Vergleich zwischen AOK PLUS und KKH Kaufmännische Krankenkasse
Die AOK PLUS ist eine in Sachsen und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Dresden. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK PLUS betreut 2.763 Mitglieder und 3.499.629 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit über 140 Kundencentern wird eine flächendeckende und kompetente Beratung der Versicherten gewährleistet. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, z. B. 40 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, bis zu 180 Euro/Jahr für osteopathische Behandlungen, kostenfreie homöopathische Behandlungen, Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, Zuschuss für zusätzliche Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, kostenfreie Gesundheitskurse u. v. m. Die AOK PLUS zählt zu den günstigsten Krankenkassen und erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,80 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,40 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK PLUS die Testnote 1,1.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihre Geschichte reicht bis ins Jahr 1890, in dem die KKH Kaufmännische Krankenkasse als „Kranken- und Begräbniskasse des Kaufmännischen Vereins zu Halle/Saale“ gegründet wurde. Zunächst war die Kasse nur für Angestellte in kaufmännischen Berufen wählbar, im Jahr 1996 erfolgte schließlich die Öffnung der Kasse für alle Versicherten. 2009 wurden die MetroAG Kaufhof BKK und die BKK der Allianz Gesellschaften in die Kasse eingegliedert. Der Hauptsitz der KKH Kaufmännische Krankenkasse befindet sich in Hannover.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse betreut 1.269.880 Mitglieder und 1.556.055 Versicherte. Mit rund 110 Servicestellen ermöglicht sie ihren Versicherten eine flächendeckende und zuverlässige Betreuung. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche innovative Behandlungsmodelle, z.B. bei chronischen Kopfschmerzen oder Rheuma. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,28 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,88 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die KKH Kaufmännische Krankenkasse die Testnote 1,3.
KKH Kaufmännische Krankenkasse
1,3(Wertung im letzten Test)
Der Beitragssatz der AOK PLUS beträgt 16,40% (14,60% + 1,80%).
Der Beitragssatz der KKH beträgt ab 01.08.2024 17,88% (14,6% + 3,28%).
Die AOK PLUS bietet mit über 130 Filialen in Sachsen und Thüringen ein dichtes Geschäftsstellennetz an.
Die KKH hat mehr als 100 Servicestellen.
Das Onlineportal „Meine AOK“ bietet Kunden der AOK PLUS rund um die Uhr viele vorteilhafte Funktionen, welche über die App als auch über den PC genutzt werden können. Hier eine Auswahl der wichtigsten Funktionen:
- Zugriff und Verwaltung von persönlichen Daten
- Digitales Postfach
- Anträge & Bescheinigungen sowie Rechnungen zur Kostenerstattungen einreichen (z. B. PZR, Osteopathie, Sportmedizinische Untersuchung, Impfungen)
- Krankmeldungen einreichen, Krankengeld beantragen sowie Krankheitszeiten der letzten vier Jahre einsehen
- Kinderkrankengeldbescheinigung einreichen, Kinderkrankengeld beantragen sowie genommene Kinderkrankengeldtage einsehen
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Bearbeitungsstatus von Anträgen nachverfolgen (z. B. Arbeitsunfähigkeit, Kinderpflegekrankengeld, Mutterschaftsgeld, PZR, Zuzahlungsbefreiung
- Mitgliedschaftsbescheinigung oder Studentenbescheinigung anfordern
- Elektronische Gesundheitskarte sowie Ersatzbescheinigung anfordern
Über den Online-Services im persönlichen Bereich „Meine KKH“ kann man Dokumente übermitteln, persönliche Daten ändern, Anträge ausfüllen und vieles mehr.
Anliegen mit Ihrer Krankenkasse einfach digital erledigen, egal wo und egal wann - das ist über die KKH-App möglich. Mit wenigen Klicks können Sie zum Beispiel Bescheinigungen herunterladen, Dokumente verschicken oder persönliche Daten ändern. Außerdem finden Sie interessante Tipps rund um Ihre Gesundheit.
Kostenfreie Service-Nummer: 0800 1059000 (7 Tage die Woche/24 Stunden täglich)
Täglich rund um die Uhr: 0800 5548640554
Unter der kostenfreien Servicehotline 0800 126 526 5 werden rund um die Uhr (365 Tage / 24 h) medizinische Anfragen durch Spezialisten beantwortet (AOK-Clarimedis).
