Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Mobil Krankenkasse
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.241.091 Mitglieder und 3.006.579 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,99 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,59 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,6.
Die Mobil Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie wurde 1952 als Betriebskrankenkasse für die Mitarbeiter der Mobil Oil AG gegründet, ist seit 1999 aber auch für betriebsfremde Versicherte geöffnet. Im Jahr 2008 fusionierte sie mit der KEH Ersatzkasse, 2014 erfolgte ein weiterer Zusammenschluss mit der Hypovereinsbank BKK. Der Hauptsitz der Mobil Krankenkasse befindet sich in München.
Die Mobil Krankenkasse betreut 742.965 Mitglieder und 950.140 Versicherte. Sie bietet ihren Kunden neben kompetenter und unbürokratischer Betreuung auch einen umfassenden Katalog an Zusatzleistungen, z.B. in den Bereichen Alternativmedizin und Schwangerschaft. Der von der Mobil Krankenkasse erhobene Zusatzbeitrag beträgt 3,89 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 18,49 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die Mobil Krankenkasse die Testnote 1,5.


Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 17,59% (14,60% + 2,99%).


Der Beitragssatz der Mobil Krankenkasse beträgt 18,49 % (14,60 % + 3,89 %).


68 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg


4 Geschäftsstellen


Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.


Mit dem Online-Service-Portals (kurz OSP) im Rahmen einer Online Geschäftsstelle öffnet die Mobil Krankenkasse ihren Versicherten einen Kontaktkanal, verbessern das Angebot in Richtung Selfservice, verkürzen die Bearbeitungszeit und verringern interne Arbeitsaufwände.
Die Mobil Krankenkasse hat auch eine Service-App MOBIL ME. Krankmeldungen, Rechnungen, Bescheinigungen und Anträge kann man hochladen und über die App verschicken. Die Post der Mobil Krankenkasse kommt direkt in die App.


24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000


Mo.-Fr. 07:30 - 18:00 ist die Service-Hotline 0800 - 255 0800 erreichbar.


Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.


Online-Sprechstunde – telemedizinische Beratung für alle Versicherten rund um die Uhr per Videocall.


Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)


Polnisch-sprachige Hotline: Die Nummer der neuen Service Hotline für polnische Anfragen lautet 0800 255 3002 898. Die Hotline wird montags, dienstags und donnerstags 09:00 bis 14:00 Uhr von drei Kundenberatern aus dem Service-Center betreut.


Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in 68 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.


Persönliche Beratung gibt es in den Service-Points Hamburg, Celle, Neu-Isenburg und München.


Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.


Terminvermittlungen zu anderen (Fach-)Ärzten sind Bestandteil unserer besonderen Versorgungsverträge fortiva plus und OnlineDoctor


Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.


Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten.


Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.


Hotline 0800 255 3002-830 am Montag in der Zeit von 07:30 bis 18:00 Uhr und Dienstag bis Freitag in der Zeit von 7:30 bis 17:00 Uhr; sichere Kontaktaufnahme auch über das Kontaktformular im Internet möglich


Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.


Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Versorgung mit ärztlich verordneten antiallergenen Matratzen-, Kissen- und Bettzwischenbezügen, sogenannten Encasings. Die Versorgung erfolgt über Vertragspartner.


Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.


Über die gesetzliche Regelung des § 38 Abs. 1 SGB V hinaus gewährt die Mobil Krankenkasse Haushaltshilfe unter den Voraussetzungen, dass
a) dem Versicherten nach einer ärztlich bescheinigten Behandlungsmaßnahme wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und
b) eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann, und
c) ein Kind im Haushalt lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Die Haushaltshilfe wird für den Zeitraum der medizinischen Notwendigkeit, längstens für 30 Tage gewährt.






Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)


Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden bis zu 60,00 Euro pro Sitzung. Insgesamt max. 180,00 Euro pro Jahr, im Rahmen des Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS.


Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).


Im Rahmen eines bundesweiten Vertrags bietet die Mobil Krankenkasse als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin als Zusatzleistung kostenlos homöopathische Behandlungen bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten, die die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" führen dürfen, an. Die Behandlungskosten werden einfach zwischen dem teilnehmenden Arzt und der Mobil Krankenkasse abgerechnet.




Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für anthroposophische Therapien im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 300,00 Euro.






Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen


Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für weitere Naturheilverfahren im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 300,00 Euro.


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.


Die Mobil Krankenkasse erstattet 80% des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 100 Euro pro Kalenderjahr.


Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.


Die Mobil Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für maximal 2 professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden bis zu 60,00 Euro pro Reinigung.
Insgesamt max. 120,00 Euro pro Jahr, im Rahmen des Extra Gesundheitsgeldes - 200PLUS.
Des Weiteren können Versicherte ab 18 Jahren über den DentNet Vertrag eine jährliche, kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden DentNet Netzwerk-Praxen erhalten.


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.


Erweiterte zahnärztliche Leistungen sind zuzahlungsfreier Zahnersatz bei 75%igen Bonus und einer erweiterten Garantie von 5 Jahren, bundesweit, § 140 a (DentNet), Implantatgestützter Zahnersatz zum Festpreis, bundesweit, § 140 a (DentNet) und Vergünstigten Zahnersatz gibt es durch eine Kooperation mit der 2ten-Zahnarztmeinung.


Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.


1. Kooperation mit www.2te-ZahnarztMeinung.de
2. Zuschuss zum Einsatz eines festsitzenden Retainers (max. 150,00 €), im Rahmen einer gesetzlichen kieferorthopädischen Behandlung


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.


Die Mobil Krankenkasse gibt einen Zuschuss für Sehhilfen im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 300,00 Euro.


Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.


Die Mobil Krankenkasse bietet Ihren Versicherten bereits ab 15 Jahren ein jährliches Hautkrebsscreening an. In Ergänzung zur regulären Hautkrebsvorsorge können Versicherte der Mobil Krankenkasse eine digitale Ganzkörperfotografie über unseren Vertrag HautkrebsscreeningPLUS nutzen.


Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.


Sportler-Check-up: Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung: Erstattung des Basis-Check-up mit bis zu 70,00 Euro für (Wieder-)Einsteiger und des erweiterten Sportler-Check-Up mit bis 130,00 Euro für Leistungsorientierte alle zwei Jahre. Voraussetzung ist ein ärztlicher Nachweis, aus der hervorgeht, dass die Untersuchung zur Vorbeugung oder Verhütung der Verschlimmerung einer Herz- oder orthopädischen Erkrankung notwendig ist und entsprechende Risikofaktoren vorliegen. Leistungen: Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, EKG, Lungenfunktionsprüfung und Laktatbestimmung.


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.




Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.


1. Die Mobil Krankenkasse erstattet einmal jährlich die Kosten für eine Tastuntersuchung der Brust durch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als MTU in bestimmten Fällen.
2. Sollte aufgrund einer familiären Vorbelastung der Verdacht auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko bestehen, bietet die Mobil Krankenkasse eine umfassende qualitätsgesicherte Beratung sowie bei Bedarf eine genetische Untersuchung bundesweit in speziellen teilnehmenden Zentren an. Risikopatienten profitieren von einer engmaschigen Früherkennung und Versorgung. Die Mobil Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten.
3. QuaMaDi: Angebot der qualitätsgesicherten Mammadiagnostik (QuaMaDi) in Schleswig-Holstein. Im Rahmen des Modellvorhabens wird die Brustkrebsversorgung weiter verbessert, unter anderem durch die Integration und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der kurativen radiologischen Mammographie mit dem Ziel einer erhöhten Diagnosesicherheit sowie der Reduktion von falsch-positiven oder falsch-negativen Befunden.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.


Der Zuschuss zu Vorsorgekuren beträgt 13 EUR pro Tag.


