Vergleich zwischen BARMER und HEK-Hanseatische Krankenkasse
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) und
der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin.
Die BARMER betreut 7.001.690 Mitglieder und 8.497.027 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,29 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,89 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,6.
Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihre Historie geht auf den 1826 gegründeten „Kranken-Verein der Commis des Löblichen Kramer-Amts“ zurück. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist damit eine der ältesten Krankenkassen Deutschlands. Ihren heutigen Namen trägt sie seit der letzten Umbenennung im Jahr 1996. Der Hauptsitz der Kasse befindet sich in Hamburg.
Die HEK-Hanseatische Krankenkasse betreut 459.330 Mitglieder und 576.098 Versicherte. Gemäß ihrem Selbstverständnis als „Die Businessk(l)asse“ richtet sich die Kasse besonders an erfolgs- und gesundheitsbewusste Menschen. Ihre Arbeit zeichnet sich durch Kundennähe und hervorragenden Service aus. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,50 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die HEK-Hanseatische Krankenkasse die Testnote 1,2.
HEK-Hanseatische Krankenkasse
1,2(Wertung im letzten Test)


Der Beitragssatz der BARMER beträgt 17,89% (14,60% + 3,29%).


Der Beitragssatz der HEK beträgt 17,10% (14,60% + 2,50%).


Die BARMER hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 360 Geschäftsstellen.


Die HEK verfügt über 4 Kundenzentren im Bundesgebiet.


Mit den praktischen Funktionen von Meine BARMER und der BARMER-App sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.


In der "HEK Service-App" können die Kunden Anträge stellen, Ihre Daten ändern und den Bearbeitungsstatus laufender Anträge einsehen.
Mit dem digitalen Postfach in der "HEK Service-App" können die Kunden der HEK sämtliche Post digital empfangen.
Die "HEK Service-App" ist für iOS und Android erhältlich.


Die BARMER kann schnell und einfach über 0800 333 1010 kontaktiert werden.


Das Service-Team ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 0213213 kostenfrei erreichbar.


Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500. Sie erhalten eine medizinische Beratung per Telefon, Chat oder Nachricht (App) täglich von 6 bis 24 Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.


Die HEK bietet eine kostenfreie Gesundheits-Hotline an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr an.


- Pflegeberatungshotline: 0800 333 10 10
- Medizinische Hotline: 0800 3333 500
- englischsprachige Servicerufnummer: 0800 333 0060
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010


1. gesonderte kostenfreie Arbeitgeberhotline (0800 0001291)
2. gesonderte kostenfreie Beschwerde-Hotline (0800 5891040)
3. gesonderte kostenfreie Interessenten-Hotline (0800 0001022)
4. gesonderte Auslandsnotrufnummer (+4940656961000)


Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der Geschäftsstellen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Geschäftsstellenzeiten.


Die persönliche Beratung erfolgt in den Kundenzentren der HEK und nach Terminvereinbarung auch zu Hause.


Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.


Die HEK unterstützt bei der Vereinbarung von Arztterminen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Service-Team kümmern sich um Ihren Terminwunsch und melden sich spätestens am nächsten Arbeitstag bei Ihnen.


Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.


Die HEK hilft weiter, wenn es zu einem Behandlungsfehler gekommen sein sollte.


Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020


Die Kunden-Hotline der HEK für Anregungen und Kritik ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 5891040 kostenfrei erreichbar.
Schriftlich ist die HEK-Kundenbeauftragte, Frau Claudia Siem, unter Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg, E-Mail: claudia.siem@hek.de zu erreichen.


Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.


Die Kosten für Allergie Bettwäsche werden zu 100 %, max. 40 Euro, bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie übernommen.


Nach einem Krankenhausaufenthalt (z. B. nach ambulanter Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie) unterstützt die BARMER ihre Versicherten mit bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe, wenn im Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder auf Hilfe (z. B. aufgrund einer Behinderung) angewiesen ist.
Während einer Krankenhausbehandlung oder einer Reha-Maßnahme unterstützt die BARMER mit max. 4 Wochen Haushaltshilfe, wenn ein Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Haushalt lebt.


Haushaltshilfe wird auch geleistet, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich bei Vorliegen einer schweren Krankheit im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt um maximal 2 Wochen je Kalenderjahr, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe
das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.


Lebt ein BARMER Mitglied ohne Kinder im eigenen Haushalt, unterstützt die BARMER z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie mit bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe.


Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet, bei Vorliegen einer schweren Krankheit im direkten Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, sofern dies ärztlich bescheinigt wird.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Die HEK erstattet bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen und max. 30 Euro pro Sitzung begrenzt.


Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.


Bei allen am Selektivvertrag teilnehmenden Leistungserbringern werden die Kosten für homöopathische Erst- und Folgeanamnese, Repertorisation und homöopathische Kurzbehandlung und Analyse über die HEK-Gesundheitskarte abgerechnet. Die HEK hat kein Ruhejahr, die Leistung kann laufend in Anspruch genommen werden.


Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.


Heileurythmie, Kunsttherapie, rhythmische Massagen, Kostenerstattung 70% maximal 100 Euro jährlich.


Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.


Tuina und Krankengymnastik nach Qigong, Kostenerstattung 70% insgesamt maximal 100 EUR jährlich für diese Naturheilverfahren


Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.


Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu, Kostenerstattung jeweils 70% maximal 100 Euro jährlich. Chelattherapie, und Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis über das Bonusprogramm


Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.


Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt in Höhe von 70 %, maximal 100 Euro jährlich für jedes dieser Arzneimittel, das bedeutet die HEK erstattet für Homöopathie, für Phytotherapie und für Anthroposophie jeweils diesen Betrag. Voraussetzungen dafür ist, dass die Arzneimittel apothekenpflichtig sind und vom Arzt auf Privatrezept oder grünem Rezept verordnet wurden und dass die Arzneimittel zu den besonderen Therapierichtungen der Homöopathie, der Phytotherapie oder Anthroposophie gehört.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden


Versicherte ab 16 Jahre haben Anspruch auf einen Zuschuss für eine professionelle
Zahnreinigung in Höhe von 10 Euro je Kalenderjahr.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden


Über den Kooperationspartner dentaltrade kann hochwertiger Zahnersatz gefertigt werden (Zahnersatz zum „Nulltarif“ und Festpreis für Implantate).


Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.


Kostenbeteiligung bei Vollnarkose bei Weisheitszahnentfernung, Fissurenversiegelung der Prämolaren, Einsatz festsitzender Retainer (KFO-Behandlung) in Höhe von jeweils 70 %, max. 100 Euro jährlich.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden


In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.
Die HEK leistet einen Zuschuss zu Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke) über das Bonusprogramm.


Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.


Für Versicherte von 15 bis 34 Jahren kann bundesweit alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung teilweise mit Aufklichtmikroskopie über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur sportmedizinischen Untersuchung, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Die HEK bezuschusst eine sportmedizinische Untersuchung bei einem zugelassen Haus-/Facharzt mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“. Erstattung: 70% des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro für die Basis bzw. nicht mehr als 120 Euro für die erweiterte Untersuchung - alle 2 Jahre (ohne Altersbegrenzung). Die HEK leistet einen erweiterten Zuschuss über das Bonusprogramm.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können
die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Magen- und Darmkrebsvorsorge, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


1. Darmkrebsfrüherkennung gibt es für alle Altersklassen. Erstattung: 70 %, max. 100 EUR (ohne Altersbegrenzung) für eine Darmspiegelung oder immunologischen Stuhltest.


Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


1. Mammographie und "Sono-Check": Erstattung: 70 %, max. 100 EUR jährlich (ohne Altersbegrenzung) für beide Untersuchungen insgesamt.
2. Im Rahmen von bundesweiten Versorgungsverträgen kann bei genetischer Vorbelastung eine Teilnahme zur Risikofeststellung an einem intensiviertem Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm in Anspruch genommen werden. Dies beinhaltet: Genetische Untersuchung, Beratung und Ermittlung des persönlichen Erkrankungsrisikos bezüglich Brust- und Eierstockkrebs.
3. Das Modellvorhaben zur qualitätsgesicherten Mammadiagnostik (QuaMaDi) verbessert die fachübergreifende Versorgung von Risikopatientinnen und die Diagnosesicherheit durch die Integration von künstlicher Intelligenz (KI) in der kurativen Mammographie. Der Einsatz der KI verfolgt das Ziel, Fehlinterpretationen und -diagnosen zu minimieren (regional).


Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.


