Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK24
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.242.239 Mitglieder und 3.013.533 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,7.
Die BKK24 ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie wurde 1883 als „Betriebs-Krankenkasse der H. Heye Glasfabriken“ gegründet. Nach Fusionen mit der BKK Nienburger Glas, der BKK Heye und der BKK Svedala in den Jahren 1999 bis 2002 erfolgte die Umbenennung der Kasse in BKK24. 2003 kam es zu einem weiteren Zusammenschluss mit der Nürnberger BKK und 2017 mit der BKK advita. Der Hauptsitz der BKK24 befindet sich in Obernkirchen.
Die BKK24 betreut 91.822 Mitglieder und 115.444 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Mehrleistungen, u.a. Kostenerstattung von alternativen Heilmethoden und Vorsorgemaßnahmen für Kinder. Der erhobene Zusatzbeitrag beträgt 3,25 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 17,85 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK24 die Testnote 1,7.
Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 16,80% (14,60% + 2,20%).
Der Beitragssatz der BKK24 beträgt 17,85% (14,60% + 3,25%).
71 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg
Die BKK24 hat 44 Geschäftsstellen.
Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.
Über die „Meine BKK24“-App lassen sich Dokumente, Belege und Rechnungen ganz einfach hochladen. Weitere Vorteile: Stammdaten wie Adresse oder Bankverbindung ändern – unabhängig von Öffnungszeiten, unkompliziert und sicher.
24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000
Die Hotline 05724 / 971 – 0 ist 24/7 erreichbar
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.
Ein professionelles Experten-Team beantwortet alle Fragen rund um die Themen Medizin und Gesundheit.
Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)
Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in über 80 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.
Persönliche Beratung erfolgt in den Service-Centern.
Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.
Die BKK24 stellt eine optimale Lösung für die Durchführung einer Arztbehandlung zur Verfügung. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von Kriterien wie Fachrichtung, Entfernung und die Möglichkeit der Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gegeben.
Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Antiallergische Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie wird von der BKK24 übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme beträgt maximal 39,00 € je Set.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die BKK24 gewährt über die in § 38 Absatz 1 SGB V genannten Fälle hinaus, Haushaltshilfe, wenn dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dass behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 78 Wochen gewährt.
Die Haushaltshilfe ist auf längstens 12 Monate für maximal 8 Stunden pro Tag in der 1. bis 4. Woche, 6 Stunden pro Tag in der 5. bis 8. Woche und 4 Stunden pro Tag ab der 9. Woche begrenzt, wenn im Haushalt kein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)
Die BKK24 erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei qualifizierten Anbietern. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung.
Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).
Versicherte der BKK24 können sich bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten kostenlos homöopathisch behandeln lassen, wenn diese dem Vertrag angeschlossen sind.
stationäre TCM-Behandlung möglich (vorherige Anfrage und Genehmigung durch die BKK24 erforderlich)
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die BKK24 erstattet bis zu 100 Euro max. pro Person und Jahr der Kosten für die Versorgung mit nicht-verschreibungspflichtigen aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen Homöopathie und Anthroposophie.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten. Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von 45 Euro.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die BKK24 arbeitet mit ausgewählten Zahnärzten und der IMEX Dental + Technik GmbH zusammen. Hier entstehen keine zusätzlichen Kosten für Zahnersatz der Regelversorgung mit Festzuschuss in Höhe von 75 %.
Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.
Die BKK24 beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten für festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainer (max. 125,- EUR), wenn eine kieferorthopädische Behandlung bei der BKK24 in Anspruch genommen wurde. Der Retainer muss vor Abschluss der Behandlung im Unterkiefer eingegliedert werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Für Versicherte bis zum 35. Lebensjahr bestehen für alle Bundesländer Verträge zur Durchführung des Hautscreenings. Über diese kann, je nach Vertrag, die Untersuchung jährlich oder alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.
Die BKK24 erstattet 80 % des Rechnungsbetrages bei Vertragsärzten (Sportmedizinern), jedoch nicht mehr als 60 Euro für die Basis- oder 120 Euro für die erweiterte Untersuchung sofern ärztlich bescheinigte Risiken vorliegen. Der Anspruch auf die Untersuchung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Medizinische Tastuntersuchung ist ein Versorgungsprogramm zur Förderung der Medizinischen Tastuntersuchung der weiblichen Brust durch Blinde zur umfassenden Diagnostik von pathologischen Brustveränderungen. Sie wird zusätzlich zur normalen Vorsorgeuntersuchung durchgeführt. Die Inanspruchnahme ist einmal jährlich in den teilnehmenden Praxen möglich.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK24 als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern
Die BKK24 übernimmt bis zu 100 Euro jährlich für Ultraschalluntersuchungen der Brust – konkret für die sogenannte Sonografie, die auch als „Sono-Check“ bekannt ist.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Die BKK24 übernimmt die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut empfohlenen Auslandsschutzimpfungen (Malariaprophylaxe).
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.
Bei entsprechender medizinischer Begründung (ärztlicher Nachweis) werden die Kosten bezuschusst (Impfung zu 100%).
In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.
Die BKK24 bietet ihren Versicherten verschiedene Online-Präventionskurse an. Die Kosten werden zu 100% erstattet.
Dazu zählen: OnlineCoach Laufen, OnlineCoach Gewichtsreduktion, OnlineCoach Stressfrei, OnlineCoach Umgang mit Alkohol, Onlinekurs klimafreundliche Ernährung, Onlinekurs Nichtraucher werden
Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.
Die BKK24 bezahlt für die BKK Aktivwoche einen Kassenzuschuss von 200 Euro je Programm und für den Aktiv-Urlaub "Fit for well" einen Kassenzuschuss von 200 Euro.
In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.
Den Versicherten steht der Zugang zu einer Vielzahl an kostenlosen Gesundheitskursen offen. Die Förderung durch die BKK24 ist auf maximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.
Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).
Für Leistungen von Fremdanbietern werden, sofern kein eigenes Angebot der BKK24 besteht, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung die entstandenen Kosten bis max. 125 Euro je Maßnahme in voller Höhe übernommen. Die Förderung durch die BKK24 ist auf maximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.
Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
Versicherte erhalten den "Länger besser leben."-Bonus in Höhe von 100 Euro, wenn Sie sportlicher Nichtraucher mit Gesundheitswerten im Normbereich sind.
Zusätzlich können Versicherte der BKK24 weitere 10 Euro für jede gesetzliche Vorsorgemaßnahme erhalten. Weitere 10 Euro können Versicherte erhalten, die regelmäßig (mind. 2) Präventionskurse besuchen.
Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.
Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um
Ein Vorteil des Wahltarifs zur Hausarztzentrierten Versorgung ist die verkürzte Wartezeit bei vorab vereinbarten Terminen in den Arztpraxen. Bei Vertragsärzten gibt es einmal wöchentlich eine Sprechstunde für Berufstätige (Früh-, Abend-, oder Samstagssprechstunde).
Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die Betroffenen im Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung unterstützen sollen. Unter der Regie des behandelnden Arztes und durch die zusätzlichen Angebote der BKK24 wird die Behandlung optimiert und die eigene Lebensqualität verbessert.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen BKK24 und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen BKK24 und IKK classic
- Vergleich zwischen Audi BKK und BKK24
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und BKK24
- Vergleich zwischen BKK24 und energie-BKK
- Vergleich zwischen BKK24 und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BKK24
- Vergleich zwischen BKK24 und KNAPPSCHAFT
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