Vergleich zwischen BKK24 und HEK-Hanseatische Krankenkasse

Die BKK24 ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Sie wurde 1883 als „Betriebs-Krankenkasse der H. Heye Glasfabriken“ gegründet. Nach Fusionen mit der BKK Nienburger Glas, der BKK Heye und der BKK Svedala in den Jahren 1999 bis 2002 erfolgte die Umbenennung der Kasse in BKK24. 2003 kam es zu einem weiteren Zusammenschluss mit der Nürnberger BKK und 2017 mit der BKK advita. Der Hauptsitz der BKK24 befindet sich in Obernkirchen.

Die BKK24 betreut 88.383 Mitglieder und 110.418 Versicherte. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet sie ihren Mitgliedern zahlreiche attraktive Mehrleistungen, u.a. Kostenerstattung von alternativen Heilmethoden und Vorsorgemaßnahmen für Kinder. Der erhobene Zusatzbeitrag beträgt 4,39 %, daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von 18,99 %. 

Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die BKK24 die Testnote 1,6.

Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Ihre Historie geht auf den 1826 gegründeten „Kranken-Verein der Commis des Löblichen Kramer-Amts“ zurück. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse ist damit eine der ältesten Krankenkassen Deutschlands. Ihren heutigen Namen trägt sie seit der letzten Umbenennung im Jahr 1996. Der Hauptsitz der Kasse befindet sich in Hamburg.

Die HEK-Hanseatische Krankenkasse betreut 459.330 Mitglieder und 576.098 Versicherte. Gemäß ihrem Selbstverständnis als „Die Businessk(l)asse“ richtet sich die Kasse besonders an erfolgs- und gesundheitsbewusste Menschen. Ihre Arbeit zeichnet sich durch Kundennähe und hervorragenden Service aus. Die HEK-Hanseatische Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,50 %, der gesamte Krankenkassenbeitrag liegt somit bei 17,10 %.

Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de erreichte die HEK-Hanseatische Krankenkasse die Testnote 1,2.


Bewertung der BKK24BKK24

1,6
(Wertung im letzten Test)