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern


1. Gesundheits-Check-Up ab 18 Jahren: Ergänzend zur gesetzlich vorgesehenen Leistung beteiligt sich die Mobil Betriebskrankenkasse bei Versicherten ab dem 18. Lebensjahr mit einem Zuschuss an den Kosten für einen jährlichen Gesundheits-Check-Up. Voraussetzung ist, dass die Leistung im Kalenderjahr nicht bereits als Regelleistung in Anspruch genommen wurde und bereits bestehende Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Hypertonie oder Hypercholesterinämie) auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Leistungserbringung durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Ärzte erfolgt. Die Mobil Betriebskrankenkasse erstattet 100 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 Euro pro Leistung. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der spezifizierten Rechnung des Leistungserbringers unter Bezeichnung der vorliegenden Risikofaktoren.
2. zytologischer Abstrich mittels PAP-Test ab 35 Jahren: Ergänzend zur gesetzlich alle drei Jahre vorgesehenen Leistung, beteiligt sich die Mobil Betriebskrankenkasse bei Frauen ab dem Alter von 35 Jahren mit einem Zuschuss an den Kosten für einen jährlichen zytologischen Abstrich und zytologische Untersuchung mittels Pap-Tests in den Kalenderjahren, in denen kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Voraussetzung ist, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren (z.B. Rauchen, häufig wechselnde Sexualpartner, mehrere Geburten) auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen sowie die Leistungserbringung durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Ärzte erfolgt. Die Mobil Betriebskrankenkasse erstattet 100 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 25,00 Euro pro Leistung. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der spezifizierten Rechnung des Leistungserbringers unter Bezeichnung der vorliegenden Risikofaktoren.
3. HPV: Testkit für Zuhause ab 25 Jahren für Frauen - Mit einem Testkit für Zuhause können alle weiblichen Versicherten der Mobil Krankenkasse ab 25 Jahren eine Gebärmutterhalskrebsvorsorge unkompliziert von Zuhause in Anspruch nehmen und das Ergebnis digital erhalten. Das Angebot wird mit unserem Kooperationspartner TeleClinic und dessen Partner DasLab realisiert. Optional: Anschließende Videosprechstunde durch die TeleClinic, um eine schnelle medizinische Einordnung der Ergebnisse zu erhalten.
4. Erweiterte Darmkrebsvorsorge: Mit einem Testkit für Zuhause können alle Versicherten der Mobil Krankenkasse ab 25 Jahren eine erweiterte Darmkrebsvorsorge unkompliziert und kostenlos in Anspruch nehmen – ganz ohne langes Warten auf einen Termin beim Facharzt.
5. OnlineDoktor bei Hauterkrankungen: Viele Hautkrankheiten äußern sich durch Hautausschläge und Juckreiz. Auf Basis eines Anamnese-Fragebogens (Chat-Bot), Fotos sowie persönlichen Angaben erfolgt mit OnlineDoctor bei Hauterkrankungen innerhalb von max. 48 Stunden (durchschnittlich 7 Stunden) eine fachärztliche Ersteinschätzung vom Dermatologen, Diagnose des Hautproblems sowie Handlungsempfehlung und, soweit erforderlich, die Verordnung der für die Therapie notwendigen Arzneimittel. Darüber hinaus kann der Dermatologe durchschnittlich innerhalb von 5 Tagen einen Arzttermin vor Ort mit dem Versicherten vereinbaren, sofern eine Vor-Ort-Behandlung notwendig ist.


Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).


Die Mobil Krankenkasse erstattet 100 % der Kosten für Reiseschutzimpfungen wie Cholera, Dengue-Fieber, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, medikamentöse Malariaprophylaxe, Meningokokken, Tollwut und Typhus.


Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.


Die Mobil Krankenkasse übernimmt für alle Versicherten die Kosten für die jährliche Grippeschutzimpfung. Für den Impfstoff und die ärztliche Leistung werden 100 % erstattet.


In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.


Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für Online-Gesundheitskurse in voller Höhe bis zu 1.200,00 Euro für maximal zwei zertifizierte Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist lediglich, dass der jeweilige Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und erfolgreich abgeschlossen wurde.


Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.


Die Mobil Krankenkasse hat ein umfangreiches Angebot an Gesundheitsreisen. Die Mobil Krankenkasse entlastet die Reisekasse mit bis zu 280 Euro pro Person.


In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.


Die Mobil Krankenkasse bietet neu eigene Präsenzkurse an. Die Kurse sind in der ZPP zertifiziert und Versicherte können kostenfrei an bis zu zwei Kursen pro Kalenderjahr teilnehmen.


Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).


Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für Gesundheitskurse von Fremdanbietern in voller Höhe bis zu 1.200,00 Euro für bis zu zwei Präventionskurse im Kalenderjahr. Voraussetzung ist lediglich, dass der jeweilige Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und an mindestens 80% der Termine teilgenommen wurde.




Mit dem Extra Gesundheitsgeld - 200PLUS können Sie Rechnungen von Osteopathie, professioneller Zahnreinigung und eines Retainers bei der Mobil Krankenkasse insgesamt in Höhe von 200 Euro zur Erstattung einreichen.


Beim Bonusprogramm der AOK Rheinland/Hamburg können Versicherte 150 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
AOK-Fit+:
- 30 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro Betriebliches Gesundheitsmanagement
- 10 Euro Betriebs- oder Hochschulsport
- 10 Euro Fitnessstudio
- 10 Euro Gesundheitswerte (BMI, Blutzucker, Cholesterin, Blutdruck)
- 10 Euro Präventionskurs
- 10 Euro Sonderaktion der AOK
- 10 Euro Sportabzeichen/Fitnesstest
- 10 Euro Sportverein
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro PZR
- 10 Euro Zahnversiegelung
- 10 Euro Präventionskurs


Beim Bonusprogramm der Mobil Krankenkasse können Versicherte 100 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Bonusberechnung:
• 25 Euro aktive Mitgliedschaft im Fitness-Studio
• 25 Euro Impfung
• 25 Euro zertifizierte Gesundheitskurse
• 25 Euro Zahnvorsorge
Bei erstmaliger Teilnahme zahlt die Mobil Krankenkasse zusätzlich einen Starter-Bonus in Höhe von 100,00 Euro.


Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.


Der Basis-Bonus entspricht einer direkten Auszahlung. Versicherte bekommen 25,00 Euro für jedes erfüllte Bonusfeld.
Folgende Felder stehen zur Verfügung: Sport-Bonus, Impf-Bonus, Vorsorge-Bonus oder Kurs-Bonus.
Insgesamt können Erwachsene und Kinder bis zu 100,00 Euro als direkte Auszahlung erhalten.
Bei Nachweis von zusätzlichen Kosten für Fitness und Gesundheit kann der Basis-Bonus verdoppelt werden auf bis zu 200,00 Euro.
Bei erstmaliger Teilnahme zahlt die Mobil Krankenkasse einen Starter-Bonus in Höhe von 100,00 Euro. Somit sind für Versicherte 300,00 Euro möglich.


Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.






Die Rückzahlung beträgt 1/12 der jeweils im Jahr ab Beginn des Tarifs gezahlten Beiträge, pro Mitglied bis zu 600 Euro. Dabei zählt nicht nur der Beitrag, den man selbst für die Krankenversicherung aufbringt, sondern auch der Beitrag des Arbeitgebers.






Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um


Die Mobil Krankenkasse bietet das Hausarztprogramm bundesweit an. Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen sowie Termine in zusätzlichen Früh-, Abend- oder Samstagssprechstunden können in Anspruch genommen werden.
Zudem:
HzV: Modul pAVK Früherkennung der Begleiterkrankungen von Diabetes oder Hypertonie (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe)
HzV: Modul • LUTS Früherkennung der Begleiterkrankungen von Diabetes (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe)
HzV: Modul Arriba Depressionsmodul (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe)


Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.


BKK MedPlus-Programme für: Asthma bronchiale, COPD, Diabetes mellitus 1, Diabetes mellitus 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit und Osteoporose
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen SBK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Bremen/Bremerhaven
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK classic
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und hkk
- Vergleich zwischen Audi BKK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Bayern
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK PLUS und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und mhplus BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und Debeka BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und Salus BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK mkk
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK Wirtschaft & Finanzen
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK ProVita
- Vergleich zwischen Pronova BKK und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und Continentale Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen BERGISCHE Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK24
- Vergleich zwischen BKK Akzo Nobel Bayern und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und energie-BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK Südwest
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und IKK Brandenburg und Berlin