Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und HEK-Hanseatische Krankenkasse
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 685.530 Mitglieder und 839.012 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,3.
Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihre Historie geht auf den 1826 gegründeten „Kranken-Verein der Commis des Löblichen Kramer-Amts“ zurück. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist damit eine der ältesten Krankenkassen Deutschlands. Ihren heutigen Namen trägt sie seit der letzten Umbenennung im Jahr 1996. Der Hauptsitz der Kasse befindet sich in Hamburg.
Die HEK-Hanseatische Krankenkasse betreut 451.614 Mitglieder und 567.900 Versicherte. Gemäß ihrem Selbstverständnis als „Die Businessk(l)asse“ richtet sich die Kasse besonders an erfolgs- und gesundheitsbewusste Menschen. Ihre Arbeit zeichnet sich durch Kundennähe und hervorragenden Service aus. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die HEK-Hanseatische Krankenkasse die Testnote 1,0.
HEK-Hanseatische Krankenkasse
1,0(Wertung im letzten Test)
Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
Der Beitragssatz der HEK beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt
Die HEK verfügt über 3 Kundenzentren im Bundesgebiet.
"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.
Die HEK hat eine Service-App mit umfangreichen Servicefunktionen. Die HEK Service-App ist für iOS und Android erhältlich.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.
Das Service-Team ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 0213213 kostenfrei erreichbar.
"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.
Die HEK bietet eine kostenfreie Gesundheits-Hotline an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr an.
Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265
1. gesonderte kostenfreie Arbeitgeberhotline (0800 0001291)
2. gesonderte kostenfreie Beschwerde-Hotline (0800 5891040)
3. gesonderte kostenfreie Interessenten-Hotline (0800 0001022)
4. gesonderte Auslandsnotrufnummer (+4940656961000)
Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.
Die persönliche Beratung erfolgt in den Kundenzentren der HEK und nach Terminvereinbarung auch zu Hause.
Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt
Die HEK unterstützt bei der Vereinbarung von Arztterminen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Service-Team kümmern sich um Ihren Terminwunsch und melden sich spätestens am nächsten Arbeitstag bei Ihnen.
Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Die HEK hilft weiter, wenn es zu einem Behandlungsfehler gekommen sein sollte.
Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.
Die Kunden-Hotline der HEK für Anregungen und Kritik ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 5891040 kostenfrei erreichbar.
Schriftlich ist die HEK-Kundenbeauftrage, Frau Claudia Siem unter Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg, E-Mail: claudia.siem@hek.de zu erreichen.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.
Die Kosten für Allergie Bettwäsche werden zu 100 %, max. 40 Euro, bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie übernommen.
Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Haushaltshilfe wird auch geleistet, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich bei Vorliegen einer schweren Krankheit im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt um maximal 2 Wochen je Kalenderjahr, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe
das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet, bei Vorliegen einer schweren Krankheit im direkten Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, sofern dies ärztlich bescheinigt wird.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
Die HEK erstattet bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 30 Euro pro Sitzung.
Bei allen am Selektivvertrag teilnehmenden Leistungserbringern werden die Kosten für homöopathische Erst- und Folgeanamnese, Repertorisation und homöopathische Kurzbehandlung und Analyse über die HEK-Gesundheitskarte abgerechnet. Die HEK hat kein Ruhejahr, die Leistung kann laufend in Anspruch genommen werden.
Heileurythmie, Kunsttherapie, rhythmische Massagen, Kostenerstattung 70% maximal 100 Euro jährlich.
Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.
Tuina und Krankengymnastik nach Qigong, Kostenerstattung 70% insgesamt maximal 100 EUR jährlich für diese Naturheilverfahren
Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a.Phytotherapiebehandlungen, Eigenbluttherapie, Lichttherapie, Reflextherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Bioresonanztherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Ordnungstherapie, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen.
