Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Audi BKK
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.242.239 Mitglieder und 3.013.533 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,7.
Die Audi BKK ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihre Geschichte ist eng mit der Entwicklung der Audi AG verknüpft und geht daher bis ins 19. Jahrhundert zurück. Am 01.04.2010 erfolgte die Öffnung der Audi BKK für ganz Deutschland, im Jahr 2012 fusionierte sie mit der BKK MAN und MTU München. Der Hauptsitz der Kasse befindet sich in Ingolstadt.
Die Audi BKK betreut 588.841 Mitglieder und 776.748 Versicherte. Sie setzt neben einem vielfältigen Leistungsangebot auf eine unkomplizierte und zuverlässige Unterstützung der Versicherten durch das medizinische Gesundheitstelefon, einen Rückrufservice und das Online-Center. Die Audi BKK erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,00 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,60 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die Audi BKK die Testnote 1,4.
Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 16,80% (14,60% + 2,20%).
Der Beitragssatz der Audi BKK beträgt 15,60% (14,6% + 1,00%).
71 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg
Die Audi BKK hat 28 Service-Center bundesweit.
Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.
Das Online-Center der Audi BKK bietet schnelle Services und Informationen - rund um die Uhr. Einfach einloggen unter "Meine Audi BKK".
Für unterwegs bietet die Audi BKK auch eine Service-App an. Die Service-App der Audi BKK bietet schnelle Services und Informationen - rund um die Uhr.
24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000
Die Hotline (0841 887 - 887) ist Mo. bis Fr. von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.
Das kompetente Beratungsteam aus Ärzten und medizinischem Fachpersonal ist rund um die Uhr unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 2834 255 oder per Mail unter gesundheitstelefon@audibkk.de erreichbar, auch per Videoberatung.
Zusätzlich bietet Audi BKK auch über TeleClinic eine digitale haus- und fachärztliche Versorgung durch zugelassene Ärztinnen und Ärzte an. Die Online-Sprechstunden von TeleClinic stehen ebenfalls zu allen Tages- und Nachtzeiten zur Verfügung, auch an Sonn- und Feiertagen.
Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)
Pflegeberatung: 0841 887-888
Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in über 80 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.
Die persönliche Beratung erfolgt in den Geschäftsstellen der Audi BKK und nach Terminvereinbarung auch zu Hause.
Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.
Die Experten von der Medizinischen Hotline der Audi BKK vermitteln zeitnah Termine beim Facharzt (Mo. bis Fr. 7 bis 18 Uhr, Tel 0800 2834 255).
Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt (Tel.-Nr. 0841 887-521).
Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Die zentrale Beschwerdestelle lautet: lobundkritik@audibkk.de
Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Die Audi BKK übernimmt
- die Kosten in Höhe der Vertragspreise,
- eine Ausstattung, welche eine Mindesthaltbarkeit von 10 Jahre hat,
- auch die Versorgung für den nicht-allergischen (Ehe-)Partner oder nicht allergische Geschwister, wenn sich die Kinder ein Schlafzimmer teilen.
Einfach die Verordnung an die Audi BKK weiterleiten, unter Angabe der Bett-Maße. Ein Vertragspartner der Audi BKK übernimmt dann die Versorgung.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Kostenübernahme der Haushaltshilfe erfolgt bei der Audi BKK für die Dauer eines stationären Aufenthalts, sofern ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Außerdem besteht Anspruch im besonderen Einzelfall, sofern ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 26 Wochen.
Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)
Kostenübernahme erfolgt bis zu 30 Euro je Sitzung für maximal vier Sitzungen (120 Euro) pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“). Der Gesamtanspruch von Audi BKK GesundheitExtra für Mitglieder ist im Kalenderjahr auf höchstens 200 Euro begrenzt.
Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).
Versicherte der Audi BKK können sich bei niedergelassenen homöopathisch tätigen Ärzten, die am bestehenden Vertrag der Audi BKK teilnehmen, behandeln lassen. Zur homöopathischen Versorgung zählen: Erst-/Folgeanamnese und Analyse sowie die Auswahl von homöopathischen Mitteln.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, die durch einen Arzt verordnet wurden, erfolgt eine Kostenübernahme von bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“). Der Gesamtanspruch von Audi BKK GesundheitExtra für Mitglieder ist im Kalenderjahr auf höchstens 200 Euro begrenzt.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr gibt es im Rahmen vom Gesundheitskonto „GesundheitExtra“. Der Gesamtanspruch von Audi BKK GesundheitExtra für Mitglieder ist im Kalenderjahr auf höchstens 200 Euro begrenzt.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.
- Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren,
- für zweite Zahnsteinentfernung innerhalb eines Kalenderjahres,
- Bakterientest bei anstehender Parodontosebehandlung,
- Test zum Ausschluss von Metallallergien ohne Vorliegen anamnestischer oder klinischer Hinweise und
- Kariesinfiltration
Kostenübernahme von bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos GesundheitExtra).
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die Versicherten der Audi BKK ab 15 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening (bundesweit).
Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.
