Vergleich zwischen BARMER und SBK
Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie entstand 2010 aus der Fusion der Barmer Ersatzkasse (BEK) und
der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Zum 01.01.2017 ist der Zusammenschluss der BARMER mit der Deutsche BKK geplant. Die entstehende Kasse wäre damit die mitgliederstärkste in Deutschland. Der Hauptsitz der BARMER befindet sich in Berlin.
Die BARMER betreut 7.001.690 Mitglieder und 8.497.027 Versicherte und ist damit die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie setzt auf umfangreiche Präventionsprogramme und vielfältige Leistungsangebote für Kinder und Familien. Die BARMER erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,19 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,79 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BARMER die Testnote 1,5.
Die SBK (Kurzform für Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse mit Hauptsitz in Heidenheim an
der Brenz. Sie wurde 1908 als "Betriebs-Krankenkasse der Vereinigten Siemenswerke" gegründet. Die bundesweite Öffnung der Kasse für Versicherte, die nicht im Siemens-Konzern tätig sind, erfolgte im Jahr 1999.
Die SBK betreut 874.585 Mitglieder und 1.122.238 Versicherte. Sie legt dabei großen Wert auf Kundennähe und solide Finanzen. Darüber hinaus bietet die Kasse ihren Kunden zahlreiche Satzungsleistungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen, u.a. im Bereich alternative Heilmethoden oder bei Reiseschutzimpfungen. Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,70 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,30 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die SBK die Testnote 1,4.
Der Beitragssatz BARMER beträgt 16,79% (14,60% + 2,19%).
Der Beitragssatz der SBK beträgt 16,30% (14,60% + 1,70%).
Die BARMER hat ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 360 Geschäftsstellen.
Die SBK verfügt über ein dichtes Geschäftsstellennetz mit rund 100 Filialen in allen Bundesländern (außer Sachsen-Anhalt).
Mit den praktischen Funktionen von Meine BARMER und der BARMER-App sparen Sie Wege, Zeit und Papier. Nützliche Services und Kurse für Ihre Gesundheit inklusive.
In der persönlichen Online-Geschäftsstelle "Meine SBK", die auch per App zur Verfügung steht, können Kunden unabhängig von den Öffnungszeiten vieles bequem erledigen.
Die BARMER kann schnell und einfach über 0800 333 1010 kontaktiert werden.
Das SBK-Kundenservice-Team steht rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche unter der Nr. 0800 0 725 725 725 0 kostenfrei zur Verfügung.
Den BARMER Teledoktor erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 3333 500. Das Telefonteam hat immer Bereitschaft und keine Wartezeiten. 7 Tage die Woche, rund um die Uhr. Eine Beratung auf Englisch ist ebenso möglich.
Die Experten am SBK-Gesundheitstelefon beantworten rund um die Uhr Ihre Fragen zu Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, Arzneimitteln sowie zur Reisemedizin kostenfrei unter 0800 0 725 725 700 0.
- Pflegeberatungshotline: 0800 333 10 10
- Medizinische Hotline: 0800 3333 500
- englischsprachige Servicerufnummer: 0800 333 0060
- Servicerufnummer aus dem Ausland: +49 2025683331010
Ob telefonisch, in einer unserer Geschäftsstellen oder per E-Mail – wir sind persönlich für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um Krankenversicherung und Gesundheit zu den Themen Schwangerschaft & Kind, Pflege, Arzneimittel, Ausland oder für Arbeitgeber.
Eine persönliche Beratung gibt es bei der BARMER nicht nur in einer der Geschäftsstellen bundesweit, sondern auch direkt zu Hause von den mobilen Beratern durch individuelle Terminvereinbarung – auch außerhalb der Geschäftsstellenzeiten.
Bei der SBK hat jeder Kunde seinen persönlichen Kundenberater: Dieser kümmert sich um alle Belange, so dass Sie Service "aus einer Hand" erhalten. Ihren persönlichen Kundenberater erreichen SBK-Kunden in ihrer Geschäftsstelle zwischen 8 und 18 Uhr.
Ziel des Wartezeitenmanagement der BARMER ist es, für Sie einen Facharzttermin in einem möglichst angemessenen Zeitrahmen zu vereinbaren.
Der SBK-Terminservice sucht kostenfrei nach dem geeigneten Facharzt und informiert innerhalb von wenigen Werktagen über einen passenden Termin.
Den SBK-Terminservice können Sie auch direkt online über das Kontaktformular nutzen: https://terminservice.4sigma.de/SBK/
Die BARMER unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung. Die Spezialisten des Behandlungsfehler-Telefons erreichen Sie über unseren Telefonservice unter 0800 333 10 10.
