Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SBK
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.242.239 Mitglieder und 3.013.533 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,7.
Die SBK (Kurzform für Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Heidenheim an
der Brenz. Sie wurde 1908 als "Betriebs-Krankenkasse der Vereinigten Siemenswerke" gegründet. Die bundesweite Öffnung der Kasse für Versicherte, die nicht im Siemens-Konzern tätig sind, erfolgte im Jahr 1999.
Die SBK betreut 874.585 Mitglieder und 1.122.238 Versicherte. Sie legt dabei großen Wert auf Kundennähe und solide Finanzen. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Kunden zahlreiche Satzungsleistungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, u.a. im Bereich alternative Heilmethoden oder bei Reiseschutzimpfungen. Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,70 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die SBK die Testnote 1,4.
Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 16,80% (14,60% + 2,20%).
Der Beitragssatz der SBK beträgt 16,30% (14,60% + 1,70%).
71 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg
Die SBK verfügt über ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 100 Filialen in allen Bundesländern (außer Sachsen-Anhalt).
Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.
In der persönlichen Online-Geschäftsstelle "Meine SBK", die auch per App zur Verfügung steht, können Kunden unabhängig von den Öffnungszeiten vieles bequem erledigen.
24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000
Das SBK-Kundenservice-Team steht rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche unter der Nr. 0800 0 725 725 725 0 kostenfrei zur Verfügung.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.
Die Experten am SBK-Gesundheitstelefon beantworten rund um die Uhr Ihre Fragen zu Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, Arzneimitteln sowie zur Reisemedizin kostenfrei unter 0800 0 725 725 700 0.
Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)
Ob telefonisch, in einer unserer Geschäftsstellen oder per E-Mail – wir sind persönlich für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um Krankenversicherung und Gesundheit zu den Themen Schwangerschaft & Kind, Pflege, Arzneimittel, Ausland oder für Arbeitgeber.
Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in über 80 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.
Bei der SBK hat jeder Kunde seinen persönlichen Kundenberater: Dieser kümmert sich um alle Belange, so dass Sie Service "aus einer Hand" erhalten. Ihren persönlichen Kundenberater erreichen SBK-Kunden in ihrer Geschäftsstelle zwischen 8 und 18 Uhr.
Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.
Der SBK-Terminservice sucht kostenfrei nach dem geeigneten Facharzt und informiert innerhalb von wenigen Werktagen über einen passenden Termin.
Den SBK-Terminservice können Sie auch direkt online über das Kontaktformular nutzen: https://terminservice.4sigma.de/SBK/
Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die SBK-Experten beraten kostenfrei zum Thema Behandlungsfehler per Telefon unter 0800 0 725 725 909 0 oder Kontaktformular: https://www.sbk.org/kontakt/beratung-bei-behandlungsfehlern/.
SBK-Gutachten zu Behandlungsfehlern werden Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
SBK-Versicherte können sich bei Beschwerden direkt an das Qualitätsmanagement wenden – per Telefon unter 0800 0 725 725 900 0 von Mo. bis Fr. - zwischen 08:00 und 18:00 Uhr oder per Kontaktformular: https://www.sbk.org/kontakt/lob-tadel/.
Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Die SBK übernimmt die Kosten für die Allergiebettwäsche (100% zu max. 50 €) und außerdem die Kosten für die Matratzenzwischenbezüge (100% zu max. 21,90 €)
Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
Lebt im Haushalt mindestens ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann die SBK bis zu 52 Wochen eine Haushaltshilfe übernehmen.
Dazu ist es erforderlich, dass der Arzt bescheinigt, dass die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist – und Sie damit auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind, das Kind im Falle eines Betreuungsbedarfs nicht anderweitig von Ihnen untergebracht werden kann (zum Beispiel bei den Großeltern oder Freunden) oder ein Elternteil mit einem kranken Kind im Krankenhaus ist und der Partner zu Hause mit den anderen Kindern Unterstützung braucht.
Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)
Die SBK erstattet bis zu 180 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen zu je 30 Euro begrenzt.
Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).
Die SBK trägt die vollen Kosten für die Anamnese, Beratung und Behandlung bei allen kooperierenden Vertragsärzten. Nicht erstattet werden Behandlungen bei Heilpraktikern und homöopathische Medikamente.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen
Die SBK übernimmt die Kosten für eine Balneophototherapie, sofern die Therapie von einem Vertragsarzt oder in einem anerkannten Krankenhaus durchgeführt wird und der Patient an Schuppenflechte erkrankt ist. Außerdem übernimmt die SBK die Kosten für alternative Krebstherapien, Atemtherapien oder Lichttherapien.
Über das SBK-Bonusprogramm ist eine Bezuschussung der Phytotherapie, Feldenkrais, Eigenbluttherapie und Ayurveda möglich.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung pro Jahr gibt es bei bestimmten Vertragszahnärzten.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Kostengünstiger Zahnersatz gibt es bei Vertragszahnärzten des Partners dent-net. Außerdem können SBK-Versicherte einen kostenlose Zahnersatzberatung in Anspruch nehmen.
Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.
Wenn eine größere Behandlung mit Zahnersatz ansteht können SBK-Versicherte die exklusive SBK-Zahnersatzberatung nutzen.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
Über das SBK-Bonusprogramm können Versicherte Rechnungen von Optiker, Drogeriemarkt, Onlineshops über Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke abdecken.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Die SBK bietet als Mehrleistung für ihre Versicherten unter 35 Jahren die Kostenübernahme für die Hautkrebsvorsorge jährlich incl. Auflichtmikroskopie an. Das Screening unter 35 Jahren kann bei zugelassenen Hautärzten durchgeführt werden. In Bayern und Niedersachsen ist die Übernahme der Kosten bei teilnehmenden Vertragsärzten möglich.
Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.
Die SBK beteiligt sich mit 90% an der sportmedizinischen Untersuchung bei teilnehmenden Sportmedizinern. Bei der Basisuntersuchung erstattet die SBK bis max. 65 Euro, bei einem erweiterten Fitnesscheck inkl. Basisuntersuchung bis max. 117 Euro, bei der Leistungsdiagnostik, inkl. Basisuntersuchung und erweiterte Untersuchung bis max. 140 Euro.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Discovering Hands: zusätzliche Vorsorgeuntersuchung der weiblichen Brust, Tastuntersuchung durch speziell ausgebildete, blinde/sehbehinderte medizinische Tastuntersucherinnen.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Die SBK übernimmt einen Großteil der Kosten für die medizinischen Anwendungen, einen kleinen Teil bezahlen Sie: Ihre Zuzahlung beträgt 10 % und 10,– EUR je Verordnung. An den Kosten für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten beteiligt sich die SBK mit einem Zuschuss von 13,- EUR pro Tag für 21 Kalendertage.
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern
1. Risikocheck Herz: spezielles Vorsorgeangebot mit dem Ziel, das individuelle Herzinfarkt-Risiko aktiv zu senken
2. Kostenübernahme für alle Frauen bis 24 Jahren für das jährliche Chlamydien-Screening.
3. Einmalige Kostenübernahme für alle Männer ab 65 Jahren für die Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader.
4. multiparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT) für Prostatakrebsvorsorge (detaillierte Bilder stellen die Prostata des Mannes hochauflösend dar, selbst kleine Tumore werden entdeckt, die bei der Tastuntersuchung nicht aufgefallen wären, liefert Erkenntnisse über die Art und Aggressivität des Tumors)
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Als Mehrleistung erstattet die SBK im Rahmen von Reiseschutzimpfungen 70% der Arzt- und Impfstoffkosten: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis und Malariaprophylaxe.
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.
Die SBK übernimmt die Kosten in voller Höhe für alle Versicherten.
In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.
Wählen Sie aus mehr als 200 Online-Kursen rund um die Themen Bewegung, Ernährung oder Entspannung. Bei der SBK haben Sie die Sicherheit, dass alle zertifizierten Online-Kurse qualitätsgeprüft sind und von erfahrenen Übungsleitern betreut werden.
Sie erhalten von der SBK einen Zuschuss für zwei Kurse im Kalenderjahr: Nach erfolgreicher Teilnahme bekommen Sie 75 % der Kurskosten bis zu einer Höhe von 80 Euro pro Kurs.
Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.
SBK-Balancetage : Balancetage finden in ausgewählten Partner-Hotels und –Kliniken statt. Die SBK leistet einen Zuschuss in Höhe von 160 Euro.
Preisvorteil bei SBK-Gesundheitsreisen über den Partner Dr. Holiday, ohne Einschränkungen buchbar, auch mehrmals im Jahr. Zudem können Kunden auch an weiteren qualitätsgesicherten und nach § 20 SGB V anerkannten Kursen teilnehmen. Die Suche geht ganz einfach über die Online-Kursdatenbank.
In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.
SBK-eigene Kurse werden zu 100 % erstattet.
Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).
Die SBK erstattet maximal zweimal pro Jahr einen Zuschuss von 75% (max. 80 Euro) für zertifizierte Gesundheitskurse. Es kann auch zweimal pro Jahr die gleiche Kursart in Anspruch genommen werden.
Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
Für jede Vorsorgeuntersuchung und jede Impfung bekommen die Versicherten der SBK im SBK-Bonusprogramm 5 Euro. Diesen Bonus gibt es bereits ab der ersten Aktivität. Für die PZR und im Bereich gesundheitsbewusstes Verhalten und Sport bekommen die Versicherten 10 Euro. Man kann den Bonus als Geldzahlung auf das Konto bekommen (Geldbonus) oder als Rechnungserstattung für beispielsweise Sportgeräte, eine Brille, Heilpraktikerbehandlungen usw. einlösen (Gesundheitsbonus).
Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.
Die SBK bietet einen einkommensabhängigen Selbstbeteiligungstarif an. Die Teilnehmer des Tarifs erhalten eine Prämie, müssen sich dafür allerdings auch bis zu einem bestimmten Betrag an ihren Leistungsausgaben beteiligen.
Jahreseinkommen ab 7.200 Euro, Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 60 Euro, max. Risiko 10 Euro,
Jahreseinkommen ab 16.000 Euro, Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 250 Euro, max. Risiko 50 Euro,
Jahreseinkommen 30.000 Euro: Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro, max. Risiko 100 Euro.
Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um
Hausarztzentrierte Versorgung wird bei der SBK angeboten.
Ihre SBK-Vorteile:
Sie können sich bei allen gesundheitlichen Anliegen und Beschwerden direkt an Ihren Hausarzt wenden. Er kennt Sie und kann die optimale Behandlung anwenden.
Sie können die erweiterte Sprechzeit in den Abendstunden bei Ihrem Hausarzt nutzen, als SBK-Kunde mit besonders kurzer Wartezeit von maximal 30 Minuten.
Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Um bei chronischen Erkrankungen individueller und gezielter zu behandeln, hat die SBK das Gesundheitsprogramm SBK-MedPlus ins Leben gerufen. SBK-MedPlus gibt es für folgende chronische Erkrankungen: Asthma, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Brustkrebs, Diabetes (Typ 1 und Typ 2), Koronare Herzkrankheit.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und hkk
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK EUREGIO
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK firmus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und VIACTIV Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BERGISCHE Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Heimat Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BOSCH BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK NordWest
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und Continentale Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK VDN
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BKK exklusiv