Vergleich zwischen BKK exklusiv und BOSCH BKK
Die BKK exklusiv ist eine in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geöffnete Krankenkasse. Ihren Ursprung hat sie in den Betriebskrankenkassen der Unternehmen Beck & Co. und Zuckerverbund Nord sowie dem Hofbräuhaus Wolters. In ihrer jetzigen Form existiert die BKK exklusiv seit der Fusion mit der BKK Brauerei Beck & Co. zum 01.01.2004. Ihr Hauptsitz befindet sich in Lehrte.
Die BKK exklusiv betreut 22.727 Mitglieder und 29.491 Versicherte. Sie punktet mit umfangreichen Serviceangeboten und attraktiven Satzungsleistungen, u.a. in den Bereichen Alternativmedizin und Prävention. Die BKK exklusiv erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,99 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,59 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK exklusiv die Testnote 1,6.
Die BOSCH BKK ist eine in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geöffnete Krankenkasse. Sie wurde 1953 als Krankenversicherung der Mitarbeiter der Robert Bosch GmbH gegründet. Seit der Einführung des Rechts auf freie Kassenwahl im Jahr 1996 ist die Kasse auch für betriebsfremde Versicherte geöffnet. In den 1990er Jahren kam es zu zahlreichen Zusammenschlüssen mit anderen Betriebskrankenkassen, zuletzt fusionierte die Kasse 2008 mit der BKK Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz. Der Hauptsitz der BOSCH BKK befindet sich in Stuttgart.
Die BOSCH BKK betreut 175.455 Mitglieder und 230.141 Versicherte. Ihre vergleichsweise geringe Mitgliederzahl ermöglicht es der Kasse, ihre Kunden flexibel und individuell zu betreuen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Intensivbetreuung von Versicherten mit kostspieligen Erkrankungen durch Patientenbegleiter sowie der Unterstützung bei Pflegefragen. Die BOSCH BKK erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,50 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BOSCH BKK die Testnote 1,7.
BOSCH BKK
1,7(Wertung im letzten Test)
Der Beitragssatz der BKK exklusiv beträgt 16,59% (14,6 % + 1,99 %).
Der Beitragssatz der BOSCH BKK beträgt 16,10% (14,60% + 1,50%).
Zwei Geschäftsstellen
21 Geschäftsstellen
Die BKK exklusiv bietet eine Online Geschäftsstelle. Fast alle Angelegenheiten kann man dort erledigen. Die BKK exklusiv bietet auch eine App an. Nach der erfolgreichen Registrierung, stehen fzahlreiche Funktionen innerhalb der BKK exklusiv App zur Verfügung.
Über das Online-Kundenportal „Meine Bosch BKK“ kann man viele Anliegen auch außerhalb der Öffnungszeiten der BKK-Geschäftsstelle einfach und sicher erledigen. Die Bosch BKK-App bietet Alltagshilfe in den Bereichen Gesundheit, Lifestyle und Service: von Gesundheits-Challenges über Notfall-Checklisten und Rezepte zur Genesung bis hin zur Beratung beim Online-Arzt. Und natürlich viele Services für Ihre Krankenkassen-Angelegenheiten – rund um die Uhr, wo immer Sie sind.
Mo, Die., Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Mi., Fr. 08.00 - 13.00 Uhr
erreicht man ausgebildete Fachkräfte der BKK exklusiv unter 05132 50010.
24 Std. pro Tag, 7 Tage pro Woche unter der Rufnummer 0711 81131002 erreichbar.
Sie brauchen einen ärztlichen Rat, scheuen aber lange Wartezeiten in der Praxis? Sie sind umgezogen und haben noch keinen Hausarzt? Für solche Fälle bietet die BOSCH BKK jetzt eine praktische Alternative: den „Online-Arzt“. Je nachdem worum es geht, erhalten Sie innerhalb von 30 Minuten oder zu Ihrem Wunschtermin den Rückruf eines Facharztes.
Reha-Hotline 05132 500125 (gemeinsame Auswahl der Kliniken, insbesondere Mutter/Vater-Kind Kur)
Arbeitgeber-Hotline 05132 500116 oder 0421 69693520
Auslandsnotrufnummer 05132 50010
Bei der BKK exklusiv sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich für Sie da. Sie sprechen nicht mit Call-Centern am Telefon oder erleben eine Trennung in sogenannte Front- und Backoffice, wie es viele Kassen organisieren. Die BKK exklusiv ist schnell über ihre zentrale Rufnummer erreichbar.
