Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Techniker Krankenkasse
Die AOK Sachsen-Anhalt ist eine in Sachsen-Anhalt geöffnete Krankenkasse. Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet, nur ein Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, und zählen somit zu den ältesten Krankenkassen in Deutschland. Die AOK Sachsen-Anhalt ging 1998 aus einem Zusammenschluss der AOK Magdeburg und der AOK Halle hervor. Im Jahr 2009 erfolgte zudem eine Fusion mit der BKK Sachsen-Anhalt. Der Hauptsitz der AOK Sachsen-Anhalt befindet
sich in Magdeburg.
Die AOK Sachsen-Anhalt betreut 685.530 Mitglieder und 839.012 Versicherte. Besonderen Wert legt sie dabei auf Zuverlässigkeit und persönlichen Kundenkontakt: Mit 44 Kundencentern wird eine flächendeckende Versorgung der Versicherten gewährleistet. Die AOK Sachsen-Anhalt erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,30 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,90%.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die AOK Sachsen-Anhalt die Testnote 1,3.
Die Techniker Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Hamburg. Sie wurde 1884 als „Eingeschriebene Hilfskasse für Architekten, Ingenieure und Techniker“ gegründet und war lange Zeit nur für Angehörige technischer Berufe wählbar. Die Öffnung der Kasse für alle Berufsgruppen erfolgte schließlich im Jahr 1996. Zum 01.01.2009 fusionierte die Techniker Krankenkasse mit der IKK-Direkt.
Die Techniker Krankenkasse betreut 8.760.843 Mitglieder und 11.333.410 Versicherte und ist damit die größte deutsche Krankenkasse. In bundesweit rund 250 Geschäftsstellen erhalten die Versicherten kompetente und persönliche Beratung. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, z.B. Kostenbeteiligung an Gesundheitskursen und alternativen Behandlungsmethoden. Die Techniker Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,20 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 15,80 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die Techniker Krankenkasse die Testnote 1,3.
Der Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt beträgt 15,90% (14,60% + 1,30%).
Der Beitragssatz der TK beträgt 15,80% (14,60% + 1,20%).
Die AOK Sachsen-Anhalt hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit 44 Kundencentern in Sachsen-Anhalt
Die TK verfügt über ein dichtes Geschäftsstellennetz. Sie hat rund 200 Kundenberatungen bundesweit.
"Meine Gesundheitswelt" ist das Online-Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt. Dokumentenübermittlung in elektronischer Form ist über die App „Meine AOK“ und in der "Meine Gesundheitswelt" möglich.
Die TK hat eine Online-Filiale „Meine TK“, die auch über die TK-App erreicht werden kann. In der TK-App können Dokumente, u.a. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Rechnungen zur Kostenerstattung hochgeladen werden. Auch Bonuspunkte können mit die App einfach gesammelt werden - z.B. mit der TK-Fit-Challenge. TK-Safe, die digitale Patientenakte, ist hier ebenfalls inkludiert. Für den direkten Kontakt zum TK-Ärztezentrum oder für die TK-OnlineSprechstunde steht die separate App TK-Doc zur Verfügung. Weitere Apps: TK-PflegeKompakt als Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige, TK-BabyZeit für Schwangere, TK-Husteblume für Allergiker, und weitere.
Die AOK Sachsen-Anhalt ist unter der kostenfreien Service-Hotline (0800 226 5726) 7 Tage pro Woche rund um die Uhr (24h) erreichbar.
24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr ist die Hotline der TK erreichbar unter 0800 2 85 85 85.
"Clarimedis" ist ein exklusiver Informations-Service für Versicherte der AOK. Rund um die Uhr (24h) beantwortet ein Fachärzteteam unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1265 265 Fragen zum Thema Gesundheit. Zusätzlich werden darüber Videosprechstunden zu den Themen Orthopädie, Onkologie oder Schwangerschaft und Geburt angeboten.
Das TK-ÄrzteZentrum bietet TK-Versicherten 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr ein umfassendes Informationsangebot zu allen Fragen rund um Gesundheit und Krankheit. Unter der Telefon-Nummer 040 - 85 50 60 60 60 oder online erhalten Sie kompetente Antworten von einem Team aus praktizierenden Fachärztinnen und Fachärzten.
Pflegeberatungshotline: 0800 226 5725
AOK-Babytelefon: 0800 126 5265
Alle Hotlines stehen für unsere TK-Versicherten kostenlos zur Verfügung:
TK FamilienTelefon: 040 85 50 60 60 50 (Montag bis Sonntag 0 bis 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr)
TK ReiseTelefon: 040 46 06 61 91 20 (Montag bis Sonntag 0 bis 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr)
TK HebammenTelefon: 040 46 06 61 91 70 (Montag bis Freitag von 7 bis 21 Uhr)
Die AOK Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesland über 44 Kundencenter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten, in denen sich Versicherte persönlich beraten lassen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich zu Hause von den Mitarbeitern beraten zu lassen oder direkt per Videotelefonie.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in fast 200 Beratungsstellen und über 4.000 ehrenamtliche Berater stehen Versicherten und Interessierten zur Seite. Bei speziellen Themen haben Versicherte die Möglichkeit, sich an persönliche Ansprechpartner zu wenden.
Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausarzt
Der TK-TerminService vermittelt kostenfrei Facharzttermine - Montags bis Freitags von 7 bis 22 Uhr telefonisch oder online über einen Login in "Meine TK".
Speziell geschulte Patientenberater stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, die dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
1. TK-Wegweiser Behandlungsfehler auf tk.de (Suchnummer 2008198), telefonisch unter 040 - 46 06 61 21 40
2. TK-Monitor Patientensicherheit: regelmäßige Befragung in Zusammenarbeit mit einem wissenschaftlichen Beirat, Suchnummer 2110272
3. TK-Broschüre und Beratungsblätter
4. Kostenübernahme der TK für ein medizinisches Gutachten.
Beschwerden können telefonisch über die Servicehotline unter 0800 226 5726, in jedem Kundencenter, über das Kontaktformular (service@san.aok.de) oder postalisch an: AOK Sachsen-Anhalt, FB Service, Beschwerdemanagement, 39084 Magdeburg mitgeteilt werden.
Über ein strukturiertes Beschwerdemanagement werden die eingegangenen Hinweise aufgenommen und bearbeitet.
Die Beschwerdestelle der TK ist erreichbar über das Kontaktformular auf www.tk.de oder direkt per Mail an beschwerde@tk.de
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt alle 10 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für ein dreiteiliges Allergiebettwäscheset (Kissen- und Bettdeckenzwischenbezug und ein Matratzenbezug), wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ein Rezept mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“ ausstellt.
Wenn Sie an einer Hausstaubmilbenallergie leiden, zahlt die TK die Ausstattung von Matratze, Oberbett und Kopfkissen mit speziellen Zwischenbezügen.
Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Haushaltshilfe gibt es für Versicherte mit einem Kind unter 14 Jahren oder einem Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist.
Versicherte ohne Kinder erhalten (über den gesetzlichen Rahmen von 4 Wochen hinaus) eine Haushaltshilfe für zusätzliche zwei Wochen.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 4 Sitzungen zu je 60 Euro begrenzt.
Die TK erstattet bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen zu je 40 Euro begrenzt.
Volle Kostenübernahme per Versichertenkarte bei allen Ärzten mit Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) oder vergleichbarer anerkannter Qualifikation. Nach 24 Monaten folgt ein Ruhejahr, danach erneuter Anspruch auf die homöopathischen Leistungen in voller Höhe.
Für bestimmte Diagnosen im Rahmen eines Versorgungsvertrags in Essen gibt es anthroposophische Behandlungen.
Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Vorausgesetzt Sie haben die Diagnose: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose.
In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die AOK die Kosten auch für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen für jeweils Rückenschmerz und Arthrose in den Knien. Des Weiteren wird die Akupunktur bezuschusst mit 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr, wenn der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ oder „Akupunktur“ trägt.
Für bestimmte Diagnosen im Rahmen von Versorgungsverträgen in Essen gibt es TCM.
Die Versicherten erhalten 50% der Rechnungssumme, maximal 50 Euro pro Jahr im Rahmen von Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Naturheilverfahren und Akupunktur; u.a.Phytotherapiebehandlungen, Eigenbluttherapie, Lichttherapie, Reflextherapie, Ernährungsmedizin und Fasten, Bioresonanztherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Ordnungstherapie, bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren/ Akupunktur, die am Vertrag teilnehmen.
Bei der Behandlung mit Leistungen der Akupunktur sind nur solche erstattungsfähig, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums sind.
Für bestimmte Diagnosen im Rahmen von Versorgungsverträgen in Berlin und Essen, z.B. Ayurveda, Feldenkrais, Lichttherapie, Reflexzonenmassage, Shiatsu u.a.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Volle Kostenerstattung gibt es für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Versicherten im Kalenderjahr.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Die Techniker bezuschusst die professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 40 Euro pro Versichertem pro Kalenderjahr. Voraussetzungen sind, dass Versicherte mindestens 18 Jahre alt sind und die Zahnreinigung in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt wurde.
Vergünstigten Zahnersatz erhalten TK-Versicherte im Rahmen von Versorgungsverträgen mit 5 Zahnkliniken in Polen und Ungarn.
Zahnvorsorge bei Kindern vom 6. bis 30. Lebensmonat: Neben Früherkennungsuntersuchungen kann bei Kleinkindern mit initialer Kariesschädigung zusätzlich zweimal je Kalenderhalbjahr eine lokale therapeutische Fluoridierung der betreffenden Milchzähne mit Fluoridlack durchgeführt werden.
Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung:
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zahlt die AOK Sachsen-Anhalt 2 x 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Beratung zum Zahnersatz, Prüfung des Heil- und Kostenplans für Zahnersatz, Kieferorthopädie in Bayern: Verwendung höherwertiger Materialien.
Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
Wer erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat, kann sich die Rechnungen für Sehhilfen bis zur doppelten Höhe der Barprämie erstatten lassen.
Für ein Hautkrebsscreening zwischen 18 und 35 Jahre zahlt die AOK Sachsen-Anhalt alle zwei Jahre einen Zuschuss von 20 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Sachsen- Anhalt bietet darüber hinaus in Kooperation mit OnlineDoctor eine telemedizinische Beratung und kostenfreie Begutachtung für Hautprobleme. Dies gilt auch für Muttermaluntersuchungen, die von den meisten kooperierenden Krankenkassen über OnlineDoctor nicht übernommen werden. AOK Versicherte können bis zu 4 mal im Quartal ein Foto eines verdächtigen Leberflecks hochladen und in max. 48 Stunden eine kostenlose Einschätzung und Therapieempfehlung erhalten.
Die TK übernimmt die Kosten für das Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre bereits ab dem Alter von 20 Jahren und in einigen Bundesländern sogar schon früher (Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ab 0 Jahren, Hamburg, Westfalen-Lippe und Sachsen ab 15 Jahren, Hessen und Niedersachsen ab 18 Jahren), in einigen Ländern auch mit Auflichtmikroskopie (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein).
120 Euro Zuschuss im Rahmen der Teilnahme am AOK-Laufcoach
Die TK bezuschusst die sportmedizinische Untersuchung alle 2 Jahre mit maximal 120 Euro bzw. mit 80% des Rechnungsbetrags.
Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Männer unter 50 Jahren und bei Frauen unter 55 Jahren mit einem familiären Risiko für Darmkrebs: vorgezogene Koloskopie und wenn medizinisch erforderlich, kann eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Die AOK AOK Sachsen- Anhalt bietet ein Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiärer Belastung für u.a. Eierstockkrebs an. Inhalte sind: Risikofeststellung, Beratung mit unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen, eine Gendiagnostik und eine frühzeitige Behandlung und Sicherheit in der Versorgung auf hochspezialisiertem Niveau.
Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung der Brust (ab dem 25. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag)
Brustultraschall, Brustuntersuchung für Frauen unter 30 Jahren bei familiärer Belastung. Bei erhöhtem Risiko Teilnahme an intensiviertem Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm: Genetische Beratung und Ermittlung des persönlichen Erkrankungsrisikos bezüglich Brust- und Eierstockkrebs, bei Bedarf auch mittels Genanalyse in spezialisierten Uni-Kliniken bundesweit. Im Rahmen besonderer Versorgungsverträge.
Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 16,00 EUR täglich.
Die TK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten. Dazu gehört die vertragskurärztliche Behandlung sowie die notwendigen Kurmittel. Darüber hinaus leistet sie einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den übrigen Kosten bei Vorsorgekuren, zum Beispiel für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten.
Check-up plus: Neben einem EKG zur Bestimmung der Herztätigkeit werden unter anderem Blutwerte erhoben, die Rückschlüsse auf die Funktion von Leber und Niere zulassen. Zusätzlich erfolgt eine Früherkennungsuntersuchung zu eventuellen Funktionsstörungen der Schilddrüse.
Ergänzend zum gesetzlichen, einmaligen Gesundheits-Check-up zwischen 18 und 34 Jahre, erstattet die TK bei Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Hypertonie) alle 3 Jahre weitere Check-up-Untersuchungen.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Volle Kostenübernahme gibt es für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, z.B. Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
Volle Kostenübernahme für alle Versicherten
Für Online-Fitness-Kurse erstattet die AOK Sachsen-Anhalt jeweils bis zu 80 Euro im Kalenderjahr für zwei Maßnahmen, vorausgesetzt die Kurse sind bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" gelistet.
Die Techniker übernimmt pro Jahr 2 zertifizierte Online Fitness-Kurse zu 100% (maximal 100 Euro pro Kurs). Darüber hinaus bietet der TK-GesundheitsCoach auf tk.de ein den persönlichen Bedürfnissen angepasstes Training über 12 Wochen.
Kostenübernahme erfolgt bei Gesundheitswochenenden in Form von Kompaktangeboten für ausgewählte Zielgruppen, welche wohnortnahe Angebote aufgrund der beruflichen oder familiären Beanspruchung nicht in Anspruch nehmen können.
Erstattung erfolgt bis zu 90 % bis maximal 160 Euro. Kein weiterer Kurs ist in dem Jahr möglich.
