Vergleich zwischen BKK exklusiv und HEK-Hanseatische Krankenkasse
Die BKK exklusiv ist eine in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geöffnete Krankenkasse. Ihren Ursprung hat sie in den Betriebskrankenkassen der Unternehmen Beck & Co. und Zuckerverbund Nord sowie dem Hofbräuhaus Wolters. In ihrer jetzigen Form existiert die BKK exklusiv seit der Fusion mit der BKK Brauerei Beck & Co. zum 01.01.2004. Ihr Hauptsitz befindet sich in Lehrte.
Die BKK exklusiv betreut 22.763 Mitglieder und 29.568 Versicherte. Sie punktet mit umfangreichen Serviceangeboten und attraktiven Satzungsleistungen, u.a. in den Bereichen Alternativmedizin und Prävention. Die BKK exklusiv erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,39 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 16,99 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK exklusiv die Testnote 1,4.
Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihre Historie geht auf den 1826 gegründeten „Kranken-Verein der Commis des Löblichen Kramer-Amts“ zurück. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist damit eine der ältesten Krankenkassen Deutschlands. Ihren heutigen Namen trägt sie seit der letzten Umbenennung im Jahr 1996. Der Hauptsitz der Kasse befindet sich in Hamburg.
Die HEK-Hanseatische Krankenkasse betreut 459.330 Mitglieder und 576.098 Versicherte. Gemäß ihrem Selbstverständnis als „Die Businessk(l)asse“ richtet sich die Kasse besonders an erfolgs- und gesundheitsbewusste Menschen. Ihre Arbeit zeichnet sich durch Kundennähe und hervorragenden Service aus. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,50 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,10 %.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die HEK-Hanseatische Krankenkasse die Testnote 1,2.
BKK exklusiv
1,4(Wertung im letzten Test)
HEK-Hanseatische Krankenkasse
1,2(Wertung im letzten Test)


Der Beitragssatz der BKK exklusiv beträgt 16,99% (14,6 % + 2,39 %).


Der Beitragssatz der HEK beträgt 17,10% (14,60% + 2,50%).


Zwei Geschäftsstellen


Die HEK verfügt über 4 Kundenzentren im Bundesgebiet.


Die BKK exklusiv bietet eine Online Geschäftsstelle. Fast alle Angelegenheiten kann man dort erledigen. Die BKK exklusiv bietet auch eine App an. Nach der erfolgreichen Registrierung, stehen zahlreiche Funktionen innerhalb der BKK exklusiv App zur Verfügung.


In der "HEK Service-App" können die Kunden Anträge stellen, Ihre Daten ändern und den Bearbeitungsstatus laufender Anträge einsehen.
Mit dem digitalen Postfach in der "HEK Service-App" können die Kunden der HEK sämtliche Post digital empfangen.
Die "HEK Service-App" ist für iOS und Android erhältlich.


Mo, Die., Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Mi., Fr. 08.00 - 13.00 Uhr
erreicht man ausgebildete Fachkräfte der BKK exklusiv unter 05132 50010.


Das Service-Team ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 0213213 kostenfrei erreichbar.




Die HEK bietet eine kostenfreie Gesundheits-Hotline an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr an.


Reha-Hotline 05132 500125 (gemeinsame Auswahl der Kliniken, insbesondere Mutter/Vater-Kind Kur)
Arbeitgeber-Hotline 05132 500116 oder 0421 69693520
Auslandsnotrufnummer 05132 50010


1. gesonderte kostenfreie Arbeitgeberhotline (0800 0001291)
2. gesonderte kostenfreie Beschwerde-Hotline (0800 5891040)
3. gesonderte kostenfreie Interessenten-Hotline (0800 0001022)
4. gesonderte Auslandsnotrufnummer (+4940656961000)


Bei der BKK exklusiv sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich für Sie da. Sie sprechen nicht mit Call-Centern am Telefon oder erleben eine Trennung in sogenannte Front- und Backoffice, wie es viele Kassen organisieren. Die BKK exklusiv ist schnell über ihre zentrale Rufnummer erreichbar.