Nach Vereinbarung gibt es bei der Bosch BKK Beratungstermine außerhalb der Öffnungszeiten, von 6.30 Uhr bis 19 Uhr.
Im Rahmen regionaler Verträge zur akuten Psychotherapie unterstützt die Bosch BKK ihre Versicherten, einen freien Therapieplatz zu finden. Im Facharztprogramm Baden-Württemberg ist bei Überweisung durch den Hausarzt ein Facharzttermin innerhalb 14 Tage vertraglich vereinbart, in Notfällen noch am selben Tag. Das gilt für Kardiologie, Gastroenterologie, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie.
Die BKK exklusiv unterstützt ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern. Liegt die Vermutung für einen Behandlungsfehler vor, wird die BKK exklusiv zusammen mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Fall überprüfen und bei Bedarf ein für die Versicherten kostenloses Gutachten erstellen lassen. Tel. 05132 50010 oder info@bkkexklusiv.de
Den Versicherten werden individuelle Unterstützungsmaßnahmen angeboten, d.h. ggf. durch Einholung eines medizinischen Gutachtens beim MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).
Eine Beschwerdestelle ist eingerichtet (05132 500178).
Beschwerde@Bosch-BKK.de
Ist die Allergiebettwäsche medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, übernimmt die BKK exklusiv die Kosten.
Die BKK exklusiv gewährt über die gesetzlichen Ansprüche nach § 38 Absatz 1 SGB V hinaus auch dann Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sofern im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, wird die Dauer der Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 SGB V zeitlich nicht begrenzt.
Die Bosch BKK gewährt, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann, gemäß § 38 Abs. 2 SGB V Haushaltshilfe,wenn und solange dem Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist oder wenn der Versicherte nach einer stationären Maßnahme im Sinne von § 38 Absatz 1 Satz 1 SGB V einer erweiterten ärztlich empfohlenen Schonung bedarf, für die Dauer der Schonung.
Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, unabhängig vom Alter. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 50 Euro je Sitzung (insgesamt bis zu 300 Euro im Kalenderjahr). Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Die Bosch BKK unterstützt Sie auch bei Osteopathie. Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen pro Jahr. Pro Sitzung erhalten Sie 50 Euro, aber nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Behandlung durch einen Arzt veranlasst wurde und dies vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt wurde.
Zudem muss die Behandlung von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied des Berufsverbandes der Osteopathen ist. Ist der Osteopath kein Mitglied des Berufsverbandes, so muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, die ihn zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Versicherte der BKK exklusiv erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten, die über die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügen oder Inhaber des Homöopathie Diploms
des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte sind, folgende ärztliche Leistung als Kassenleistung:Erstanamnese, Folgeanamnese, Arzneiauswahl und homöopathische Analyse und Beratung.
Die Versicherten der Bosch BKK können einen zugelassenen Arzt mit der Zusatzausbildung Homöopathie aufsuchen. Die BKK übernimmt die Anamnesekosten (Erstanamnese 80 Euro, bei Kindern bis 14 Jahre: 32 Euro, Folgeanamnese 31 Euro).
Auf Privatrezept ärztlich verordnete homöopathische Arzneimittel werden je Versicherten bis zu 100 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Für alle Versicherten erstattet die BKK exklusiv die Kosten für je zwei Behandlungen je Kalenderjahr bis zu jeweils 50 Euro. Ab 01.01.2025 wird dieser Zuschuss auf 60 Euro erhöht.
Die Versicherten der Bosch BKK können sich eine Vielzahl an Aktivitäten für Ihren „G-win“-Bonus anrechnen lassen, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung.
Schwangeren erstatten wir eine einmalige Zahnreinigung im Rahmen des Happy Mama Budgets.
DerPartner 2te-ZahnarztMeinung hilft den Versicherten, ein günstiges Angebot für in Deutschland hergestellten Zahnersatz zu bekommen. Im Schnitt spart man mit 2te-ZahnarztMeinung 56% des Eigenanteils. Für Bosch BKK Versicherte ist der Service kostenlos.
1. Versicherte der BKK exklusiv erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der Versiegelung von Glattflächen bei kieferorthopädischer Behandlung mit Multiband einen Zuschuss von bis zu 150,00 Euro.
2. Die BKK exklusiv erstattet bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr für Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen.
3. Die BKK exklusiv erstattet für die Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr.
Als ausgewählte Privatleistung in den drei Bonusprogrammen möglich.
