Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KKH Kaufmännische Krankenkasse
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 685.530 Mitglieder und 839.012 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,3.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihre Geschichte reicht bis ins Jahr 1890, in dem die KKH Kaufmännische Krankenkasse als „Kranken- und Begräbniskasse des Kaufmännischen Vereins zu Halle/Saale“ gegründet wurde. Zunächst war die Kasse nur für Angestellte in kaufmännischen Berufen wählbar, im Jahr 1996 erfolgte schließlich die Öffnung der Kasse für alle Versicherten. 2009 wurden die MetroAG Kaufhof BKK und die BKK der Allianz Gesellschaften in die Kasse eingegliedert. Der Hauptsitz der KKH Kaufmännische Krankenkasse befindet sich in Hannover.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse betreut 1.269.880 Mitglieder und 1.556.055 Versicherte. Mit rund 110 Servicestellen ermöglicht sie ihren Versicherten eine flächendeckende und zuverlässige Betreuung. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche innovative Behandlungsmodelle, z.B. bei chronischen Kopfschmerzen oder Rheuma. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,28 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,88 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die KKH Kaufmännische Krankenkasse die Testnote 1,3.
KKH Kaufmännische Krankenkasse
1,3(Wertung im letzten Test)
Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
Der Beitragssatz der KKH beträgt ab 01.08.2024 17,88% (14,6% + 3,28%).
Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt
Die KKH hat mehr als 100 Servicestellen.
"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.
Über den Online-Services im persönlichen Bereich „Meine KKH“ kann man Dokumente übermitteln, persönliche Daten ändern, Anträge ausfüllen und vieles mehr.
Anliegen mit Ihrer Krankenkasse einfach digital erledigen, egal wo und egal wann - das ist über die KKH-App möglich. Mit wenigen Klicks können Sie zum Beispiel Bescheinigungen herunterladen, Dokumente verschicken oder persönliche Daten ändern. Außerdem finden Sie interessante Tipps rund um Ihre Gesundheit.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.
Täglich rund um die Uhr: 0800 5548640554
"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.
Die KKH Gesundheitshotline (089 95 00 84 188) bietet ganzjährig rund um die Uhr eine qualifizierte medizinische Beratung zu Krankheiten, Medikamenten und anderen Gesundheitsthemen.
Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265
Auslands-Notruf-Telefon: +49 (0) 511 2356 7396
English speaking hotline: +49 511 80684 9303
Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.
Versicherte können sich in mehr als 100 Servicestellen bundesweit persönlich beraten lassen. Auch eine persönliche Beratung zu Hause ist nach Terminabsprache möglich.
Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt
Der Facharzt-Terminservice der KKH unterstützt bei der Facharzt-Terminsuche – online oder unter 089 950084188.
Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Die KKH beantwortet die Fragen und unterstützt beim Umgang mit Behandlungsfehlern.
Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.
Die KKH hat eine kostenlose Hotline für Beschwerden, Lob und Anregungen, die Sie 24 Stunden / 7 Tage unter 0800 5548640222 erreichen.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.
Neben den Kosten für den Allergikermatratzenbezug übernimmt die KKH auch die Kosten für Allergikerkopfkissenbezüge und Allergikeroberbettenbezüge.
Diese werden sowohl im Komplettset (Matratzen-, Kissen- und Oberbettbezug), im kleinen Set (Kissen- und Oberbettbezug) sowie einzeln als Kissenbezug oder Oberbettenbezug angeboten.
Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Als zusätzliche Leistung erhalten Versicherte zur Aufrechterhaltung des Haushalts in seinen Grundfunktionen Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer akuten Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Dieser zusätzliche Anspruch besteht für zehn Tage im Kalenderjahr, jeweils für vier Stunden täglich. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt und niemand den Haushalt weiterführen kann.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
Der Zuschuss zur Osteopathie beträgt maximal 60 € pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 €).
Die Anthroposophie wird im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dieses kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Anthroposophie eingesetzt werden.
Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.
Der Präventionskurs QiGong gehört zur TCM. Die KKH bezuschusst pro Jahr und Person maximal zwei Präventionskurse mit 90 Prozent, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.
Darüber hinaus wird die TCM im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Für z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die TCM eingesetzt werden.
Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a.Phytotherapiebehandlungen, Eigenbluttherapie, Lichttherapie, Reflextherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Bioresonanztherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Ordnungstherapie, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen.
Bei der Behandlung mit Leistungen der Akupunktur sind nur solche erstattungsfähig, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums sind.
Die Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Naturheilverfahren eingesetzt werden.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Rezeptfreie alternative Medikamente werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Naturarzneimittel eingesetzt werden.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Die KKH erstattet ihren Versicherten pro Kalenderjahr bis zu 120 € für zwei Professionelle Zahnreinigungen (jeweils bis zu 60 € pro Behandlung).
Die KKH bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der biodentis GmbH hochwertigen Zahnersatz zu Sonderkonditionen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten hochwertigen, in Deutschland gefertigten Zahnersatz zu Sonderkonditionen.
- Sie reduzieren spürbar Ihren Eigenanteil.
- Der Hersteller biodentis gewährt Ihnen eine erweiterte Garantie von sechs Jahren auf die zahntechnischen Leistungen (Kronen, Teilkronen, Brücken und Inlays).
- Sie erhalten 25 € als Dankeschön-Prämie, die mit jedem Auftrag direkt von der Laborrechnung abgezogen wird.
Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
- 150 Euro Zuschuss gibt es zum Retainer bei kieferorthopädischer Behandlung und 50 EUR für Reparaturleistungen.
- Die KKH bezuschusst die Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit bis zu 160 Euro.
- Zahnfüllungen (z. B. Kunststoff, Keramik) werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Zahnfüllungen eingesetzt werden.
Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
- Obwohl Sportbrillen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gehören, beteiligt sich die KKH an den Kosten. Erwachsenen ab 18 Jahren werden einmalig 50 € erstattet, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (schwere Sehbeeinträchtigung).
- Die Sehhilfen werden außerdem im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Sehhilfen eingesetzt werden.
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Die KKH bezuschusst ein Hautkrebsscreening bis zu 50 € für Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach
Die KKH zahlt 60 € Zuschuss für eine sportmedizinische Untersuchung. Insgesamt 120 Euro bezahlt sie, wenn zur weiteren Abklärung eine Zusatzuntersuchung nötig ist. Die sportmedizinische Untersuchung kann regelmäßig alle zwei Jahre durchgeführt und der Zuschuss in Anspruch genommen werden.
Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Im Rahmen der Mehrleistungen beteiligt sich die KKH auch bei jüngeren Versicherten an den Kosten für eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Darmkrebsvorsorge.
Die Untersuchungen richten sich an gesunde Versicherte ab 30 Jahren, bei denen ärztlich bestätigte Risikofaktoren vorliegen. Zu den Risikofaktoren zählen zum Beispiel chronisch-entzündliche Darmerkrankungen und Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), die an Darmkrebs erkrankt sind. Die KKH erstattet für die Darmspiegelung bis zu 100 €.
Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)
- Familiären Brust- & Eierstockkrebs frühzeitig erkennen: Innerhalb der Familien dieser Frauen treten die Erkrankungen gehäuft und bereits im frühen Alter auf. Betroffene Familien werden als Hochrisikofamilien bezeichnet. Die KKH bietet diesen Hochrisikofamilien ein besonderes Früherkennungsprogramm, das die konkrete Feststellung des Erkrankungsrisikos, die Gendiagnostik sowie eine individuelle Beratung umfasst.
- Die KKH bietet Früherkennungsuntersuchungen für Brust- und Eierstockkrebs für Risikopatientinnen an. Einmal im Kalenderjahr übernimmt sie die Kosten für eine besondere Form der Brustkrebsuntersuchung: Die Tastuntersuchung durch eine medizinische Tastuntersucherin (Medizinisch Taktile Untersucherin, MTU).