Bewertung der HEK-Hanseatische Krankenkasse HEK-Hanseatische Krankenkasse

1,2
(Wertung im letzten Test)
Zusatzbeitrag Krankenkassenbeitrag
  • Logo der BKK24 BKK24 Bewertung der BKK24
    Der Beitragssatz der BKK24 beträgt ab 01.04.2025 18,99% (14,60% + 4,39%).
  • Logo der HEK-Hanseatische Krankenkasse HEK-Hanseatische Krankenkasse Bewertung der HEK-Hanseatische Krankenkasse
    Der Beitragssatz der HEK beträgt 17,10% (14,60% + 2,50%).
  • Service Anzahl Geschäftsstellen
  • Logo der BKK24 BKK24 Bewertung der BKK24
    Die BKK24 hat 37 Geschäftsstellen.
  • Logo der HEK-Hanseatische Krankenkasse HEK-Hanseatische Krankenkasse Bewertung der HEK-Hanseatische Krankenkasse
    Die HEK verfügt über 4 Kundenzentren im Bundesgebiet.
  • Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle und Krankenkassen-App
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    Über die „Meine BKK24“-App lassen sich Dokumente, Belege und Rechnungen ganz einfach hochladen. Weitere Vorteile: Stammdaten wie Adresse oder Bankverbindung ändern – unabhängig von Öffnungszeiten, unkompliziert und sicher.
  • Logo der HEK-Hanseatische Krankenkasse HEK-Hanseatische Krankenkasse Bewertung der HEK-Hanseatische Krankenkasse
    In der "HEK Service-App" können die Kunden Anträge stellen, Ihre Daten ändern und den Bearbeitungsstatus laufender Anträge einsehen.
    Mit dem digitalen Postfach in der "HEK Service-App" können die Kunden der HEK sämtliche Post digital empfangen.
    Die "HEK Service-App" ist für iOS und Android erhältlich.
  • Hotline / telefonische Erreichbarkeit
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    Die Hotline 05724 / 971 – 0 ist 24/7 erreichbar
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    Das Service-Team ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 0213213 kostenfrei erreichbar.
  • Ärztehotline
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    Ein professionelles Experten-Team beantwortet alle Fragen rund um die Themen Medizin und Gesundheit.
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    Die HEK bietet eine kostenfreie Gesundheits-Hotline an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr an.
  • spezielle Hotline
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  • Logo der HEK-Hanseatische Krankenkasse HEK-Hanseatische Krankenkasse Bewertung der HEK-Hanseatische Krankenkasse
    1. gesonderte kostenfreie Arbeitgeberhotline (0800 0001291)
    2. gesonderte kostenfreie Beschwerde-Hotline (0800 5891040)
    3. gesonderte kostenfreie Interessenten-Hotline (0800 0001022)
    4. gesonderte Auslandsnotrufnummer (+4940656961000)
  • Persönlicher Ansprechpartner und persönliche Beratung
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    Persönliche Beratung erfolgt in den Service-Centern.
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    Die persönliche Beratung erfolgt in den Kundenzentren der HEK und nach Terminvereinbarung auch zu Hause.
  • eigener Facharzt-Terminservice (Vermittlung von Arztterminen)
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    Die BKK24 stellt eine optimale Lösung für die Durchführung einer Arztbehandlung zur Verfügung. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von Kriterien wie Fachrichtung, Entfernung und die Möglichkeit der Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel.
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    Die HEK unterstützt bei der Vereinbarung von Arztterminen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Service-Team kümmern sich um Ihren Terminwunsch und melden sich spätestens am nächsten Arbeitstag bei Ihnen.
  • Unterstützung bei Behandlungsfehlern
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    Wenn nach einer medizinischen Behandlung ein Behandlungsfehler, ein sogenannter „Kunstfehler“, vermutet wird, dann sollte die/ der Versicherte sich schnell an die BKK24 wenden. Das Behandlungsfehler-Expertenteam der BKK24 prüft den Fall. Dies gilt sowohl für mögliche Behandlungs- oder Pflegefehler, als auch für Schäden, die durch Medizinprodukte (bspw. Implantate) oder Arzneimittel entstanden sein könnten.
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    Die HEK hilft weiter, wenn es zu einem Behandlungsfehler gekommen sein sollte.
  • Beschwerdestelle
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    Die Kunden-Hotline der HEK für Anregungen und Kritik ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche unter der Servicenummer 0800 5891040 kostenfrei erreichbar.
    Schriftlich ist die HEK-Kundenbeauftragte, Frau Claudia Siem, unter Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg, E-Mail: claudia.siem@hek.de zu erreichen.
  • Kinder Allergie Bettwäsche
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    Antiallergische Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie wird von der BKK24 übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme beträgt maximal 39,00 € je Set.
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    Die Kosten für Allergie Bettwäsche werden zu 100 %, max. 40 Euro, bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie übernommen.
  • Krankenpflege / Haushaltshilfe erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)
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    Die BKK24 gewährt über die in § 38 Absatz 1 SGB V genannten Fälle hinaus, Haushaltshilfe, wenn dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

    Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dass behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 78 Wochen gewährt.
  • Logo der HEK-Hanseatische Krankenkasse HEK-Hanseatische Krankenkasse Bewertung der HEK-Hanseatische Krankenkasse
    Haushaltshilfe wird auch geleistet, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

    Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet.

    Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich bei Vorliegen einer schweren Krankheit im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt um maximal 2 Wochen je Kalenderjahr, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe
    das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (ohne Kinder)
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    Die Haushaltshilfe ist auf längstens 12 Monate für maximal 8 Stunden pro Tag in der 1. bis 4. Woche, 6 Stunden pro Tag in der 5. bis 8. Woche und 4 Stunden pro Tag ab der 9. Woche begrenzt, wenn im Haushalt kein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
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    Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet, bei Vorliegen einer schweren Krankheit im direkten Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, sofern dies ärztlich bescheinigt wird.
  • Naturheilverfahren Osteopathie
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    Die BKK24 erstattet bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen bei qualifizierten Anbietern. Die Leistung ist auf max. 6 Sitzungen begrenzt. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung.
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    Die HEK erstattet bis zu 90 Euro pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen. Die Leistung ist auf max. 3 Sitzungen und max. 30 Euro pro Sitzung begrenzt.
  • Behandlungen mit Homöopathie
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    Versicherte der BKK24 können sich bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten kostenlos homöopathisch behandeln lassen, wenn diese dem Vertrag angeschlossen sind.
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    Bei allen am Selektivvertrag teilnehmenden Leistungserbringern werden die Kosten für homöopathische Erst- und Folgeanamnese, Repertorisation und homöopathische Kurzbehandlung und Analyse über die HEK-Gesundheitskarte abgerechnet. Die HEK hat kein Ruhejahr, die Leistung kann laufend in Anspruch genommen werden.
  • anthroposophische Therapien
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    Heileurythmie, Kunsttherapie, rhythmische Massagen, Kostenerstattung 70% maximal 100 Euro jährlich.
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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    stationäre TCM-Behandlung möglich (vorherige Anfrage und Genehmigung durch die BKK24 erforderlich)
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    Tuina und Krankengymnastik nach Qigong, Kostenerstattung 70% insgesamt maximal 100 EUR jährlich für diese Naturheilverfahren
  • weitere Naturheilverfahren
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    Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu, Kostenerstattung jeweils 70% maximal 100 Euro jährlich. Chelattherapie, und Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis über das Bonusprogramm
  • Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
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    Die BKK24 erstattet bis zu 100 Euro max. pro Person und Jahr der Kosten für die Versorgung mit nicht-verschreibungspflichtigen aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen Homöopathie und Anthroposophie.
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    Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt in Höhe von 70 %, maximal 100 Euro jährlich für jedes dieser Arzneimittel, das bedeutet die HEK erstattet für Homöopathie, für Phytotherapie und für Anthroposophie jeweils diesen Betrag. Voraussetzungen dafür ist, dass die Arzneimittel apothekenpflichtig sind und vom Arzt auf Privatrezept oder grünem Rezept verordnet wurden und dass die Arzneimittel zu den besonderen Therapierichtungen der Homöopathie, der Phytotherapie oder Anthroposophie gehört.
  • Zahnvorsorge professionelle Zahnreinigung
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    Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten. Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von 45 Euro.
  • Logo der HEK-Hanseatische Krankenkasse HEK-Hanseatische Krankenkasse Bewertung der HEK-Hanseatische Krankenkasse
    Versicherte ab 16 Jahre haben Anspruch auf einen Zuschuss für eine professionelle
    Zahnreinigung in Höhe von 10 Euro je Kalenderjahr.
  • höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)
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    Die BKK24 arbeitet mit ausgewählten Zahnärzten und der IMEX Dental + Technik GmbH zusammen. Hier entstehen keine zusätzlichen Kosten für Zahnersatz der Regelversorgung mit Festzuschuss in Höhe von 75 %.
  • Logo der HEK-Hanseatische Krankenkasse HEK-Hanseatische Krankenkasse Bewertung der HEK-Hanseatische Krankenkasse
    Über den Kooperationspartner dentaltrade kann hochwertiger Zahnersatz gefertigt werden (Zahnersatz zum „Nulltarif“ und Festpreis für Implantate).
  • weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit
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    Die BKK24 beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten für festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainer (max. 125,- EUR), wenn eine kieferorthopädische Behandlung bei der BKK24 in Anspruch genommen wurde. Der Retainer muss vor Abschluss der Behandlung im Unterkiefer eingegliedert werden.

    Zahnvorsorge in der Schwangerschaft: Diese Extraleistung für BKK24-Versicherte umfasst die ausführliche individuelle Beratung und Aufklärung über Risikofaktoren wie Karies durch Erbrechen (Säure) hormoneller Umstellung mit erhöhter Blutungsneigung des Zahnfleisches, Plaquetests und professionelle Zahnreinigung. Außerdem wird ein individueller Kontroll- und Behandlungszyklus während der Schwangerschaft, nach medizinischer Notwendigkeit, festgelegt.
  • Logo der HEK-Hanseatische Krankenkasse HEK-Hanseatische Krankenkasse Bewertung der HEK-Hanseatische Krankenkasse
    Kostenbeteiligung bei Vollnarkose bei Weisheitszahnentfernung, Fissurenversiegelung der Prämolaren, Einsatz festsitzender Retainer (KFO-Behandlung) in Höhe von jeweils 70 %, max. 100 Euro jährlich.
  • Sehhilfen Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)
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  • Logo der HEK-Hanseatische Krankenkasse HEK-Hanseatische Krankenkasse Bewertung der HEK-Hanseatische Krankenkasse
    In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.

