer Entfernung von mindestens einem Weisheitszahn bis zur Vollendung
des 26. Lebensjahres in Form einer Vollnarkose, einer oralen bzw. intravenösen
Sedierung, einer Hypnosebehandlung oder einer Lachgas-Sedierung.


Zuschüsse für Brillengestell, Brillengläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen, zur Verbesserung der Sehstärke (Leistungserbringung durch Optiker, Augenärzte, Kontaktlinseninstitute), können über das Bonusprogramm in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.


Im Rahmen des Gesundheitsbonus werden bis zu 120 Euro jährlich für Brillen und Kontaktlinsen erstattet.


Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge).


Die IKK Südwest übernimmt für Versicherte ab dem 20. Lebensjahr 100% der Kosten der jährlichen Hautkrebsvorsorge im Bundesland Saarland auf Grundlage eines Vertrages mit der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Alle Versicherte mit Wohnort im Saarland können zusätzliche Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro über das IKK Gesundheitskonto beantragen.
Versicherten mit Wohnort außerhalb des Saarlandes erstattet die IKK Südwest über das IKK Gesundheitskonto die Kosten für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung in Höhe von bis zu 30 Euro.
Die IKK Südwest bietet ihren Versicherten darüber hinaus gemeinsam mit der Online Doctor 24 GmbH die Online-Konsultation eines Hautarztes im Rahmen eines Vertrages über eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V an. Die Wartezeit bis zur hautärztlichen Ersteinschätzung beträgt hierbei maximal 48 Stunden.


Die AOK PLUS erstattet aller 2 Kalenderjahre, 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Für eine Basisuntersuchung werden maximal 60 Euro erstattet. Für eine erweiterte Untersuchung ohne Lungenfunktionstest liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 100 Euro und für eine erweiterte Untersuchung mit Lungenfunktionstest bei 120 Euro.


Eine Erstattung erfolgt unter der Vorlage der Rechnung einmal je Kalenderjahr für die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 150 Euro, sofern die Untersuchung von einem zugelassenen Leistungserbringer mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin durchgeführt wurde.


Zusätzlich übernimmt die AOK PLUS für Versicherte im Alter von 40 bis 49 Jahren mit bestehenden Risikofaktoren eine Früherkennungskoloskopie alle fünf Jahre mit bis zu 200 Euro.


Die IKK Südwest erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.


Die AOK PLUS bietet ein Früherkennungsprogramm für Frauen und Männer mit familiärer Belastung für Brust- und Eierstockkrebs.
Inhalte sind: Risikofeststellung, Aufklärung, Beratung, Gendiagnostik, Beratung zu Prävention und Prophylaxe, intensiviertes Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm sowie Zweitmeinung. Innerhalb des Vertrages, werden auch Männer untersucht (Mutationsuntersuchung), da diese häufig die Überträger und Vererber der Erkrankung sind.
Kurs: Prävention von Brustkrebs


Mammografie bei Frauen ohne relevante Risikofaktoren/außerhalb der Empfehlungen der GBA gibt es ohne Altersbeschränkung.
Die IKK erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.


Die AOK PLUS bezuschusst ambulante Vorsorgekuren mit 16 EUR/Kalendertag für entstandene Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Die Kosten einer stationären Vorsorgemaßnahme werden von der AOK PLUS übernommen.