Kurse im Rahmen von Gesundheitsreisen werden mit 80% der Kosten und bis zu 150 Euro pro Kurs bzw. 300 Euro bei Kombinationsangeboten erstattet. Pro Jahr sind 2 Kurse möglich. Die Teilnehmer übernehmen die Hotel- u. Verpflegungskosten.
Eigene AOK Kurse sind kostenfrei und können zweimal pro Jahr genutzt werden beispielsweise Aktiv abnehmen oder Functional Training.
Die TK bietet zwei eigene Gesundheitskurse gegen die Volkskrankheit „Rücken“ in Präsenz an. Die beiden Kurse „Rücken basic – Das Allround-Krafttraining“ sowie „Rücken plus – Gesundes Krafttraining mit Geräten“ werden TK-Versicherten zu 100% rückerstattet.
Die Inanspruchnahme von Gesundheitskursen oder qualitätsgesicherten Kursen anderer Anbieter wird mit bis zu 80 Euro je Versicherten je Kalenderjahr mit bis zu zwei Maßnahmen gefördert.
Fremdkurse werden mit 80% der Kosten und bis zu 150 Euro pro Kurs bzw. 300 Euro bei Kombinationsangeboten bezuschusst, ausgewählte Kurse auch höher. Pro Jahr sind 2 Kurse möglich.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
Wer am AOK-Gesundheitsbonus der AOK Sachsen-Anhalt teilnimmt, kann sich bis zu 200 Euro im Kalenderjahr sichern.
Teilnehmer am TK-Bonusprogramm erhalten für jede Aktivität einmal im Teilnahmejahr 1.000 Bonuspunkte. Hierfür gibt es 10 Euro als Gesundheitsbonus ausgezahlt oder 20 Euro als TK-Gesundheitsdividende, die für andere Leistungen genutzt werden kann.
Der AOK-Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus ist ein Kombination aus Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus. Damit der Einsatz überschaubar bleibt, ist die jährliche Eigenbeteiligung je nach Tarifstufe begrenzt.
Jahreseinkommen 30.000 EUR: Prämie 180 EUR (110 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus),
max. Risiko 220 EUR,
Einkommen über der JAEG: Prämie 300 EUR (230 EUR Grundbonus + 70 EUR Gesundheitsbonus), max. Risiko 460 EUR.
Die TK bietet mehrere Selbstbehalt-Tarife an mit Prämienhöhen von 90 bis 300 Euro. Der Selbstbehalt liegt bei 120 bis 400 Euro.
Tarif 300Plus: Selbstbehalt max. 400 Euro, Prämie bis zu 300 Euro, max. Risiko 100 Euro.
Mit dem TK-Wahltarif PrämieXtra erhalten TK-Mitglieder eine Geldprämie, wenn sie ein Jahr lang nur bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen. Die Prämie beträgt 1/12 der Beiträge zur Krankenversicherung im Kalenderjahr während der Teilnahme.
Die Kombination von TK-Selbstbehalttarifen und Wahltarifen zur Beitragsrückerstattung ist möglich.
Mehr Gesundheit für Ihre Zukunft - für dieses Ziel hat die AOK Sachsen-Anhalt mit den Hausärzten in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hausarztprogramms Partnerschaften geschlossen.
Alle AOK-Versicherte können ab dem 18. Geburtstag an dem AOK-Hausarztprogramm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Programm ist Sie freiwillig und kostenfrei.
Im TK-Hausarzttarif übernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion. Er koordiniert die Behandlung, und bindet bei Bedarf Fachärzte mit. So können zum Beispiel belastende Doppeluntersuchungen vermieden werden.
Die AOK bietet ihren Kunden, die an einer bestimmten chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese Programme heißen AOK-Curaplan.
Die TK bietet betroffenen Versicherten mit chronischen Krankheiten (insbesondere Diabetes, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheiten, Asthma bronchiale, COPD) das DMP-Versorgungsprogramm „TK-Plus“ an.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK PLUS und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK classic
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und KNAPPSCHAFT
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BAHN-BKK
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und hkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Audi BKK
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und HEK-Hanseatische Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SBK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Mobil Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK mkk
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BIG direkt gesund
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Novitas BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Salus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Debeka BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK ProVita
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Pfalz
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und Pronova BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Linde
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Südwest
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK Brandenburg und Berlin
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK24
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SECURVITA Krankenkasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Scheufelen
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und mhplus BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und energie-BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Diakonie
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und SKD BKK
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Freudenberg
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK VerbundPlus
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und IKK - Die Innovationskasse
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Technoform
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Akzo Nobel Bayern
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK Herkules
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK exklusiv
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK PFAFF
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und bkk melitta hmr
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BKK DürkoppAdler
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und AOK Baden-Württemberg