Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und KKH Kaufmännische Krankenkasse
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.242.239 Mitglieder und 3.013.533 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,7.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihre Geschichte reicht bis ins Jahr 1890, in dem die KKH Kaufmännische Krankenkasse als „Kranken- und Begräbniskasse des Kaufmännischen Vereins zu Halle/Saale“ gegründet wurde. Zunächst war die Kasse nur für Angestellte in kaufmännischen Berufen wählbar, im Jahr 1996 erfolgte schließlich die Öffnung der Kasse für alle Versicherten. 2009 wurden die MetroAG Kaufhof BKK und die BKK der Allianz Gesellschaften in die Kasse eingegliedert. Der Hauptsitz der KKH Kaufmännische Krankenkasse befindet sich in Hannover.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse betreut 1.269.880 Mitglieder und 1.556.055 Versicherte. Mit rund 110 Servicestellen ermöglicht sie ihren Versicherten eine flächendeckende und zuverlässige Betreuung. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche innovative Behandlungsmodelle, z.B. bei chronischen Kopfschmerzen oder Rheuma. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,28 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,88 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die KKH Kaufmännische Krankenkasse die Testnote 1,3.
KKH Kaufmännische Krankenkasse
1,3(Wertung im letzten Test)
Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 16,80% (14,60% + 2,20%).
Der Beitragssatz der KKH beträgt ab 01.08.2024 17,88% (14,6% + 3,28%).
71 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg
Die KKH hat mehr als 100 Servicestellen.
Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.
Über den Online-Services im persönlichen Bereich „Meine KKH“ kann man Dokumente übermitteln, persönliche Daten ändern, Anträge ausfüllen und vieles mehr.
Anliegen mit Ihrer Krankenkasse einfach digital erledigen, egal wo und egal wann - das ist über die KKH-App möglich. Mit wenigen Klicks können Sie zum Beispiel Bescheinigungen herunterladen, Dokumente verschicken oder persönliche Daten ändern. Außerdem finden Sie interessante Tipps rund um Ihre Gesundheit.
24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000
Täglich rund um die Uhr: 0800 5548640554
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.
Die KKH Gesundheitshotline (089 95 00 84 188) bietet ganzjährig rund um die Uhr eine qualifizierte medizinische Beratung zu Krankheiten, Medikamenten und anderen Gesundheitsthemen.
Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)
Auslands-Notruf-Telefon: +49 (0) 511 2356 7396
English speaking hotline: +49 511 80684 9303
Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in über 80 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.
Versicherte können sich in mehr als 100 Servicestellen bundesweit persönlich beraten lassen. Auch eine persönliche Beratung zu Hause ist nach Terminabsprache möglich.
Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.
Der Facharzt-Terminservice der KKH unterstützt bei der Facharzt-Terminsuche – online oder unter 089 950084188.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die KKH beantwortet die Fragen und unterstützt beim Umgang mit Behandlungsfehlern.
Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Die KKH hat eine kostenlose Hotline für Beschwerden, Lob und Anregungen, die Sie 24 Stunden / 7 Tage unter 0800 5548640222 erreichen.
Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Neben den Kosten für den Allergikermatratzenbezug übernimmt die KKH auch die Kosten für Allergikerkopfkissenbezüge und Allergikeroberbettenbezüge.
Diese werden sowohl im Komplettset (Matratzen-, Kissen- und Oberbettbezug), im kleinen Set (Kissen- und Oberbettbezug) sowie einzeln als Kissenbezug oder Oberbettenbezug angeboten.
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Als zusätzliche Leistung erhalten Versicherte zur Aufrechterhaltung des Haushalts in seinen Grundfunktionen Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer akuten Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Dieser zusätzliche Anspruch besteht für zehn Tage im Kalenderjahr, jeweils für vier Stunden täglich. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt und niemand den Haushalt weiterführen kann.
Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)
Der Zuschuss zur Osteopathie beträgt maximal 60 € pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 €).
Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).
Die Anthroposophie wird im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dieses kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Anthroposophie eingesetzt werden.