Bei der Behandlung mit Leistungen der Akupunktur sind nur solche erstattungsfähig, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums sind.
Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu, Kostenerstattung jeweils 70% maximal 100 Euro jährlich. Chelattherapie, und Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis über das Bonusprogramm
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt in Höhe von 70 %, maximal 100 Euro jährlich für jedes dieser Arzneimittel, das bedeutet die HEK erstattet für Homöopathie, für Phytotherapie und für Anthroposophie jeweils diesen Betrag. Voraussetzungen dafür ist, dass die Arzneimittel apothekenpflichtig sind und vom Arzt auf Privatrezept oder grünem Rezept verordnet wurden und dass die Arzneimittel zu den besonderen Therapierichtungen der Homöopathie, der Phytotherapie oder Anthroposophie gehört.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Versicherte ab 16 Jahre haben Anspruch auf einen Zuschuss für eine professionelle
Zahnreinigung in Höhe von 10 Euro je Kalenderjahr.
Über den Kooperationspartner dentaltrade kann hochwertiger Zahnersatz gefertigt werden (Zahnersatz zum „Nulltarif“ und Festpreis für Implantate).
Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Kostenbeteiligung bei Vollnarkose bei Weisheitszahnentfernung, Fissurenversiegelung der Prämolaren, Einsatz festsitzender Retainer (KFO-Behandlung) in Höhe von jeweils 70 %, max. 100 Euro jährlich.
Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.
Die HEK leistet einen Zuschuss zu Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke) über das Bonusprogramm.
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Für Versicherte von 18 bis 34 Jahren kann bundesweit alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung teilweise mit Aufklichtmikroskopie über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.
120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach
Kostenerstattung gibt es für eine sportmedizinische Untersuchung bei einem zugelassen Haus-/Facharzt mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“. Erstattung: 70% des Rechnungsbetrages, max. 120 EUR - alle 2 Jahre (ohne Altersbegrenzung).
Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
1. Darmkrebsfrüherkennung gibt es für alle Altersklassen. Erstattung: 70 %, max. 100 EUR (ohne Altersbegrenzung) für eine Darmspiegelung.
Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)
1. Mammographie, Ultraschalluntersuchung. Erstattung: 70 %, max. 100 EUR jährlich (ohne Altersbegrenzung).
2. Im Rahmen von bundesweiten Versorgungsverträgen kann bei genetischer Vorbelastung eine Teilnahme zur Risikofeststellung an einem intensiviertem Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm in Anspruch genommen werden. Dies beinhaltet: Genetische Untersuchung, Beratung und Ermittlung des persönlichen Erkrankungsrisikos bezüglich Brust- und Eierstockkrebs.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Zusätzlich zu den Therapien zahlt die HEK nach Rückkehr aus der ambulanten Kur einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro oder 16 Euro täglich zum Beispiel für Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Kurtaxe. Die Dauer der ambulanten Kur beträgt mindestens 14 und höchstens 21 Tage.
Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
Gesundheitsuntersuchungen –Check up - (ohne Altersbegrenzung): Erstattung i. H. v. 70 %, max. 100 EUR jährlich.
Früherkennung von chronischen Erkrankungen (zum Beispiel: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und COPD) im Rahmen besonderer Versorgungsverträge (§§ 73c und 140a SGB V).
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Kostenübernahme aller Reiseimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen: z.B. Denguefieber, Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis sowie Japanische Enzephalitis und Malariaprophylaxe.
Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen bei medizinischer Indikation.
Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.
100% Kostenübernahme bei HEK-eigenen Online-Kursen
Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.
Nach vorheriger Beantragung bezuschusst die HEK Gesundheitsreisen mit auswärtiger Unterbringung bis zu 500 Euro im Jahr. Zusätzlich wird ein Zuschuss für z.B. Reisekosten und Verpflegung gezahlt.
Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.
Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.