    Die HEK leistet einen Zuschuss zu Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke) über das Bonusprogramm.
  • Vorsorge Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre
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    Für Versicherte bis zum 35. Lebensjahr bestehen für alle Bundesländer Verträge zur Durchführung des Hautscreenings. Über diese kann, je nach Vertrag, die Untersuchung jährlich oder alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
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    Für Versicherte von 15 bis 34 Jahren kann bundesweit alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung teilweise mit Aufklichtmikroskopie über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.
  • sportmedizinische Untersuchungen
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    Die BKK24 erstattet 80 % des Rechnungsbetrages bei Vertragsärzten (Sportmedizinern), jedoch nicht mehr als 60 Euro für die Basis- oder 120 Euro für die erweiterte Untersuchung sofern ärztlich bescheinigte Risiken vorliegen. Der Anspruch auf die Untersuchung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.
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    Die HEK bezuschusst eine sportmedizinische Untersuchung bei einem zugelassen Haus-/Facharzt mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“. Erstattung: 70% des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro für die Basis bzw. nicht mehr als 120 Euro für die erweiterte Untersuchung - alle 2 Jahre (ohne Altersbegrenzung). Die HEK leistet einen erweiterten Zuschuss über das Bonusprogramm.
  • Magen- und Darmkrebsvorsorge (Koloskopie)
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    1. Darmkrebsfrüherkennung gibt es für alle Altersklassen. Erstattung: 70 %, max. 100 EUR (ohne Altersbegrenzung) für eine Darmspiegelung oder immunologischen Stuhltest.
  • Brustkrebsvorsorge
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    Medizinische Tastuntersuchung ist ein Versorgungsprogramm zur Förderung der Medizinischen Tastuntersuchung der weiblichen Brust durch Blinde zur umfassenden Diagnostik von pathologischen Brustveränderungen. Sie wird zusätzlich zur normalen Vorsorgeuntersuchung durchgeführt. Die Inanspruchnahme ist einmal jährlich in den teilnehmenden Praxen möglich.
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    1. Mammographie und "Sono-Check": Erstattung: 70 %, max. 100 EUR jährlich (ohne Altersbegrenzung) für beide Untersuchungen insgesamt.
    2. Im Rahmen von bundesweiten Versorgungsverträgen kann bei genetischer Vorbelastung eine Teilnahme zur Risikofeststellung an einem intensiviertem Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm in Anspruch genommen werden. Dies beinhaltet: Genetische Untersuchung, Beratung und Ermittlung des persönlichen Erkrankungsrisikos bezüglich Brust- und Eierstockkrebs.
    3. Das Modellvorhaben zur qualitätsgesicherten Mammadiagnostik (QuaMaDi) verbessert die fachübergreifende Versorgung von Risikopatientinnen und die Diagnosesicherheit durch die Integration von künstlicher Intelligenz (KI) in der kurativen Mammographie. Der Einsatz der KI verfolgt das Ziel, Fehlinterpretationen und -diagnosen zu minimieren (regional).
  • Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren
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    Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK24 als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.
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    Zusätzlich zu den Therapien zahlt die HEK nach Rückkehr aus der ambulanten Kur einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro oder 16 Euro täglich zum Beispiel für Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Kurtaxe. Die Dauer der ambulanten Kur beträgt mindestens 14 und höchstens 21 Tage.
  • weitere Leistungen im Bereich Krebsvorsorge / Früherkennung
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    Die BKK24 übernimmt bis zu 100 Euro jährlich für Ultraschalluntersuchungen der Brust – konkret für die sogenannte Sonografie, die auch als „Sono-Check“ bekannt ist.
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    Check-up für Versicherte unter 35 Jahren: Erstattung in Höhe von 70 Prozent, maximal 100 Euro


