Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK firmus
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 690.521 Mitglieder und 843.318 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,50 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,10%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,4.
Die BKK firmus ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand am 01.01.2003 aus dem Zusammenschluss der BKK Osnabrück und der BKK Unterweser. Ein Jahr später erfolgte eine weitere Fusion mit der BKK Bremer Straßenbahn AG. Der Hauptsitz der BKK firmus befindet sich in Bremen. Ihr Name stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „sicher, stark“.
Die BKK firmus betreut 724.014 Mitglieder und 901.604 Versicherte. Dabei stehen die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden im Mittelpunkt. Die Kasse bietet ihren Versicherten deshalb neben einem umfangreichen Leistungskatalog eine zuverlässige und kompetente Beratung. Die BKK firmus erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,18 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,78 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK firmus die Testnote 1,6.


Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 17,10% (14,60% + 2,50%).


Der Beitragssatz der BKK firmus beträgt ab 01.05.2025 16,78% (14,6% + 2,18%).


Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt


11 Servicestellen


"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.


Die BKK firmus bietet ihren Kunden ein OnlineService Web & eine App an, mit dem Sie eine Vielzahl Ihrer Anliegen rund um die Uhr und von jedem Ort der Welt erledigen können.


Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.


Die BKK firmus ist während der Geschäftszeiten unter 0421 64343 und 0541 331410 erreichbar.


"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.


Ein Team aus medizinischem und pflegerischem Fachpersonal steht mit Rat und Tat zur Seite unter der Rufnummer 0541- 331 41 218.


Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265


Pflege-Hotline: 0421 – 6434-401
Krankengeld-Hotline: 0421 – 6434-403
Hilfsmittel-Hotline: 0421 6434-402
Arbeitgeber-Hotline: 0421 - 6434-533
Arzneimittelberatung: 0541 33141-217
Aus dem Ausland: +49 421 64343


Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.


Die ausgebildeten Kundenberater/-innen stehen in 11 Servicestellen vor Ort sowie am Telefon zur persönlichen Beratung zur Verfügung. Nach Vereinbarung ist in den Regionen auch ein Termin zu Hause möglich.


Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt




Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.


Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird gewährt.


Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.


KundenBAROmeter und IdeeAllee als telefonisch und schriftlich erreichbare Kommunikationskanäle. Darüber hinaus zentrale Anlaufstelle im BKK firmus-OnlineService, der digitalen Servicestelle für Smartphone und PC


Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.


Allergie Bettwäsche ist grundsätzlich aufzahlungsfrei. Bei Sondergrößen der Bettwäsche bis zu max. 37,90 €


Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.


Im ambulanten Bereich gibt es erweiterte Haushaltshilfe bis 56 Kalendertage (max. 8 Stunden täglich), wenn ein Kind im Haushalt lebt.




Im ambulanten Bereich gibt es erweiterte Haushaltshilfe bis 28 Kalendertage (max. 4 Stunden täglich), wenn kein Kind im Haushalt lebt.


Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.


Die BKK firmus beteiligt sich mit insgesamt 150 Euro je Kalenderjahr an den Kosten von drei osteopathischen Behandlungen im Kalenderjahr. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zugelassenen Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist. Die Erstattung je eingereichter und verordneter Behandlung beträgt maximal 50 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf die Erstattung.




Die BKK firmus übernimmt die Kosten für die Behandlungen mit klassischer Homöopathie im Rahmen einer geschlossenen Kooperation mit beigetretenen Ärzten und Apothekern.
Kostenübernahme bei Vertragsärzten






Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.




Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a. Phytotherapie, Eigenbluttherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Ordnungstherapie, Neuraltherapie, Blutegeltherapie und Schröpfen, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst, ausgenommen die gesetzlich geregelte Leistung für den Knie- und Lendenwirbelbereich.




Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).


Kostenübernahme für verordnete homöopathische Arzneimittel gibt es im Rahmen des Vertrages zur integrierten Versorgung.


Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).


Die BKK firmus beteiligt sich an den Kosten der professionellen Zahnreinigung. Der Zuschuss beträgt max. 80 Euro pro Jahr.
Über das DENTNET-Netzwerk besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung.
Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf die Erstattung.




Für Kunden, die in den letzten fünf Jahren mindestens einmal jährlich zur Vorsorge beim Zahnarzt waren, erhöht die BKK firmus den Zuschuss um 10%, für die jährliche Vorsorge der letzten zehn Jahre um 15%.
Vergünstigter Zahnersatz (bis zum Nulltarif) gibt es über den Kooperationspartner Dentaltrade.
Über den Kooperationspartner DENTNET gibt es Zahnersatz (z.B. Implantate) zum Festpreis.


Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).


Zahnkorrekturen vergünstigt, bezuschusst und zum Festpreis über den Kooperationspartner DENT-NET


Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.




Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.


Die BKK firmus bezuschusst ihren Versicherten auch unter dem Alter von 35 Jahren das Hautkrebs-Screening inkl. der Auflichtmikroskopie im gesamten Bundesgebiet mit bis zu 100 Euro / Jahr bei bereits bestehenden Risikofaktoren.


120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach


Die BKK firmus unterstützt die sportmedizinische Untersuchung und übernimmt 80% der Kosten, bis max. 30 Euro pro Untersuchung. Die Untersuchung kann alle zwei Jahre wiederholt werden.


Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.