Die SBK-Experten beraten kostenfrei zum Thema Behandlungsfehler per Telefon unter 0800 0 725 725 909 0 oder Kontaktformular: https://www.sbk.org/kontakt/beratung-bei-behandlungsfehlern/.
SBK-Gutachten zu Behandlungsfehlern werden Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die BARMER verfügt über ein kompetentes Beschwerdemanagement unter folgenden Rufnummern:
bei Komplimenten für die BARMER: 0800 3331010
bei Beschwerden über die BARMER: 0800 3330020
SBK-Versicherte können sich bei Beschwerden direkt an das Qualitätsmanagement wenden – per Telefon unter 0800 0 725 725 900 0 von Mo. bis Fr. - zwischen 08:00 und 18:00 Uhr oder per Kontaktformular: https://www.sbk.org/kontakt/lob-tadel/.
Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die BARMER die Kosten für die Zwischenbettbezüge (Kopfkissen-, Oberbett- und Matratzenbezug) in Höhe der mit unseren Kooperationspartnern vereinbarten Preise. In den von der BARMER gezahlten Preisen ist ein eventuell notwendiger Austausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes für zehn Jahre enthalten, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Die SBK übernimmt die Kosten für die Allergiebettwäsche (100% zu max. 50 €) und außerdem die Kosten für die Matratzenzwischenbezüge (100% zu max. 21,90 €)
Nach einem Krankenhausaufenthalt (z. B. nach ambulanter Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie) unterstützt die BARMER ihre Versicherten mit bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe, wenn im Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder auf Hilfe (z. B. aufgrund einer Behinderung) angewiesen ist.
Während einer Krankenhausbehandlung oder einer Reha-Maßnahme unterstützt die BARMER mit max. 4 Wochen Haushaltshilfe, wenn ein Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Haushalt lebt.
Lebt im Haushalt mindestens ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann die SBK bis zu 52 Wochen eine Haushaltshilfe übernehmen.
Dazu ist es erforderlich, dass der Arzt bescheinigt, dass die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist – und Sie damit auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind, das Kind im Falle eines Betreuungsbedarfs nicht anderweitig von Ihnen untergebracht werden kann (zum Beispiel bei den Großeltern oder Freunden) oder ein Elternteil mit einem kranken Kind im Krankenhaus ist und der Partner zu Hause mit den anderen Kindern Unterstützung braucht.
Lebt ein BARMER Mitglied ohne Kinder im eigenen Haushalt, unterstützt die BARMER z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie mit bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Osteopathie, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Die SBK erstattet bis zu 180 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen zu je 30 Euro begrenzt.
Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.
Die SBK trägt die vollen Kosten für die Anamnese, Beratung und Behandlung bei allen kooperierenden Vertragsärzten. Nicht erstattet werden Behandlungen bei Heilpraktikern und homöopathische Medikamente.
Heileurythmie, Maltherapie, das Plastisch-Therapeutische Gestalten, die Rhythmische Massage nach Wegmann und die Therapeutische Sprachgestaltung werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.
Die BARMER und die Kliniken Essen Mitte haben einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Durch die Vernetzung der stationären und ambulanten Leistungserbringer soll die Versorgung von Versicherten mit chronischem Kopfschmerz/Migräne deutlich verbessert werden.
Für Migränepatienten besteht mit den Kliniken Essen-Mitte/Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, ein Versorgungsvertrag. Hier bewährt sich ein Konzept aus „Integrativer Medizin“, bei dem das Beste aus Naturheilkunde und klassischer Schulmedizin miteinander kombiniert wird. Es besteht aus ambulanten, stationären und teilstationären Modulen.
Die SBK übernimmt die Kosten für eine Balneophototherapie, sofern die Therapie von einem Vertragsarzt oder in einem anerkannten Krankenhaus durchgeführt wird und der Patient an Schuppenflechte erkrankt ist. Außerdem übernimmt die SBK die Kosten für alternative Krebstherapien, Atemtherapien oder Lichttherapien.
Über das SBK-Bonusprogramm ist eine Bezuschussung der Phytotherapie, Feldenkrais, Eigenbluttherapie und Ayurveda möglich.
Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung pro Jahr gibt es bei bestimmten Vertragszahnärzten.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für erweiterte zahnmedizinische Leistungen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Kostengünstiger Zahnersatz gibt es bei Vertragszahnärzten des Partners dent-net. Außerdem können SBK-Versicherte einen kostenlose Zahnersatzberatung in Anspruch nehmen.