Die KKH Gesundheitshotline (089 95 00 84 188) bietet ganzjährig rund um die Uhr eine qualifizierte medizinische Beratung zu Krankheiten, Medikamenten und anderen Gesundheitsthemen.
Weitere kostenfreie Hotlines der AOK PLUS:
- AOK Baby-Telefon: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Arzneimittelberatung: 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- Call4fit (Ihr persönlicher Rat am Telefon zu Fitness und Ernährung): 0800 126 526 5 (365 Tage / 24h)
- AOK Mein Leben: 0800 2652222 678 (365 Tage / 24h)
- elektronische Patientenakte (ePA): 0800 2652222 905 (365 Tage / 24h)
- Auslandsnotfallhotline: 0049351320288 (365 Tage / 24h - individuelle Gebühren Ausland)
Auslands-Notruf-Telefon: +49 (0) 511 2356 7396
English speaking hotline: +49 511 80684 9303
Die AOK PLUS hat in Sachsen und Thüringen über 130 Filialen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung. Außerdem gibt es Beratungstage und Filialen an Hochschulen/Universitäten. Zusätzlich werden Beratungen Zuhause angeboten und durchgeführt.
Versicherte können sich in mehr als 100 Servicestellen bundesweit persönlich beraten lassen. Auch eine persönliche Beratung zu Hause ist nach Terminabsprache möglich.
Neben dem Service über die Terminvermittlungsstelle, bietet die AOK PLUS innerhalb Ihrer Versorgungsverträge (z. B. bei psychischen Erkrankungen) oder innerhalb der Hausarztversorgung, spezielle Facharztterminvermittlung, an. Zusätzlich bietet die AOK PLUS, über die AOK NAVIDA App, eine Facharztterminvermittlung zur Videosprechstunde, u. a. mit Dermatologen (inkl. Fotoupload), an.
Der Facharzt-Terminservice der KKH unterstützt bei der Facharzt-Terminsuche – online oder unter 089 950084188.
Die AOK PLUS hat ein spezialisiertes Service-Team, welches dabei unterstützt Behandlungsfehler zu klären.
Die KKH beantwortet die Fragen und unterstützt beim Umgang mit Behandlungsfehlern.
Die AOK PLUS bietet eine zentrale Beschwerdestelle unter der kostenfreien Servicehotline 0800 22 46 46 5 an.
Die KKH hat eine kostenlose Hotline für Beschwerden, Lob und Anregungen, die Sie 24 Stunden / 7 Tage unter 0800 5548640222 erreichen.
Die AOK PLUS erstattet für Antiallergene Bettzwischenbezüge (Matratze, Decke und Kissen) 100% der Kosten bis maximal 100 Euro je Set.
Neben den Kosten für den Allergikermatratzenbezug übernimmt die KKH auch die Kosten für Allergikerkopfkissenbezüge und Allergikeroberbettenbezüge.
Diese werden sowohl im Komplettset (Matratzen-, Kissen- und Oberbettbezug), im kleinen Set (Kissen- und Oberbettbezug) sowie einzeln als Kissenbezug oder Oberbettenbezug angeboten.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK PLUS für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die AOK PLUS bietet auch Haushaltshilfe für Schwangere und junge Muttis, die bereits ein Kind (bis 12 LJ.) im Haushalt haben und diesen aufgrund der Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs oder der Rückbildungsgymnastik nicht weiterführen können.
Als zusätzliche Leistung erhalten Versicherte zur Aufrechterhaltung des Haushalts in seinen Grundfunktionen Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer akuten Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Dieser zusätzliche Anspruch besteht für zehn Tage im Kalenderjahr, jeweils für vier Stunden täglich. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt und niemand den Haushalt weiterführen kann.
Versicherte der AOK PLUS können Haushaltshilfe bei vorliegen einer akuten schweren Krankheit/ Verschlimmerung einer Erkrankung für die Dauer von bis zu 6 Wochen erhalten, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Die AOK PLUS übernimmt bis zu 180 Euro für maximal drei Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 60 Euro erstattet.