Die BKK firmus erstattet einmalig die Kosten für eine Darmspiegelung nach Vollendung des 45. Lebensjahres und vor Vollendung des 50. Lebensjahres bei Männern bzw. des 55. Lebensjahres bei Frauen. Hier werden einmal die Kosten in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 100 Euro je Versicherten erstattet. Für eine Kostenerstattung muss ein Antrag inklusive ärztlicher Bescheinigung und der zugehörigen Rechnung der Darmspiegelung eingereicht werden.


Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)


1. Für Frauen ab 30 Jahren gibt es eine erweiterte Brustkrebsfrüherkennung.
2. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Medizinischen Tastuntersuchung (MTU) mit dem Kooperationspartner "discovering hands" durch blinde oder sehbehinderte Menschen, die ein größeres Spektrum an wahrnehmbaren Sinnesqualitäten in Bezug auf das Tasten und Fühlen im Vergleich zu nicht sehbeeinträchtigten Menschen haben. Dies führt zu einer detaillierten und genaueren Palpation der Brust. Die Kosten hierfür werden bis 80,00 Euro / Jahr, übernommen, wenn vorhandene Risikofaktoren die Untersuchung indizieren.


Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.


Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V
übernimmt die BKK firmus als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft,
Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe bei einer Maßnahme von mindestens 14 Tagen 224,00 EUR und bei einer Maßnahme von mindestens 21 Tagen 336,00 EUR als pauschale Abgeltung der Aufwendungen.


Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.


Die BKK firmus erstattet ihren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen neben den Kosten für das Hautkrebsscreening auch für die Kosten von regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen ("Check Up") über das gesetzliche Maß hinaus bis zu 100 Euro pro Jahr.


Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.


Bei allen äztlich verodneten Schutzimpfungen werden die Kosten bis zu 500 € erstattet, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.


Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.


Bei allen äztlich verodneten Schutzimpfungen werden die Kosten bis zu 500 € erstattet, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist. Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen über eGK bzw. Erstattung nach EBM.


Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.


Gegen Vorlage einer Bescheinigung über eine mindestens 80%ige Teilnahme der Kurseinheiten erstattet die BKK firmus 90% der Kosten mit maximal 103,00 Euro je Kurs. Dies gilt für zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr, wenn diese durch die zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifiziert sind.


Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.


In ausgewählten Kurorten können speziell zugeschnittene Gesundheitsprogramme genutzt werden. Die BKK zahlt 160 Euro für Erwachsene und 110 Euro für Kinder.


Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.




Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.


Die BKK firmus erstattet ihren Kunden 90 % der Kosten an Gesundheitskursen (max. 2 Kurse pro Jahr mit max. 103 Euro/Kurs).


Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.




Beim Bonusprogramm der AOK Sachsen-Anhalt können Versicherte 100 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 20 Euro Aktive Betätigung im Sportverein / Hochschulsport / Fitnessstudio
- 10 Euro Schutzimpfung
- 10 Euro Zahnuntersuchung
- 10 Euro Sportabzeichen
- 10 Euro Schwimmabzeichen
- 10 Euro Sportveranstaltung
- 10 Euro Erste-Hilfe-Kurs
- 10 Euro 1.Blutspende / Knochenmarkspende
- 10 Euro 2.Blutspende


Beim Bonusprogramm der BKK firmus können Versicherte 50 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
Bonus für Gesundheitsbewusstes Verhalten:
• 5 Euro für regelmäßigen Sport (mind. 26 Mal pro Jahr), Nachweis einer aktiven Mitgliedschaft in einem qualifizierten Sportverein oder in einer qualitätsgesicherten Fitnesseinrichtung, Bestätigung der Regelmäßigkeit durch die Einrichtung).
• 5 Euro für Teilnahme an einem Präventionskurs gemäß § 20 Abs. 5 SGB V
• 5 Euro für BMI im Normbereich
• 5 Euro für Erwerb Deutsches Sportabzeichen in Bronze, Silber oder Gold
• 5 Euro für Erwerb des Leistungsabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes / DLRG
• 5 Euro Nichtraucher (seit mind. 6 Monaten)
Vorsorgebonus:
• 5 Euro für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
• 5 Euro für 1. Schutzimpfungen
• 5 Euro für 2. Schutzimpfungen
• 5 Euro für 3. Schutzimpfungen


Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.


1. Beim Vorsorge-Bonus erhalten Versicherte der BKK firmus einen Bonus in Höhe von 5 Euro je nachgewiesener Maßnahme. Dabei gibt es keine Limitierung der jährlich nachweisbaren Leistungen.
2. Beim Bonus für Gesundheitsbewusstes Verhalten erhalten Versicherte einen Bonus in Höhe von 30 Euro. Dieser Bonus sieht Wahlpflicht-Maßnahmen und weitere Maßnahmen vor.
3. Für Teilnahmen an Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderungen gibt es einen Arbeitnehmerbonus in Höhe von 10 Euro je Maßnahme für max. 2 Maßnahmen pro Jahr.
30 € Bonus für Gesundheitsbewusstes Verhalten und 5 € je Maßnahme im Vorsorge-Bonus


Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.












Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen. Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Ab dem 18. Lebensjahr können Sie einmalig und ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre den Check-up Plus nutzen. Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Ihre Blutwerte ausgewertet, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.


Die BKK firmus bietet Ihren Versicherten mit der sogenannten hausarztzentrierten Versorgung (HZV) eine besondere hausärztliche Versorgung an.


Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.


Die BKK firmus setzt sich verstärkt mit "BKK MedPlus" für die Behandlung chronisch Kranker ein.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und hkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SBK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Akzo Nobel Bayern
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Herkules
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK PFAFF
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und bkk melitta hmr
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK DürkoppAdler
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK WERRA-MEISSNER