Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK VerbundPlus
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.241.091 Mitglieder und 3.006.579 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,99 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,59 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,6.
Die BKK VerbundPlus ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2007 aus einem Zusammenschluss der BKK Schwenk und der BKK Energieverbund. Im Jahr 2015 erfolgte die Fusion mit der BKK Kassana. Der Hauptsitz der Kasse befindet sich in Biberach an der Riß.
Die BKK VerbundPlus betreut 106.922 Mitglieder und 137.658 Versicherte. Sie zeichnet sich durch wenig Bürokratie, kurze Entscheidungswege und attraktive Zusatzleistungen aus. Der von der BKK VerbundPlus erhobene Zusatzbeitrag beträgt 3,89 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 18,49 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK VerbundPlus die Testnote 1,5.


Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 17,59% (14,60% + 2,99%).


Der Beitragssatz der BKK VerbundPlus beträgt ab 01.04.2025 18,49% (14,6% + 3,89%).


68 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg


5 Geschäftsstellen


Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.


Die BKK VerbundPlus erreichen Sie über die kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle rund um die Uhr. Anliegen können sicher und bequem jederzeit abgewickelt werden. Mit der BKK VerbundPlus Service App können Kunden mit einem Klick Bescheinigungen selbst erstellen, das Lichtbild für die Gesundheitskarte hochladen oder diese bestellen. Auch das Ändern der persönlichen Daten (Anschrift, Bankverbindung) und das einreichen von Rechnungen oder Anfragen ist unkompliziert und schnell möglich.


24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000


Die BKK VerbundPlus ist unter der Service-Hotline 0800 2234 987 rund um die Uhr erreichbar (24/7).


Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.


Eine Ärztehotline wird unter der Service-Nummer 0 800 / 140 554 105 090 angeboten. Mit dem Gesundheitstelefon bietet die VerbundPlus ihren Versicherten die Möglichkeit, sich aktiv über Gesundheitsfragen zu informieren. Ein qualifiziertes Team sorgt für die fachgerechte Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen Gesundheit, Prävention und Leistungserbringer.


Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)


Hospiz- und Palliativtelefon 0 800 / 72 37 267,
Pflegehotline 0 73 51 / 1824-770


Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in 68 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.


Die BKK VerbundPlus berät während der Servicezeiten in den Geschäftsstellen, per Videoberatung und am Telefon. Außerdem bietet sie im erweiterten Umfeld ihrer Geschäftsstellen den Versicherten bei Bedarf auch eine Beratung Zuhause an.


Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.


Über das Gesundheitstelefon kann man sich Facharzttermine vermitteln lassen.


Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.


Einholung und Kostenübernahme für MDK-Gutachten zur Prüfung und Unterstützung bei Behandlungsfehlern.


Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.


In allen Fachbereichen gibt es eine Beschwerdestelle.


Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.


Die Kosten für Allergie Bettwäsche werden übernommen.


Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.


Wenn Versicherte schwer erkrankt sind und ambulant behandelt werden und den Haushalt nicht mehr führen können, übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten der Haushaltshilfe, auch wenn ein Kind im Haushalt lebt das älter als zwölf Jahre ist. Der Anspruch besteht für bis zu 26 Wochen, sofern eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.




Wenn Versicherte schwer erkrankt sind und ambulant behandelt werden und den Haushalt nicht mehr führen können, übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten der Haushaltshilfe. Und zwar für bis zu 26 Wochen, sofern eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die BKK VerbundPlus zahlt die Haushaltshilfe auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.


Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)




Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).


Erweiterte Kostenübernahme erfolgt bei bestimmten Ärzten im ganzen Bundesgebiet nach einem Sondervertrag ohne Kostenvorleistung.










Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen


Akupunktur bei Knie und Rückenleiden


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.




Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.


Die BKK VerbundPlus zahlt erwachsenen Versicherten 80 % der Kosten einer professionellen Zahnreinigung, maximal 80 Euro im Kalenderjahr. Im Zuge des Kooperationsvertrages mit Idento/dent-net bietet die BKK ihren Mitgliedern die PZR außerdem in den teilnehmenden Zahnarztpraxen an. Zweimal im Kalenderjahr kann man diese dort kostenlos in Anspruch nehmen.


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.


Kostengünstige Implantatversorgung bei bestimmten Zahnärzten (IMEX-/Dent-net-Vertrag). Exklusive Konditionen bei implantatgestützten Leistungen sowie für die Versorgung mit Zirkonkronen. 50 Prozent günstiger als normaler Zahnersatz.
iKrone und iBrücke zum Festpreis. iBrücken kosten in der Regel 30 Prozent weniger als herkömmliche Brücken. Der hochwertige und vollkeramische Werkstoff macht beides besonders stabil.


Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.


Zuschuss zur Vollnarkose oder Sedierung bei Weisheitszahn-OPs von bis zu 100 EUR. Zahnersatz zum Nulltarif bei Wahl bestimmter Zahnärzte.
Versicherte der BKK VerbundPlus können Nicht-Kassenleistungen für eine Wurzelkanalbehandlung in Anspruch nehmen, ohne dass der Zuschuss in Höhe der gesetzlichen Leistung entfällt.
Die BKK VerbundPlus bezuschusst die Versiegelung der Glattflächen bei kiefernorthopädischen Behandlungen bis max.100 EUR, die Kosten für die Anästhesie bei Weisheitszahn-Operationen bis maximal 100 EUR und die die Fissurenversiegelung der vorderen Backenzähne der Kinder mit zusätzlich 20 EUR je Zahn.
Zweitmeinung und Kostencheck via WhatsApp.