Übernahme der Kosten für eine einmalige Zahnversiegelung bei Kieferorthopädischer Behandlung in Höhe von 50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wir bieten unseren Versicherten zudem ein besonderes Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie an.
Wenn eine größere Behandlung mit Zahnersatz ansteht können SBK-Versicherte die exklusive SBK-Zahnersatzberatung nutzen.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Über das SBK-Bonusprogramm können Versicherte Rechnungen von Optiker, Drogeriemarkt, Onlineshops über Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke abdecken.
Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten unter 35 Jahre aller zwei Jahre die Kosten für Hautscreening. Ab wann der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später.
Die SBK bietet als Mehrleistung für ihre Versicherten unter 35 Jahren die Kostenübernahme für die Hautkrebsvorsorge jährlich incl. Auflichtmikroskopie an. Das Screening unter 35 Jahren kann bei zugelassenen Hautärzten durchgeführt werden. In Bayern und Niedersachsen ist die Übernahme der Kosten bei teilnehmenden Vertragsärzten möglich.
Im Rahmen der besonderen Versorgung bietet die BARMER einen sportmedizinischen Leistungscheck mit verschiedenen Arztnetzen in Bayern an. Je nach vertraglicher Vereinbarung werden die Kosten für eine ausführliche Anamnese, eine Ganzkörperuntersuchung, eine sportmedizinische Untersuchung und bei Erforderlichkeit ein Belastungs-EKG zu 100% übernommen.
Die SBK beteiligt sich mit 90% an der sportmedizinischen Untersuchung bei teilnehmenden Sportmedizinern. Bei der Basisuntersuchung erstattet die SBK bis max. 65 Euro, bei einem erweiterten Fitnesscheck inkl. Basisuntersuchung bis max. 117 Euro, bei der Leistungsdiagnostik, inkl. Basisuntersuchung und erweiterte Untersuchung bis max. 140 Euro.
Die Brustkrebsfrüherkennung beim Frauenarzt wird ab dem Alter von 30 Jahren von der BARMER bezahlt. Eine frühzeitige Brustkrebsdiagnose ermöglicht eine schonende Therapie und verbessert die Heilungschancen für Brustkrebs. Aus diesem Grund werden regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten.
Die deutschlandweite Gendiagnostik zur Risikofeststellung bei familiärer Belastung mit Brustkrebs in den Zentren des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs kann das individuelle Risiko ermitteln. In dieser Leistung enthalten sind die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, eine intensivierte Früherkennungsmaßnahme und die Gendiagnostik. Sofern die Notwendigkeit festgestellt wurde, werden auch mehrere Früherkennungsuntersuchungen bezahlt.
Außerdem können alle Versicherte, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden.
Discovering Hands: zusätzliche Vorsorgeuntersuchung der weiblichen Brust, Tastuntersuchung durch speziell ausgebildete, blinde/sehbehinderte medizinische Tastuntersucherinnen.
Zuschuss in Höhe von 21 € pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder.
Die SBK übernimmt einen Großteil der Kosten für die medizinischen Anwendungen, einen kleinen Teil bezahlen Sie: Ihre Zuzahlung beträgt 10 % und 10,– EUR je Verordnung. An den Kosten für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten beteiligt sich die SBK mit einem Zuschuss von 13,- EUR pro Tag für 21 Kalendertage.
Die BARMER bietet im Rahmen regionaler Verträge in Bayern den Check-Up Ü35 jährlich (zusätzlich u. a. Präventive Sonographie Abdomen möglich) an sowie Bestimmungen des Vitamin D- und B12-Spiegels.
1. Risikocheck Herz: spezielles Vorsorgeangebot mit dem Ziel, das individuelle Herzinfarkt-Risiko aktiv zu senken
2. Kostenübernahme für alle Frauen bis 24 Jahren für das jährliche Chlamydien-Screening.
3. Einmalige Kostenübernahme für alle Männer ab 65 Jahren für die Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader.
4. multiparametrische Magnetresonanztomografie (mpMRT) für Prostatakrebsvorsorge (detaillierte Bilder stellen die Prostata des Mannes hochauflösend dar, selbst kleine Tumore werden entdeckt, die bei der Tastuntersuchung nicht aufgefallen wären, liefert Erkenntnisse über die Art und Aggressivität des Tumors)
Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.
Als Mehrleistung erstattet die SBK im Rahmen von Reiseschutzimpfungen 70% der Arzt- und Impfstoffkosten: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis und Malariaprophylaxe.