Für Versicherte unter 35 Jahren kann in vielen Bundesländern (u.a. Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein) bei teilnehmenden Hautärzten ein Hautscreening BKK exklusiv-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Besteht kein entsprechender Vertrag oder nimmt der Hausarzt nicht an den gesonderten Verträgen teil, übernimmt die BKK exklusiv bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für das Hautkrebsscreening, einschließlich der Auflichtmikroskopie.
In vielen Bundesländern übernimmt die Bosch BKK bereits ab Geburt die Kosten für das zweijährliche Hautkrebs-Screening z. B. in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland.
Die BKK exklusiv erstattet alle zwei Jahre je nach Untersuchung bis 120 Euro bei niedergelassenen Vertragsärzten.
Bosch BKK-Versicherte, die am Facharztprogramm in Baden-Württemberg teilnehmen, können die Koloskopie bereits ab 50 Jahren und nicht erst ab 55 Jahren in Anspruch nehmen.
Zusätzlich erstattet die BKK exklusiv für Leistungen von Ärzten oder veranlasste Vorsorge bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für Brustkrebsvorsorgeuntersuchung (Mammografie, Ultraschalluntersuchung „Sono-Check“, Tastuntersuchung durch blinde oder sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als Medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) im Rahmen von discovering hands®) bei vorliegenden Risikofaktoren (z. B. positive Familienanamnese).
Die Bosch BKK bezuschusst Kurse zur Selbstuntersuchung der Brust nach der MammaCare-Methode.
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK exklusiv als Zuschuss zu den Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die Bosch BKK als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
Zusätzlich erstattet die BKK exklusiv bis zu 100,00 Euro je Kalenderjahr für:
- Gesundheitsuntersuchung („Check Up“) bei Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Bewegungsmangel, positive Familienanamnese).
Über den HZV Vertrag bietet die BOSCH BKK den Versicherten den Check-Up alle 2 Jahre an.
Die BKK exklusiv erstattet die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise oder für andere ärztlich empfohlene Impfungen, die nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung abgerechnet werden können (auch Malariatabletten).
Voraussetzung ist, sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen zu lassen.
Die Bosch BKK zahlt für das jeweilige Reiseland alle von Ihrem Arzt empfohlenen Schutzimpfungen. Dazu gehören neben der Grundimmunisierung die Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus und die Malariaprophylaxe.
Die BKK exklusiv erstattet alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.
Der Arzt rechnet die Kosten – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.
Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung, wenn diese vom Arzt empfohlen wird.
Für zertifizierte Online-Fitnesskurse wird, sofern sie den im „Leitfaden Prävention“ aufgeführten Qualitätskriterien genügen, ein einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kosten, maximal bis zu 200,00 EUR je Kurs gewährt. Je Kalenderjahr können zwei Onlien-Fitnesskurse erstattet werden, insgesamt also bis zu 400,00 Euro.
In der BOSCH BKK Kursdatenbank finden Sie Online-Gesundheitskurse zu den Themen Stressbewältigung und Entspannung, Bewegung, Ernährung, Nichtrauchen und Alkoholkonsum. Die BOSCH BKK erstattet Ihnen 100 Prozent der Kursgebühren, bis maximal 80 Euro pro Kurs – und das zwei Mal im Jahr. Wenn Sie den Kurs erfolgreich absolviert haben, können Sie einfach Ihre Teilnahmebescheinigung und Quittung zur Erstattung bei der BKK einreichen.
Die BKK exklusiv übernimmt sämtliche Kosten für alle während der BKK-Aktivwoche angebotenen Gesundheitsaktivitäten. Versicherte zahlen lediglich die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung.
Zusätzlich ist wird auch eine zeitlich kürzere Variante unter dem Namen Well-Aktiv angeboten.
Versicherte, die nicht regelmäßig an Gesundheitskursen teilnehmen können, können nach vorheriger Beantragung einmal jährlich an einer BKK-Aktivwoche teilnehmen. Die BKK erstattet die Kosten des Präventionsangebots bis zu 160 Euro.
Leistungen, die von der BKK exklusiv selbst erbracht werden, werden ohne Kostenbeteiligung der Versicherten gewährt.
Die Förderung ist auf maximal zwei Kurse je Versicherten und Kalenderjahr begrenzt. Leistungen, die von der Bosch BKK selbst erbracht werden, werden ohne Kostenbeteiligung durch die Versicherten gewährt.
Für Leistungen von Fremdanbietern wird, sofern sie den im „Leitfaden Prävention“ aufgeführten Qualitätskriterien genügen, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung ein einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kosten, maximal bis zu 200 Euro je Maßnahme gewährt. Je Kalenderjahr können zwei Maßnahmen erstattet werden, insgesamt also bis zu 400 Euro.
Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für 2 Gesundheitskurse pro Jahr zu 100%, bis zu 80 Euro je Kurs.
1. Vorsorgebonus: Es wird jede Vorsorgeuntersuchung mit 10 Euro prämiert (bei mehr als 5 Maßnahmen werden ab der 6. Untersuchung / Impfung 5 Euro gewährt).
2. Präventionsbonus: Für bis zu 5 Maßnahmen der Prävention oder gesundheitsbewusstem Verhalten werden je 10 Euro prämiert. Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Maßnahmen erfolgt sind.
G-win Sport: Voraussetzung für die Teilnahme am G-win Sport-Bonusprogramm ist mindestens ein Nachweis aus dem Bereich Regelmäßiger Sport, Betriebssport oder Präventionskurs. Der Bonus erhöht sich für jede weitere nachgewiesene Aktivität um jeweils 10 Euro.
Erwachsene erhalten einen Bonus für bis zu 9 Nachweise
G-win Vorsorge: Für die nachgewiesene Teilnahme am Check-up, an den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, an den Kinderuntersuchungen und an der professionellen Zahnreinigung belohnt die Bosch BKK mit 5 Euro je Maßnahme.
Die BKK exklusiv bietet einen Selbstbehalttarif (exklusiv select) an.
- Jahreseinkommen bis 20.000 €: Prämie 100 €, Selbstbehalt 120 €, max. Risiko 20 €.
- Jahreseinkommen 20.000,01 bis 30.000 €: Prämie 200 €, Selbstbehalt 240 €, max. Risiko 40 €.
- Jahreseinkommen 30.000,01 bis 45.000 €: Prämie 300 €, Selbstbehalt 360 €, max. Risiko 60 €.
- Jahreseinkommen über 45.000,01 €: Prämie 400 €, Selbstbehalt 500 €, max. Risiko 100 €.
Mitglieder, die am Wahltarif "Option S" teilnehmen, können einkommensabhängig in vier Stufen eine Prämie von bis zu 600 Euro erhalten, falls Sie im Laufe eines Jahres bestimmte Leistungen zu Lasten der Krankenkasse nicht in Anspruch genommen haben.
Jahreseinkommen bis 24.000 EUR:
Prämie 100 EUR, Selbstbehalt 120 EUR, max. Risiko 20 EUR,
Jahreseinkommen 24.001 - 36.000 EUR:
Prämie 200 EUR, Selbstbehalt 250 EUR, max. Risiko 50 EUR,
Jahreseinkommen 36.001 - 48.000 EUR:
Prämie 300 EUR, Selbstbehalt 380 EUR, max. Risiko 80 EUR,
Jahreseinkommen über 48.000 EUR:
Prämie 350 EUR, Selbstbehalt 450 EUR, max. Risiko 100 EUR
Die BKK exklusiv bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Hausärzten, Gemeinschaften von Hausärzten, Trägern von Einrichtungen, die eine hausarztzentrierte Versorgung durch vertragsärztliche Leistungserbringer, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, anbieten, oder Kassenärztlichen Vereinigungen an, soweit diese von Gemeinschaften von Hausärzten dazu ermächtigt wurden. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.
Gemeinsam mit Ärztenetzen und Kliniken in verschiedenen Regionen hat die Bosch BKK Hausarztprogramme aufgebaut und weiterentwickelt. Sie bieten Haus- und Fachärzten die Möglichkeit, sich länger, intensiver und besser um unsere Versicherten zu kümmern. Sie als Patient profitieren von einer verbesserten Versorgung und einer Zuzahlungsbefreiung bei stationärem Klinik- oder Kuraufenthalt.
Da die Krankenkassen Hausarztmodelle mit den einzelnen regionalen Ärzteverbänden schließen müssen, gibt es in den verschiedenen Bundesländern spezielle Regelungen.
Die BKK exklusiv hat für alle chronisch Kranken bei bestimmten Erkrankungen oder Leiden Chronikerprogramme, die so genannten Disease-Management-Programme (DMP). Diese Programme gibt es bisher für die Erkrankungen Diabetes Mellitus Typ 1, Diabetes Mellitus Typ 2, Brustkrebs, koronare Herzkrankheiten, Asthma und chronisch obstruktive Lungenerkrankungen.
Wer an einem „BKK MedPlus“-Programm teilnimmt, kann sich für ein spezielles Bonusprogramm anmelden. Nach Vorlage der Zuzahlungsnachweise erstattet die Bosch BKK dann bis zu 90 % aller Zuzahlungen – bis zu 100 EUR im Jahr.
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