  • Impfungen Reiseimpfungen (Privatreisen)
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    Die BKK24 übernimmt die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut empfohlenen Auslandsschutzimpfungen (Malariaprophylaxe).
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    Kostenübernahme aller Reiseimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen: z.B. Denguefieber, Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis sowie Japanische Enzephalitis und Malariaprophylaxe.
  • Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
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    Bei entsprechender medizinischer Begründung (ärztlicher Nachweis) werden die Kosten bezuschusst (Impfung zu 100%).
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    Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen bei medizinischer Indikation.
  • Spezielle Leistungen Online-Fitness-Kurse
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    Die BKK24 bietet ihren Versicherten verschiedene Online-Präventionskurse an. Die Kosten werden zu 100% erstattet.
    Dazu zählen: OnlineCoach Laufen, OnlineCoach Gewichtsreduktion, OnlineCoach Stressfrei, OnlineCoach Umgang mit Alkohol, Onlinekurs klimafreundliche Ernährung, Onlinekurs Nichtraucher werden
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    100% Kostenübernahme für Online-Kurse (z.B. Online-Präventionskurs Fit & Aktiv)
  • Prävention Gesundheitsreisen
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    Die BKK24 bezahlt für die BKK Aktivwoche einen Kassenzuschuss von 200 Euro je Programm und für den Aktiv-Urlaub "Fit for well" einen Kassenzuschuss von 200 Euro.
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    Nach vorheriger Beantragung bezuschusst die HEK Gesundheitsreisen mit auswärtiger Unterbringung bis zu 500 Euro im Jahr. Zusätzlich wird ein Zuschuss für z.B. Reisekosten und Verpflegung gezahlt.
  • eigene Präventionskurse vor Ort
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    Stop Smoking Now: In dem auf acht Wochen angelegten Präsenz-Seminar starten Sie bestens betreut in ein rauchfreies Leben.
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  • Präventionskurse von Fremdanbietern
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    Für Leistungen von Fremdanbietern werden, sofern kein eigenes Angebot der BKK24 besteht, bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung die entstandenen Kosten bis max. 125 Euro je Maßnahme in voller Höhe übernommen. Die Förderung durch die BKK24 ist auf maximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.
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    Die Zuschüsse werden für höchstens zwei Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Diese betragen bei einer Kursgebühr bis 150 Euro, höchstens 75 Euro, bei einer Kursgebühr über 150 Euro, höchstens 100 Euro und bei einer Kursgebühr ab 300 Euro, pauschal 250 Euro.
  • Gesundheitskonto
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    Die HEK erstattet pro Kalenderjahr 70 Prozent der Kosten, insgesamt maximal 100 Euro für folgende Schwangerschaftsleistungen:
    Toxoplasmose-Test, Zytomegalie-Test, Antikörperbestimmung auf Ringelröteln, Antikörperbestimmung auf Windpocken, Streptokokken-Test, Ersttrimesterscreening, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, Folsäure und Magnesium (Verordnung auf Privatverordnung durch einen Vertragsarzt, Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig sein). Das Arzneimittel muss eine in Deutschland gültige Zulassung besitzen und muss von einer Apotheke/Versandapotheke bezogen worden sein.
  • Bonusmodelle Bonusprogramm-(Bonus-Geldprämie) für selbst Versicherte
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    Beim Bonusprogramm der BKK24 können Versicherte 160 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten.
    - 10 Euro 1. Impfung
    - 10 Euro 2. Impfung
    - 10 Euro 3.Impfung
    - 10 Euro Zahnvorsorge
    - 10 Euro 1. Präventionskurs
    - 10 Euro 2. Präventionaskus
    - 100 Euro regelmäßiger Sport, BMI im Normalbereich und Nichtraucher
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    Beim Bonusprogramm der HEK können Versicherte 125 Euro als jährlich wiederholbare Barprämie erhalten (für vier Aktivmaßnahmen (davon ist 1 Präventionskurs Pflicht) und einer Passivmaßnahme).

    Mögliche Aktivmaßnahmen:
    • 25 Euro aktive Mitgliedschaft im Sportverein,
    • 25 Euro aktive Mitgliedschaft im qualitätsgesicherten Fitnessstudio,
    • 25 Euro regelmäßige Teilnahme am Betriebssport außerhalb der Arbeitszeit oder Hochschulsport,
    • 25 Euro Teilnahme an einer Sportveranstaltung o . vergleichbaren Veranstaltung unter qualifizierter Leitung,
    • 25 Euro Durchführung eines Präventionskurses,
    • 25 Euro Erwerb eines Sport oder Schwimmabzeichens,
    • 25 Euro Teilnahme an einem Schwimmkurs.

    Mögliche Passivmaßnahmen:
    • 25 Euro altersentsprechender BMI (ab 6 Jahre ) oder Blutdruck oder Cholesterinwert im Normbereich oder Impfschutz oder Nichtraucher seit mindestens sechs Monaten (ab 18 Jahre ).