Vollständige Kostenübernahme
Die SBK übernimmt die Kosten in voller Höhe für alle Versicherten.
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 100 Euro je Maßnahme. Erstattet werden max. 2 digitale Kurse pro Jahr.
Wählen Sie aus mehr als 200 Online-Kursen rund um die Themen Bewegung, Ernährung oder Entspannung. Bei der SBK haben Sie die Sicherheit, dass alle zertifizierten Online-Kurse qualitätsgeprüft sind und von erfahrenen Übungsleitern betreut werden.
Sie erhalten von der SBK einen Zuschuss für zwei Kurse im Kalenderjahr: Nach erfolgreicher Teilnahme bekommen Sie 75 % der Kurskosten bis zu einer Höhe von 80 Euro pro Kurs.
Die BARMER erstattet wohnortferne, mehrtägige Kompaktkurse. Pro Kurs werden bis zu 75 Euro erstattet, der Gesamtzuschuss beträgt somit 150 Euro.
SBK-Balancetage : Balancetage finden in ausgewählten Partner-Hotels und –Kliniken statt. Die SBK leistet einen Zuschuss in Höhe von 160 Euro.
Preisvorteil bei SBK-Gesundheitsreisen über den Partner Dr. Holiday, ohne Einschränkungen buchbar, auch mehrmals im Jahr. Zudem können Kunden auch an weiteren qualitätsgesicherten und nach § 20 SGB V anerkannten Kursen teilnehmen. Die Suche geht ganz einfach über die Online-Kursdatenbank.
Die BARMER unterstützt ihre Versicherten mit eigenen Präventionsangeboten z.B. im Handlungsfeld Stressreduktion und Entspannung, Bewegung oder gesunder Schlaf für die Gesundheit aktiv zu werden. Zwei Kurse pro Jahr werden zu 100% übernommen (kostenfrei).
SBK-eigene Kurse werden zu 100 % erstattet.
Der Regelzuschuss für Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beträgt 75 € je Maßnahme die vor Ort durchgeführt wird, 100 € für online-basierte Maßnahmen. Erstattet werden max. 2 Kurse pro Jahr.
Die SBK erstattet maximal zweimal pro Jahr einen Zuschuss von 75% (max. 80 Euro) für zertifizierte Gesundheitskurse. Es kann auch zweimal pro Jahr die gleiche Kursart in Anspruch genommen werden.
Mit dem 300-Euro-Budget für Digitale Gesundheitsleistungen wird die Förderung digitaler Produkte ermöglicht. Der Anspruch besteht einmal im Kalenderjahr. Dabei kann es sich um Apps fürs Smartphone und Tablet oder webbasierte Anwendungen für PC oder Laptop handeln.
Beim BARMER Bonusprogramm können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammeln und in
drei Prämien bis max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösen: Geldprämie bis zu 100 Euro, Top-Geldprämie bis zu 150 Euro oder Punkte verschenken bis zu 1.000 Punkte.
Alle Prämien sind miteinander kombinierbar und das Punkte sammeln ist ohne Begrenzung möglich. Die maximale Prämienhöhe von 1.000 Punkten steht den Versicherten immer neu vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres zur Verfügung. Gutgeschriebene Punkte bleiben bis zum 31.12. des Folgejahres gültig.
Reichen Versicherte drei aufeinander folgende Jahre 500 Punkte ein, erhalten sie 500 zusätzliche Punkte automatisch auf ihrem Punktekonto von der BARMER für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben.
Für jede Vorsorgeuntersuchung und jede Impfung bekommen die Versicherten der SBK im SBK-Bonusprogramm 5 Euro. Diesen Bonus gibt es bereits ab der ersten Aktivität. Für die PZR und im Bereich gesundheitsbewusstes Verhalten und Sport bekommen die Versicherten 10 Euro. Man kann den Bonus als Geldzahlung auf das Konto bekommen (Geldbonus) oder als Rechnungserstattung für beispielsweise Sportgeräte, eine Brille, Heilpraktikerbehandlungen usw. einlösen (Gesundheitsbonus).
Bei den Selbstbehalttarifen der BARMER trägt das Mitglied einen Eigenanteil bei bestimmten Leistungen und erhält eine Prämie, wenn innerhalb eines Jahres keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Prämie kann je nach Tarif bis zu 450 Euro betragen. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).