- Ambulante Vorsorgeleistungen = 13 EUR am Tag


Multiparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT): Mit Hilfe dieses besonderen Versorgungsangebotes, lassen sich Prostatakarzinome frühzeitig erkennen und behandeln.
Familiencoach Krebs: Das Programm hilft Familienmitgliedern und Freunden dabei, sich selbst vor emotionaler, körperlicher oder sozialer Überlastung zu schützen. Außerdem liefert der Online-Coach umfangreiches Wissen über verschiedene Krebserkrankungen und beantwortet sozialrechtliche Fragen. Inhalte: Grafiken und Animationen, audio-geleitete Entspannungs- und Meditationsübungen, Video-Interviews.
Check-up PLUS – erweitertes Diabetesscreening zur Früherkennung von Diabetes-Risiken bzw. Diabetes-Erkrankungen.
Zusätzlich können weitere Kosten für u. a. Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung, der Taktilographie (discovering hands), den M2-PK Stuhltest (zur Früherkennung von Darmkrebs), den ThinPrep®-Pap-Test (zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs; testet auf Zellveränderungen) und den HPV-Test/zytologische Abstrichkontrolle (zur Früherkennung eines erhöhten Risikos für Gebärmutterhalskrebs; testet auf Infektion) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro erstattet werden.


Gesundheits Check-up außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs, Doppler-Sonographie der hinversorgenden Gefäße, Ultraschalluntersuchungen außerhalb des Leistungskataloges, Untersuchung zur Früherkennung von Schwachsichtigkeit und Schielen.
Die IKK erstattet je Versicherten und je Leistung einmal je Kalenderjahr die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro.


Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
• Kostenerstattung für: Cholera, Dengue-Fieber, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Serotypen B und ACWY, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.


Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus und Malariaprophylaxe werden in voller Höhe erstattet. 100 % der Kosten, bis zu 300,- Euro pro Versicherten und Kalenderjahr (inkl. der ärztlichen Leistung).


Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.


Kostenerstattung der Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) für Nicht-Risikopatienten erfolgt in voller Höhe.


Die AOK PLUS unterstützt Ihre Versicherten mit kostenfreien Online-Programmen und innovativen Online-Coachings, u.a. in den Bereichen, Ernährung, Entspannung, Stressbewältigung, Bewegung, Rücken und präventives Ganzkörpertraining.


Für zertifizierte Online-Fitness-Kurse gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe von
80 v. H. der Kosten, maximal 150,00 Euro, mindestens 75,00 Euro je Kurs, sofern die tatsächlichen Kosten des Kurses 75,00 Euro übersteigen.
Betragen die tatsächlichen Kosten des Kurses weniger als 75,00 Euro, gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Kostenübernahme für jeden Versicherten beträgt dabei für insgesamt zwei Kurse bis zu maximal 300,00 Euro pro Kalenderjahr.


Bis zu 150,- EUR pro Jahr und pro Reise werden bezuschusst. Gesundheitsreisen-/wochen in der AOK Klinik Rügen (Wiek): Im Rahmen einer Mutter/Vater-Kind-Kur kann der Partner eine Gesundheitswoche in der Einrichtung durchführen und erhält einen Präventionszuschuss in Höhe von 320 EUR erstattet.


Mit IKK Balance präsentiert die IKK ein exklusives Programm für Gesundheitsreisen. Dabei kann man in renommierten Häusern in ganz Deutschland das individuelle Balance-Programm in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung auswählen. Der Zuschuss der IKK Südwest beträgt je Versicherten 200 Euro pro Kalenderjahr.


Die AOK Plus bietet eigene Gesundheitskurse an. Versicherte können insgesamt an bis zu zwei Gesundheitskursen pro Kalenderjahr über je einen Gesundheitsgutschein kostenlos teilnehmen.


Die IKK Südwest bietet eigene kostenfreie Gesundheitskurse unter https://gesundbleiben.ikk-suedwest.de an.


Versicherte können an bis zu zwei Gesundheitskursen pro Kalenderjahr über je einen Gesundheitsgutschein kostenlos teilnehmen.


Für zertifizierte Kurse von anderen Anbietern gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe von 80 v. H. der Kosten, maximal 150,00 Euro, mindestens 75,00 Euro je Kurs, sofern die tatsächlichen Kosten des Kurses 75,00 Euro übersteigen.
Betragen die tatsächlichen Kosten des Kurses weniger als 75,00 Euro, gewährt die IKK einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Kostenübernahme für jeden Versicherten beträgt dabei für insgesamt zwei Kurse bis zu maximal 300,00 Euro pro Kalenderjahr.
Für Kinder, Jugendliche sowie Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Zuschuss zu den Kosten 100 v. H., unter Beachtung des jeweiligen Maximalbudgets pro Kalenderjahr.


SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen:
Dazu zählen: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen, Online-Geburtsvorbereitungskurs, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft, zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro, Leistungen zur Minimierung des Frühgeburtenrisikos: z.B. Testhandschuhe (Einmalhandschuhe), Teststreifen bzw. Stäbchen, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft


Mit dem Gesundheitskonto der IKK Südwest stehen jedem Mitglied vier Leistungspakete (Alternativmedizin, Schwangerschaft, Vorsorge, Zahngesundheit) zur Verfügung. Die Leistungen des IKK Gesundheitskontos können sowohl von den Mitgliedern als auch von familienversicherten Angehörigen in Anspruch genommen werden.


Beim AOK PLUS Bonusprogramm können Versicherte 240 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Fitnesstracking = 90 EUR
Gesundheitsziele AOK Navida: 60 EUR
Mitgliedschaft im Sportverein = 10 EUR
Mitgliedschaft im Fitnessstudio = 10 EUR
Kauf Fitnesstracker = 10 EUR
Sportmedizinische Untersuchung = 5 EUR
Teilnahme Sportveranstaltung = 5 EUR
Sportabzeichen = 5 EUR
Rauchentwöhnungskurs = 5 EUR
Zahnvorsorge = 5 EUR
Professionelle Zahnreinigung = 5 EUR
3 Impfungen = 15 EUR
Blutspende- oder Plasmaspende = 10 EUR
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung = 5 EUR


Beim Bonusprogramm der IKK Südwest können Versicherte max. 60 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Bonifiziert werden folgende Maßnahmen:
- 10 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro 2. Schutzimpfung
- 10 Euro 3. Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro Check-Up Gesundheitsuntersuchung
- 10 Euro Blutspende
- 10 Euro Gesundheitskurs
- 10 Euro Organ- oder Knochenmarkspenderausweis
- 10 Euro Teilnahme Selbsthilfegruppe
- 10 Euro Teilnahme an einer Gesundheitsveranstaltung
- 10 Euro Betriebs-/Hochschulsport
- 10 Euro Deutsches Schwimmabzeichen
- 10 Euro Deutsches Sportabzeichen
- 10 Euro Deutsches Wanderabzeichen
- 10 Euro deutsches Feuerwehr-Fitnessabzeichen
- 10 Euro Mitgliedschaft in einem Sportverein
- 10 Euro aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio


Die AOK PLUS bietet ihren Versicherten ein Bonusmodell, das in elektronischer Form (per "Meine AOK“-App) oder auch in Papierform durchgeführt werden kann. Für die Durchführung verschiedener Gesundheitsaktivitäten gewährt die AOK PLUS eine jährlich wiederholbare Barprämie aus dem Sport- und Gesundheitsbereich von bis zu 240 Euro bzw. 480 Euro als zweckgebundene Prämie für PLUS-Leistungen.
Das Besondere ist, dass Teilnehmer, welche die "Meine AOK“-App nutzen, sich einen Teil der 240 Euro über sportliche Aktivitäten wie zum Beispiel Joggen oder Radfahren sichern können. Diese Aktivitäten werden digital (z. B. via Fitnesstracker oder Schrittzähler) erfasst und mit bis zu 90 Euro Geldbonus bzw. 180 Euro zweckgebundener Prämie für PLUS-Leistungen kalenderjährlich belohnt. Zusätzlich können sich die Teilnehmer über die AOK NAVIDA App durch das Erreichen von Gesundheitszielen weitere 60 Euro Geldbonus bzw. 120 Euro zweckgebundener Prämie für PLUS-Leistungen pro Kalenderjahr bonifizieren lassen.
Gesammelte Bonuspunkte können in die Folgejahre übertragen werden.
In bestimmten zeitlichen Abständen ist auch eine Barprämie von 300 Euro bzw. 600 Euro als zweckgebundene Prämie für PLUS-Leistungen möglich.