Zusätzlich können weitere Kosten für die Osteopathie über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Der Zuschuss zur Osteopathie beträgt maximal 60 € pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 €).
Die Kosten für homöopathische Behandlungen (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis) durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die AOK PLUS übernimmt verordnungsfähige anthroposophische Therapien im Rahmen von Rehamaßnahmen.
Kunsttherapie: Die AOK PLUS bietet für Kinder und Jugendliche (Vollendung 10. Lj. bis Vollendung 18. Lj.), welche an wiederkehrenden Kopfschmerzen, verbunden mit Schulfehltagen, leiden, ein besonderes Angebot in dem u.a. Module zur Kunsttherapie angeboten werden.
Die Kosten für weitere anthroposophische Therapien, wie z. B. Heileurythmie und Rhythmische Massagen können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die Anthroposophie wird im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dieses kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Anthroposophie eingesetzt werden.
- Akupunktur (z.B. für Schwangere zur Geburtsvorbereitung)
- Kostenfreie Kurse (z. B. Qi Gong, Tai Chi)
Der Präventionskurs QiGong gehört zur TCM. Die KKH bezuschusst pro Jahr und Person maximal zwei Präventionskurse mit 90 Prozent, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.
Darüber hinaus wird die TCM im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Für z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die TCM eingesetzt werden.
- Alternative Krebstherapie (z. B. Protonentherapie, Stereotaktische Bestrahlung und Radiochirurgie, Magnetresonanz-Linearbeschleuniger „MR-Linac“)
- Zwei kostenfreie Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) für z. B. Yoga, Pilates, autogenes Training
Zusätzlich können die Kosten für weitere Naturheilverfahren (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis), wie z. B. Akupunktur, Ayurveda, Blutegeltherapien, Fastenkuren, Feldenkrais und Kinesiologie durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Naturheilverfahren eingesetzt werden.
Kosten für rezeptfreie Medikamente (z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Rezeptfreie alternative Medikamente werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Naturarzneimittel eingesetzt werden.
Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr.
Außerdem: Während einer genehmigten Kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (50,- EUR pro Kalenderhalbjahr).
Zusätzliche können weitere Kosten für durchgeführte Professionelle Zahnreinigungen über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die KKH erstattet ihren Versicherten pro Kalenderjahr bis zu 120 € für zwei Professionelle Zahnreinigungen (jeweils bis zu 60 € pro Behandlung).
Die AOK PLUS übernimmt als zusätzliche Leistung während der Schwangerschaft die Mehrkosten für alternative Zahnfüllungen (z.B. Keramik), im Rahmen des SchwangerschaftPLUS Paket.
Zusätzlich können Kosten für höherwertiger Zahnersatz (z.B. Brücke, Implantate), für Zahnkoren und Wurzelbehandlungen (z. B. Einsatz eines OP-Mikroskops und moderne Methoden zur Ermittlung der korrekten Wurzelkanal-Länge) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Die KKH bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der biodentis GmbH hochwertigen Zahnersatz zu Sonderkonditionen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten hochwertigen, in Deutschland gefertigten Zahnersatz zu Sonderkonditionen.
- Sie reduzieren spürbar Ihren Eigenanteil.
- Der Hersteller biodentis gewährt Ihnen eine erweiterte Garantie von sechs Jahren auf die zahntechnischen Leistungen (Kronen, Teilkronen, Brücken und Inlays).
- Sie erhalten 25 € als Dankeschön-Prämie, die mit jedem Auftrag direkt von der Laborrechnung abgezogen wird.
Erstattung von Zahnzusatzleistungen wie erweiterte Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung (z.B. Professionelle Zahnreinigung, Gebissabdruck, Zahnfüllung aus Kunststoff, Inlay, Onlay) sowie Zahnersatz und Zahnkronen (z.B. Brücke, Implantat) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen). Zahnmedizinischer Beratungsdienst, Zahncoach inkl. zahnärztliche Untersuchung, Online-Suche nach Zahnärzten über den AOK-Gesundheitsnavigator, Vorsorgemanager mit Vorsorgeerinnerungsservice, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft.
- 150 Euro Zuschuss gibt es zum Retainer bei kieferorthopädischer Behandlung und 50 EUR für Reparaturleistungen.
