Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Public
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 685.530 Mitglieder und 839.012 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,3.
Die BKK Public ist eine in Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geöffnete Krankenkasse. Ihren Ursprung hat sie in der Feldschlösschen AG und der Preussag AG. Der Hauptsitz der Kasse befindet sich in Hannover.
Die BKK Public betreut 4.019 Mitglieder und 5.199 Versicherte. Sie bietet ihren Mitgliedern neben dem gesetzlichen Leistungskatalog viele attraktive Satzungsleistungen sowie persönlichen und kompetenten Service. Der von der BKK Public erhobene Zusatzbeitrag beträgt 1,20 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 15,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK Public die Testnote 1,3.
BKK Public
1,3(Wertung im letzten Test)
Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
Der Beitragssatz der BKK Public beträgt 15,80% (14,60% + 1,20%).
Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt
6 Geschäftsstellen
"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.
Die BKK Publik hat ein ONLINE-KUNDENCENTER" meine bkk public". Mit der APP "meine bkk public Ihr Online-Kundencenter" können Sie auch unterwegs über ihr Smartphone per App nutzen. Erhältlich für Android und iOS. Kostenlos auf Google Play oder im AppStore downloaden
Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr kann man die BKK Public unter 05341 405-600 erreichen.
"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.
24 Stunden an 365 Tagen im Jahr stehen Ärztinnen und Ärzte des Kooperationspartners Teleclinic mit Rat und Tat zur Seite. Versicherte werden als Premiumkunden kostenfrei medizinisch beraten. Bei Bedarf werden eRezepte erstellt.
Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265
Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.
In der Hauptgeschäftsstelle Thiestr. 15 in Salzgitter Montag bis Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr.
BKK vor Ort: Geschäftsstellen, Büros und Sprechtage in unseren Partnerbetrieben, persönliche Gesprächstermine auf Wunsch auch bei Ihnen.
Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt
Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern wird angeboten.
Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.
Die BKK Public hat für die Versicherten eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet. Wenn Ihr Anliegen nicht im direkten Kontakt mit Ihrem persönlichen Kundenbetreuer bzw. des Vorgesetzten geklärt werden konnte, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle. Die Beschwerde wird dann im Rahmen eines professionellen Beschwerdemanagements bearbeitet.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.
Die Kosten für Allergiebettwäsche werden aufzahlungsfrei im Rahmen einer vertraglichen Regelung zu 100 % übernommen.
Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder) wird bis zu 6 Wochen nach ärztlicher Bescheinigung wegen Krankheit gewährt, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und bis zu 6 Wochen, wenn der Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhält.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheits-beschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK Public mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten sich zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der teilnehmenden Versicherten.
Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.
Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a.Phytotherapiebehandlungen, Eigenbluttherapie, Lichttherapie, Reflextherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Bioresonanztherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Ordnungstherapie, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen.
Bei der Behandlung mit Leistungen der Akupunktur sind nur solche erstattungsfähig, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums sind.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 102,00 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max. 400 Euro je Kalenderjahr).
Kooperation mit dem Auktionsportal 2te-Zahnarztmeinung: Teilnehmer sparen durchschnittlich 56 % bei Zahnersatz.
Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
2. Zahnsteinentfernung innerhalb eines Kalenderjahres, Kariesinfiltration, Bakterientest bei anstehender Parodontosebehandlung oder Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren im bleibenden Gebiss kann man über das Gesundheitskonto BKK GesundheitsPlus erhalten (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr).
Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Im Rahmen eines bundesweiten Vorsorgeangebotes übernimmt die BKK ein Hautkrebsvorsorgepaket für Versicherte unter 35 Jahren. Die Betriebskrankenkasse übernimmt für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres ergänzend zum gesetzlichen Anspruch einmalig je Kalenderjahr die Kosten für eine Hautkrebsuntersuchung, wenn eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen, und die Leistung durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Dermatologen erbracht wird (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr im Rahmen von BKK GesundheitsPlus.
