Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.242.239 Mitglieder und 3.013.533 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,7.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 685.530 Mitglieder und 839.012 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,3.
Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 16,80% (14,60% + 2,20%).
Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
71 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg
Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt
Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.
"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.
24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000
Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.
"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.
Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)
Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265
Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in über 80 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.
Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.
Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.
Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt
Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.
Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).
Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen
Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a.Phytotherapiebehandlungen, Eigenbluttherapie, Lichttherapie, Reflextherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Bioresonanztherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Ordnungstherapie, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen.
Bei der Behandlung mit Leistungen der Akupunktur sind nur solche erstattungsfähig, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums sind.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.
Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.
120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern
Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.
Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.
Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.
Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.
Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.
In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.
Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.
Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).
Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.
Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.
Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.
Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um
Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen.
Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und hkk
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK EUREGIO
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SBK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Continentale Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK VDN
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK exklusiv