Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK firmus
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.242.239 Mitglieder und 3.013.533 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,7.
Die BKK firmus ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand am 01.01.2003 aus dem Zusammenschluss der BKK Osnabrück und der BKK Unterweser. Ein Jahr später erfolgte eine weitere Fusion mit der BKK Bremer Straßenbahn AG. Der Hauptsitz der BKK firmus befindet sich in Bremen. Ihr Name stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „sicher, stark“.
Die BKK firmus betreut 355.945 Mitglieder und 456.500 Versicherte. Dabei stehen die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden im Mittelpunkt. Die Kasse bietet ihren Versicherten deshalb neben einem umfangreichen Leistungskatalog eine zuverlässige und kompetente Beratung. Die BKK firmus erhebt einen Zusatzbeitrag von 0,90 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,50 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK firmus die Testnote 1,4.
Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 16,80% (14,60% + 2,20%).
Der Beitragssatz der BKK firmus beträgt 15,50% (14,6% + 0,90%).
71 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg
12 Servicestellen
Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.
Die BKK firmus bietet ihren Kunden ein OnlineService Web & eine App an, mit dem Sie eine Vielzahl Ihrer Anliegen rund um die Uhr und von jedem Ort der Welt erledigen können.
24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000
Die BKK firmus ist während der Geschäftszeiten unter 0421 64343 und 0541 331410 erreichbar.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.
Ein Team aus medizinischem und pflegerischem Fachpersonal steht mit Rat und Tat zur Seite unter der Rufnummer 0541- 331 41 218.
Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)
Pflege-Hotline: 0421 – 6434-401
Krankengeld-Hotline: 0421 – 6434-403
Hilfsmittel-Hotline: 0421 6434-402
Arbeitgeber-Hotline: 0421 - 6434-533
Arzneimittelberatung: 0541 33141-217
Aus dem Ausland: +49 421 64343
Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in über 80 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.
Die ausgebildeten Kundenberater/-innen stehen in 12 Servicestellen vor Ort sowie am Telefon zur persönlichen Beratung zur Verfügung. Nach Vereinbarung ist in den Regionen auch ein Termin zu Hause möglich.
Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.
Ein Team aus medizinischem und pflegerischem Fachpersonal steht mit Rat und Tat zur Seite unter der Rufnummer 0541- 331 41 218.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.
Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
KundenBAROmeter und IdeeAllee als telefonisch und schriftlich erreichbare Kommunikationskanäle. Darüber hinaus zentrale Anlaufstelle im BKK firmus-OnlineService, der digitalen Servicestelle für Smartphone und PC
Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Allergie Bettwäsche ist grundsätzlich aufzahlungsfrei. Bei Sondergrößen der Bettwäsche bis zu max. 37,90 €
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Im ambulanten Bereich gibt es erweiterte Haushaltshilfe bis 56 Kalendertage (max. 8 Stunden täglich), wenn ein Kind im Haushalt lebt.
Im ambulanten Bereich gibt es erweiterte Haushaltshilfe bis 28 Kalendertage (max. 4 Stunden täglich), wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)
Die BKK firmus beteiligt sich mit insgesamt 150 Euro je Kalenderjahr an den Kosten von drei osteopathischen Behandlungen im Kalenderjahr. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zugelassenen Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist. Die Erstattung je eingereichter und verordneter Behandlung beträgt maximal 50 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf die Erstattung.
Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).
Im Rahmen des Vertrages zur Integrierten Versorgung können die Versicherten homöopathische Leistungen ohne Zuzahlung bei mit entsprechender Qualifikation zugelassenen Ärzten in Anspruch nehmen.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Kostenübernahme für verordnete homöopathische Arzneimittel gibt es im Rahmen des Vertrages zur integrierten Versorgung.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Die BKK firmus beteiligt sich an den Kosten der professionellen Zahnreinigung. Der Zuschuss beträgt max. 80 Euro pro Jahr.
Über das DENTNET-Netzwerk besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung.
Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf die Erstattung.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Vergünstigter Zahnersatz (bis zum Nulltarif) gibt es über den Kooperationspartner Dentaltrade.
Über den Kooperationspartner DENTNET gibt es Zahnersatz (z.B. Implantate) zum Festpreis.
Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.
Zahnkorrekturen vergünstigt, bezuschusst und zum Festpreis über den Kooperationspartner DENT-NET
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die BKK firmus bezuschusst ihren Versicherten auch unter dem Alter von 35 Jahren das Hautkrebs-Screening inkl. der Auflichtmikroskopie im gesamten Bundesgebiet mit bis zu 100 Euro / Jahr bei bereits bestehenden Risikofaktoren.
Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.
Die BKK firmus unterstützt die sportmedizinische Untersuchung und übernimmt 80% der Kosten, bis max. 30 Euro pro Untersuchung. Die Untersuchung kann alle zwei Jahre wiederholt werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die BKK firmus erstattet einmalig die Kosten für eine Darmspiegelung nach Vollendung des 45. Lebensjahres und vor Vollendung des 50. Lebensjahres bei Männern bzw. des 55. Lebensjahres bei Frauen. Hier werden einmal die Kosten in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 100 Euro je Versicherten erstattet. Für eine Kostenerstattung muss ein Antrag inklusive ärztlicher Bescheinigung und der zugehörigen Rechnung der Darmspiegelung eingereicht werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
1. Für Frauen ab 30 Jahren gibt es eine erweiterte Brustkrebsfrüherkennung.
2. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Medizinischen Tastuntersuchung (MTU) mit dem Kooperationspartner "discovering hands" durch blinde oder sehbehinderte Menschen, die ein größeres Spektrum an wahrnehmbaren Sinnesqualitäten in Bezug auf das Tasten und Fühlen im Vergleich zu nicht sehbeeinträchtigten Menschen haben. Dies führt zu einer detaillierten und genaueren Palpation der Brust. Die Kosten hierfür werden bis 80,00 Euro / Jahr, übernommen, wenn vorhandene Risikofaktoren die Untersuchung indizieren.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V
übernimmt die BKK firmus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft,
Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe bei einer Maßnahme von mindestens 14 Tagen 224,00 EUR und bei einer Maßnahme von mindestens 21 Tagen 336,00 EUR als pauschale Abgeltung der Aufwendungen.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern
Die BKK firmus erstattet ihren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen neben den Kosten für das Hautkrebsscreening auch für die Kosten von regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen ("Check Up") über das gesetzliche Maß hinaus bis zu 100 Euro pro Jahr.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Bei allen äztlich verodneten Schutzimpfungen werden die Kosten bis zu 500 € erstattet, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.
Bei allen äztlich verodneten Schutzimpfungen werden die Kosten bis zu 500 € erstattet, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist. Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen über eGK bzw. Erstattung nach EBM.
In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.
Gegen Vorlage einer Bescheinigung über eine mindestens 80%ige Teilnahme der Kurseinheiten erstattet die BKK firmus 90% der Kosten mit maximal 103,00 Euro je Kurs. Dies gilt für zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr, wenn diese durch die zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifiziert sind.
Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.
In ausgewählten Kurorten können speziell zugeschnittene Gesundheitsprogramme genutzt werden. Die BKK zahlt 160 Euro für Erwachsene und 110 Euro für Kinder.
In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.
Die Förderung durch die BKK firmus ist auf maximal zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr begrenzt. Leistungen, die von der BKK firmus selbst erbracht werden, werden ohne Kostenbeteiligungen der Versicherten gewährt.
Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).
Die BKK firmus erstattet ihren Kunden 90 % der Kosten an Gesundheitskursen (max. 2 Kurse pro Jahr mit max. 103 Euro/Kurs).
Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
1. Beim Vorsorge-Bonus erhalten Versicherte der BKK firmus einen Bonus in Höhe von 5 Euro je nachgewiesener Maßnahme. Dabei gibt es keine Limitierung der jährlich nachweisbaren Leistungen.
2. Beim Bonus für Gesundheitsbewusstes Verhalten erhalten Versicherte einen Bonus in Höhe von 30 Euro. Dieser Bonus sieht Wahlpflicht-Maßnahmen und weitere Maßnahmen vor.
3. Für Teilnahmen an Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderungen gibt es einen Arbeitnehmerbonus in Höhe von 10 Euro je Maßnahme für max. 2 Maßnahmen pro Jahr.
Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.
Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um
Die BKK firmus bietet Ihren Versicherten mit der sogenannten hausarztzentrierten Versorgung (HZV) eine besondere hausärztliche Versorgung an.
Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die BKK firmus setzt sich verstärkt mit "BKK MedPlus" für die Behandlung chronisch Kranker ein.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK firmus
- Vergleich zwischen BKK firmus und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK firmus
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- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK firmus
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und BKK firmus
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- Vergleich zwischen BKK firmus und IKK - Die Innovationskasse
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