Außerdem Online Hautcheck: Unabhängig von Ort und Zeit bekommen Versicherte innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Einschätzung und Therapieempfehlung.
120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach
Versicherte können eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten und ihre Verschlimmerung zu vermeiden (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr) im Rahmen von BKK GesundheitsPlus.
Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)
Die BKK erstattet im Einzelfall die Kosten in Höhe von max. 50 Euro pro Kalenderjahr für eine Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als Medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) im Rahmen von discovering hands® unter folgenden Voraussetzungen:
Versicherte weisen anhand der ärztlichen Bestätigung eine familiäre oder medizinische Vorbelastung bei Brustkrebs nach - die Untersuchung wird von einem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Frauenarzt veranlasst.
Gen-Diagnostik in ausgewählten Behandlungszentren
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V übernimmt die Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Un-terkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
Die BKK Public übernimmt ergänzend zum gesetzlichen Anspruch einmalig je Kalenderjahr die Kosten für eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit, wenn eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen (gegen Vorlage der Originalrechnungen 85 % der Kosten bis max. 400 EUR je Kalenderjahr).
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen (auch Malaria-Prophylaxe) werden von der BKK Public 100 v. H. der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.
Die BKK bietet Ihren Versicherten kostenlose e-coaches zur individuellen Inanspruchnahme: Fitness-Coach, Herz-Coach, Ernährungs-Coach, Stress-Coach, Schlaf-Coach.
Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.
Der Zuschuss beträgt bis zu 155 Euro im Kalenderjahr.
Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.
Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.
Präventionskurse werden in Höhe von 85 % der Kursgebühren bei Erwachsenen bzw. 100 % bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis zu einem Höchstbetrag von 155 EUR im Kalenderjahr bezahlt. Die Förderung durch die BKK ist auf max. zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
Mit BKK GesundheitsPlus kann man zusätzliche attraktive Gesundheitsangebote bis zu einer Höhe von insgesamt 400 Euro je Kalenderjahr erhalten.
Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.
Bei erstmaliger Teilnahme des Mitgliedes ist der Bonusanspruch von 150 Euro erworben, wenn mindestens drei Maßnahmen in den 12 Monaten vor Beitritt zur BKK Public nachgewiesen wurden. BKK AktivPlus, das Bonusprogramm der BKK Public, unterstützt eine gesunde Lebensführung und gesundheitliche Vorsorge. Je Maßnahme erhalten Sie einen Euro-Betrag.
Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.
Mit dem Wahltarif BKK CashPlus Sofortprämie kann man sofort bei Eintritt in den Tarif 150 EUR jährlich erhalten (maximal 20 % der selbst getragenen Beiträge), wenn man sich bei Inanspruchnahme bestimmter Leistungen bis zu 200 EUR (Selbstbehalt) beteiligt.
BKK CashPlus - 600 Euro Prämie für gesunde Versicherte.
Werden im Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen, vergütet die BKK 1/12 des gezahlten Jahresbeitrages. Man erhält bis zu 600 Euro jährlich (abhängig vom beitragspflichtigen Einkommen).
Vorteile:
• Gesundheitskarte kann weiter verwendet werden
• Abgerechnet wird nach einem Jahr! Keine Rechnereien oder sammeln von Quittungen
• Präventions- und Vorsorgeleistungen mit Ausnahme der Kuren werden nicht angerechnet
• Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren werden nicht angerechnet
Bei Inanspruchnahme der Wahltarife BKK CashPlus Prämie und BKK CashPlus Sofortprämie werden auf die Prämie höchstens 75 Euro der zuletzt gezahlten Sofortprämie angerechnet.
Für die Prämienhöhe gelten die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen (bei mehreren Tarifen 30 v. H. der vom Mitglied getragenen Beiträge, höchstens jedoch 900 Euro jährlich.
Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen.
Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Die BKK Public bietet ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Folgende DMP-Programme werden angeboten: Asthma bronchiale, Chronische Bronchitis (COPD), Diabetes mellitus Typ 1 + 2, Koronare Herzkrankheit (KHK), Brustkrebs, Osteoporose.
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