Die Audi BKK unterstützt den Sportcheck mit einem Zuschuss von max. 60 Euro pro Untersuchung. Zusammen mit der erweiterten Untersuchung können Sie insgesamt von bis zu 120 Euro profitieren.
Den Zuschuss können die Versicherten der Audi BKK alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Über die gängigen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Frauen hinaus, bietet die Audi BKK in einigen Universitätskliniken Verträge zur Risikofeststellung und interdisziplinären Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen bei familiär bedingten Brustkrebs an.
Diese Verträge beinhalten:
- die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
- eine Genanalyse nach abgeschlossener interdisziplinärer Beratung, Bedenkzeit von 4 Wochen und einer unterzeichneten Einwilligungserklärung
- ein intensiviertes Früherkennungsprogramm bei nachgewiesener pathogener Mutation der betroffenen Gene oder einer definierten Hochrisikosituation
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Audi BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13 EUR.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern
Über die gängigen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Frauen hinaus, bietet die Audi BKK in einigen Universitätskliniken Verträge zur Risikofeststellung und interdisziplinären Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen bei familiär bedingten Eierstockkrebs an.
Diese Verträge beinhalten:
- die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
- eine Genanalyse nach abgeschlossener interdisziplinärer Beratung, Bedenkzeit von 4 Wochen und einer unterzeichneten Einwilligungserklärung
- ein intensiviertes Früherkennungsprogramm bei nachgewiesener pathogener Mutation der betroffenen Gene oder einer definierten Hochrisikosituation
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Die Audi BKK übernimmt die Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Reiseschutzimpfungen in voller Höhe inklusive ärztlicher Behandlung.
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.
Die Audi BKK übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung ab dem 1. Lebensjahres, sofern kein anderweitiger Anspruch besteht bzw. anderer Kostenträger zuständig ist.
In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.
Die Audi BKK bietet Ihren Versicherten kostenlose Online-Bewegungskurse sowie Online-Ernährungskurse inklusive persönlichem Coach und Online-Stressbewältigungskursen an.
Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.
Einmal pro Kalenderjahr erhält man einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro für die Gesundheitswoche (sofern keine Präventionskurse bezuschusst wurden).
In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.
Die Audi BKK unterstützt die Versicherten mit zahlreichen Gesundheitskursen aus den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung und Suchtprävention. 100 % der Kosten werden übernommen (maximal 2 Kurse je Kalenderjahr, max. 200 Euro).
Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).
100 % der Kosten für Gesundheitskurse, die bei qualitätsgeprüften Anbietern durchgeführt werden, werden übernommen (maximal 2 Kurse je Kalenderjahr, 100 Euro je Maßnahmemax. 200 Euro insgesamt).
Die Audi BKK erstattet im Rahmen von GesundheitExtra bis zu 200 Euro pro Jahr für ausgewählte Leistungen.
Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
Gesundheitsaktivitäten werden im Bonusheft bestätigt und mit je 10 Euro belohnt. Versicherte ab 15 Jahren können bis zu 120 Euro erhalten.
Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.
Sie haben ein Jahr lang Prävention betrieben, aber darüber hinaus keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen? Mit dem Wahltarif Prämienzahlung kann sich dies jetzt auch finanziell für Sie auszahlen. Denn Audi BKK Mitglieder erhalten in diesem Fall 1/24 des während der Teilnahme im Kalenderjahr gezahlten Beitrages zur Krankenversicherung zurück.
Vorsorgeuntersuchungen bleiben unberücksichtigt.
Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um
Die Audi BKK bietet Ihren Versicherten mit der sogenannten hausarztzentrierten Versorgung (HZV) eine besondere hausärztliche Versorgung an.
Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
BKK MedPlus- Programme stehen für ausgewählte chronische Erkrankungen zur Verfügung. Derzeit bietet die Audi BKK „BKK MedPlus“ für folgende Krankheitsbilder an: Brustkrebs, Diabetes Mellitus Typ 1, Diabetes Mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit (KHK), Osteoporose (Vertragsregion bislang nur Schleswig-Holstein), Asthma und COPD.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen Audi BKK und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen Audi BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Audi BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen Audi BKK und AOK Bayern
- Vergleich zwischen Audi BKK und SBK
- Vergleich zwischen Audi BKK und hkk
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Audi BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK EUREGIO
- Vergleich zwischen Audi BKK und IKK classic
- Vergleich zwischen Audi BKK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen Audi BKK und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen Audi BKK und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und mhplus BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK firmus
- Vergleich zwischen Audi BKK und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK mkk
- Vergleich zwischen Audi BKK und Debeka BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen Audi BKK und Novitas BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und Pronova BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK24
- Vergleich zwischen Audi BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen Audi BKK und AOK NordWest
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK Linde
- Vergleich zwischen Audi BKK und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK ProVita
- Vergleich zwischen Audi BKK und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Audi BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen Audi BKK und energie-BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen Audi BKK und Salus BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen Audi BKK und Bertelsmann BKK
- Vergleich zwischen Audi BKK und R+V Betriebskrankenkasse