- Die KKH bezuschusst die Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit bis zu 160 Euro.
- Zahnfüllungen (z. B. Kunststoff, Keramik) werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Zahnfüllungen eingesetzt werden.
Zuschüsse für Brillengestell, Brillengläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen, zur Verbesserung der Sehstärke (Leistungserbringung durch Optiker, Augenärzte, Kontaktlinseninstitute), können über das Bonusprogramm in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
- Obwohl Sportbrillen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gehören, beteiligt sich die KKH an den Kosten. Erwachsenen ab 18 Jahren werden einmalig 50 € erstattet, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (schwere Sehbeeinträchtigung).
- Die Sehhilfen werden außerdem im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Sehhilfen eingesetzt werden.
Die AOK PLUS bietet für Versicherte von 14 Jahren bis 34 Jahren die Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge (jedes 2. Jahr), inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie (im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge).
Die KKH bezuschusst ein Hautkrebsscreening bis zu 50 € für Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Die AOK PLUS erstattet aller 2 Kalenderjahre, 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Für eine Basisuntersuchung werden maximal 60 Euro erstattet. Für eine erweiterte Untersuchung ohne Lungenfunktionstest liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 100 Euro und für eine erweiterte Untersuchung mit Lungenfunktionstest bei 120 Euro.
Die KKH zahlt 60 € Zuschuss für eine sportmedizinische Untersuchung. Insgesamt 120 Euro bezahlt sie, wenn zur weiteren Abklärung eine Zusatzuntersuchung nötig ist. Die sportmedizinische Untersuchung kann regelmäßig alle zwei Jahre durchgeführt und der Zuschuss in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich übernimmt die AOK PLUS für Versicherte im Alter von 40 bis 49 Jahren mit bestehenden Risikofaktoren eine Früherkennungskoloskopie alle fünf Jahre mit bis zu 200 Euro.
Im Rahmen der Mehrleistungen beteiligt sich die KKH auch bei jüngeren Versicherten an den Kosten für eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Darmkrebsvorsorge.
Die Untersuchungen richten sich an gesunde Versicherte ab 30 Jahren, bei denen ärztlich bestätigte Risikofaktoren vorliegen. Zu den Risikofaktoren zählen zum Beispiel chronisch-entzündliche Darmerkrankungen und Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), die an Darmkrebs erkrankt sind. Die KKH erstattet für die Darmspiegelung bis zu 100 €.
Die AOK PLUS bietet ein Früherkennungsprogramm für Frauen und Männer mit familiärer Belastung für Brust- und Eierstockkrebs.
Inhalte sind: Risikofeststellung, Aufklärung, Beratung, Gendiagnostik, Beratung zu Prävention und Prophylaxe, intensiviertes Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm sowie Zweitmeinung. Innerhalb des Vertrages, werden auch Männer untersucht (Mutationsuntersuchung), da diese häufig die Überträger und Vererber der Erkrankung sind.
Kurs: Prävention von Brustkrebs
- Familiären Brust- & Eierstockkrebs frühzeitig erkennen: Innerhalb der Familien dieser Frauen treten die Erkrankungen gehäuft und bereits im frühen Alter auf. Betroffene Familien werden als Hochrisikofamilien bezeichnet. Die KKH bietet diesen Hochrisikofamilien ein besonderes Früherkennungsprogramm, das die konkrete Feststellung des Erkrankungsrisikos, die Gendiagnostik sowie eine individuelle Beratung umfasst.
- Die KKH bietet Früherkennungsuntersuchungen für Brust- und Eierstockkrebs für Risikopatientinnen an. Einmal im Kalenderjahr übernimmt sie die Kosten für eine besondere Form der Brustkrebsuntersuchung: Die Tastuntersuchung durch eine medizinische Tastuntersucherin (Medizinisch Taktile Untersucherin, MTU).
Die AOK PLUS bezuschusst ambulante Vorsorgekuren mit 16 EUR/Kalendertag für entstandene Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren:
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekuren.
Innerhalb der AOK-Klinik Rügen auch als Familienkur mit Gesundheitswoche für den Partner (mit bis zu 320 EUR Präventionszuschuss)
Die Kosten einer stationären Vorsorgemaßnahme werden von der AOK PLUS übernommen.