Die persönliche Beratung erfolgt in den Kundenzentren der HEK und nach Terminvereinbarung auch zu Hause.


Wenn Sie einen Facharzttermin benötigen, unterstützt Sie die BKK exklusiv bei den Suche auf verschiedenen Kommunikationswegen.


Die HEK unterstützt bei der Vereinbarung von Arztterminen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Service-Team kümmern sich um Ihren Terminwunsch und melden sich spätestens am nächsten Arbeitstag bei Ihnen.


Die BKK exklusiv unterstützt ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern. Liegt die Vermutung für einen Behandlungsfehler vor, wird die BKK exklusiv zusammen mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Fall überprüfen und bei Bedarf ein für die Versicherten kostenloses Gutachten erstellen lassen. Tel. 05132 50010 oder info@bkkexklusiv.de


Die HEK hilft weiter, wenn es zu einem Behandlungsfehler gekommen sein sollte.


Eine Beschwerdestelle ist eingerichtet (05132 500178).


Die Kunden-Hotline der HEK für Anregungen und Kritik ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 5891040 kostenfrei erreichbar.
Schriftlich ist die HEK-Kundenbeauftragte, Frau Claudia Siem, unter Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg, E-Mail: claudia.siem@hek.de zu erreichen.


Ist die Allergiebettwäsche medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, übernimmt die BKK exklusiv die Kosten.


Die Kosten für Allergie Bettwäsche werden zu 100 %, max. 40 Euro, bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie übernommen.


Die BKK exklusiv gewährt über die gesetzlichen Ansprüche nach § 38 Absatz 1 SGB V hinaus auch dann Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sofern im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, wird die Dauer der Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 SGB V zeitlich nicht begrenzt.


Haushaltshilfe wird auch geleistet, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich bei Vorliegen einer schweren Krankheit im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt um maximal 2 Wochen je Kalenderjahr, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe
das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.




Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet, bei Vorliegen einer schweren Krankheit im direkten Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, sofern dies ärztlich bescheinigt wird.


Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, unabhängig vom Alter. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 50 Euro je Sitzung (insgesamt bis zu 300 Euro im Kalenderjahr). Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.


Die HEK erstattet bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen und max. 30 Euro pro Sitzung begrenzt.


Versicherte der BKK exklusiv erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten, die über die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügen oder Inhaber des Homöopathie Diploms
des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte sind, folgende ärztliche Leistung als Kassenleistung:Erstanamnese, Folgeanamnese, Arzneiauswahl und homöopathische Analyse und Beratung.


Bei allen am Selektivvertrag teilnehmenden Leistungserbringern werden die Kosten für homöopathische Erst- und Folgeanamnese, Repertorisation und homöopathische Kurzbehandlung und Analyse über die HEK-Gesundheitskarte abgerechnet. Die HEK hat kein Ruhejahr, die Leistung kann laufend in Anspruch genommen werden.




Heileurythmie, Kunsttherapie, rhythmische Massagen, Kostenerstattung 70% maximal 100 Euro jährlich.




Tuina und Krankengymnastik nach Qigong, Kostenerstattung 70% insgesamt maximal 100 EUR jährlich für diese Naturheilverfahren




Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu, Kostenerstattung jeweils 70% maximal 100 Euro jährlich. Chelattherapie, und Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis über das Bonusprogramm


Auf Privatrezept ärztlich verordnete homöopathische Arzneimittel werden je Versicherten bis zu 100 Euro je Kalenderjahr übernommen.


Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt in Höhe von 70 %, maximal 100 Euro jährlich für jedes dieser Arzneimittel, das bedeutet die HEK erstattet für Homöopathie, für Phytotherapie und für Anthroposophie jeweils diesen Betrag. Voraussetzungen dafür ist, dass die Arzneimittel apothekenpflichtig sind und vom Arzt auf Privatrezept oder grünem Rezept verordnet wurden und dass die Arzneimittel zu den besonderen Therapierichtungen der Homöopathie, der Phytotherapie oder Anthroposophie gehört.


