Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und SKD BKK
Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine in Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihr Hauptsitz befindet sich in Düsseldorf. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland.
Die AOK Rheinland/Hamburg betreut 2.241.091 Mitglieder und 3.006.579 Versicherte. In mehr als 100 wohnortnahen AOK-Geschäftsstellen werden Versicherte persönlich und kompetent beraten. Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet alle Fragen zum Thema Gesundheit – an 365 Tagen im Jahr. Mit dem AOK-Arztterminservice unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten außerdem bei der Vermittlung von einem zeitnahen Facharzttermin innerhalb von 48 Stunden. Die AOK Rheinland/Hamburg erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,99 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,59 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Rheinland/Hamburg die Testnote 1,6.
Die SKD BKK ist eine in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Schweinfurt. Sie ist unter wechselnden Namen bereits seit 1897 tätig. Ihre heutige Bezeichnung erhielt die SKD BKK im Jahr 2000, als die damalige BKK SKF mit der BKK Düker fusionierte und im Zuge dessen das „D“ aus Düker in den Kassennamen integriert wurde.
Die SKD BKK betreut 36.740 Mitglieder und 47.503 Versicherte. Neben kompetentem und persönlichem Service bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Extra-Leistungen, z.B. in den Bereichen Früherkennung und Alternativmedizin. Die SKD BKK erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,48 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,08 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die SKD BKK die Testnote 1,7.


Der Beitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg beträgt 17,59% (14,60% + 2,99%).


Der Beitragssatz der SKD BKK beträgt 17,08% (14,6% + 2,48%).


68 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg


5 Geschäftsstellen


Die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" der AOK Rheinland/Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet – 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus können Versicherte die meine AOK-App - Mobile Online-Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg nutzen. Elektronische Dokumente können Versicherte über die "meine AOK-App" an die AOK Rheinland/Hamburg übermitteln.




24-Stunden Erreichbarkeit über das Servicetelefon der AOK Rheinland/Hamburg: 0211 819-50000


Mo – Do 8.00 – 18.00 und Fr 8.00 – 16.00 Uhr ist die SKD BKK unter 09721 9449-0 zu erreichen.


Die AOK Rheinland/Hamburg bietet mit AOK-Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 1 265 265 rund um die Uhr Beratung zu medizinischen Fragen aller Art. Bei AOK-Clarimedis arbeiten Fachärzte, Krankenschwestern und Pharmakologen, die sich für alle Fragen Zeit nehmen. AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service für Versicherte der AOK.




Die AOK-Pflegehotline (0800 329 0 329) AOK-Babytelefon (0800 1 265 265) AOK-Zweitmeinungsservice (0 800 100 65 99) Infotelefon für Arbeitgeber - AOK-Business (0800 0 326 111) Organspende Hotline (0800 0 326 327), Lichtblick (0800 3 737 374), Patientenbegleitung (0800 0 512 512)




Bei Fragen zum Thema Gesundheit und Krankheit sowie zu allen Belangen der Sozialversicherung stehen den Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg kompetente persönliche Ansprechpartner in 68 Geschäftsstellen und auf Wunsch auch zu Hause zur Seite.


Das Service-Team der SKD BKK steht auf Wunsch für persönliche Beratungstermine beim Versicherten zuhause zur Verfügung, auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten.


Die AOK Rheinland/Hamburg organisiert für ihre Versicherten kurzfristig den frühestmöglichen Termin bei einem Spezialisten (ausgenommen Termine bei Psychotherapeuten). Die AOK Rheinland/Hamburg nennt ihren Versicherten innerhalb von 48 Stunden einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt. Der Service ist für Kunden der AOK Rheinland/Hamburg kostenlos.




Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein spezialisiertes Service-Team eingerichtet, das Versicherte kostenlos dabei unterstützt, Behandlungsfehler zu klären und sie über Wege zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche informiert. Jedem Kunden steht ein persönlicher Ansprechpartner beratend und begleitend für alle Fragen zum Thema zur Seite. Die Gutachten werden für die Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.


Die SKD BKK berät und unterstützt bei vermuteten Behandlungsfehlern, insbesondere durch Einholung eines medizinischen Gutachtens beim Medizinischen Dienst, welches dem Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.


Das Erreichen höchster Kundenzufriedenheit ist oberstes Ziel der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn mal etwas nicht so gelaufen ist, wie man es von der AOK Rheinland/Hamburg erwarten darf, verfügen wir über ein professionelles Beschwerdemanagement.
Die Beschwerden können persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage geäußert werden.
Alle Beschwerden werden im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.


Die Beschwerdestelle ist per E-Mail oder verschlüsseltem Kontaktformular erreichbar.


Bei einer Hausstaubmilbenallergie kann die AOK Rheinland/Hamburg im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker tragen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.




Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe.
Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.








Osteopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden. (80 % max. 3 Behandlungen mit je max. 60 Euro)


Die SKD BKK erstattet für max. fünf osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr 100% des Rechnungsbetrages.


Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).


Versicherte der SKD BKK können im Rahmen eines Integrierten Versorgungsvertrages homöopathische Behandlungen auf Chipkarte bei zugelassenen Ärzten (mit Zusatzqualifikation Homöopathie) in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme umfasst die Erst- und Folgeanamnese, die Analyse und die Auswahl der homöopathischen Mittel (nicht aber die Mittel selbst). Behandlungen bei Heilpraktikern werden nicht erstattet.








Kostenübernahme für stationäre Aufenthalte erfolgt in zugelassenen TCM-Kliniken.


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können zusätzlich folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
Chiropraktiker; Phytotherapie beim Vertragsarzt, Ayurveda, Lichttherapie bei Winterdepression, Massagen




Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können OTC-Präparate aus Apotheken mit bis zu 80 % bezuschusst werden.




Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.


Für eine professionellen Zahnreinigung pro Kalenderjahr werden bei der SKD BKK 100% des Rechnungsbetrages übernommen - für alle Versicherten und bei freier Wahl des Zahnarztes!


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden.




Es besteht Anspruch auf Zahnsteinentfernung gemäß § 12f der Satzung in Höhe von 35 EUR, sowie auf eine intensive Beratung und Anleitung zur täglichen Zahnpflege. Dieser Betrag kann bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ um bis zu 25 EUR auf insgesamt bis zu 60 EUR jährlich aufgestockt werden. Weiterhin können bei Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse für folgende Leistungen gewährt werden: Schnarcher Schiene, festsitzender Retainer, Sportmundschutz, sowie Vollnarkose und Lachgassedierung.




Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.




Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden.


Die SKD BKK hat spezielle Versorgungsverträge mit Dermatologen abgeschlossen: Damit können auch Versicherte zwischen 15 und 35 Jahren alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen.


Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.


Die SKD BKK übernimmt alle zwei Jahre die Kosten für eine sportmedizinische Untersuchung und das zu 100% des Reechnungsbetrages.


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.


Über die gesetzliche Leistung hinaus erstattet die SKD BKK einmalig die Kosten für eine in Anspruch genommene Darmspiegelung durch einen Vertragsarzt oder einen nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer nach Vollendung des 45. Lebensjahres und zur Vollendung des 50. Lebensjahres bei Männern bzw. des 55. Lebensjahres bei Frauen in voller Höhe bei Vorliegen von Risikofaktoren (familiär oder erblich erhöhtes Erkrankungsrisiko).


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann ein Ultraschall zur Brustkrebsfrüherkennung mit bis zu 80 % bezuschusst werden.


Die SKD BKK erstattet die gesamten Kosten für eine taktile Brustkrebsuntersuchung durch speziell ausgebildete blinde und sehbehinderte Menschen, wenn die Untersuchung fachärztlich veranlasst ist und eine familiäre oder medizinische Vorbelastung vorliegt.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Rheinland/Hamburg zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie zu en Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.


Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die SKD BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.


Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden:
- Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten
- Chlamydientest ab 25 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren
- HPV-Test
- Glaukom-Untersuchung
- Thin-Prep-Pap-Test
- Sehscreening bei Kleinkindern


Die SKD BKK erstattet die Kosten für eine von zugelassenen Vertragsärzten oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringern durchgeführte Glaukom-Früherkennungsuntersuchung in voller Höhe. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass eine Erkrankung bezogen auf diese Vorsorgeuntersuchung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen.


Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).


Volle Kostenübernahme erfolgt für alle vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Land empfohlenen Reiseschutzimpfungen (auch Malaria-Prophylaxe) bei privaten Urlaubsreisen.


Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.


Die SKD BKK bezahlt die Grippeschutzimpfung für alle Versicherten.


In Kooperation mit der CyberConcept GmbH und der Oviva AG bietet die AOK Rheinland/Hamburg eine Reihe von digitalen Präventionskursen zu den Themen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Rauchentwöhnung an. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die komplette Kursgebühr. Für dieKunden entstehen keine Kosten und die Rechnung geht direkt an die AOK. Die einzige Voraussetzung dafür ist, der Kurs zu 100 % (bei Oviva 80%) abgeschlossen wurde und noch keine zwei Kurse zur Erstattung eingereicht wurden.




Die AOK Rheinland/Hamburg bezuschusst Gesundheitsreisen mit bis zu 200 Euro.


Die SKD BKK bezuschusst die Teilnahme an der BKK-Aktivwoche, BKK Well-Aktiv und AKON. Es werden jeweils die Kosten für das Präventionsprogramm übernommen (je nach Angebot bis zu 200 Euro).


In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner.




Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).


Die Kosten für zwei zertifizierte Gesundheitskurse im Jahr werden zu 100 % erstattet.