Auf Antrag und nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit stellt die KKH einen Kurarztschein und eine Kurmittelübernahme-Bestätigung aus. Damit können in anerkannten Kurorten in Deutschland die vom Kurarzt verordneten physikalischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden (abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen). Die KKH gewährt außerdem einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Multiparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT): Mit Hilfe dieses besonderen Versorgungsangebotes, lassen sich Prostatakarzinome frühzeitig erkennen und behandeln.
Familiencoach Krebs: Das Programm hilft Familienmitgliedern und Freunden dabei, sich selbst vor emotionaler, körperlicher oder sozialer Überlastung zu schützen. Außerdem liefert der Online-Coach umfangreiches Wissen über verschiedene Krebserkrankungen und beantwortet sozialrechtliche Fragen. Inhalte: Grafiken und Animationen, audio-geleitete Entspannungs- und Meditationsübungen, Video-Interviews.
Check-up PLUS – erweitertes Diabetesscreening zur Früherkennung von Diabetes-Risiken bzw. Diabetes-Erkrankungen.
Zusätzlich können weitere Kosten für u. a. Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung, der Taktilographie (discovering hands), den M2-PK Stuhltest (zur Früherkennung von Darmkrebs), den ThinPrep®-Pap-Test (zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs; testet auf Zellveränderungen) und den HPV-Test/zytologische Abstrichkontrolle (zur Früherkennung eines erhöhten Risikos für Gebärmutterhalskrebs; testet auf Infektion) über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro erstattet werden.
Für jüngere Erwachsene zwischen 18 und 34 Jahren hat die KKH ein erweitertes Angebot: Zusätzlich zum einmaligen Gesundheits-Check-up, den die KKH über die elektronische Gesundheitskarte komplett übernimmt, zahlt sie alle zwei Jahre 40 Euro Zuschuss für diese allgemeine Gesundheitsuntersuchung.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
• Kostenerstattung für: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Serotypen B und ACWY, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Die KKH übernimmt die kompletten Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt eine entsprechende Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Die Voraussetzung ist, dass man sich in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt impfen lässt.
Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.
Die KKH übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung über den gesetzlichen Leistungsanspruch hinaus für alle Versicherten jeden Alters.
Die AOK PLUS unterstützt Ihre Versicherten mit kostenfreien Online-Programmen und innovativen Online-Coachings sowie , u.a. in den Bereichen, Ernährung, Entspannung, Stressbewältigung, Bewegung, Rücken und präventives Ganzkörpertraining.
Bezuschusst werden qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat Deutscher Standard Prävention. Die KKH übernimmt zwei Mal jährlich 100 % der Kurskosten bis zu 150 Euro je Kurs (max. 300 Euro im Jahr). Es stehen außerdem neue Digitale Präventions-Partner Gymondo (Rücken, Ganzkörperkräftigung), AIMO (KI-basierte Bewegung), 7Mind (Entspannung) und ESG (myWEIGHTcoach, myHEALTHcoach) zur Verfügung.
Bis zu 150,- EUR pro Jahr und pro Reise werden bezuschusst.
Über AKON können Sie Präventionsreisen, die zwei Kurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung oder Ernährung enthalten, buchen. Die Angebote reichen von Aquafitness über Gesundheitswandern und Pilates bis hin zu Qigong und Yoga. Ihr Vorteil: Wenn die genannten Kriterien auf Sie zutreffen und Sie Ihren Anspruch auf zwei bezuschusste Präventionskurse im Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft haben, bezuschusst die KKH die qualitätsgeprüften Präventionskurse, die in Ihrer Präventionsreise enthalten sind, mit bis zu 300 €. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilnehmen und AKON der KKH dies bestätigt.
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) kostenlos teilnehmen.
Es stehen neue Digitale Präventions-Partner Gymondo (Rücken, Ganzkörperkräftigung), AIMO (KI-basierte Bewegung), 7Mind (Entspannung) und ESG (myWEIGHTcoach, myHEALTHcoach) zur Verfügung. Diese können kostenlos von KKH-Versicherten genutzt werden.
Versicherte können an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Kalenderjahr (über einen Gesundheitsgutschein) kostenlos teilnehmen.