Für alle Versicherten erstattet die BKK exklusiv die Kosten für je zwei Behandlungen je Kalenderjahr bis zu jeweils 60 Euro, insgesamt 120 Euro.


Versicherte ab 16 Jahre haben Anspruch auf einen Zuschuss für eine professionelle
Zahnreinigung in Höhe von 10 Euro je Kalenderjahr.




Über den Kooperationspartner dentaltrade kann hochwertiger Zahnersatz gefertigt werden (Zahnersatz zum „Nulltarif“ und Festpreis für Implantate).


1. Versicherte der BKK exklusiv erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der Versiegelung von Glattflächen bei kieferorthopädischer Behandlung mit Multiband einen Zuschuss von bis zu 150,00 Euro.
2. Die BKK exklusiv erstattet bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr für Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen.
3. Die BKK exklusiv erstattet für die Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr.


Kostenbeteiligung bei Vollnarkose bei Weisheitszahnentfernung, Fissurenversiegelung der Prämolaren, Einsatz festsitzender Retainer (KFO-Behandlung) in Höhe von jeweils 70 %, max. 100 Euro jährlich.


Als ausgewählte Privatleistung in den drei Bonusprogrammen möglich.


In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.
Die HEK leistet einen Zuschuss zu Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke) über das Bonusprogramm.


Für Versicherte unter 35 Jahren kann in vielen Bundesländern (u.a. Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein) bei teilnehmenden Hautärzten ein Hautscreening BKK exklusiv-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Besteht kein entsprechender Vertrag oder nimmt der Hausarzt nicht an den gesonderten Verträgen teil, übernimmt die BKK exklusiv bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für das Hautkrebsscreening, einschließlich der Auflichtmikroskopie. (insgesamt maximal 100,00 Euro je Kalenderjahr für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen).


Für Versicherte von 15 bis 34 Jahren kann bundesweit alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung teilweise mit Aufklichtmikroskopie über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.


Die BKK exklusiv erstattet alle zwei Jahre je nach Untersuchung bis zu 120 Euro bei niedergelassenen Vertragsärzten.


Die HEK bezuschusst eine sportmedizinische Untersuchung bei einem zugelassen Haus-/Facharzt mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“. Erstattung: 70% des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro für die Basis bzw. nicht mehr als 120 Euro für die erweiterte Untersuchung - alle 2 Jahre (ohne Altersbegrenzung). Die HEK leistet einen erweiterten Zuschuss über das Bonusprogramm.




1. Darmkrebsfrüherkennung gibt es für alle Altersklassen. Erstattung: 70 %, max. 100 EUR (ohne Altersbegrenzung) für eine Darmspiegelung oder immunologischen Stuhltest.


Zusätzlich erstattet die BKK exklusiv für Leistungen von Ärzten oder veranlasste Vorsorge bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für Brustkrebsvorsorgeuntersuchung (Mammografie, Ultraschalluntersuchung „Sono-Check“, Tastuntersuchung durch blinde oder sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als Medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) im Rahmen von discovering hands®) bei vorliegenden Risikofaktoren (z. B. positive Familienanamnese) (insgesamt maximal 100,00 Euro je Kalenderjahr für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen).
Zusätzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen (sonographische Untersuchung des Unterleibes zur Früherkennung von Eierstockkrebs, jährlicher zytologischer Abstrich - PAP-Abstrich – für eine zytologische Untersuchung für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs).


1. Mammographie und "Sono-Check": Erstattung: 70 %, max. 100 EUR jährlich (ohne Altersbegrenzung) für beide Untersuchungen insgesamt.
2. Im Rahmen von bundesweiten Versorgungsverträgen kann bei genetischer Vorbelastung eine Teilnahme zur Risikofeststellung an einem intensiviertem Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm in Anspruch genommen werden. Dies beinhaltet: Genetische Untersuchung, Beratung und Ermittlung des persönlichen Erkrankungsrisikos bezüglich Brust- und Eierstockkrebs.
3. Das Modellvorhaben zur qualitätsgesicherten Mammadiagnostik (QuaMaDi) verbessert die fachübergreifende Versorgung von Risikopatientinnen und die Diagnosesicherheit durch die Integration von künstlicher Intelligenz (KI) in der kurativen Mammographie. Der Einsatz der KI verfolgt das Ziel, Fehlinterpretationen und -diagnosen zu minimieren (regional).


Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die BKK exklusiv als Zuschuss zu den Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.


Zusätzlich zu den Therapien zahlt die HEK nach Rückkehr aus der ambulanten Kur einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro oder 16 Euro täglich zum Beispiel für Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Kurtaxe. Die Dauer der ambulanten Kur beträgt mindestens 14 und höchstens 21 Tage.


Die BKK exklusiv erstattet im Einzelfall Gesundheitsuntersuchung („Check Up“) bei Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Bewegungsmangel, positive Familienanamnese) (insgesamt maximal 100,00 Euro je Kalenderjahr für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen).


Check-up für Versicherte unter 35 Jahren: Erstattung in Höhe von 70 Prozent, maximal 100 Euro


Die BKK exklusiv erstattet die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise oder für andere ärztlich empfohlene Impfungen, die nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung abgerechnet werden können (auch Malariatabletten).
Voraussetzung ist, sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen zu lassen.


Kostenübernahme aller Reiseimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen: z.B. Denguefieber, Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis sowie Japanische Enzephalitis und Malariaprophylaxe.


Die BKK exklusiv erstattet alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.
Der Arzt rechnet die Kosten – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.


Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen bei medizinischer Indikation.


Für zertifizierte Online-Fitnesskurse wird, sofern sie den im „Leitfaden Prävention“ aufgeführten Qualitätskriterien genügen, ein einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kosten, maximal bis zu 200,00 EUR je Kurs gewährt. Je Kalenderjahr können zwei Onlien-Fitnesskurse erstattet werden, insgesamt also bis zu 400,00 Euro.


100% Kostenübernahme für Online-Kurse (z.B. Online-Präventionskurs Fit & Aktiv)


Neben den wohnortnahen Präventionskursen bieten wir Ihnen in Kooperation mit unseren Partnern AKON und dem Gesundheitsservice vielfältige und kompakte Präventionsmaßnahmen in ausgewählten Kurorten Deutschlands an.
Bei unserem Kooperationspartner Gesundheitsservice können Sie zwischen den Programmen Well-Aktiv oder einer Aktivwoche wählen. Über unseren Kooperationspartner AKON Aktivkonzept bieten wir Ihnen die vielfältigen fitforwell-Tage in den schönsten Regionen Deutschlands und Europas an.


Nach vorheriger Beantragung bezuschusst die HEK Gesundheitsreisen mit auswärtiger Unterbringung bis zu 500 Euro im Jahr. Zusätzlich wird ein Zuschuss für z.B. Reisekosten und Verpflegung gezahlt.






Für Leistungen von Fremdanbietern wird, sofern sie den im „Leitfaden Prävention“ aufgeführten Qualitätskriterien genügen, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung ein einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kosten, maximal bis zu 200 Euro je Maßnahme gewährt. Je Kalenderjahr können zwei Maßnahmen erstattet werden, insgesamt also bis zu 400 Euro.


Die Zuschüsse werden für höchstens zwei Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Diese betragen bei einer Kursgebühr bis 150 Euro, höchstens 75 Euro, bei einer Kursgebühr über 150 Euro, höchstens 100 Euro und bei einer Kursgebühr ab 300 Euro, pauschal 250 Euro.




Die HEK erstattet pro Kalenderjahr 70 Prozent der Kosten, insgesamt maximal 100 Euro für folgende Schwangerschaftsleistungen:
Toxoplasmose-Test, Zytomegalie-Test, Antikörperbestimmung auf Ringelröteln, Antikörperbestimmung auf Windpocken, Streptokokken-Test, Ersttrimesterscreening, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, Folsäure und Magnesium (Verordnung auf Privatverordnung durch einen Vertragsarzt, Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig sein). Das Arzneimittel muss eine in Deutschland gültige Zulassung besitzen und muss von einer Apotheke/Versandapotheke bezogen worden sein.