Beim Nachweis von zwei Maßnahmen erhalten die Mitglieder bei der IKK Südwest über den IKK Aktivbonus 60 Euro Barprämie im Jahr.
Bei erfolgreiche Teilnahme am Bonusprogramm IKK NOW gewährt die IKK Südwest ihren Versicherten eine kalenderjährliche Barprämie in Höhe von 300,- Euro.


Die AOK PLUS bietet einen Selbstbehalttarif mit einem Bonus bis zu 600 EUR (einkommensabhängig).
Jahresgehalt bis 18.000 EUR, Selbstbehalt 125 EUR, Prämie 100 EUR, max. Risiko 25 EUR,
Jahresgehalt 18.001 - 24.000 EUR, Selbstbehalt 230 EUR, Prämie 150 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 24.001 - 30.000 EUR, Selbstbehalt 330 EUR, Prämie 250 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 30.001 - 36.000 EUR, Selbstbehalt 440 EUR, Prämie 350 EUR, max. Risiko 90 EUR,
Jahresgehalt 36.001 - 50.850 EUR, Selbstbehalt 550 EUR, Prämie 450 EUR, max. Risiko 100 EUR,
Jahresgehalt ab 50.851 EUR, Selbstbehalt 720 EUR, Prämie 600 EUR, max. Risiko 120 EUR,
Die gleichzeitige Teilnahme an diesem Tarif und den Bonusprogrammen ist nicht möglich.


IKK-Wahltarif Selbstbehalt wird von der IKK Südwest angeboten:
Jahreseinkommen ab 18.000 €: Prämie 150 €, Selbstbehalt 210 €, max. Risiko 60 €
Jahreseinkommen ab 36.000 €: Prämie 300 €, Selbstbehalt 420 €, max. Risiko 120 €




Der IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung bietet eine maximale Rückerstattung in Höhe von bis zu 150 € jährlich (mind. Jahreseinkommen: 18.000 €).




Bei einer Kombination der beiden Wahltarife ist eine max. Prämie in Höhe von bis zu 1.350 € innerhalb der Bindungsfrist von 3 Jahren möglich.


Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist in Thüringen und Sachsen ab 18 Jahre möglich.


Versicherte können im gesamten Versorgungsgebiet (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) einen der teilnehmenden Hausärzte als ersten Ansprechpartner (Hausarztmodell) und somit zentralen Knotenpunkt ihrer gesundheitlichen Versorgung auswählen. An diesen sind sie daraufhin auch für ein Jahr gebunden. Ziel ist die Gewährleistung einer koordinierten und qualitätsorientierten Versorgung.


AOK-Curaplan heißen die strukturierten Programme für chronisch kranke AOK-Versicherte. Folgende Programme werden angeboten: Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit und das Modul Herzinsuffizienz, Asthma und COPD.


Für chronische Erkrankungen wurden spezielle Behandlungsprogramme – sogenannte Disease-Management-Programme (DMP) – entwickelt, die bei der IKK Südwest unter dem Namen IKKpromed angeboten werden. Für folgende Diagnosen bieten wir IKKpromed-Programme an: Asthma und andere chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen, Brustkrebs, Diabetes mellitus, Typ 1 (nicht in Bremen) und Typ 2, Koronare Herzerkrankungen (zum Beispiel Herzinfarkt)
Versicherte können sich die Teilnahme im Rahmen des IKK Gesundheitsbonus einmal jährlich mit 10,- bzw. 20,- Euro bonifizieren lassen.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen hkk und IKK Südwest
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Hessen und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und IKK Südwest
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und IKK Südwest
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und IKK Südwest
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