Zusätzlich zu den Therapien zahlt die HEK nach Rückkehr aus der ambulanten Kur einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro oder 16 Euro täglich zum Beispiel für Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Kurtaxe. Die Dauer der ambulanten Kur beträgt mindestens 14 und höchstens 21 Tage.


Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Leistungen wie z.B. ein großes Blutbild, eine Vitaminwertbestimmung zu Vitaminen B12 und D, ... begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.


Check-up für Versicherte unter 35 Jahren: Erstattung in Höhe von 70 Prozent, maximal 100 Euro


Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.


Kostenübernahme aller Reiseimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen: z.B. Denguefieber, Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis sowie Japanische Enzephalitis und Malariaprophylaxe.


Vollständige Kostenübernahme


Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen bei medizinischer Indikation.


- Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.
- Kooperation mit Gymondo: Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmenden Zugriff auf zertifizierte Präventionskurse sowie kostenfrei einen vollwertigen Zugang zur Online-Fitness-Plattform von Gymondo


100% Kostenübernahme für Online-Kurse (z.B. Online-Präventionskurs Fit & Aktiv)


Die BARMER erstattet wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse. Pro Kurs werden bis zu 75 Euro erstattet, der Gesamtzuschuss beträgt somit 150 Euro.


Nach vorheriger Beantragung bezuschusst die HEK Gesundheitsreisen mit auswärtiger Unterbringung bis zu 500 Euro im Jahr. Zusätzlich wird ein Zuschuss für z.B. Reisekosten und Verpflegung gezahlt.


Die BARMER unterstützt ihre Versicherten mit eigenen Präventionsangeboten z.B. im Handlungsfeld Stressreduktion und Entspannung, Bewegung oder gesunder Schlaf für die Gesundheit aktiv zu werden. Zwei Kurse pro Jahr werden zu 100% übernommen (kostenfrei).




Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.


Die Zuschüsse werden für höchstens zwei Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Diese betragen bei einer Kursgebühr bis 150 Euro, höchstens 75 Euro, bei einer Kursgebühr über 150 Euro, höchstens 100 Euro und bei einer Kursgebühr ab 300 Euro, pauschal 250 Euro.


Mit dem 300-Euro-Budget für Digitale Gesundheitsleistungen wird die Förderung digitaler Produkte ermöglicht. Der Anspruch besteht einmal im Kalenderjahr. Dabei kann es sich um Apps fürs Smartphone und Tablet oder webbasierte Anwendungen für PC oder Laptop handeln.


Die HEK erstattet pro Kalenderjahr 70 Prozent der Kosten, insgesamt maximal 100 Euro für folgende Schwangerschaftsleistungen:
Toxoplasmose-Test, Zytomegalie-Test, Antikörperbestimmung auf Ringelröteln, Antikörperbestimmung auf Windpocken, Streptokokken-Test, Ersttrimesterscreening, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, Folsäure und Magnesium (Verordnung auf Privatverordnung durch einen Vertragsarzt, Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig sein). Das Arzneimittel muss eine in Deutschland gültige Zulassung besitzen und muss von einer Apotheke/Versandapotheke bezogen worden sein.


Beim Bonusprogramm der BARMER können Versicherte 100 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten. 4
1000 Bonuspunkte = 100 Euro Beispiel-Bonusberechnung:
15 Euro aktive Mitgliedschaft im Fitness-Studio
15 Euro für aktive Mitgliedschaft im Sportverein
15 Euro Teilnahme Sportveranstaltung
15 Euro Präventionskurs
10 Euro 1 Impfung
10 Euro 2.Impfung
10 Euro Zahnvorsorge
10 Euro PZR


Beim Bonusprogramm der HEK können Versicherte 125 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten (für vier Aktivmaßnahmen (davon ist 1 Präventionskurs Pflicht) und einer Passivmaßnahme).
Mögliche Aktivmaßnahmen:
• 25 Euro aktive Mitgliedschaft im Sportverein,
• 25 Euro aktive Mitgliedschaft im qualitätsgesicherten Fitnessstudio,
• 25 Euro regelmäßige Teilnahme am Betriebssport außerhalb der Arbeitszeit oder Hochschulsport,
• 25 Euro Teilnahme an einer Sportveranstaltung o . vergleichbaren Veranstaltung unter qualifizierter Leitung,
• 25 Euro Durchführung eines Präventionskurses,
• 25 Euro Erwerb eines Sport oder Schwimmabzeichens,
• 25 Euro Teilnahme an einem Schwimmkurs.
Mögliche Passivmaßnahmen:
• 25 Euro altersentsprechender BMI (ab 6 Jahre ) oder Blutdruck oder Cholesterinwert im Normbereich oder Impfschutz oder Nichtraucher seit mindestens sechs Monaten (ab 18 Jahre ).
Zusätzliche Bonifizierung von Vorsorgemaßnahmen:
• 5 Euro 1. Impfung
• 5 Euro 2. Impfung
• 5 Euro 3.Impfung
• 5 Euro Zahnvorsorge
• 10 Euro PZR