Beim Bonusprogramm der BKK exklusiv können Versicherte 90 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
- 10 Euro 1. Impfung
- 10 Euro 2. Impfung
- 10 Euro 3.Impfung
- 10 Euro Zahnvorsorge
- 10 Euro Mitgliedschaft Sportverein
- 10 Euro Präventionskurs
- 10 Euro Teilnahme Bewegungsangeboten in Sport-, Tanz- oder Fitnessstudios
- 10 Euro BMI im Normalbereich
- 10 Euro 6 Monate Nichtraucher


Beim Bonusprogramm der HEK können Versicherte 125 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten (für vier Aktivmaßnahmen (davon ist 1 Präventionskurs Pflicht) und einer Passivmaßnahme).
Mögliche Aktivmaßnahmen:
• 25 Euro aktive Mitgliedschaft im Sportverein,
• 25 Euro aktive Mitgliedschaft im qualitätsgesicherten Fitnessstudio,
• 25 Euro regelmäßige Teilnahme am Betriebssport außerhalb der Arbeitszeit oder Hochschulsport,
• 25 Euro Teilnahme an einer Sportveranstaltung o . vergleichbaren Veranstaltung unter qualifizierter Leitung,
• 25 Euro Durchführung eines Präventionskurses,
• 25 Euro Erwerb eines Sport oder Schwimmabzeichens,
• 25 Euro Teilnahme an einem Schwimmkurs.
Mögliche Passivmaßnahmen:
• 25 Euro altersentsprechender BMI (ab 6 Jahre ) oder Blutdruck oder Cholesterinwert im Normbereich oder Impfschutz oder Nichtraucher seit mindestens sechs Monaten (ab 18 Jahre ).
Zusätzliche Bonifizierung von Vorsorgemaßnahmen:
• 5 Euro 1. Impfung
• 5 Euro 2. Impfung
• 5 Euro 3.Impfung
• 5 Euro Zahnvorsorge
• 10 Euro PZR


Die BKK exklusiv bietet zwei Bonusprogramme nebeneinander an. Insgesamt können Versicherte in den Programmen je nach Alter bis zu 125 Euro als Geldleistung oder 156,25 Euro für ausgewählte Sachleistungen erhalten.
Die Prämien setzen sich wie folgt zusammen:
1. Bis zu 50 Euro im Präventionsbonus (je Maßnahme 10 Euro, mindestens 3 müssen erfüllt sein) für die Teilnahme an mindestens einer qualitätsgeprüften Primärpräventionsmaßnahme im Sinne der jeweils geltenden Präventionsrichtlinien, der Teilnahme an regelmäßigen Bewegungsangeboten in Sportvereinen, der Teilnahme an sonstigen qualitätsgesicherten Bewegungsangeboten in qualitätsgesicherten Sport-, Tanz- oder Fitnessstudios. Außerdem liegt Ihr Body-Maß-Index altersentsprechend im Normbereich und Sie sind (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) seit mindestens sechs Monaten Nichtraucher.
2. Außerdem gibt es einzelne Beträge von 10 Euro (ab der 6. Maßnahme in einem Kalenderjahr 5 Euro) im Vorsorgebonus für folgende Vorsorgemaßnahmen: Check- Up, Krebsvorsorge, alle Kinderuntersuchungen sowie jede durchgeführte Impfungen (mehrfach möglich).


Versicherte werden mit einem Bonusprogramm in Höhe von bis zu 125 Euro in bar für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt. Alternativ können sie Zuschüsse für ausgewählte Gesundheitsleistungen in Höhe von bis zu 250 Euro erhalten.