Beim Bonusprogramm der AOK Rheinland/Hamburg können Versicherte 150 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
AOK-Fit+:
- 30 Euro 1. Schutzimpfung
- 10 Euro Betriebliches Gesundheitsmanagement
- 10 Euro Betriebs- oder Hochschulsport
- 10 Euro Fitnessstudio
- 10 Euro Gesundheitswerte (BMI, Blutzucker, Cholesterin, Blutdruck)
- 10 Euro Präventionskurs
- 10 Euro Sonderaktion der AOK
- 10 Euro Sportabzeichen/Fitnesstest
- 10 Euro Sportverein
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro PZR
- 10 Euro Zahnversiegelung
- 10 Euro Präventionskurs


Beim Bonusprogramm der SKD BKK können Versicherte 50 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Beim FitPlus-Fitnessbonus erhält man für zwei der folgenden Aktivitäten eine Prämie in Höhe von 50 Euro:
- Gesundheitskurse (z.B. Rückenkurs, Yoga, Ernährungskurs, Nichtraucherkurs)
- aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein
- regelmäßiger Besuch eines Fitnessstudios
- Sport- oder Wanderabzeichen


Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro.
Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.


Beim FitPlus-Gesundheitsbonus der SKD BKK erhält man für jede gesetzliche Vorsorgemaßnahme oder Impfung 10 Euro. Beim FitPlus-Fitnessbonus der SKD BKK kann man zwei von vier Aktivitäten kombinieren, und erhaät dafür 50 Euro. Die vier Aktivitäten sind: Prävisionskurd, Sportverein, Fitness-Studio und Sport-oder Wanderabzeichen.


Beim Wahltarif AOK-Bonus-Plus können Versicherte ab einem Einkommen von 18.000,01 EUR und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in den ersten drei Jahren durchschnittlich 170 EUR als Bonus erhalten (1. Jahr 110 EUR, 2. Jahr 110 EUR, 3. Jahr 290 EUR). Ab dem vierten Jahr beträgt der Bonus jährlich 180 EUR. Das finanzielle Risiko beträgt bei diesem Wahltarif für diese Einkommensklasse lediglich 110 EUR.






Mit „GesundPlus“ können sich Mitglieder der SKD BKK eine individuelle Beitragsrückerstattung sichern, wenn sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen (ausgenommen Vorsorgeleistungen) in Anspruch genommen haben. Die Prämie ist vom Jahreinkommen abhängig: bei einem Jahreseinkommen über 8.100 Euro beträgt die Prämie 100 Euro; bei einem Jahreseinkommen über 24.300 Euro beträgt die Prämie 300 Euro; bei einem Jahreseinkommen über 36.400 Euro beträgt die Prämie 450 Euro; liegt das Jahreseinkommen über 47.250 Euro beträgt die Prämie 550 Euro.






Die AOK Rheinland/Hamburg setzt die Inhalte des § 73 b SGB V zusammen mit den Partnern des Hausärzteverbandes (Landesverbände Nordrhein und Hamburg) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft um


Die SKD BKK bietet ihren Versicherten bundesweit eine hausarztzentrierte Versorgung an. Hierfür liegen in den Arztpraxen entsprechende Beitrittserklärungen aus.


Die AOK bietet ihren Versicherten, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme zu folgenden Indikationen an: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma bronchiale. Die Implementierung weiterer Diagnosen ist geplant. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.


Die SKD BKK bietet mit „BKK MedPlus“ strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen an. Die DMP-Programme gibt es derzeit für folgende Erkrankungen: Asthma, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Osteoporose (aktuell nur in Nordrhein und Schleswig-Holstein).
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen SKD BKK und AOK Bayern
- Vergleich zwischen Audi BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK VerbundPlus und SKD BKK
- Vergleich zwischen Novitas BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen SBK und SKD BKK
- Vergleich zwischen hkk und SKD BKK
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen bkk melitta hmr und SKD BKK
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK mkk und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK PLUS und SKD BKK
- Vergleich zwischen mhplus BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK Freudenberg und SKD BKK
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen Pronova BKK und SKD BKK
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK24 und SKD BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK Linde
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SKD BKK
- Vergleich zwischen BKK Akzo Nobel Bayern und SKD BKK
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und SKD BKK
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und SKD BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und AOK Bremen/Bremerhaven
- Vergleich zwischen SKD BKK und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen SKD BKK und BARMER
- Vergleich zwischen SKD BKK und IKK classic
- Vergleich zwischen SKD BKK und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen SKD BKK und AOK Baden-Württemberg
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK firmus
- Vergleich zwischen SKD BKK und Bertelsmann BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BKK Faber-Castell & Partner und SKD BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und R+V Betriebskrankenkasse
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK ZF & Partner
- Vergleich zwischen SKD BKK und Salus BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und Debeka BKK
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen SKD BKK und BKK Wirtschaft & Finanzen