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Auf Antrag und nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit stellt die KKH einen Kurarztschein und eine Kurmittelübernahme-Bestätigung aus. Damit können in anerkannten Kurorten in Deutschland die vom Kurarzt verordneten physikalischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden (abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen). Die KKH gewährt außerdem einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
Für jüngere Erwachsene zwischen 18 und 34 Jahren hat die KKH ein erweitertes Angebot: Zusätzlich zum einmaligen Gesundheits-Check-up, den die KKH über die elektronische Gesundheitskarte komplett übernimmt, zahlt sie alle zwei Jahre 40 Euro Zuschuss für diese allgemeine Gesundheitsuntersuchung.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Die KKH übernimmt die kompletten Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt eine entsprechende Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Die Voraussetzung ist, dass man sich in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt impfen lässt.
Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
Die KKH übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung über den gesetzlichen Leistungsanspruch hinaus für alle Versicherten jeden Alters.
Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.
Bezuschusst werden qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat Deutscher Standard Prävention. Die KKH übernimmt zwei Mal jährlich 100 % der Kurskosten bis zu 150 Euro je Kurs (max. 300 Euro im Jahr). Es stehen außerdem neue Digitale Präventions-Partner Gymondo (Rücken, Ganzkörperkräftigung), AIMO (KI-basierte Bewegung), 7Mind (Entspannung) und ESG (myWEIGHTcoach, myHEALTHcoach) zur Verfügung.
Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.
Über AKON können Sie Präventionsreisen, die zwei Kurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung oder Ernährung enthalten, buchen. Die Angebote reichen von Aquafitness über Gesundheitswandern und Pilates bis hin zu Qigong und Yoga. Ihr Vorteil: Wenn die genannten Kriterien auf Sie zutreffen und Sie Ihren Anspruch auf zwei bezuschusste Präventionskurse im Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft haben, bezuschusst die KKH die qualitätsgeprüften Präventionskurse, die in Ihrer Präventionsreise enthalten sind, mit bis zu 300 €. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilnehmen und AKON der KKH dies bestätigt.
Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.
Es stehen neue Digitale Präventions-Partner Gymondo (Rücken, Ganzkörperkräftigung), AIMO (KI-basierte Bewegung), 7Mind (Entspannung) und ESG (myWEIGHTcoach, myHEALTHcoach) zur Verfügung. Diese können kostenlos von KKH-Versicherten genutzt werden.
Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.
Die KKH bezuschusst qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat Deutscher Standard Prävention. Sie übernimmt zwei Mal jährlich 100 Prozent (maximal 150 €) der Kosten (bis zu 300 Euro im Jahr).
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.
Mit dem KKH Bonus belohnt die KKH Ihren aktiven Einsatz für Ihre Gesundheit. Sie erhalten bereits ab der ersten Maßnahme eine Geldprämie oder ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget. Dieses können Sie zum Beispiel für neue Brillengläser oder die Professionelle Zahnreinigung einsetzen.
Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.
Mit dem Selbstbehalttarif erhält man bis zu 400 €, wenn man keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nimmt.
Jährliches Einkommen ab 15.000 €: max. Prämie 200 €, Risiko 100 €,
jährliches Einkommen ab 40.000 €: max. Prämie 400 €, Risiko 350 €,
Wer gesund lebt, kann von der Beitragsrückzahlung profitieren und Geld zurückerhalten: 50 Prozent Ihres Monatsbeitrags (maximal 300 €) nach einem Jahr bei Leistungsfreiheit, 75 Prozent (maximal 450 €) nach zwei Jahren bei durchgehender Leistungsfreiheit und nahtloser Wiederwahl sowie 100 Prozent (maximal 600 €) nach drei Jahren bei durchgehender Leistungsfreiheit und nahtloser Wiederwahl.
Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen.
Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Im Hausarztprogramm übernimmt die hausärztliche Praxis die gesamte Koordination von Behandlungen. Weitere Serviceleistungen des Hausarztes sind z. B. eine Wartezeit von höchstens 30 Minuten bei vereinbarten Terminen, wenn möglich. Das Hausarztprogramm wird bundesweit mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern angeboten.
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
DMP (Disease Management Programme) richten sich an chronisch kranke Menschen.
Teilnehmen können Versicherte, die Asthma, Brustkrebs, eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Diabetes mellitus oder eine koronare Herzkrankheit (KHK) haben.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Techniker Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und hkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SBK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Akzo Nobel Bayern
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Herkules
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK PFAFF
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und bkk melitta hmr
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK DürkoppAdler
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und AOK Baden-Württemberg