    Zusätzliche Bonifizierung von Vorsorgemaßnahmen:
    • 5 Euro 1. Impfung
    • 5 Euro 2. Impfung
    • 5 Euro 3.Impfung
    • 5 Euro Zahnvorsorge
    • 10 Euro PZR
  • Bonusmodell (Erläuterungen)
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    Versicherte erhalten den "Länger besser leben."-Bonus in Höhe von 100 Euro, wenn Sie sportlicher Nichtraucher mit Gesundheitswerten im Normbereich sind.

    Zusätzlich können Versicherte der BKK24 weitere 10 Euro für jede gesetzliche Vorsorgemaßnahme erhalten. Weitere 10 Euro können Versicherte erhalten, die regelmäßig (mind. 2) Präventionskurse besuchen.
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    Versicherte werden mit einem Bonusprogramm in Höhe von bis zu 125 Euro in bar für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt. Alternativ können sie Zuschüsse für ausgewählte Gesundheitsleistungen in Höhe von bis zu 250 Euro erhalten.
  • Wahltarife Wahltarif Selbstbehalt
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    Selbstbehalttarif wird angeboten:
    Jahreseinkommen bis 10.000 Euro: Prämie 75 Euro, Selbstbehalt 125 Euro, max. Risiko 50 Euro,
    Jahreseinkommen bis 21.500 Euro: Prämie 125 Euro, Selbstbehalt 200 Euro, max. Risiko 75 Euro,
    Jahreseinkommen bis 42.500 Euro: Prämie 250 Euro, Selbstbehalt 400 Euro, max. Risiko 150 Euro,
    Jahreseinkommen über JAEG : Prämie 600 Euro, Selbstbehalt 950 Euro, max. Risiko 350 Euro.
  • Wahltarif Beitragsrückerstattung
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    Bei dem Tarif "HEKprämie" erhalten Sie und Ihre gegebenenfalls mitversicherten volljährigen Familienangehörigen eine Prämie, wenn Sie ein Kalenderjahr lang völlig leistungsfrei geblieben sind.
    Die Höhe der Prämie beträgt im 1. Jahr:
    bei einem Jahreseinkommen bis 10.000 Euro 60 Euro
    bei einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro 90 Euro
    bei einem Jahreseinkommen bis 42.500 Euro 120 Euro
    bei einem Jahreseinkommen über 42.500 Euro 150 Euro.

    Beim "HEKeasycash" gibt es keine Staffelung nach Einkommensstufen. Sie erhalten bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in einem Kalenderjahr eine Prämie in Höhe eines gezahlten Monatsbeitrags (AN + AG-Beitrag). Dabei ist die Prämie auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjähriger Einschreibung erfolgt die Auszahlung der Prämie anteilig.
  • Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung möglich
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    Die Kombination von Selbstbehalt und Rückerstattung ist möglich.
  • DMP, Hausarztmodell Hausarztprogramm
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    Ein Vorteil des Wahltarifs zur Hausarztzentrierten Versorgung ist die verkürzte Wartezeit bei vorab vereinbarten Terminen in den Arztpraxen. Bei Vertragsärzten gibt es einmal wöchentlich eine Sprechstunde für Berufstätige (Früh-, Abend-, oder Samstagssprechstunde).
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    Die HEK bietet ihren Versicherten (ohne Alterseinschränkung) die Möglichkeit, die am Hausarztmodell teilnehmenden Hausärzte als ersten Ansprechpartner auf hohem Niveau zu nutzen. Im Hausarztmodell übernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion. Er koordiniert die Behandlung und bindet bei Bedarf Fachärzte mit ein. Belastende Doppeluntersuchungen werden hierdurch vermieden.
  • DMP Programme
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    Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die Betroffenen im Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung unterstützen sollen. Unter der Regie des behandelnden Arztes und durch die zusätzlichen Angebote der BKK24 wird die Behandlung optimiert und die eigene Lebensqualität verbessert.
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    Die HEK bietet mit den Besser leben-Programmen, die auch Disease- Management-Programm (DMP) genannt werden, für chronisch erkrankte Menschen eine optimale verbesserte ärztliche Behandlung an. Für folgende Krankheitsbilder bestehen bundesweit Verträge: Diabetes mellitus Typ-1 und Typ-2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma und COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung). In den Regionen Bremen, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und ab 01.04.2025 auch in Hessen bietet die HEK zudem ein DMP für Osteoporose an.
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