Die SBK bietet einen einkommensabhängigen Selbstbeteiligungstarif an. Die Teilnehmer des Tarifs erhalten eine Prämie, müssen sich dafür allerdings auch bis zu einem bestimmten Betrag an ihren Leistungsausgaben beteiligen.
Jahreseinkommen ab 7.200 Euro, Prämie 50 Euro, Selbstbehalt 60 Euro, max. Risiko 10 Euro,
Jahreseinkommen ab 16.000 Euro, Prämie 200 Euro, Selbstbehalt 250 Euro, max. Risiko 50 Euro,
Jahreseinkommen 30.000 Euro: Prämie 350 Euro, Selbstbehalt 450 Euro, max. Risiko 100 Euro.
Bei Teilnahme am Wahltarif A200 werden Kunden der BARMER mit einer Prämie bis zu 200 Euro belohnt. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, beträgt die Prämie 80 Euro im ersten, 120 Euro im zweiten und 200 Euro ab dem dritten Kalenderjahr. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr. Das Mitglied ist an die Wahl des Tarifs ein Jahr gebunden (Bindungsfrist).
Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
Die BARMER bietet ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) nach § 73b SGB V an. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
Hausarztzentrierte Versorgung wird bei der SBK angeboten.
Ihre SBK-Vorteile:
Sie können sich bei allen gesundheitlichen Anliegen und Beschwerden direkt an Ihren Hausarzt wenden. Er kennt Sie und kann die optimale Behandlung anwenden.
Sie können die erweiterte Sprechzeit in den Abendstunden bei Ihrem Hausarzt nutzen, als SBK-Kunde mit besonders kurzer Wartezeit von maximal 30 Minuten.
Die BARMER bietet ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs (für Frauen & divers), Asthma bronchiale (ab 1 Jahr) und COPD (ab 18 Jahren) sowie in immer mehr Regionen Deutschlands auch für Osteoporose (Frauen & divers ab 50 sowie Männer ab 60 Jahren) an. Ziel ist auch hier ein flächendeckendes Angebot. Die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen ist für die Versicherten freiwillig und kostenlos. Versicherte haben zudem die Möglichkeit an einer Patientenschulung teilzunehmen. Sie lernen mit ihrer Erkrankung so gut wie möglich zu leben und den Verlauf positiv zu beeinflussen. Die Kosten hierfür übernimmt die BARMER.
Um bei chronischen Erkrankungen individueller und gezielter zu behandeln, hat die SBK das Gesundheitsprogramm SBK-MedPlus ins Leben gerufen. SBK-MedPlus gibt es für folgende chronische Erkrankungen: Asthma, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Brustkrebs, Diabetes (Typ 1 und Typ 2), Koronare Herzkrankheit.
Die am meisten verglichenen Krankenkassen:
- Vergleich zwischen AOK Bayern und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Baden-Württemberg und BARMER
- Vergleich zwischen AOK PLUS und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und DAK-Gesundheit
- Vergleich zwischen AOK Niedersachsen und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und IKK classic
- Vergleich zwischen Techniker Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Rheinland/Hamburg und BARMER
- Vergleich zwischen Audi BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Hessen und BARMER
- Vergleich zwischen BAHN-BKK und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Sachsen-Anhalt und BARMER
- Vergleich zwischen hkk und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Nordost
- Vergleich zwischen BARMER und AOK NordWest
- Vergleich zwischen KKH Kaufmännische Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen KNAPPSCHAFT und BARMER
- Vergleich zwischen Mobil Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen HEK-Hanseatische Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen AOK Bremen/Bremerhaven und BARMER
- Vergleich zwischen mhplus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen Debeka BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK Südwest und BARMER
- Vergleich zwischen Pronova BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK gesund plus und BARMER
- Vergleich zwischen Heimat Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK mkk und BARMER
- Vergleich zwischen VIACTIV Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Pfalz und BARMER
- Vergleich zwischen BIG direkt gesund und BARMER
- Vergleich zwischen BOSCH BKK und BARMER
- Vergleich zwischen BARMER und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Vergleich zwischen Salus BKK und BARMER
- Vergleich zwischen IKK - Die Innovationskasse und BARMER
- Vergleich zwischen Novitas BKK und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Linde und BARMER
- Vergleich zwischen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und BARMER
- Vergleich zwischen R+V Betriebskrankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK EUREGIO und BARMER
- Vergleich zwischen SECURVITA Krankenkasse und BARMER
- Vergleich zwischen BKK firmus und BARMER
- Vergleich zwischen BKK24 und BARMER
- Vergleich zwischen BKK ProVita und BARMER
- Vergleich zwischen BKK Scheufelen und BARMER