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.




Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.


Erstattung von Hautkrebsscreening erfolgt auch für unter 35-Jährige alle zwei Jahre.


Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.


Der Zuschuss beträgt 80 % bis max. 60 Euro alle zwei Jahre für eine sportmedizinische Untersuchung und Beratung. Die Leistung muss von zugelassenen Ärzten und Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" durchgeführt werden.


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.




Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.


Genanalyse gibt es bei erblichem Brust- und/oder Eierstockkrebs in Deutschen Brustzentren.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.


Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die BKK VerbundPlus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern




Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).


Bei privaten Reisen in Länder, in denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bekannt ist, erstattet die BKK Verbund Plus die Kosten für Impfungen z.B. gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus, Dengue Fieber sowie die Malaria-Prophylaxe. Generell übernimmt die BKK alle Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlen werden.


Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.


Zusätzlich zu den gesetzlich empfohlenen Standard-Impfungen bezahlt die BKK VerbundPlus auch die Kosten in Höhe der Vertragssätze für Impfungen gegen
Grippe (ohne Indikationsbeschränkungen). Auch der Vierfach-Wirkstoff wird bezahlt.


In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.


Die BKK VerbundPlus bietet ihren Versicherten verschiedene Online-Präventionskurse an. Die Kosten werden zu 100 % erstattet.


Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.


Für die BKK-Aktivwoche gibt es bis zu 200 Euro Zuschuss und für fit-for-well-Angebote bis zu 252 Euro Zuschuss.


In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.


Die BKK VerbundPlus bietet eigene Gesundheitskurse an. Die Kostenübernahme ist bei diesen Kursen bis zu 100 % möglich.
Dabei gilt der allgemeine Rahmen des Präventionsbudgets: maximal 2 Kurse pro Jahr, bis zu 150 EUR je Kurs für ausgewählte Angebote, die die Kriterien nach § 20 SGB V erfüllen.


Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).


Bei Fremdkursen beträgt der Zuschuss 90% der Kosten, bis zu 150 Euro je Maßnahme. Pro Kalenderjahr sind 2 Kurse, also insgesamt 300 Euro, zuschussfähig.






Beim Bonusprogramm der AOK Rheinland/Hamburg können Versicherte 150 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
AOK-Fit+:
- 30 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro Betriebliches Gesundheitsmanagement
- 10 Euro Betriebs- oder Hochschulsport
- 10 Euro Fitnessstudio
- 10 Euro Gesundheitswerte (BMI, Blutzucker, Cholesterin, Blutdruck)
- 10 Euro Präventionskurs
- 10 Euro Sonderaktion der AOK
- 10 Euro Sportabzeichen/Fitnesstest
- 10 Euro Sportverein
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro PZR
- 10 Euro Zahnversiegelung
- 10 Euro Präventionskurs


Beim Bonusprogramm der BKK VerbundPlus können Versicherte 35 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 5 Euro Schutzimpfung
- 5 Euro Fitness-Studio
- 5 Euro Präventionskurs
- 10 Euro Ernährungskurs
- 10 Euro Zahnvorsorge


Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.


Im Bonusprogramm der BKK VerbundPlus können die Versicherten in neun Kategorien mit Ihrem Vorsorgeengagement punkten. Die Versicherten können bis zu 50 EUR Prämien /Jahr erhalten.


Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.


Die BKK VerbundPlus bietet den Wahltarif "Flexibel im Verbund" an. Als Teilnehmer am Wahltarif erhält man 120 Euro Prämie, mit einem Selbstbehalt von 180 Euro. Das maximale Risiko beträgt demnach 60 Euro.










Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um


Die BKK VerbundPlus bietet Ihren Versicherten bundesweit die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV). Der Wahltarif eignet sich besonders für Versicherte mit überdurchschnittlich vielen Arztbesuchen.


Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.


BKK MedPlus ist ein sogenanntes Disease Management Programm (DMP) für Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen (Koronare Herzerkrankung, Diabetes Mellitus I und II, Brustkrebs, COPD). Damit können die medizinische Behandlung und Versorgung nachhaltig verbessert werden. Mit diesem zusätzlichen Angebot will die BKK VerbundPlus Sie und Ihren Arzt umfassend unterstützen. Die Angebote werden bundesweit angeboten.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und hkk
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und mhplus BKK
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und IKK classic
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BKK24
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und Salus BKK
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und energie-BKK
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und Debeka BKK
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen SBK und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und AOK NordWest
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen Novitas BKK und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und IKK Südwest
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und Continentale Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und TUI BKK
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BARMER
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BKK firmus
- Vergleich zwischen Pronova BKK und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BKK Linde
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen BERGISCHE Krankenkasse und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK Faber-Castell & Partner und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BKK VDN
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und BKK VerbundPlus