Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Public
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.242.239 Mitglieder und 3.013.533 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,7.
Die BKK Public ist eine in Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihren Ursprung hat sie in der Feldschlösschen AG und der Preussag AG. Der Hauptsitz der Kasse befindet sich in Hannover.
Die BKK Public betreut 4.019 Mitglieder und 5.199 Versicherte. Sie bietet ihren Mitgliedern neben dem gesetzlichen Leistungskatalog viele attraktive Satzungsleistungen sowie persönlichen und kompetenten Service. Der von der BKK Public erhobene Zusatzbeitrag beträgt 1,20 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 15,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK Public die Testnote 1,3.
BKK Public
1,3(Wertung im letzten Test)
Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 16,80% (14,60% + 2,20%).
Der Beitragssatz der BKK Public beträgt 15,80% (14,60% + 1,20%).
71 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg
6 Geschäftsstellen
Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.
Die BKK Publik hat ein ONLINE-KUNDENCENTER" meine bkk public". Mit der APP "meine bkk public Ihr Online-Kundencenter" können Sie auch unterwegs über ihr Smartphone per App nutzen. Erhältlich für Android und iOS. Kostenlos auf Google Play oder im AppStore downloaden
24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr kann man die BKK Public unter 05341 405-600 erreichen.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.
24 Stunden an 365 Tagen im Jahr stehen Ärztinnen und Ärzte des Kooperationspartners Teleclinic mit Rat und Tat zur Seite. Versicherte werden als Premiumkunden kostenfrei medizinisch beraten. Bei Bedarf werden eRezepte erstellt.
Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)
Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in über 80 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.
In der Hauptgeschäftsstelle Thiestr. 15 in Salzgitter Montag bis Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr.
BKK vor Ort: Geschäftsstellen, Büros und Sprechtage in unseren Partnerbetrieben, persönliche Gesprächstermine auf Wunsch auch bei Ihnen.
Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten.
Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Die BKK Public hat für die Versicherten eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet. Wenn Ihr Anliegen nicht im direkten Kontakt mit Ihrem persönlichen Kundenbetreuer bzw. des Vorgesetzten geklärt werden konnte, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle. Die Beschwerde wird dann im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Die Kosten für Allergiebettwäsche werden aufzahlungsfrei im Rahmen einer vertraglichen Regelung zu 100 % übernommen.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder) wird bis zu 6 Wochen nach ärztlicher Bescheinigung wegen Krankheit gewährt, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und bis zu 6 Wochen, wenn der Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhält.
Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)
Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheits-beschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).
Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK Public mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten sich zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der teilnehmenden Versicherten.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 102,00 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max. 400 Euro je Kalenderjahr).
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Kooperation mit dem Auktionsportal 2te-Zahnarztmeinung: Teilnehmer sparen durchschnittlich 56 % bei Zahnersatz.
Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.
2. Zahnsteinentfernung innerhalb eines Kalenderjahres, Kariesinfiltration, Bakterientest bei anstehender Parodontosebehandlung oder Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren im bleibenden Gebiss kann man über das Gesundheitskonto BKK GesundheitsPlus erhalten (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr).
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Im Rahmen eines bundesweiten Vorsorgeangebotes übernimmt die BKK ein Hautkrebsvorsorgepaket für Versicherte unter 35 Jahren. Die Betriebskrankenkasse übernimmt für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres ergänzend zum gesetzlichen Anspruch einmalig je Kalenderjahr die Kosten für eine Hautkrebsuntersuchung, wenn eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen, und die Leistung durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Dermatologen erbracht wird (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr im Rahmen von BKK GesundheitsPlus.
Außerdem Online Hautcheck: Unabhängig von Ort und Zeit bekommen Versicherte innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Einschätzung und Therapieempfehlung.
Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.
Versicherte können eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten und ihre Verschlimmerung zu vermeiden (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr) im Rahmen von BKK GesundheitsPlus.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die BKK erstattet im Einzelfall die Kosten in Höhe von max. 50 Euro pro Kalenderjahr für eine Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als Medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) im Rahmen von discovering hands® unter folgenden Voraussetzungen:
Versicherte weisen anhand der ärztlichen Bestätigung eine familiäre oder medizinische Vorbelastung bei Brustkrebs nach - die Untersuchung wird von einem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Frauenarzt veranlasst.
Gen-Diagnostik in ausgewählten Behandlungszentren
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Un-terkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern
Die BKK Public übernimmt ergänzend zum gesetzlichen Anspruch einmalig je Kalenderjahr die Kosten für eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit, wenn eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr).
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen (auch Malaria-Prophylaxe) werden von der BKK Public 100 v. H. der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.
Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.
Die BKK bietet Ihren Versicherten kostenlose e-coaches zur individuellen Inanspruchnahme: Fitness-Coach, Herz-Coach, Ernährungs-Coach, Stress-Coach, Schlaf-Coach.
Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.
Der Zuschuss beträgt bis zu 155 Euro im Kalenderjahr.
In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.
Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).
Präventionskurse werden in Höhe von 85 % der Kursgebühren bei Erwachsenen bzw. 100 % bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis zu einem Höchstbetrag von 155 EUR im Kalenderjahr bezahlt. Die Förderung durch die BKK ist auf max. zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.
Mit BKK GesundheitsPlus kann man zusätzliche attraktive Gesundheitsangebote bis zu einer Höhe von insgesamt 400 Euro je Kalenderjahr erhalten.
Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
Bei erstmaliger Teilnahme des Mitgliedes ist der Bonusanspruch von 150 Euro erworben, wenn mindestens drei Maßnahmen in den 12 Monaten vor Beitritt zur BKK Public nachgewiesen wurden. BKK AktivPlus, das Bonusprogramm der BKK Public, unterstützt eine gesunde Lebensführung und gesundheitliche Vorsorge. Je Maßnahme erhalten Sie einen Euro-Betrag.
Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.
Mit dem Wahltarif BKK CashPlus Sofortprämie kann man sofort bei Eintritt in den Tarif 150 EUR jährlich erhalten (maximal 20 % der selbst getragenen Beiträge), wenn man sich bei Inanspruchnahme bestimmter Leistungen bis zu 200 EUR (Selbstbehalt) beteiligt.
BKK CashPlus - 600 Euro Prämie für gesunde Versicherte.
Werden im Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen, vergütet die BKK 1/12 des gezahlten Jahresbeitrages. Man erhält bis zu 600 Euro jährlich (abhängig vom beitragspflichtigen Einkommen).
Vorteile:
• Gesundheitskarte kann weiter verwendet werden
• Abgerechnet wird nach einem Jahr! Keine Rechnereien oder sammeln von Quittungen
• Präventions- und Vorsorgeleistungen mit Ausnahme der Kuren werden nicht angerechnet
• Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren werden nicht angerechnet
Bei Inanspruchnahme der Wahltarife BKK CashPlus Prämie und BKK CashPlus Sofortprämie werden auf die Prämie höchstens 75 Euro der zuletzt gezahlten Sofortprämie angerechnet.
Für die Prämienhöhe gelten die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen (bei mehreren Tarifen 30 v. H. der vom Mitglied getragenen Beiträge, höchstens jedoch 900 Euro jährlich.
Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um
Die BKK Public bietet ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Folgende DMP-Programme werden angeboten: Asthma bronchiale, Chronische Bronchitis (COPD), Diabetes mellitus Typ 1 + 2, Koronare Herzkrankheit (KHK), Brustkrebs, Osteoporose.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
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