Der Präventionskurs QiGong gehört zur TCM. Die KKH bezuschusst pro Jahr und Person maximal zwei Präventionskurse mit 90 Prozent, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.
Darüber hinaus wird die TCM im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Für z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die TCM eingesetzt werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen
Die Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Naturheilverfahren eingesetzt werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Rezeptfreie alternative Medikamente werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Naturarzneimittel eingesetzt werden.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Die KKH erstattet ihren Versicherten pro Kalenderjahr bis zu 120 € für zwei Professionelle Zahnreinigungen (jeweils bis zu 60 € pro Behandlung).
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die KKH bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der biodentis GmbH hochwertigen Zahnersatz zu Sonderkonditionen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten hochwertigen, in Deutschland gefertigten Zahnersatz zu Sonderkonditionen.
- Sie reduzieren spürbar Ihren Eigenanteil.
- Der Hersteller biodentis gewährt Ihnen eine erweiterte Garantie von sechs Jahren auf die zahntechnischen Leistungen (Kronen, Teilkronen, Brücken und Inlays).
- Sie erhalten 25 € als Dankeschön-Prämie, die mit jedem Auftrag direkt von der Laborrechnung abgezogen wird.
Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.
- 150 Euro Zuschuss gibt es zum Retainer bei kieferorthopädischer Behandlung und 50 EUR für Reparaturleistungen.
- Die KKH bezuschusst die Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit bis zu 160 Euro.
- Zahnfüllungen (z. B. Kunststoff, Keramik) werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Zahnfüllungen eingesetzt werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
- Obwohl Sportbrillen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gehören, beteiligt sich die KKH an den Kosten. Erwachsenen ab 18 Jahren werden einmalig 50 € erstattet, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (schwere Sehbeeinträchtigung).
- Die Sehhilfen werden außerdem im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Sehhilfen eingesetzt werden.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die KKH bezuschusst ein Hautkrebsscreening bis zu 50 € für Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.
Die KKH zahlt 60 € Zuschuss für eine sportmedizinische Untersuchung. Insgesamt 120 Euro bezahlt sie, wenn zur weiteren Abklärung eine Zusatzuntersuchung nötig ist. Die sportmedizinische Untersuchung kann regelmäßig alle zwei Jahre durchgeführt und der Zuschuss in Anspruch genommen werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Im Rahmen der Mehrleistungen beteiligt sich die KKH auch bei jüngeren Versicherten an den Kosten für eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Darmkrebsvorsorge.
Die Untersuchungen richten sich an gesunde Versicherte ab 30 Jahren, bei denen ärztlich bestätigte Risikofaktoren vorliegen. Zu den Risikofaktoren zählen zum Beispiel chronisch-entzündliche Darmerkrankungen und Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), die an Darmkrebs erkrankt sind. Die KKH erstattet für die Darmspiegelung bis zu 100 €.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
- Familiären Brust- & Eierstockkrebs frühzeitig erkennen: Innerhalb der Familien dieser Frauen treten die Erkrankungen gehäuft und bereits im frühen Alter auf. Betroffene Familien werden als Hochrisikofamilien bezeichnet. Die KKH bietet diesen Hochrisikofamilien ein besonderes Früherkennungsprogramm, das die konkrete Feststellung des Erkrankungsrisikos, die Gendiagnostik sowie eine individuelle Beratung umfasst.
- Die KKH bietet Früherkennungsuntersuchungen für Brust- und Eierstockkrebs für Risikopatientinnen an. Einmal im Kalenderjahr übernimmt sie die Kosten für eine besondere Form der Brustkrebsuntersuchung: Die Tastuntersuchung durch eine medizinische Tastuntersucherin (Medizinisch Taktile Untersucherin, MTU).
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Auf Antrag und nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit stellt die KKH einen Kurarztschein und eine Kurmittelübernahme-Bestätigung aus. Damit können in anerkannten Kurorten in Deutschland die vom Kurarzt verordneten physikalischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden (abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen). Die KKH gewährt außerdem einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern
Für jüngere Erwachsene zwischen 18 und 34 Jahren hat die KKH ein erweitertes Angebot: Zusätzlich zum einmaligen Gesundheits-Check-up, den die KKH über die elektronische Gesundheitskarte komplett übernimmt, zahlt sie alle zwei Jahre 40 Euro Zuschuss für diese allgemeine Gesundheitsuntersuchung.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Die KKH übernimmt die kompletten Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt eine entsprechende Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Die Voraussetzung ist, dass man sich in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt impfen lässt.