Die Zuschüsse werden für höchstens zwei Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Diese betragen bei einer Kursgebühr bis 150 Euro, höchstens 75 Euro, bei einer Kursgebühr über 150 Euro, höchstens 100 Euro und bei einer Kursgebühr ab 300 Euro, pauschal 250 Euro.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
Die HEK erstattet pro Kalenderjahr 70 Prozent der Kosten, insgesamt maximal 100 Euro für folgende Schwangerschaftsleistungen:
Toxoplasmose-Test, Zytomegalie-Test, Antikörperbestimmung auf Ringelröteln, Antikörperbestimmung auf Windpocken, Streptokokken-Test, Ersttrimesterscreening, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, Folsäure und Magnesium (Verordnung auf Privatverordnung durch einen Vertragsarzt, Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig sein). Das Arzneimittel muss eine in Deutschland gültige Zulassung besitzen und muss von einer Apotheke/Versandapotheke bezogen worden sein.
Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.
Versicherte werden mit einem Bonusprogramm in Höhe von bis zu 125 Euro in bar für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt. Alternativ können sie Zuschüsse für ausgewählte Gesundheitsleistungen in Höhe von bis zu 250 Euro erhalten.
Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.
Selbstbehalttarif wird angeboten:
Jahreseinkommen bis 10.000 Euro: Prämie 75 Euro, Selbstbehalt 125 Euro, max. Risiko 50 Euro,
Jahreseinkommen bis 21.500 Euro: Prämie 125 Euro, Selbstbehalt 200 Euro, max. Risiko 75 Euro,
Jahreseinkommen bis 42.500 Euro: Prämie 250 Euro, Selbstbehalt 400 Euro, max. Risiko 150 Euro,
Jahreseinkommen über JAEG : Prämie 600 Euro, Selbstbehalt 950 Euro, max. Risiko 350 Euro.
Bei dem Tarif "HEKprämie" erhalten Sie und Ihre gegebenenfalls mitversicherten volljährigen Familienangehörigen eine Prämie, wenn Sie ein Kalenderjahr lang völlig leistungsfrei geblieben sind.
Die Höhe der Prämie beträgt im 1. Jahr:
bei einem Jahreseinkommen bis 10.000 Euro 60 Euro
bei einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro 90 Euro
bei einem Jahreseinkommen bis 42.500 Euro 120 Euro
bei einem Jahreseinkommen über 42.500 Euro 150 Euro.
Beim "HEKeasycash" gibt es keine Staffelung nach Einkommensstufen. Sie erhalten bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in einem Kalenderjahr eine Prämie in Höhe eines gezahlten Monatsbeitrags (AN + AG-Beitrag). Dabei ist die Prämie auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjähriger Einschreibung erfolgt die Auszahlung der Prämie anteilig.
Die Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung ist möglich.
Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen.
Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Die HEK bietet ihren Versicherten (ohne Alterseinschränkung) die Möglichkeit, die am Hausarztmodell teilnehmenden Hausärzte als ersten Ansprechpartner auf hohem Niveau zu nutzen. Im Hausarztmodell übernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion. Er koordiniert die Behandlung und bindet bei Bedarf Fachärzte mit ein. Belastende Doppeluntersuchungen werden hierdurch vermieden.
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die HEK bietet mit den Besser leben-Programmen, die auch Disease- Management-Programm (DMP) genannt werden, für chronisch erkrankte Menschen eine optimale verbesserte ärztliche Behandlung an. Für folgende Krankheitsbilder bestehen bundesweit Verträge: Diabetes mellitus Typ-1 und Typ-2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma und COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung). In den Regionen Bremen, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein und ab 01.10.2024 auch in Mecklenburg-Vorpommern bietet sie zudem ein DMP für Osteoporose an.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und hkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SBK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Akzo Nobel Bayern
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Herkules
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK PFAFF
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und bkk melitta hmr
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK DürkoppAdler
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und AOK Baden-Württemberg