Beim BARMER Bonusprogramm können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen: Geldprämie bis zu 100 Euro oder Top-Geldprämie bis zu 150 Euro.
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.


Versicherte werden mit einem Bonusprogramm in Höhe von bis zu 125 Euro in bar für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt. Alternativ können sie Zuschüsse für ausgewählte Gesundheitsleistungen in Höhe von bis zu 250 Euro erhalten.


Bei den Selbstbehalttarifen der BARMER trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 450 Euro betragen. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).


Selbstbehalttarif wird angeboten:
Jahreseinkommen bis 10.000 Euro: Prämie 75 Euro, Selbstbehalt 125 Euro, max. Risiko 50 Euro,
Jahreseinkommen bis 21.500 Euro: Prämie 125 Euro, Selbstbehalt 200 Euro, max. Risiko 75 Euro,
Jahreseinkommen bis 42.500 Euro: Prämie 250 Euro, Selbstbehalt 400 Euro, max. Risiko 150 Euro,
Jahreseinkommen über JAEG : Prämie 600 Euro, Selbstbehalt 950 Euro, max. Risiko 350 Euro.


Bei Teilnahme am Wahltarif A200 werden Kunden der BARMER mit einer Prämie bis zu 200 Euro belohnt. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).


Bei dem Tarif "HEKprämie" erhalten Sie und Ihre gegebenenfalls mitversicherten volljährigen Familienangehörigen eine Prämie, wenn Sie ein Kalenderjahr lang völlig leistungsfrei geblieben sind.
Die Höhe der Prämie beträgt im 1. Jahr:
bei einem Jahreseinkommen bis 10.000 Euro 60 Euro
bei einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro 90 Euro
bei einem Jahreseinkommen bis 42.500 Euro 120 Euro
bei einem Jahreseinkommen über 42.500 Euro 150 Euro.
Beim "HEKeasycash" gibt es keine Staffelung nach Einkommensstufen. Sie erhalten bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in einem Kalenderjahr eine Prämie in Höhe eines gezahlten Monatsbeitrags (AN + AG-Beitrag). Dabei ist die Prämie auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjähriger Einschreibung erfolgt die Auszahlung der Prämie anteilig.


Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich


Die Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung ist möglich.


Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.


Die HEK bietet ihren Versicherten (ohne Alterseinschränkung) die Möglichkeit, die am Hausarztmodell teilnehmenden Hausärzte als ersten Ansprechpartner auf hohem Niveau zu nutzen. Im Hausarztmodell übernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion. Er koordiniert die Behandlung und bindet bei Bedarf Fachärzte mit ein. Belastende Doppeluntersuchungen werden hierdurch vermieden.


Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen & divers), Asthma bronchiale (ab 1 Jahr) und COPD (ab 18 Jahren) sowie in immer mehr Regionen Deutschlands auch für Osteoporose (Frauen & divers ab 50 sowie Männer ab 60 Jahren) an. Ziel ist auch hier ein flächendeckendes Angebot. Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig und kostenlos. Versicherte haben zudem die Möglichkeit an einer Patientenschulung teilzunehmen. Sie lernen mit ihrer Erkrankung so gut wie möglich zu leben und den Verlauf positiv zu beeinflussen. Die Kosten hierfür übernimmt die BARMER.


Die HEK bietet mit den Besser leben-Programmen, die auch Disease- Management-Programm (DMP) genannt werden, für chronisch erkrankte Menschen eine optimale verbesserte ärztliche Behandlung an. Für folgende Krankheitsbilder bestehen bundesweit Verträge: Diabetes mellitus Typ-1 und Typ-2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma und COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung). In den Regionen Bremen, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und ab 01.04.2025 auch in Hessen bietet die HEK zudem ein DMP für Osteoporose an.
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