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.
Die KKH übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung über den gesetzlichen Leistungsanspruch hinaus für alle Versicherten jeden Alters.
In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.
Bezuschusst werden qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat Deutscher Standard Prävention. Die KKH übernimmt zwei Mal jährlich 100 % der Kurskosten bis zu 150 Euro je Kurs (max. 300 Euro im Jahr). Es stehen außerdem neue Digitale Präventions-Partner Gymondo (Rücken, Ganzkörperkräftigung), AIMO (KI-basierte Bewegung), 7Mind (Entspannung) und ESG (myWEIGHTcoach, myHEALTHcoach) zur Verfügung.
Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.
Über AKON können Sie Präventionsreisen, die zwei Kurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung oder Ernährung enthalten, buchen. Die Angebote reichen von Aquafitness über Gesundheitswandern und Pilates bis hin zu Qigong und Yoga. Ihr Vorteil: Wenn die genannten Kriterien auf Sie zutreffen und Sie Ihren Anspruch auf zwei bezuschusste Präventionskurse im Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft haben, bezuschusst die KKH die qualitätsgeprüften Präventionskurse, die in Ihrer Präventionsreise enthalten sind, mit bis zu 300 €. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilnehmen und AKON der KKH dies bestätigt.
In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.
Es stehen neue Digitale Präventions-Partner Gymondo (Rücken, Ganzkörperkräftigung), AIMO (KI-basierte Bewegung), 7Mind (Entspannung) und ESG (myWEIGHTcoach, myHEALTHcoach) zur Verfügung. Diese können kostenlos von KKH-Versicherten genutzt werden.
Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).
Die KKH bezuschusst qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat Deutscher Standard Prävention. Sie übernimmt zwei Mal jährlich 100 Prozent (maximal 150 €) der Kosten (bis zu 300 Euro im Jahr).
Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
Mit dem KKH Bonus belohnt die KKH Ihren aktiven Einsatz für Ihre Gesundheit. Sie erhalten bereits ab der ersten Maßnahme eine Geldprämie oder ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget. Dieses können Sie zum Beispiel für neue Brillengläser oder die Professionelle Zahnreinigung einsetzen.
Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.
Mit dem Selbstbehalttarif erhält man bis zu 400 €, wenn man keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nimmt.
Jährliches Einkommen ab 15.000 €: max. Prämie 200 €, Risiko 100 €,
jährliches Einkommen ab 40.000 €: max. Prämie 400 €, Risiko 350 €,
Wer gesund lebt, kann von der Beitragsrückzahlung profitieren und Geld zurückerhalten: 50 Prozent Ihres Monatsbeitrags (maximal 300 €) nach einem Jahr bei Leistungsfreiheit, 75 Prozent (maximal 450 €) nach zwei Jahren bei durchgehender Leistungsfreiheit und nahtloser Wiederwahl sowie 100 Prozent (maximal 600 €) nach drei Jahren bei durchgehender Leistungsfreiheit und nahtloser Wiederwahl.
Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um
Im Hausarztprogramm übernimmt die hausärztliche Praxis die gesamte Koordination von Behandlungen. Weitere Serviceleistungen des Hausarztes sind z. B. eine Wartezeit von höchstens 30 Minuten bei vereinbarten Terminen, wenn möglich. Das Hausarztprogramm wird bundesweit mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern angeboten.
Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
DMP (Disease Management Programme) richten sich an chronisch kranke Menschen.
Teilnehmen können Versicherte, die Asthma, Brustkrebs, eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Diabetes mellitus oder eine koronare Herzkrankheit (KHK) haben.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und hkk
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK EUREGIO
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SBK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Continentale Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK VDN
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK exklusiv