Die BKK exklusiv bietet einen Selbstbehalttarif (exklusiv select) an.
- Jahreseinkommen bis 20.000 €: Prämie 100 €, Selbstbehalt 120 €, max. Risiko 20 €.
- Jahreseinkommen 20.000,01 bis 30.000 €: Prämie 200 €, Selbstbehalt 240 €, max. Risiko 40 €.
- Jahreseinkommen 30.000,01 bis 45.000 €: Prämie 300 €, Selbstbehalt 360 €, max. Risiko 60 €.
- Jahreseinkommen über 45.000,01 €: Prämie 400 €, Selbstbehalt 500 €, max. Risiko 100 €.


Selbstbehalttarif wird angeboten:
Jahreseinkommen bis 10.000 Euro: Prämie 75 Euro, Selbstbehalt 125 Euro, max. Risiko 50 Euro,
Jahreseinkommen bis 21.500 Euro: Prämie 125 Euro, Selbstbehalt 200 Euro, max. Risiko 75 Euro,
Jahreseinkommen bis 42.500 Euro: Prämie 250 Euro, Selbstbehalt 400 Euro, max. Risiko 150 Euro,
Jahreseinkommen über JAEG : Prämie 600 Euro, Selbstbehalt 950 Euro, max. Risiko 350 Euro.




Bei dem Tarif "HEKprämie" erhalten Sie und Ihre gegebenenfalls mitversicherten volljährigen Familienangehörigen eine Prämie, wenn Sie ein Kalenderjahr lang völlig leistungsfrei geblieben sind.
Die Höhe der Prämie beträgt im 1. Jahr:
bei einem Jahreseinkommen bis 10.000 Euro 60 Euro
bei einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro 90 Euro
bei einem Jahreseinkommen bis 42.500 Euro 120 Euro
bei einem Jahreseinkommen über 42.500 Euro 150 Euro.
Beim "HEKeasycash" gibt es keine Staffelung nach Einkommensstufen. Sie erhalten bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in einem Kalenderjahr eine Prämie in Höhe eines gezahlten Monatsbeitrags (AN + AG-Beitrag). Dabei ist die Prämie auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjähriger Einschreibung erfolgt die Auszahlung der Prämie anteilig.




Die Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung ist möglich.


Die BKK exklusiv bietet ihren Versicherten zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung eine hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V auf der Grundlage von Verträgen mit Hausärzten, Gemeinschaften von Hausärzten, Trägern von Einrichtungen, die eine hausarztzentrierte Versorgung durch vertragsärztliche Leistungserbringer, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, anbieten, oder Kassenärztlichen Vereinigungen an, soweit diese von Gemeinschaften von Hausärzten dazu ermächtigt wurden. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig.


Die HEK bietet ihren Versicherten (ohne Alterseinschränkung) die Möglichkeit, die am Hausarztmodell teilnehmenden Hausärzte als ersten Ansprechpartner auf hohem Niveau zu nutzen. Im Hausarztmodell übernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion. Er koordiniert die Behandlung und bindet bei Bedarf Fachärzte mit ein. Belastende Doppeluntersuchungen werden hierdurch vermieden.


Die BKK exklusiv hat für ihre chronisch kranken Versicherten bei bestimmten Erkrankungen oder Leiden die sogenannten Disease-Management-Programme (DMP) aufgelegt. Im Rahmen dieser besonderen Behandlungsprogramme erfolgt Ihre Behandlung strukturiert nach einem medizinisch sinnvollen Schema und Sie erhalten eine optimale Betreuung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Ziel dieser besonderen Patientenbetreuungsprogramme ist es zum Beispiel auch, dass Sie zusätzliche Informationen zu ihrem Krankheitsbild erhalten.


Die HEK bietet mit den Besser leben-Programmen, die auch Disease- Management-Programm (DMP) genannt werden, für chronisch erkrankte Menschen eine optimale verbesserte ärztliche Behandlung an. Für folgende Krankheitsbilder bestehen bundesweit Verträge: Diabetes mellitus Typ-1 und Typ-2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma und COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung). In den Regionen Bremen, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und ab 01.04.2025 auch in Hessen bietet die HEK zudem ein DMP für Osteoporose an.
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