Die KKH bezuschusst qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat Deutscher Standard Prävention. Sie übernimmt zwei Mal jährlich 100 Prozent (maximal 150 €) der Kosten (bis zu 300 Euro im Jahr).
SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen:
Dazu zählen: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen, Online-Geburtsvorbereitungskurs, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft, zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro, Leistungen zur Minimierung des Frühgeburtenrisikos: z.B. Testhandschuhe (Einmalhandschuhe), Teststreifen bzw. Stäbchen, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft
Mit dem AOK PLUS Bonusprogramm können AOK PLUS Versicherte Bonuspunkte für ihre gesunde Lebensweise sammeln. Dafür erhalten Sie einen Bonus von bis zu 300 Euro Geldprämie bzw. 600 Euro zweckgebundene Prämie für PLUS-Leistungen, pro Kalenderjahr.
Mit dem KKH Bonus belohnt die KKH Ihren aktiven Einsatz für Ihre Gesundheit. Sie erhalten bereits ab der ersten Maßnahme eine Geldprämie oder ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget. Dieses können Sie zum Beispiel für neue Brillengläser oder die Professionelle Zahnreinigung einsetzen.
Die AOK PLUS bietet einen Selbstbehalttarif mit einem Bonus bis zu 600 EUR (einkommensabhängig).
Jahresgehalt bis 18.000 EUR, Selbstbehalt 125 EUR, Prämie 100 EUR, max. Risiko 25 EUR,
Jahresgehalt 18.001 - 24.000 EUR, Selbstbehalt 230 EUR, Prämie 150 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 24.001 - 30.000 EUR, Selbstbehalt 330 EUR, Prämie 250 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahresgehalt 30.001 - 36.000 EUR, Selbstbehalt 440 EUR, Prämie 350 EUR, max. Risiko 90 EUR,
Jahresgehalt 36.001 - 50.850 EUR, Selbstbehalt 550 EUR, Prämie 450 EUR, max. Risiko 100 EUR,
Jahresgehalt ab 50.851 EUR, Selbstbehalt 720 EUR, Prämie 600 EUR, max. Risiko 120 EUR,
Die gleichzeitige Teilnahme an diesem Tarif und den Bonusprogrammen ist nicht möglich.
Mit dem Selbstbehalttarif erhält man bis zu 400 €, wenn man keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nimmt.
Jährliches Einkommen ab 15.000 €: max. Prämie 200 €, Risiko 100 €,
jährliches Einkommen ab 40.000 €: max. Prämie 400 €, Risiko 350 €,
Wer gesund lebt, kann von der Beitragsrückzahlung profitieren und Geld zurückerhalten: 50 Prozent Ihres Monatsbeitrags (maximal 300 €) nach einem Jahr bei Leistungsfreiheit, 75 Prozent (maximal 450 €) nach zwei Jahren bei durchgehender Leistungsfreiheit und nahtloser Wiederwahl sowie 100 Prozent (maximal 600 €) nach drei Jahren bei durchgehender Leistungsfreiheit und nahtloser Wiederwahl.
Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist in Thüringen und Sachsen ab 18 Jahre möglich.
Im Hausarztprogramm übernimmt die hausärztliche Praxis die gesamte Koordination von Behandlungen. Weitere Serviceleistungen des Hausarztes sind z. B. eine Wartezeit von höchstens 30 Minuten bei vereinbarten Terminen, wenn möglich. Das Hausarztprogramm wird bundesweit mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern angeboten.
AOK-Curaplan heißen die strukturierten Programme für chronisch kranke AOK-Versicherte. Folgende Programme werden angeboten: Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit und das Modul Herzinsuffizienz, Asthma und COPD.
DMP (Disease Management Programme) richten sich an chronisch kranke Menschen.
Teilnehmen können Versicherte, die Asthma, Brustkrebs, eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Diabetes mellitus oder eine koronare Herzkrankheit (KHK) haben.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BARMER
- Vergleich zwischen AOK PLUS und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK PLUS und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK PLUS und hkk
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK PLUS
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SBK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK PLUS und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Bayern
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK24
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Bertelsmann BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK Akzo Nobel Bayern
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK EUREGIO