Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK - Die Innovationskasse
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.242.239 Mitglieder und 3.013.533 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,7.
Die IKK - Die Innovationskasse ist eine in bundesweit geöffnete Krankenkasse. Die Innungskrankenkassen entwickelten sich im 19. Jahrhundert aus Gesellenbruderschaften und gewährleisteten somit die Krankenversicherung der Handwerker. Mittlerweile sind die IKKn jedoch für alle Versicherten geöffnet. Die IKK - Die Innovationskasse entstand zum 01.01.2006 aus einer Fusion von IKK Schleswig-Holstein und IKK Mecklenburg-Vorpommern. Der Hauptsitz der IKK - Die Innovationskasse befindet sich in Lübeck.
Die IKK - Die Innovationskasse betreut 227.405 Mitglieder und 277.668 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, z.B. in den Bereichen Vorsorge und alternative Heilmethoden. Die IKK - Die Innovationskasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,10 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,70 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die IKK - Die Innovationskasse die Testnote 2,0.
Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 16,80% (14,60% + 2,20%).
Der Beitragssatz der IKK - Die Innovationskasse beträgt 17,70% (14,60% + 3,10%).
71 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg
19 Beratungscenter + 14 Servicepoints
Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.
Im persönlichen Online-Servicecenter und über die IK-App der Innovationskasse können die Versicherten unabhängig von den Öffnungszeiten viele Ihrer Anliegen mit der IK direkt online klären. Man kann bequem seine neue Adresse, Telefonnummer bekannt geben. Zudem ist auch das hochladen und runterladen von Unterlagen möglich. Die Krankmeldung (AU) kann man ebenfalls hochladen.
24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000
Die IK-Servicenummer 0385 6373-830 ist 365 Tage rund um die Uhr erreichbar.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.
Über ein Team von Spezialisten gibt es kompetente Beratung zu ausgewählten Gesundheitsthemen.
Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)
Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in über 80 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.
Die Innovationskasse berät in über 19 Beratungscentern mit kompetenten Krankenversicherungsspezialisten in allen Fragen der Kranken- und Sozialversicherung. Daneben berät die IK ihre Kunden im Betrieb oder zu Hause nach individueller Terminvereinbarung.
Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.
Der Arzttermin-Service wird sowohl telefonisch als auch online angeboten.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Als Teilnahmer am IK-Bonusprogramm profitieren Sie von einem leistungsfährigen Patienten-Rechtsschutz - ohne zusätzliche Kosten. Der Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund ärztlicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler.
Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Eine Beschwerdestelle wird angeboten.
Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Die Innovationskasse bezuschusst ein "Set Zwischenbezüge" in Höhe von 39,50 Euro über den entsprechenden Vertragspartner.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Die IK erbringt auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Versicherte ohne Kinder erhalten (über den gesetzlichen Rahmen von 4 Wochen hinaus) eine Haushaltshilfe für zusätzliche zwei Wochen.
Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)
Im Rahmen des Bonusprogramms (Bonusvariante 3) übernimmt die IKK - Die Innovationskasse die osteopathischen Behandlungen mit jährlich bis zu 500 Euro im Jahr (ab 16 Jahre).
Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Die IK bezuschusst bis zu 100 Euro für 1 professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt im Jahr und zusätzlich ist eine Erstattung von bis zu 150 Euro im Rahmen des IK-Bonusprogramms für 2 weitere PZR möglich.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.
Fissurenversiegelung und Glattflächenversiegelung für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre werden jeweils mit bis zu 50 EUR jährlich bezuschusst.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Für Kunden der IK in Mecklenburg-Vorpommern bereits ab 0 Jahre, in Schleswig-Holstein bereits ab 16 Jahre, alle 2 Jahre.
Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.
Die IKK - Die Innovationskasse übernimmt für die sportmedizinische Untersuchung max. 130 Euro. Den Zuschuss können die Versicherten (Kinder und Erwachsene) alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die Brustkrebsvorsorge wird jährlich bei Frauen ab 30 Jahre übernommen. Zusätzlich bietet die Innovationskasse den IK-Versicherten Frauen das Programm QuaMaDi an, es ist ein gemeinsames Projekt von Krankenkassen und Ärzten in Schleswig-Holstein mit dem Ziel, die Brustkrebs-Diagnostik zu verbessern. Versicherte der IK, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, können an diesem Programm zusätzlich kostenfrei teilnehmen.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Die IK zahlt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von pauschal 100,00 EUR bei der Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen bzw. 150,00 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.
Generell wird die Grippeschutzimpfung (lt. STIKO - Ständige Impfkommission) empfohlen und ist für alle Personengruppen kostenfrei. Die Kosten werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit der IK abgerechnet.
In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.
Gymondo-Präventionskurse werden zu 100 % bezuschusst und nach einem erfolgreich abgeschlossenen Kurs erhält jeder IK-Kunde eine 12-monatige Mitgliedschaft kostenfrei. Andere Online-Fitness-Kurse (1 pro Jahr) werden mit bis zu 50 Euro im Jahr bezuschusst.
Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.
In Zusammenarbeit mit "AKON Aktivkonzept" bietet die Innovationskasse Ihren Versicherten bundesweit Präventionskurse in Sterne-Hotels an, für die die IK ihren Versicherten die kompletten Kurskosten von bis zu 50 Euro erstattet.
In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.
Die IKK - Die Innovationskasse bietet Ihren Versicherten kostenfrei eigene Präventionskurse an.
Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).
Die IKK - Die Innovationskasse beteiligt sich zusätzlich pro Kalenderjahr an einem Gesundheitskurs zu den Themen: Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum mit maximal 50 Euro. Zusätzlich übernimmt die IK die Kosten für Gymondo Präventionskurse zu 100 Prozent. Die zertifizierten Präventionskurse helfen dir dabei, deine Muskulatur zu stärken, Schmerzen und Haltungsfehlern entgegenzuwirken und präventiv Beschwerden vorzubeugen.
Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
Beim Bonusmodell der IKK - Die Innovationskasse für Erwachsene ab 16 Jahre erhält man einen Zuschuss von 150 Euro z.B. für zwei PZR, eine priv. Zusatzversicherung oder Beiträge für den Sportverein oder das Fitnessstudio erhalten.
Alternativ dazu erhält man einen Zusschuss bis zu 300 Euro für technische Geräte mit Gesundheitsbezug .
Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.
Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um
Um in den Genuss des Hausarztmodells der IK zu kommen, schreiben sich Versicherte einfach bei Ihrem Hausarzt ein. Teilnehmen können alle Versicherten.
Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Für folgende Diagnosen bietet die IK "DMP-Programme" an:
Diabetes mellitus Typ 1 und 2,
Asthma bronchiale,
COPD (Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung),
Brustkrebs,
KHK (Koronare Herzerkrankung)
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
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